Aktuelle Rechtsprechung/Themen

Ähnliche Dokumente
Wdh: Abgabe und Zugang von Willenserklärungen

Betriebskosten abrechnen: Welchen Umlageschlüssel Sie nehmen müssen

Kündigungsfristen 2016: An welche Fristen sich Mieter und Vermieter halten müssen

Wohnflächenberechnung: Welche Räume und Flächen mitzählen

Abmahnungen und Kündigung wegen ständig unpünktlicher Mietzahlung

Die Auswirkungen für Haus und Wohnungseigentümer-innen

Berliner Mietspiegel 2017 INFO Veranstaltung 13. Juni 2017

Umlagefähigkeit von Renovierungskosten bei Modernisierung

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. in dem Rechtsstreit

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung

Die 7 häufigsten Fehler bei der Betriebskostenabrechnung

Alter Mietvertrag: Wie Sie nicht vereinbarte Betriebskosten umlegen können

Ein Ratgeber für unsere Mandanten

Flächenabweichung und ihre Auswirkung auf die Abrechnung der Betriebskosten

Mietrechtsänderung 2016: Weniger Miete beim Modernisieren

Kindertagespflege - Kündigung in Recht und Vertrag Köln M. Taprogge-Essaida

Vorlesung BGB AT. Abgabe und Zugang von Willenserklärungen

Weitere wichtige Urteile im Jahr ) Urteil des BGH vom (VIII ZR 166/08), Unwirksame Farbwahlklausel während der Mietzeit

Mieterhöhungen rechtssicher durchsetzen - Ein Leitfaden für Vermieter und Verwalter

Kündigen wegen Mietschulden: Wie schnell Sie sein müssen

MODERNISIERUNG VON WOHNRAUM UND MIETERHÖHUNG

Beispiele 7. Folie 83. Vorlesung BGB-AT Prof. Dr. Florian Jacoby

Mietpreisbremse gilt ab dem : So sehen die neuen Mietrechtsvorschriften aus

-Vhttp://d-nb.info/

Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete bei unzutreffender Flächenangabe im Mietvertrag was gilt? BGH ändert seine Rechtsprechung

Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 9/2014:

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

Newsletter: Wissenswertes für Immobilieneigentümer

Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

WoBindG 10, 11 Abs. 3; BGB 307 Abs. 1, 542, 561, 573

Prof. Dr. Reinhard Singer Wintersemester 2009/2010 ( , 5/T5) Grundkurs im Bürgerlichen Recht

Wirksamwerden empfangsbedürftiger Willenserklärungen

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 30. September 2009 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Mappe zur Wohnungsübergabe

Impressum Zarenga GmbH, Bonn 2015 Zarenga GmbH, Pfaffenweg 15, Bonn Alle Rechte sind vorbehalten.

Welche Hürden bestehen bei einer. Sanierungsmaßnahmen?

536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 5 hat die Klage abgewiesen.

BGH-Entscheidung zu Schönheitsreparaturen

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 19. Mai 2010 Ring Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Betriebskostenabrechnung

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 17. September 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

4. Besprechungsfall. Wie ist die Rechtslage?

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 12. November 2008 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

Rechtsfolgen des Mieterwechsels auf die Abrechnung

DER RECHTLICH SICHERE UND NACHWEISBARE ZUGANG EINER KÜNDIGUNG

im 2. Quartal dieses Jahres hat es wieder einige interessante Urteile gegeben, über die wir Sie wie folgt unterrichten möchten:

Bundesgerichtshof IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

Voraussetzungen eines Vertrags (vertraglichen Erfüllungsanspruchs)

Inhalt. 1. Teil: Einleitung Teil: Einzelheiten der Mietpreisbremse... 9 III

Berliner Mietspiegel 2017 INFO Veranstaltung 13. Juni 2017

Die 23 wichtigsten BGH-Urteile zu den Betriebskosten

Flächenabweichungen und ihre Folgen

Berliner Mietspiegel 2017 INFO Veranstaltung 13. Juni 2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

25. August accentro

Wenn der Mieter verschwindet Donnerstag, den 16. Februar 2012 um 12:36 Uhr - Aktualisiert Montag, den 23. September 2013 um 10:23 Uhr

Mieterhöhung. Checkliste

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit. Zu den Pflichten des Mieters nach Widerruf einer Untermieterlaubnis.

Häkchen bei WhatsApp Zugang und Beweisbarkeit elektronischer Willenserklärungen

Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters. 3. Kein Ausschluss 4. Spezifische Voraussetzungen einzelner Mängelrechte

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 28. Mai 2008 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

Umlagefähigkeit energetischer Sanierungskosten auf den Mieter. 2. WEG-Forum Metropolregion Rhein-Neckar

Videoüberwachung von Privatgrundstücken was zu beachten ist

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

Rechtsgeschäft und Willenserklärung

Wohnen bei privaten Vermietern? Was Vermieter und Studierende wissen müssen!

Rechtliche Probleme des Fogging. - Folgeprobleme aus miet- und wohnungseigentumsrechtlicher Sicht -

Sonnenstraße 11/IV Telefon: München Telefax:

Henrike Butenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Kanzlei Müller & Hillmayer. Kanzlei Müller & Hillmayer

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 11. März 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Der Begriff der Wohnraumfläche Deutscher Bundestag WD /16

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 10. November 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Lernfeld 5: Wohnräume verwalten und Bestände pflegen Lernaufgaben zum Modul IMK Mieterhöhungen im freifinanzierten Wohnungsbau

Leitsatz: OLG Dresden, 5. Zivilsenat, Beschluss vom 08. November 2013, Az.: 5 U 1101/13

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

Zum erforderlichen Inhalt einer Mieterhöhungserklärung nach 10 Abs. 1 S. 2 WoBindG

BGH UND BETRIEBSKOSTEN ALLES NEU?

SchiedsamtsZeitung 76. Jahrgang 2005 Heft 03 Online-Archiv Seite 54a-57 Organ des BDS

Rechtsgeschäftslehre. Tatbestand der Willenserklärung: Wirksamwerden Abgabe und Zugang, , 147 BGB

Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 6/2013:

Fall 8 - Folie. I. Anspruch entstanden

Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung. (BGH, Urteil vom VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107)

IVD West Rechtstag. Vermietung von Wohnungseigentum. RA Dr. Gerald Kallenborn

Flächenabweichung und ihre Auswirkung auf die Miethöhe

Mietvertrag. Der Vermieter überlässt dem Mieter im Objekt Brennerstraße 42, Weimar, die Nutzungseinheiten.zur Miete.

Wolfram Schnurbusch - Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter - Solingen, Grünewalder Str. 29/31. Vorlesung am

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

Preisübersicht für Maklertätigkeit Mietwohnung

Die vertragliche Gestaltung der Entgeltvereinbarung

Prüfungsschema Willenserklärung

3/05. Internationale AGB. Entschädigung bei Hotelüberbuchung. Widerrufsvorbehalt für Extra-Lohn unwirksam. Änderung beim Wettbewerbsrecht

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

Verträge nach dem Wohn- und Betreuungsvertrag sgesetz (WBVG)

Transkript:

Mitgliederversammlung Haus- und Grundbesitzerverein e.v. 04.04.2016 Aktuelle Rechtsprechung/Themen Referent: RA Lucian Schliffka, Kanzlei SCHLIFFKA & SCHWAB

Zugang von Erklärungen Der Zugang ist eine Wirksamkeitsvoraussetzung empfangsbedürftiger Willenserklärungen (z.b. Kündigungen und Abmahnungen). Voraussetzung des Zugangs ist, dass die Willenserklärung so in den Herrschaftsbereich des Adressaten gelangt ist, dass nach der Verkehrsauffassung bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse mit dessen Kenntnisnahme von der Erklärung zu rechnen war. Auch der genaue Zeitpunkt des Zugangs, mit dem die Willenserklärung dann wirksam wird, 130 Abs. 1 BGB, hängt davon ab, wann nach diesen Kriterien mit der Kenntnisnahme zu rechnen war. Uhrzeit? Urlaub Zugangsvereitelung

Wie sollten Zustellungen erfolgen? Wer muss was beweisen? Einfaches Schreiben? (kein Nachweis) Einschreiben/Rückschein (Nicht sinnvoll, da bei Abwesenheit des Empfängers im Zeitpunkt der Zustellung durch die Post keine Bestätigung des Zugangs erfolgen kann, weil lediglich eine Benachrichtigung über den Zustellungsversuch erfolgt, nicht aber das Schriftstück selbst in den Briefkasten eingelegt wird) Einwurfeinschreiben (grundsätzlich möglich: Bundesgerichtshof durch Urteil vom 25.01.2012, Az. VIII ZR 95/11; Aber: Es wird nur der Einwurf eines Briefes bestätigt; welcher Brief jedoch nicht) 2 sichere Zustellarten

Sichere Zustellungsarten Zustellung per Gerichtsvollzieher (Kosten: ca. 15-30 ) Zustellung per Boten/Zeugen Nicht Vermieter Naher Angehöriger? Dokumentation: Kopie des Originals erstellen Zeuge notiert auf Kopie das Datum und Uhrzeit des Einwurfs in den Briefkasten/Empfangsvorrichtung Unterschrift Foto des Einwurfs Bestätigung und Foto zum Vorgang nehmen.

BGH 18.11.2015, Az.: VIII ZR 266/14 Wohnfläche Urteil in Bezug auf die Mieterhöhung Bisher: die vereinbarte Wohnfläche war maßgebend, wenn die tatsächliche Wohnfläche zum Nachteil des Mieters nicht mehr als 10 % davon abwich. Künftig: die tatsächliche Wohnfläche ist bei einer Mieterhöhung zu Grunde zu legen. Die Kappungsgrenze ist weiterhin nach der zum Stichtag bestehenden tatsächlich gezahlten Miete zu berechnen. Die Kappungsgrenze knüpft daher nicht an die fiktive Miete an, wie sie unter Berücksichtigung der tatsächlich größeren Wohnfläche hättet gebildet werden können. Der Mieter kann sich nicht die Rosinen heraus picken: Ist die tatsächliche Wohnfläche größer als im Mietvertrag angegeben, kann sich der Mieter nicht darauf berufen, er habe dauerhaft auf die geringere Mietfläche als Berechnungsgröße vertrauen dürfen. Folgen für die Praxis: Berechnung der tatsächlichen Wohnfläche zukünftig notwendig; Feststellung der tatsächlich vermieteten Fläche als Bemessungsgrundlage auch für eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung, da geplant ist, auch die Umlage der Betriebskosten nach dem Anteil der Wohnfläche künftig nach den tatsächlichen Flächenverhältnissen zu richten (anstehende Mietrechtsreform in der 18. Legislaturperiode) Hinweis: Der BGH hält ausdrücklich daran fest, dass ein zur Minderung der Miete führender Mangel der Wohnung gegeben ist, wenn die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 % unter der im Mietvertrag gegebenen Wohnfläche liegt.

AG Brandenburg 22.01.2016, Az.: 31 C 138/14 Zulässigkeit einer Videoüberwachung Eine Videoüberwachung, die sich auf den eigenen privaten Bereich der überwachenden Person beschränkt, der nur für diese selbst und gegebenenfalls für ihre Familienangehörigen zugänglich ist, ist ohne weiteres zulässig. Sobald eine Videoüberwachung aber zumindest auch Bereiche erfasst oder erfassen kann, die für Dritte zugänglich sind, müssen die berechtigten Interessen der von den Videoaufnahmen betroffenen dritten Personen auch berücksichtigt werden. Diesen Personen steht ein Recht am eigenen Bild, sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu. Sie können verlangen, dass die Videokamera so einzustellen ist, dass sie nicht das benachbarte Privatgrundstück oder gar öffentliche Bereiche mit erfasst. Die Installation einer Kamera, mit der eine gezielte Überwachung des Eingangsbereichs eines Mehrparteienhauses möglich ist, stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mieter dar. Eine solche Anlage bedarf daher der Zustimmung sämtlicher Mieter (AG Schöneberg, Urteil vom 8.6.2012, 19 C 166/12).

BGH: Az. VI ZR 272/94 Nur in Ausnahmefällen kann eine Überwachung gerechtfertigt sein, etwa wenn der Vermieter konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass Angriffe auf seine Person oder auf Mitbewohner bevorstehen oder zu befürchten sind.

Änderung des Mess-und Eichgesetzes Die Bundesregierung hat ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Mess- und Eichgesetzes den Entwurf eines Ersten Gesetzes zu dessen Änderung eingebracht. Damit sollen zum einen europarechtlich geforderte Umsetzungshinweise ergänzt und zum anderen klargestellt werden, wer neue oder erneuerte Messgeräte an die Eichbehörden melden muss. Der nach dem Inkrafttreten des Eichgesetzes Anfang 2015 von den Dienstleistern entfachte Streit über die Anzeigepflicht von neuen oder erneuten Messgeräten dürfte mit dem neuen Gesetzesentwurf beendet sein. Der Gesetzgeber stellt mit der neuen Formulierung in 32 Abs. 1 MessEG richtig, dass der Verwender von neuen oder erneuerten Messgeräten die Anzeigepflicht nicht zu erfüllen hat wenn er einen Dritten mit der Erfassung der Messwerte beauftragt hat dies nachweisen kann. Zudem wurde die Geldbuße für das fahrlässige oder vorsätzliche versäumen der Anzeigepflicht von ehemals 30.000 auf 10.000 abgesenkt ( 60 Abs. 2).

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit