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Transkript:

GK 120 Franchising Stand: 04/2014

Inhalt 1 Markt 2 Das Prinzip des Franchising 3 Betriebsdaten und wirtschaftliche Planung in verschiedenen Branchen 4 Investitionsrahmen / Finanzierung 5 Spezielle Gründerinfos 6 Recht: Franchise-Verträge 7 Recht: Gewerberecht 8 Gründerkontakte / -informationen 9 Fachkontakte / -informationen 10 Franchiseanbieter

VR-GründungsKonzept GK120 3 1. Markt NOTIZEN Definition Franchise-System: Franchising ist ein kooperatives Vertriebssystem, bei dem die Mutterfirma, der Franchise-Geber, ein erprobtes Geschäftskonzept und Unternehmens-Know-how gegen Gebühr dem selbständigen Franchise-Nehmer zur Verfügung stellt. Beide Seiten profitieren, wenn das System gut durchdacht und der Existenzgründer motiviert ist: Die Systemzentrale weitet ihren Markteinfluss aus, ohne selbst investieren zu müssen - der Franchise-Nehmer startet mit einem Unternehmen, das genau so im Idealfall schon mehrfach in der Praxis Erfolg hatte. Dabei treten sämtliche Franchise-Nehmer eines Systems einheitlich in der Öffentlichkeit auf, so dass alle miteinander die Marke stärken können. Als Vertriebssystem für Produkte wurde Franchising schon 1929 vom Woll- Händler Pingouin angeboten. Besonders verbreitet hat es sich in den USA, aber mittlerweile kann man auch für Deutschland von einer Erfolgsgeschichte sprechen: NOTIZEN Branche (2013, dfv) rund 995 Franchise-Anbieter knapp 77.000 Franchise-Nehmer Branchenumsatz rund 62,8 Mrd. EUR *) *) inkl. Systemzentralen Die Daten aus der Erhebung des Deutschen Franchiseverbandes (DFV) zeigen ein Marktwachstum von rund 157 Prozent in den letzten zehn Jahren Die Zahl der Systeme wuchs um durchschnittlich etwa 3 Prozent pro Jahr, die der selbständigen Franchise-Betriebe sogar um knapp 8 Prozent (zum Vergleich: die Zahl der Selbständigen überhaupt wuchs im gleichen Zeitraum nur um 2-3 %). Aktuell ist erst etwa ein Prozent aller Selbständigen Franchise-Systemen angeschlossen. Eine Studie von dbresearch lässt eine Verdoppelung des Marktvolumens bis 2015 erwarten. Erfolgversprechende Wachstumsfelder sollen danach das Gesundheitswesen, die Bildung und der Umwelt- und Energiebereich werden. Branchenstruktur. Nachdem sich in Deutschland das Franchising zunächst im Handelsbereich etabliert hatte, überwiegen mittlerweile Anbieter aus dem Dienstleistungssektor, die Zahl der Anbieter im Handel und im Handwerk ging demgegenüber zurück (DFV 2013, gerundete Werte): Dienstleistungssektor Handel Gastronomie Handwerk 45 % der Betriebe 25 % der Betriebe 18 % der Betriebe 12 % der Betriebe Die durchschnittliche Größe der Unternehmen liegt bei rund 7 Mitarbeitern (inkl. Mutterfirmen), der durchschnittliche Umsatz bei 820.000 EUR (2013, laut DFV-Daten). Zu den größten Franchise-Anbietern in Deutschland gehören so unterschiedliche Unternehmen wie TUI/First-Reisebüros, McDonalds (interessant: nur knapp 250 Franchisenehmer betreiben insgesamt knapp 1.200 Schnellrestaurants) oder die Nachhilfe-Institute der Schülerhilfe und des Studienkreis.

VR-GründungsKonzept GK120 4 Der internationale Markt. Franchise-Systeme, die in anderen Ländern erfolgreiche Geschäfte machen, müssen nicht unbedingt auf den deutschen Markt passen. Existenzgründer sollten überlegen, ob sie den eigenen Start mit dem Start eines neuen Franchise-Systems verbinden möchten. Dies gilt natürlich nicht für in Deutschland bereits bewährte Konzepte. Vertragliche Vereinbarungen sollten nur nach Konsultation eines Franchise-Anwalts mit Erfahrung im internationalen Bereich eingegangen werden. NOTIZEN Der Europäische Franchise-Verband (European Franchise Federation - EFF) repräsentiert weit über 3.000 Franchise-Systeme mit über 150.000 Franchise- Partnern. Die Bedeutung zeigt sich u. a. am Modellcharakter des Europäischen Ehrenkodexes für Franchise-Vereinbarungen. Diese Zusammenstellung von wesentlichen Vorschriften fairer Verhaltensweisen für die Franchise-Praxis in Europa wurde in Abstimmung mit der EU-Kommission in Brüssel erstellt.

VR-GründungsKonzept GK120 5 2. Das Prinzip des Franchising NOTIZEN Knapp gesagt: Der Franchise-Geber bringt erhebliches Know-how ein, der Franchise-Nehmer die Finanzierung des Unternehmens und seine Arbeitskraft (und die seiner Mitarbeiter). Einstiegsgebühren für Franchisenehmer bis zu 60.000 EUR (in 80 % der Fälle liegen sie aber unter 15.000 EUR bzw. die Firmen verzichten auf eine Einstiegsgebühr) müssen durch die Tragfähigkeit des Konzepts und die sinnvolle Unterstützung des Franchisegebers (z.b. eine starke Marke und wirkungsvolle Gemeinschaftswerbung) gerechtfertigt sein. Gerechtfertigt sind die Gebühren bei erprobten Franchise-Systemen: Diese nehmen dem Existenzgründer eine Fülle von Vorbereitungen der Gründung ab und bieten ihm eine vergleichsweise hohe Sicherheit für das Gelingen des Schritts in die Selbständigkeit. Vor dem Start ist bereits erledigt, was sonst jeder Gründer für das eigene Unternehmen neu erfinden und in die Tat umsetzen muss: Das Produkt oder die Dienstleistung, also das Konzept des Unternehmens, ist klar definiert, ausgereift und am Markt erprobt. Zielgruppe und Kundenpotenzial sind berechenbar, die Stellung unter den Konkurrenten bereits ermittelt. Das Image der Marke wird von vielen Unternehmern getragen und im besten Fall befördert. Verlässliche Bezugsquellen hat die Systemzentrale bereits ermittelt, günstige Konditionen mit den Lieferanten ausgehandelt. Betriebliche Abläufe sind erprobt und müssen vom Franchise-Nehmer und seinen Mitarbeitern nur übernommen werden. Rechtliche Fragen sind geklärt, Marken- oder technische Schutzrechte hat sich die Mutterfirma gesichert. Auch neue Systeme können Vorteile bieten - eine Alleinstellung auf dem Markt, höheren Einfluss des Franchise-Nehmers auf die Entwicklung des Konzepts und der Marke. Dann allerdings sollte der Gründer über berufliche Erfahrung auf dem Gebiet der jeweiligen konkreten Geschäftsidee bzw. Branche mitbringen. Schon, um die Marktfähigkeit einschätzen zu können. In jedem Fall sollten Pilotprojekte der Systemzentrale in der Praxis beweisen, dass die Geschäftsidee tragfähig ist und Rendite erwirtschaften kann. Unterstützung darf der Gründer in diesen Bereichen erwarten: Standortsuche für das konkrete Vorhaben auf Basis einer soliden Standortanalyse vor Ort Einrichtungskonzept, vielfach auch spezielle IT-Technik, die auf das Geschäft ausgerichtet ist Gute Einkaufskonditionen Gemeinschaftswerbung, Werbemittel, Marketinganleitungen Schulung, Seminare, Weiterbildungsangebote Regelmäßige Betreuung und Beratung durch Ansprechpartner in der Systemzentrale

VR-GründungsKonzept GK120 6 Risiken bringen schlechte Konzepte und unseriöse Franchise-Geber mit sich, aber auch Probleme, die im einzelnen Projekt oder in der Person des Franchise- Nehmers liegen. Dazu gehören u. a.: Franchise-Angebote, die lediglich auf der Abnahmeverpflichtung von Waren der Systemzentrale und ein paar Seiten Werbekonzept beruhen Franchiseangebote ohne Zahlenwerk und Franchisehandbuch Vertragskonzepte, die eine Beantragung öffentlicher Kredite erschweren oder unmöglich machen, zumindest bei höheren Investitionssummen Konzepte, die am konkreten Standort nicht zu realisieren sind Franchise-Systeme mit Gebühren, die am Standort nicht zu erwirtschaften sind (was nicht gleichbedeutend mit unseriösen Geschäftsgebaren ist) Verträge mit zu kurzer Laufzeit im Verhältnis zu den Investitionen NOTIZEN Synergieeffekte unterstützen: Franchising als Prinzip ist wenig geeignet für Existenzgründer, die eigene Ideen realisieren und / oder sich nicht in die Unternehmensführung hineinreden lassen wollen (oder als Persönlichkeit im Grunde zu eigenwillig sind, sich einer großen Gruppe anzupassen): Franchise-Geber müssen im Interesse aller angeschlossenen Betriebe jeden einzelnen kontrollieren und gemeinsame Aktionen durchsetzen können. Neben der Pflicht, für den Wissenstransfer zu zahlen, muss der Franchise- Nehmer u. a. dem Franchise-Geber Zugang zu den unternehmensrelevanten Geschäftsdaten gewähren dem System-Handbuch folgen wie auch den Vorgaben der Systemzentrale im laufenden Geschäft Marketing- und Werbestrategien des Systems anwenden bzw. unterstützen das einheitliche Erscheinungsbild des Systems in seinen Geschäftsräumen (und ggf. bei seinem Fuhrpark) wahren an Schulungen teilnehmen und ggf. seine Mitarbeiter zu Schulungen schicken Achtung. Der Deutsche Franchise-Verband e.v., eine Vereinigung der Franchise- Geber, weist ausdrücklich darauf hin, dass unter der Bezeichnung Franchise- System auch schwarze Schafe Unternehmenskonzepte anbieten, die nicht ausgereift sind und / oder den Franchise-Nehmer von vornherein benachteiligen bzw. keine ausreichende Gegenleistung für die verlangten Gebühren bieten. Es ist daher dringend zu empfehlen, sich über das ins Auge gefasste System genau zu informieren. Der DFV hat eine Checkliste mit den zentralen Fragen an den Franchise-Geber veröffentlicht. Der DFV bietet auf seiner Website umfangreiche Infos und Hilfen, anhand derer die wesentlichen Punkte eines angebotenen Franchise-Paketes durchleuchtet werden können. Der Verband hilft auch weiter, wenn Zweifel an bestimmten Punkten eines Franchise-Vertrages auftauchen. Wichtig: Die Mitgliedschaft im DFV ist an strenge Maßstäbe geknüpft und verlangt Transparenz von den System-Zentralen. Sie weist auf die Bewährtheit und Seriosität eines Systems hin - die Nicht-Mitgliedschaft eines Franchise-Gebers bedeutet aber auf keinen Fall, dass dieser Anbieter unseriös sein muss.

VR-GründungsKonzept GK120 7 3. Betriebsdaten und wirtschaftliche Planung in verschiedenen Branchen NOTIZEN Franchisekonzepte gibt es aus verschiedenen Gewerbezweigen, mit dem Schwerpunkt auf Gastronomie, Handel und Dienstleistungen. Die Chancen, mit einem bestimmten Konzept, ordentliche Erträge zu erwirtschaften, hängen vom generellen Erfolg der Muttermarke, aber auch von den eigenen Anstrengungen am gewählten Standort ab. Kosten des Franchising. Mit der einmaligen Eintrittsgebühr ins System, die manche Franchise-Geber erheben und andere nicht, werden die Vorleistungen der Systemzentrale abgegolten. Dies kann als zusätzliche Investition in die Gründung betrachtet werden. Außerdem entstehen vielfach regelmäßige Gebühren, die in die Kalkulation als Kostenfaktor aufgenommen werden müssen: 1 bis 15 % vom Nettoumsatz als laufende Gebühren Diese sind eine Abgeltung der laufenden Unterstützung durch den Franchise- Geber für Training, Marketing, Unternehmensberatung, kontinuierliche Betreuung u.a. (bei festen Sätzen für laufende Gebühren bewegt sich deren Spanne überwiegend zwischen 50 und 500 EUR im Monat) 1-3 % vom Nettoumsatz als Werbegebühren in manchen Systemen Diese sollen ausschließlich für überregionale Werbung, Imagebildung, Marketingstrategie der Dachmarke verwandt werden. Der Franchisenehmer hat ein Recht auf den Nachweis der Verwendung der Werbegebühr. Planungsdaten für den einzelnen Betrieb werden in aller Regel von guten Franchisegebern vor Vertragsschluss offen gelegt, so z.b. eine Rentabilitätsvorschau oder Liquiditätsplanung. Diese Daten können z.b. für einen Businessplan verwendet werden, den Franchisenehmer genauso benötigen wie andere Existenzgründer, wenn sie Banken oder öffentliche Fördergeber von den Erfolgschancen des Vorhabens zu überzeugen. An dieser Stelle exemplarische Beispiele zu den Betriebsdaten von nicht Franchise-gebundenen Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen: Beispiel: Textilfachhandel Durchschnittsumsatz je Unternehmen (2012) 1,35 Mio. EUR *) v. Geschäften mit 1-2 Beschäftigten (2010) 97.000 EUR *) je Beschäftigter rund 180.000 EUR **) rund 93.000 EUR *) *) destatis, netto 2011 **) BTE Kennziffer 2011 Praxis: Jeder Kunde, jede Kundin lässt im Schnitt rund 145 Euro im Laden. Kostenstruktur: Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes verteilten sich die Aufwendungen der befragten Unternehmen im Bekleidungsfachhandel im Jahr 2011 folgendermaßen: Wareneinsatz 52,7 % v. Umsatz *) Personalkosten 18,0 % v. Umsatz

VR-GründungsKonzept GK120 8 Sonstiger Aufwand Miete / Pacht Material, Rohstoffe *) netto, ohne Mehrwertsteuerinkasso 12,7 % v. Umsatz 10,9 % v. Umsatz 3,5 % v. Umsatz NOTIZEN Aus diesen Werten ergibt sich ein rechnerisches Betriebsergebnis von 2,2 % vor Steuern. Beispiel Imbissbetriebe Durchschnittsumsatz / Imbiss rund 160.000 EUR (2012, netto) / Restaurants mit Selbstbedienung rund 1,7 Mio. EUR Im Schnitt der Imbissbetriebe erzielt ein Beschäftigter nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes einen Jahresumsatz von rund 26.000 EUR, in Restaurants mit Selbstbedienung rund 44.000 EUR (2011). Kostenstruktur: Daten des Statistischen Bundesamtes zu Imbissstuben und Selbstbedienungsrestaurants (2011, in % vom Nettoumsatz): Imbiss Selbstbed.- Restaurant Personalkosten 19,0 % 32,7 % Handelswareneinsatz 2,2 % 1,2 % Materialeinsatz, Energie 32,7 % 25,5 % Miete / Pacht 11,4 % 18,8 % Sonstiger Aufwand 13,2 % 20,1 % Steuerliches Betriebsergebnis 21,6 % 1,6 % Beispiel Fitnessstudio: Durchschnittsumsätze Branche lt. Umsatzsteuerstatistik rund 350.000 EUR (2012, netto) lt. Branchenverband DSSV rund 710.000 EUR (2009) Kostenstruktur: Anhaltspunkte, wie im Fitnessbereich gewirtschaftet wird, geben die Daten der Dienstleistungserhebung des Statistischen Bundesamtes (2010). Man kann davon ausgehen, dass die laufenden Kosten in den vergangenen Jahren stetig gestiegen sind (Angaben in % vom Nettoumsatz). Branche Unternehmen < 10 Beschäftigte Personalaufwand 27,9 % 22,2 % Handelswareneinsatz 2,1 % 2,8 % Materialeinsatz, Rohstoffe 2,5 % 2,1 % Mieten, Leasing (Geräte!) 21,7 % 25,1 % Sonst. Kosten 24,9 % 23,3 % Das rechnerische Ergebnis vor Steuern liegt danach im Branchenschnitt bei rund 20 Prozent vom Umsatz, in kleineren Studios bei knapp 25 Prozent.

VR-GründungsKonzept GK120 9 Zum Vergleich bieten sich auch die Daten an, die der Branchenverband DSSV als ideale Kostenstruktur neu gegründeten Fitness-Studios empfiehlt. (Studio mit 800 bis 1.000 qm Gesamtfläche, 2010). Personal *) 35 % Raumkosten 16 % Finanzierungskosten 7 % Werbung 5 % Kfz-Kosten 3 % Sonstiges 2 % NOTIZEN *) inkl. Unternehmerlohn bzw. Geschäftsführer Dabei weist der DSSV auch auf Kosten hin, die häufig in der Planung vergessen oder unterschätzt werden. So muss man je 100 qm mit etwa 320 bis 450 EUR im Monat für Betriebskosten der Anlage wie Wasser und Strom rechnen, mit 200 bis 250 EUR je qm für die Reinigung oder mit GEMA- und GEZ- Gebühren für Medieneinsatz von 250 bis 400 EUR pro Monat.

VR-GründungsKonzept GK120 10 4. Investitionsrahmen / Finanzierung NOTIZEN Der Umfang des aufzubringenden Startkapitals hängt von der Branche und dem Geschäftskonzept ab. Laut DFV-Daten ist der aktuelle Investitionsrahmen auf rund 650.000 EUR begrenzt, die statistische Verteilung innerhalb der verschiedenen Systeme sieht so aus: keine Investitionen erforderlich 5 % Investitionen bis 50.000 EUR 45 % Investitionen zwischen 50.000 und 100.000 EUR 22 % Investitionen über 100.000 EUR 28 % Achtung: Die Gewährung staatlicher Existenzgründungshilfen hängt davon ab, ob das Franchise-Konzept akzeptiert wird; denn gefördert wird nur, wenn der Franchise-Nehmer als rechtlich und steuerlich selbständiger Unternehmer anzusehen ist und der Vertrag ihm genügend unternehmerischen Entscheidungsspielraum lässt. Dies gilt insbesondere für Kreditprogramme, bei den die KfW- Mittelstandsbank die Haftung teilweise oder vollständig übernimmt. So sollte der Franchisevertrag keine Wettbewerbsverbot nach Vertragsende enthalten oder mindestens 10 Jahre Vertragslaufzeit garantieren. Außerdem muss der Vertrag auf Basis deutschen Rechts geschlossen werden. Bei ausländischen Franchisegebern darf dessen Recht zugrundegelegt werden, wenn er in einem EU- oder EFTA-Statt ansässig ist. Beispiele für Kredithilfen. Neben den Kredithilfen des Bundes bzw. der KfW- Mittelstandsbank (z.b. ERP-Gründerkredit-StartGeld bis 100.000 EUR, ERP- Gründerkredit-Universell für höhere Kreditsummen bis 10 Mio. EUR oder ERP- Kapital für Gründung mit Eigenkapitalfunktion bis 500.000 EUR) können Existenzgründer auch Förderung aus Landesprogrammen beantragen. Dazu gehören zinsgünstige Darlehen, in mehreren Ländern aber auch zusätzliche Beratungsmittel, in einigen Regionen und Branchen auch direkte Zuschüsse. Das aus eigenen Mitteln aufgebrachte Kapital sollte 15 bis 20 Prozent des Gesamtbedarfs nicht unterschreiten. Zu beachten: Öffentliche Förderkredite für Existenzgründer erhält nur, wer den Antrag darauf stellt, bevor er Investitionen tätigt, Räume mietet oder das Gewerbe anmeldet. Im Falle von Franchise-Systemen prüft die KfW-Mittelstandbank anhand von Vorverträgen, ob das System und das konkrete Vorhaben in Frage kommen oder nicht. Außerdem: Die Länder schließen mitunter einige Branchen / Gründungsideen von der Förderung aus.

VR-GründungsKonzept GK120 11 Förderprogramme der Länder NOTIZEN Ausführliche Informationen bei den Landesförderinstituten. Adressen und Webadressen siehe unter Gründerkontakte / -informationen. Baden-Württemberg u.a.: Gründungsfinanzierung - Kredite ab 5.000 EUR bis 5 Mio. EUR (stille Beteiligung bei Vorhaben bis max. 250.000 EUR möglich) + Startfinanzierung 80 - Kredite für Vorhaben bis max. 150.000 EUR Gesamtvolumen (Darlehensbetrag bis max. 100.000 EUR zu 100 % des Finanzierungsbedarfs) + Exi-Gründungs-Gutscheine für kostenlose Gründungsberatungen, bis 10 Tage Intensivberatungen zu reduzierten Kosten (bis zu 80 % verbilligt) Bayern u.a.: Startkredit bis 40 % der förderfähigen Kosten (vorwiegend Investitionen, ohne Pkw) zwischen 12.000 EUR und 310.000 EUR Darlehenssumme + Startkredit 100 zur Aufstockung auf höhere Finanzierungsanteile, mind. 2500 EUR Darlehen, max. 10 Mio. EUR Gesamtfinanzierung + Universalkredit bis 100 % Finanzierung (inkl. Betriebsmittel), mind. 25.000 EUR, höchstens 10 Mio. EUR Darlehensbetrag + stille Beteiligung zwischen 20.000 EUR und 250.000 EUR + Existenzgründercoaching bis 70 % Zuschuss zum Beraterhonoraren bis 800 EUR pro Tagewerk, max. 10 Tagewerke Berlin u.a.: Berlin Start - Darlehen für Investitionen, ggf. den Übernahmepreis oder ein erstes Warenlager sowie Betriebsmittel zwischen 5.000 EUR und 250.000 EUR + Mikrokredite bis 25.000 EUR aus KMU-Fonds Bremen u.a.: BAB-Starthilfekredit (als Eigenkapitalaufstockung) bis max. 50.000 EUR (bei max. 100.000 EUR Finanzierungsbedarf) + Ergänzungsdarlehen ab 150.000 EUR (max. 50 % des Hausbankdarlehens) + Bremer Gründerkredit bis 5 Mio. EUR + Beratungsförderung als Zuschuss bis max. 80% bei max. 700 EUR Honorar pro Tagewerk (insgesamt max. 2.800 EUR Zuschuss) Hamburg u.a.: Darlehen bis max. 17.500 EUR (35.000 EUR bei Gemeinschaftsgründung) für erwerbslose oder von Erwerbslosigkeit bedrohte Existenzgründer Mecklenburg-Vorpommern u.a.: Mikrodarlehen für Gründer bis 10.000 EUR, Kooperationsdarlehen mit der Hausbank auch bis 20.000 EUR + Kleindarlehen zwischen 20.000 EUR und 200.000 EUR + 50 % Zuschuss zur Unternehmensberatung von max. 500 EUR pro Tagewerk, im Rahmen von Unternehmensnachfolgen insgesamt max. 10.000 EUR Niedersachsen u.a.: Niedersachsen-Gründerkredit zwischen 20.000 EUR und 500.000 EUR für Investitionen sowie bis zu 500.000 EUR für Betriebsmittel und ggf. ein erstes Warenlager + Gründercoaching von 3-20 Tagewerken, je nach Region bis 75 % Zuschuss zu max. 600 EUR pro Tag (nur bei NBank akkreditierte Berater; Sonderkonditionen für bestimmte Regionen bzw. Gründungen)

VR-GründungsKonzept GK120 12 Nordrhein-Westfalen u.a.: NRW.BANK Gründungskredit, mind. 25.000 EUR, max. 10 Mio. EUR Kreditvolumen (zu 100 % der förderfähigen Kosten) + NRW/EU-Mikrodarlehen von 5.000 bis 25.000 EUR Darlehensbetrag + Meistergründungsprämie NRW von 7.500 EUR (Voraussetzung: mind. 1 Arbeitnehmer/Lehrling, mind. 25.000 EUR Finanzierungsbedarf bei Männern / 20.000 EUR bei Frauen) + Gründungsberatung (max. 50% / 400 EUR pro Tagewerk Zuschuss, i.d.r. für 4 Tagewerke) NOTIZEN Rheinland-Pfalz u.a.: Darlehen aus dem Mittelstandsförderungsprogramm bis zu 100% der Investitionen (max. 2 Mio. EUR, dabei Betriebsmittel bis 500.000 EUR) + Existenzgründungsberatung bis 50% Zuschuss für max. 9 Tagewerke zu 800 EUR Schleswig-Holstein u.a.: IB.Mikrokredit ab 3.000 EUR bis max. 15.000 EUR + Starthilfedarlehen bis 100.000 EUR Investitionsbedarf und/oder 50.000 EUR Betriebsmittelbedarf (je Gründer, ab 100.000 EUR Finanzierungsbedarf 15 % Eigenkapital erforderlich) + Zuschuss aus dem Zukunftsprogramm Arbeit zur Gründungsberatung / -schulung von 50 % der Kosten / max. 300 EUR für max. 5 Tagewerke Haftungsfreistellung: Förderkredite werden in aller Regel über die Hausbank ausgeliehen, die ihrerseits für die Rückzahlung des Darlehens gegenüber der Förderbank haftet. Diese Haftung wird für einige Programme, wie z.b. das StartGeld der KfW, mit der Haftungsfreistellung für einen Teil des Kredits (um max. 80 %) reduziert, Hausbank und Förderbank teilen sich also das Kreditrisiko. Der Gründer profitiert hiervon indirekt, weil dies der Hausbank die Gewährung des Kredits auch bei geringeren Sicherheiten erleichtert. Ausfallbürgschaft: Die Bürgschaftsbanken der Länder ersetzen mit öffentlichen Bürgschaften fehlende bankübliche Sicherheiten des Gründers für Bank- und/oder Förderkredite. Bei einem Scheitern des Vorhabens zahlen sie den besicherten Anteil der Finanzierung (max. 80 %, zwischen 10.000 EUR und 1 Mio. EUR) an die Hausbank. Der Gründer haftet für diesen Anteil gegenüber der Bürgschaftsbank, für den Rest gegenüber der Hausbank. Der Antrag auf eine öffentliche Bürgschaft wird über die Hausbank gestellt (bis 100.000 EUR in einigen Ländern auch direkt). Die Bürgschaftsbanken holen i.d.r. eine Stellungnahme der zuständigen Kammer oder Branchenvereinigung ein. Wesentlich ist eine absehbar ausreichende Rentabilität des Vorhabens. Ausfallbürgschaften gibt es nicht für Förderkredite mit Haftungsfreistellung. nur für Handwerks- und Industriemeister, die im angestammten Gewerk gründen: Berlin: Meistergründungsprämie als ggf. nicht rückzahlbarer Zuschuss von 7.000 EUR plus 5.000 EUR für Schaffung eines Arbeitsplatzes Hamburg u.a.: Gründungsdarlehen für Handwerksmeister zwischen 10.000 und 25.000 EUR, davon können bis zu 7.000 EUR Restschuld bei Schaffung von Arbeitsplätzen erlassen werden Mecklenburg-Vorpommern: Meisterprämie bei Betriebsübernahmen im Handwerk (auch für Industriemeister), einmaliger Zuschuss von 7.500 EUR

VR-GründungsKonzept GK120 13 Nordrhein-Westfalen: Meistergründungsprämie NRW von 7.500 EUR (Voraussetzung: mind. 1 Arbeitnehmer/Lehrling, mind. 25.000 EUR Finanzierungsbedarf bei Männern / 20.000 EUR bei Frauen) NOTIZEN Gründungszuschuss für ALG-I-Bezieher. Kann -Leistung in Höhe des individuellen Arbeitslosengeldes I plus 300 EUR pauschal zur sozialen Absicherung für 6 Monate, danach pauschal 300 EUR zur sozialen Absicherung für weitere 9 Monate, sofern inzwischen eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden können; Verbrauch der Ansprüche auf ALG I; Voraussetzungen: Arbeitslose mit (Rest-)Anspruch auf mind. 150 Tage ALG I. Förderanspruch nur mit Bescheinigung von IHK, Handwerkskammer oder Bank, dass die Existenzgründung eine wirtschaftlich tragfähige Vollexistenz ermöglicht; dazu erforderlich Beschreibung des Konzepts (Businessplan), Kapital- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Lebenslauf; Antrag beim zuständigen Arbeitsamt. Achtung: Grundsätzlich hat der Job-Berater im Rahmen seiner Ermessensausübung individuell zu prüfen, ob die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit Vorrang vor der Gewährung des Gründungszuschusses hat. Geno-Star: Finanzierungsplaner im Internet. Wie eine auf Ihren Kapitalbedarf zugeschnittene Finanzierung mit dem vorhandenen Eigenkapital, öffentlichen Mitteln und Bankdarlehen im Idealfall aussehen könnte, ermitteln Sie im ersten Schritt selbst mit GENO-Star. Das DV-gestützte Beratungssystem der Volksbanken, Raiffeisenbanken und Spar- und Darlehenskassen errechnet aufgrund Ihrer Angaben ganz unverbindlich einen optimalen Finanzierungs- und Kapitaldienstplan. So können Sie erst einmal verschiedene Modelle durchspielen. Damit erhalten Sie erste konkrete Zahlen für Ihren Businessplan, die dann im Gespräch mit Ihrer Hausbank verfeinert und noch besser auf Ihr Vorhaben zugeschnitten werden können. Internet-Service unter www.geno-star.de Förderrechner mit optimalem Finanzierungsplan und Kapitaldienstplan sowie Hinweisen auf einzureichende Unterlagen Förderprogramme und Förderlexikon Adressen der lokalen genossenschaftlichen Bank(en)

VR-GründungsKonzept GK120 14 5. Spezielle Gründerinfos NOTIZEN Gründerqualifikation. Der Franchise-Nehmer ist ein selbständiger Geschäftsmann. Seine Aufgabe ist es, vor Ort zu verkaufen, den regionalen Markt zu erschließen, die Führung des Geschäftes und des Personals. Als selbständiger Geschäftsmann trägt der Franchise-Nehmer die Verantwortung für die Finanzierung der nötigen Investitionen. Businessplan. Ein Gründungs- bzw. Investitionskonzept für die Finanzierung sollte u. a. folgende Informationen enthalten: Marktbedingungen und voraussichtliche Entwicklung der Branche Angebotspalette, Spezialisierungen, Preise, Service Kundenpotenzial im Einzugsgebiet und ggf. daraus begründete Standortwahl Konkurrenzsituation notwendiger Mitarbeiterstamm Erfolgsaussichten des Unternehmens als Vollexistenz: Die oben genannten Themen müssen mit einer Umsatz-, Kosten- und Ertragsvorschau quantifiziert bzw. untermauert werden, um von der Wirtschaftlichkeit des jeweiligen Vorhabens zu überzeugen. Gründungsplaner der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Bei der Erstellung von ersten professionellen Businessplänen unterstützt Sie der Gründungsplaner der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Mit Hilfe dieses umfangreichen und effizienten Planungsinstruments schärfen Sie den Blick für die Chancen Ihres zukünftigen Unternehmens, senken durch genaue Kalkulation die Risiken und betrachten ganz realistisch die Erfolgsaussichten aus verschiedenen Blickwinkeln. Zentrale Bestandteile des Gründungsplaners, den interessierte Gründer bei jeder Volksbank und Raiffeisenbank erhalten: Das Simulationsprogramm: Unternehmensgründung" für Ihren heimischen PC bildet den Gründungsprozess in betriebswirtschaftlich logischer Reihenfolge ab. Im Ergebnis erarbeiten Sie schrittweise Ihren individuellen Businessplan, der eine detaillierte Grundlage für das Finanzierungsgespräch mit Ihrer Hausbank bildet. Im Gründerplanspiel planen Sie gemeinsamen mit anderen (max. 20) Unternehmensgründern einen ganzen Tag lang Ihre eigene Firma, unter kompetenter Leitung, über einen Zeitverlauf von drei Jahren. Fragen Sie in Ihrer Genossenschaftsbank nach den nächsten Terminen. Persönliche Kreditwürdigkeit. Neben den wirtschaftlichen Aussichten des geplanten Unternehmens werden auch die persönliche Vermögens- und Einkommenssituation und die Kreditsicherheiten des Gründers eine Rolle spielen. In Bezug auf diese Frage kann es leicht zu Enttäuschungen kommen, da die Bank die aufgeführten Sicherheiten manchmal nicht so hoch bewertet, wie ein Gründer sich das erhofft. Übliche Bewertungen: in voller Höhe Kontoguthaben bei einem Kreditinstitut, Rückkaufwerte von Lebensversicherungen und Bausparguthaben, zu drei Vierteln des Wertes festverzinsliche Wertpapiere (für ausländische Wertpapiere gelten besondere Regelungen), mit fünfzig Prozent Aktien. Versicherungen. Wichtig sind Haftpflichtversicherungen für Schäden, die Sie (oder Ihre Mitarbeiter) im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit verursachen.

VR-GründungsKonzept GK120 15 Zusätzlich zu Sachversicherungen für Investitionen, Geschäft Werkstatt oder Arbeitsmittel gegen wie Feuer, Sturm oder Diebstahl können sich auch Betriebsunterbrechungsversicherungen lohnen, die greifen, wenn wegen eiens Schadensfalls der Betrieb vorübergehend geschlossen werden muss. NOTIZEN Arbeitslosenversicherung. Selbständige können freiwillig (gegen einen pauschalen Monatsbeitrag) Mitglied der Arbeitslosenversicherung bleiben (Kündigung erstmals nach 5 Jahren möglich, dann mit jeweils 3 Monaten Frist). Wesentliche Voraussetzungen: mind. 15 Wochenstunden selbständige Tätigkeit; innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit mind. 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt oder Bezieher von Arbeitslosengeld; Antragstellung innerhalb von 3 Monaten nach Existenzgründung. Krankenversicherung. Wer selbständig ist, kann wählen, ob er in der gesetzlichen Krankenkasse bleibt oder sich privat versichert. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung sind von Alter, Geschlecht und Anzahl der nicht erwerbstätigen Familienangehörigen unabhängig, während die Privatversicherer für jedes Mitglied einen eigenen Beitrag berechnen. Für junge, gesunde Einsteiger ohne mitzuversichernde Familienangehörige ist eine Privatversicherung meist günstiger. Alters- / Risikovorsorge. Bei der Altersvorsorge gibt es für Selbständige meist die Möglichkeit zwischen gesetzlicher Rentenversicherung, Versorgungswerken bei einigen Berufsgruppen und/oder privaten Versicherungen zu wählen. Berufsunfähigkeit ist in der gesetzlichen Rentenversicherung für alle, die ab 1.1.1961 geboren sind, nur äußerst unzureichend abgesichert (Erwerbsminderungsrente); eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte zusätzlich privat abgeschlossen werden. Achtung: U.U. sind Sie auch als Selbständiger (z.b. selbständige Lehrer und in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege selbständig tätige Personen ) nach SGB VI 2 in der Gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Um später hohe Nachzahlungen zu vermeiden, sollten Sie sich frühzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung über die Einzelheiten sachkundig machen. Das gilt vor allem auch dann, wenn Sie nur für einen einzigen Auftraggeber tätig sind und keine sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigen (wobei zwei 400-Euro-Jobber als Äquivalent gelten).

VR-GründungsKonzept GK120 16 6. Recht: Franchise-Verträge NOTIZEN Machen Sie nicht den Fehler, einen Franchise-Vertrag selbst beurteilen zu wollen. Auch für viele Juristen ist diese Vertragsart ein unbekanntes Feld. Ein gesondertes Franchise-Recht gibt es nicht, da für diese Vertriebsform in der Bundesrepublik keine eigenen Gesetze oder Verordnungen bestehen. Ein Franchise-Vertrag berührt als sogenannter "Typenkombinationsvertrag" viele unterschiedliche Rechtsgebiete, zumal oft zusätzliche begleitende Verträge geschlossen werden. Im Franchisevertrag werden die Beziehungen zwischen Systemzentrale und Franchisenehmer im Einzelnen geregelt. Dies betrifft die inhaltlich festgelegten Leistungen beider Seiten die Pflichten und Rechte (insbesondere Informationspflichten und finanzielle Zahlungen) die Vertragsdauer, Modalitäten bei Ablauf der Vertrags und außerordentliche Kündigungsrechte Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung von Pflichten Dazu Hinweise, die aber nur grob einige Fallstricke skizzieren können: Oftmals wird dem Franchisenehmer ein Gebietsschutz garantiert. Dazu sollte er wissen, dass dieser Schutz wettbewerbsrechtlich nur begrenzt eingeräumt werden kann, also die aktiven Marketing- und Verkaufsbemühungen anderer Franchisenehmer ausgeschlossen sind. Gemeinsame Warenbestellung über die Zentrale hat Vorteile für den Franchisenehmer. Mitunter wird er aber auch darauf verpflichtet, ausschließlich Waren von der Systemzentrale zu beziehen. Diese Verpflichtung lässt sich nur festschreiben, wenn der Franchisegeber selbst Hersteller dieser Waren ist oder sie als Eigenmarke durch andere produzieren lässt. Ein einheitliches Erscheinungsbild ist erwünscht und wesentlicher Bestandteil des Franchisesystems. Dazu gehören nach Auffassung vieler auch einheitliche Endpreise der Waren oder Dienstleistungen der Franchisenehmer. Aber: In der Praxis sind Preisvorschriften außerhalb von Branchen mit Preisbindung nichtig. Im Prinzip kann die Systemzentrale lediglich Kalkulationshilfen vorgeben. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind auch in anderen Branchen üblich, z.b. bei Handelsvertretern. Sie dürfen aber nicht zu einem Berufsverbot für den ausgeschiedenen Franchisenehmer führen. Das Verbot kann längstens für 2 Jahre ausgesprochen werden. 90 a HGB sieht eine Entschädigungszahlung für ein solches Wettbewerbsverbot vor, das vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann. Es bestehen vorvertragliche Aufklärungspflichten des Franchisegebers über das System. Auch eine Widerrufsbelehrung im Vertrag muss deutlich formuliert werden. Das Recht billigt dem Franchisenehmer, sofern er Existenzgründer ist, eine Rücktrittfrist von 1 Woche ohne Angaben von Gründen zu. Fehlt dieser Hinweis im Vertrag, besteht ein Widerrufsrecht auf ein Jahr.

VR-GründungsKonzept GK120 17 Der Deutsche Franchiseverband rät: Verweigern Sie weitere Gespräche und erst recht jede Unterschrift, wenn der Franchise-Geber zu schneller Entscheidung drängt und keine ausgiebige Prüfung des Vertrags durch unabhängige Fachanwälte ermöglicht. Seriöse Franchise-Anbieter tun so etwas nicht. Ausführliche Ausführungen zum Vertragsrecht im Franchising findet man auf der Website des DFV (siehe unter Fachkontakte ). NOTIZEN

VR-GründungsKonzept GK120 18 7. Recht: Gewerberecht NOTIZEN In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Mit anderen Worten: Im Prinzip kann sich jeder mit dem Gewerbe seiner Wahl selbständig machen, unabhängig von seiner Qualifikation. Genehmigungen und Erlaubnisse sowie der Nachweis von Sachkunde können aber im Einzelfall erforderlich sein. Dies gilt insbesondere in den Bereichen: Gastronomie Umgang mit Lebensmitteln Vermitteln und Makeln Gesundheitsfürsorge, Pflege, Heilberufe Außerdem gilt es, bei bestimmten Tätigkeiten das Handwerksrecht zu beachten. Nicht in allen Gewerken ist der Meisterzwang entfallen. Aber: Einfache handwerkliche Tätigkeiten innerhalb des Gewerks dürfen ohne weiteres von allen Existenzgründern ausgeübt werden. Dies sind Tätigkeiten, die in kurzer Zeit (bis zu 3 Monate) erlernt werden können, oder bei längerer Anlernzeit für das Gewerk nebensächlich sind, oder nicht aus einem Gewerk der Anlage A der Handwerksordnung entstanden sind. Diese Tätigkeiten gelten als handwerksähnliches Gewerbe (keine Meisterprüfung). Starten Sie aber nicht ohne Rücksprache mit der Handwerkskammer. Ob im Einzelfall die IHK zuständig ist, entscheidet eine Schlichtungskommission. Gewerbeanmeldung bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Davon werden automatisch in Kenntnis gesetzt das Finanzamt das Gewerbeaufsichtsamt die Ordnungsbehörden die Berufsgenossenschaft. Mit der Aufnahme eines Gewerbes wird jedes Unternehmen kammerzugehörig und damit beitragspflichtig. Sollte das Finanzamt innerhalb von wenigen Wochen keine Steuernummer zugeteilt haben, ist der Gewerbetreibende verpflichtet, eine persönliche Mitteilung zu machen. Mitarbeiter. Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, brauchen Sie für die Anmeldung zur Krankenkasse eine Betriebsnummer. Die bekommen Sie von Ihrem zuständigen Arbeitsamt zugeteilt. Natürlich müssen Ihre Mitarbeiter gegen Unfall versichert sein. Deshalb ist innerhalb von 8 Tagen nach Aufnahme der

VR-GründungsKonzept GK120 19 Geschäftstätigkeit die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft fällig. Der Beitrag richtet sich nach der Höhe der Brutto-Entgelte. NOTIZEN Aushilfskräfte: Die sozialversicherungs-, steuer- und arbeitsrechtlichen Voraussatzungen bzw. Möglichkeiten, der so genannten Geringfügigen Beschäftigung (Entgeltobergrenze: 450 Euro monatlich) und bei der kurzfristigen Beschäftigung sind ebenso vielfältig wie kompliziert. Krankenkassen und Kammern halten zum Thema Minijobs ausführliche Informationsschriften bereit (auch im Internet). Achtung: Nach dem 1.1.2013 begonnene Minijobs sind nur auf Wunsch des Arbeitnehmers von der Rentenversicherungspflicht befreit (schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber). REACH-Verordnung der EU. Einzelhändler sind verpflichtet, Verbraucher auf Anfrage über besorgniserregende Stoffe in Nonfood-Produkten zu informieren, und zwar auf Basis von Informationen, die ihre jeweiligen Lieferanten bereits zur Verfügung gestellt haben, oder indem sie die Anfrage an den betreffenden Lieferanten weiterleiten. Die Frist für die Auskunftserteilung beträgt 45 Tage. Gewerblichen Kunden sind Informationen über etwaige Inhaltsstoffe nach REACH unaufgefordert zu übermitteln. Die Liste der betroffenen Stoffe die laufend ergänzt wird führt die ECHA (Europäische Chemikalienagentur). Steuerfallen. Auch Gründer, die sich beim Thema Unternehmenssteuern von Anfang an der Hilfe eines Steuerberaters bedienen, müssen sich selbst in Grundzügen mit den rechtlichen und steuerlichen Aspekten einer Unternehmensgründung befassen. Wichtig für viele, wenn sie (in der Anfangsphase) ohne Mitarbeiter arbeiten: Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann bereits durch die gemeinsame Tätigkeit / Kooperation zweier Personen entstehen und dann ohne dass die Partner dies wissen zu weit reichenden steuerlichen Konsequenzen führen, ggf. verbunden mit erheblichen steuerlichen Nachteilen für die Partner. Öffentliche Aufträge. Die Vergabe öffentlicher Aufträge wird zunehmend formalisiert. Das Mitbieten erfordert gerade bei Anfängern viel Zeitaufwand und den Erwerb von erheblichem Verfahrens-Know-how, auch was die Vergabe / Information über das Internet angeht. Auftragberatungsstellen können den Einstieg erleichtern und damit die Chance, zum Zuge zu kommen erhöhen. Es gibt drei Arten von Vergabe: Öffentliche Ausschreibungen in amtlichen Mitteilungsblättern, auf die sich jedes Unternehmen bewerben kann. bei Aufträgen ab 200.000 EUR muss mit europäischen Mitbewerbern gerechnet werden Beschränkte Ausschreibungen für Leistungen, die nur ein kleiner Kreis von (Fach-) Firmen überhaupt erbringen kann nur bei Aufträgen bis zu einem Volumen von 25.000 EUR erlaubt Freihändige Vergabe, bei der lediglich drei Anbieter aufgefordert werden, ein Angebot abzugeben (erfolgt z.b. bei patentgeschützten Leistungen / Lieferungen bzw. im Rahmen von zusammenhängenden Projekten) nur bei Aufträgen bis 2.500 EUR Wichtig: Den Kriterienkatalog der Auftragsbeschreibung genau einhalten bei Abweichungen fällt auch ein sonst wirtschaftliches Angebot aus dem Wettbewerb. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag wirtschaftlich bedeutet: ein günstige Relation von Preis und Qualität, die u. a. durch den Nachweis der fachlichen Eignung und/oder Zuverlässigkeit des Unternehmens beeinflusst

VR-GründungsKonzept GK120 20 wird. Letztere muss durch eine Reihe von Unterlagen nachgewiesen werden, und zwar erfordert jedes Bieterverfahren erneut (VOB/A 8): NOTIZEN Auszug aus dem Handelsregister Bankauskunft Eintrag ins Gewerbezentralregister Auskunft über ggf. Einträge im Landeskorruptionsregister ggf. Eintrag in die Handwerksrolle Diese Papierflut, die auch jedes Mal mit Kosten verbunden ist), kann vermeiden, wer am Präqualifikationsverfahren des pq-vereins teilnimmt. Staatliche Stellen können auf die entsprechenden Internetseiten zugreifen und sich der Eignung und Seriosität eines Bieters vergewissern.

VR-GründungsKonzept GK120 21 8. Gründerkontakte/-informationen Anlaufstellen für Gründer Baden-Württemberg: ifex - gruendung-bw.de Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Neues Schloss, Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart Tel. 0711/123-2786, Fax 0711/123-2556 E-Mail: ifex@mfw.bwl.de www.gruendung-bw.de Bayern: Startup in Bayern Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Prinzregentenstraße 28,, 80538 München Tel. 089/21620-0, Fax 089/2162-2760 E-Mail: info2010@mittelstand-in-bayern.de www.startup-in-bayern.de Berlin: gruenden-in-berlin.de www.gruenden-in-berlin.de E-Mail: -> Kontaktformular Existenzgründer-Telefon: 030/9013-8444 Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de www.berlin.de/sen/wirtschaft/foerderung/gruenden/index.html Bremen: B.E.G.IN-Gründungsleitstelle c/o RKW Bremen, Langenstr. 30, 28195 Bremen Info-Line Bremen: 0421/32 34 64-12 Info-Line Bremerhaven: 0471/14 04 60 E-Mail: info@begin24.de www.begin24.de Hamburg: H.E.I. Hamburger ExistenzgründungsInitiative Habichtstr. 41, 22305 Hamburg Tel. 040/611 7000, Fax 040/611 700 19 Kontaktformular: www.hei-hamburg.de/103,kontakt.html www.hei-hamburg.de Mecklenburg-Vorpommern: Gründertelefon E-Mail: -> Kontaktformular Ansprechpartner Mo-Do 9.00-15.30 Uhr unter: www.gruender-mv.de/info/gruendertelefon/index.html Online-Beratung: www.gruender-mv.de/service/onlineberatung/index.html www.gruender-mv.de

VR-GründungsKonzept GK120 22 Niedersachsen: Investitions- und Förderbank Niedersachsen NBank Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover E-Mail: info@nbank.de www.nbank.de Existenzgründung in Niedersachsen: www.nbank.de/unternehmen/wirtschaft/existenzgruendung Nordrhein-Westfalen: STARTERCENTER NRW Standorte der Startercenter in NRW: www.startercenter.nrw.de/startercenter/startercenter-adressen.html Infoline: 0211/ 837 1939 (Montag-Freitag 8-18 Uhr) Kontaktformular: www.startercenter.nrw.de/impressum/kontakt.html www.startercenter.nrw.de Förderlotse: www.nrwbank.de/de/foerderlotse/produktsuche/index.html Rheinland-Pfalz: Gründungsinitiative Ministerium f. Wirtschaft, Klimaschutz, Energie u. Landesplanung Kaiser-Friedrich-Straße 1, 55116 Mainz, Tel. 06131/16-2525 www.gruendungsinitiative.rlp.de Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Beratertelefon: 06131/6172-1333 (Mo.-Do. 9-17 Uhr; Fr. 9-15 Uhr) E-Mail: beratung@isb.rlp.de www.isb.rlp.de Förderfinder: http://isb.rlp.de/de/wirtschaft/foerderfinder-assistent/ Schleswig-Holstein: Existenzgründungsoffenssive Förderberatung: www.ib-sh.de/foerderlotse Förderlotsen einschließlich GründerInnenberatung Investitionsbank Schleswig-Holstein Tel. 0431/9905-0, Fax 0431/9905-3383 E-Mail: info@ib-sh.de www.ib-sh.de/existenzgruendung Initiative "Gründerland Deutschland" auf dem Existenzgründerportal Bundesministerium für Wirtschaft und Energie www.existenzgruender.de Kammern Gemischt-gewerbliche Betriebe, also Unternehmen, die sowohl eine handwerkliche als auch eine nichthandwerkliche Tätigkeit ausüben, etwa einen Handel, sind Mitglieder beider Kammern. Sie sind aber nur dann IHK-beitragspflichtig, wenn es sich um einen vollkaufmännischen Geschäftsbetrieb handelt und der nichthandwerkliche Jahresumsatz 130.000,- überschreitet. In solchen Fällen vereinbaren beide Kammerorganisationen die Aufteilung des Beitrags. Service der Industrie- und Handelskammern: Existenzgründungsberatung Vermittlung/Benen-nung von Spezialisten und weiterführenden Beratungseinrichtungen Auskunft über gewerberechtliche Fragen Wegweiser zu den Förderprogramme aus Bundes- und Landesmitteln etc.

VR-GründungsKonzept GK120 23 Links zu allen IHKs: www.dihk.de/ihk-finder Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag e.v. Jägerstraße 40, 70174 Stuttgart Tel. 0711/22 55 00 60, Fax 0711/22 55 00 77 E-Mail info@bw.ihk.de www.bw.ihk.de IHK Bodensee-Oberschwaben: www.weingarten.ihk.de IHK Ulm: www.ulm.ihk24.de IHK Ostwürttemberg: www.ostwuerttemberg.ihk.de IHK Reutlingen www.reutlingen.ihk.de IHK Hochrhein-Bodensee: www.konstanz.ihk.de IHK Rhein-Neckar: www.rhein-neckar.ihk24.de IHK Karlsruhe: www.karlsruhe.ihk.de IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg: www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de IHK Nordschwarzwald: www.nordschwarzwald.ihk24.de IHK Südlicher Oberrhein: www.suedlicher-oberrhein.ihk.de IHK Heilbronn-Franken: www.heilbronn.ihk.de IHK Region Stuttgart: www.stuttgart.ihk.de Bayerischer Industrie- und Handelskammertag BIHK e.v. Balanstraße 55 59, 81541 München Tel. 089/5116-0, Fax 089/5116-1240 E-Mail: info@bihk.de www.bihk.de IHKs in Mecklenburg-Vorpommern: Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel. 0385/51 03-0, Fax 0385/51 03-999 E-Mail: info@schwerin.ihk.de www.ihkzuschwerin.de IHK Neubrandenburg: www.neubrandenburg.ihk.de IHK Rostock: www.rostock.ihk24.de Niedersächsischer Industrie- und Handelskammertag Hinüberstraße 16-18, 30175 Hannover Tel. 0511/33708-75, Fax 0511/33708-79 E-Mail: n-ihk@n-ihk.de www.n-ihk.de IHK Hannover: www.hannover.ihk.de IHK Lüneburg-Wolfsburg: www.ihk-lueneburg.de Oldenburgische IHK: www.ihk-oldenburg.de IHK Osnabrück Emsland Grafschaft Bentheim: www.osnabrueck.ihk24.de IHK für Ostfriesland und Papenburg: www.ihk-emden.de IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum: www.stade.ihk24.de IHK Aschaffenburg: www.aschaffenburg.ihk.de IHK zu Coburg: www.coburg.ihk.de IHK für München und Oberbayern: www.muenchen.ihk.de IHK für Niederbayern in Passau: www.passau.ihk.de IHK Nürnberg für Mittelfranken: www.nuernberg.ihk.de IHK für Oberfranken Bayreuth: www.bayreuth.ihk.de IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim: www.ihk-regensburg.de IHK Schwaben: www.schwaben.ihk.de IHK Würzburg-Schweinfurt: www.wuerzburg.ihk.de Industrie- und Handelskammer Berlin Fasanenstr. 85, 10623 Berlin Tel. 030/315 10-0, -667, Fax 030/315 10-166 E-Mail: service@berlin.ihk.de www.ihk-berlin.de Handelskammer Bremen Am Markt 13, 28195 Bremen Tel. 0421/3637-0, Fax 0421/3637 299 E-Mail: service@handelskammer-bremen.de www.handelskammer-bremen.de IHK Bremerhaven: www.bremerhaven.ihk.de Handelskammer Hamburg Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg Tel. 040/36 13 8-138, Fax 040/36 13 8-401 E-Mail: service@hk24.de www.hk24.de

VR-GründungsKonzept GK120 24 IHK NRW - Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen e. V. Marienstraße 8, 40212 Düsseldorf Tel. 0211/367 02-0, Fax 0211/367 02-21 E-Mail: info@ihk-nrw.de www.ihk-nrw.de IHK Aachen: www.aachen.ihk.de IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland: www.ihkarnsberg.de IHK Ostwestfalen zu Bielefeld: www.ostwestfalen.ihk.de IHK Mittleres Ruhrgebiet: www.bochum.ihk.de IHK Bonn / Rhein-Sieg: www.ihk-bonn.de IHK Lippe zu Detmold: www.detmold.ihk.de IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz c/o IHK Koblenz, Schlossstraße 2, 56068 Koblenz Tel. 0261/106-0, Fax 0261/106-234 E-Mail: service@koblenz.ihk.de www.ihk-arbeitsgemeinschaft-rlp.de IHK zu Koblenz: www.ihk-koblenz.de IHK für die Pfalz: www.pfalz.ihk24.de IHK Rheinhessen: www.rheinhessen.ihk24.de IHK Trier: www.ihk-trier.de IHK zu Dortmund: www.dortmund.ihk24.de IHK zu Düsseldorf: www.duesseldorf.ihk.de Niederrheinische IHK Duisburg Wesel Kleve zu Duisburg: www.ihk-niederrhein.de IHK für Essen, Mülheim a. d. Ruhr, Oberhausen zu Essen: www.essen.ihk24.de Südwestfälische IHK zu Hagen: www.sihk.de IHK zu Köln: www.ihk-koeln.de IHK Mittlerer Niederrhein: www.krefeld.ihk.de IHK Nord Westfalen: www.ihk-nordwestfalen.de IHK Siegen: www.ihk-siegen.de IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid: www.wuppertal.ihk24.de Arbeitsgemeinschaft IHK Schleswig-Holstein Flensburg Kiel Lübeck Bergstraße 2, 24103 Kiel Tel. 0431/5194-0, Fax 0431/5194-234 E-Mail: ihk@kiel.ihk.de www.ihk-schleswig-holstein.de Handwerklichen Gründern steht der Betriebsberatungsdienst ihrer Handwerkskammer zur Seite. Die Beratungs- und Informationsplattform für Technologietransfer im Handwerk (BISTECH) ist ein Informations- und Kommunikationssystem für die Betriebe und die Berater des Handwerks. Es bietet Fachinformationen und praxisrelevante Managementhilfen für die effiziente Unternehmensführung. www.bistech.de Links zu allen Handwerkskammern: http://www.zdh.de/handwerksorganisationen/handwerkskammern/deutschlandkarte.html Auf den Websites der Handwerkskammern finden Sie u. a. auch die Adressen der regionalen Kreishandwerkerschaften und lokalen Innungen. Baden-Württembergischer Handwerkstag e.v. Heilbronner Straße 43, 70191 Stuttgart Tel. 0711/26 37 09-0, Fax 0711/26 37 09-100 E-Mail: info@handwerk-bw.de www.handwerk-bw.de Handwerkskammer Freiburg Bismarckallee 6, 79098 Freiburg i.br. Tel. 0761/2 18 00-0, Fax 0761/2 18 00-333 E-Mail: info@hwk-freiburg.de www.hwk-freiburg.de Handwerkskammer Heilbronn-Franken Allee 76, 74072 Heilbronn Tel. 07131/791-0, Fax 07131/791-200 E-Mail: info@hwk-heilbronn.de www.hwk-heilbronn.de

VR-GründungsKonzept GK120 25 Handwerkskammer Karlsruhe Friedrichsplatz 4 5, 76133 Karlsruhe Tel. 0721/16 00-0, Fax 0721/16 00-199 E-Mail: info@hwk-karlsruhe.de www.hwk-karlsruhe.de Handwerkskammer Konstanz Webersteig 3, 78462 Konstanz Tel. 07531/20 50, Fax 07531/1 64 68 E-Mail: info@hwk-konstanz.de www.hwk-konstanz.de Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar Odenwald B 1, 1-2, 68159 Mannheim Tel. 0621/1 80 02-0, Fax 0621/1 80 02-199 E-Mail: Kontaktformular www.hwk-mannheim.de Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern Max-Joseph-Straße 4, 80333 München Tel. 089/5119-01, Fax 089/5119-295 E-Mail: info@hwk-bayern.de www.hwk-bayern.de Handwerkskammer für Mittelfranken Sulzbacher Straße 11-15, 90489 Nürnberg Tel. 0911/5309-0, Fax 0911/5309-288 E-Mail: info@hwk-mittelfranken.de www.hwk-mittelfranken.de Handwerkskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße 4, 80333 München Tel. 089/5119-0, Fax 089/5119-295 E-Mail: info@hwk-muenchen.de www.hwk-muenchen.de Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz Ditthornstraße 10, 93055 Regensburg Tel. 0941/7965-0, Fax 0941/7965-222 E-Mail: info@hwkno.de www.hwkno.de Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstraße 58,72762 Reutlingen Tel. 07121/24 12-0, Fax 07121/24 12-400 E-Mail: handwerk@hwk-reutlingen.de www.hwk-reutlingen.de Handwerkskammer Region Stuttgart Heilbronner Straße 43, 70191 Stuttgart Tel. 0711/16 57-0, Fax 0711/16 57-222 E-Mail: info@hwk-stuttgart.de www.hwk-stuttgart.de Handwerkskammer Ulm Olgastraße 72, 89073 Ulm Tel. 0731/14 25-0, Fax 0731/14 25-500 E-Mail: info@hk-ulm.de www.hk-ulm.de Handwerkskammer für Oberfranken Kerschensteinerstr. 7, 95448 Bayreuth Tel. 0921/910 0, Fax 0921/910 309 E-Mail: info@hwk-oberfranken.de www.hwk-oberfranken.de Handwerkskammer für Schwaben Siebentischstraße 52-58, 86161 Augsburg Tel. 0821/3259-0, Fax 0821/3259-1271 E-Mail: info@hwk-schwaben.de www.hwk-schwaben.de Handwerkskammer für Unterfranken Rennweger Ring 3, 97070 Würzburg Tel. 0931/30908-0, Fax 0931/30908-1653 E-Mail: info@hwk-ufr.de www.hwk-ufr.de Handwerkskammer Berlin Blücherstr. 68, 10961 Berlin Tel. 030/259 03 01, Fax 030/259 03 235 E-Mail: info@hwk-berlin.de www.hwk-berlin.de Handwerkskammer Bremen Ansgaritorstr. 24, 28195 Bremen Tel. 0421/30 50 00, Fax 0421/30 500-109 E-Mail: service@hwk-bremen.de www.hwk-bremen.de Handwerkskammer Hamburg Holstenwall 12, 20355 Hamburg Tel. 040/35905-0, Fax 040/35905-208 E-Mail: info@hwk-hamburg.de www.hwk-hamburg.de