Rechtsgeschäftslehre. Tatbestand der Willenserklärung: Wirksamwerden Abgabe und Zugang, , 147 BGB

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1 Rechtsgeschäftslehre Tatbestand der Willenserklärung: Wirksamwerden und Zugang, , 147 BGB Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer

2 Überblick: Dreifache Auffächerung 130: Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden (1) Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht. ( ) 1. Empfangsbedürftig, nicht-empfangsbedürftig 2. und Zugang 3. Anwesend, Zivilrecht 7 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 2

3 Empfangsbedürftigkeit als Normalfall 1. Die von Willenserklärungen ist immer notwendig (Privatautonomie). 2. Unterschiede bei der Empfangsbedürftigkeit: Nicht empfangsbedürftig sind nur: Auslobung ( 657 BGB), Eigentumsaufgabe ( 959 BGB), Testament ( 2247 BGB) in dieser Vorlesung kaum relevant Es gibt keinen Adressaten im eigentlichen Sinne ( an alle und niemanden ) werden schon mit wirksam. Kein Zugang notwendig (logisch) Empfangsbedürftige Willenserklärungen (Normalfall) werden mit und Zugang wirksam, Beim Zugang ist dann zu unterscheiden zwischen Anwesenden und Abwesenden. Zivilrecht 7 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 3

4 verheiratet/unentschlossen Der Händler Bruno bietet dem Antiquitätensammler Klaus eine Kommode für 900 an. Klaus möchte sich die Sache allerdings noch überlegen und Bruno die Antwort dann schriftlich mitteilen. Nachdem Klaus die Angelegenheit mit seiner Frau Franziska besprochen hat, entschließt er sich zum Erwerb und verfasst ein Schreiben, in dem er das Angebot des Bruno annimmt. Da er jedoch später erneute Bedenken bekommt, legt er den fertigen Brief auf den Schreibtisch und bricht zu einer Geschäftsreise auf. Franziska entdeckt den Brief, meint, Klaus habe die Versendung vergessen, und bringt den Brief zur Post. Einen Tag später geht der Brief bei Bruno ein. Ansprüche des Bruno gegen Klaus? Zivilrecht 7 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 4

5 Willentliches Auf-den-Weg-Bringen Privatautonomie (Spannungsverhältnis zu Vertrauen und Verkehrssicherheit: wie immer) (ähnlich Handlungswille, vgl. Folie 6) Zivilrecht 7 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 5

6 Zugang: Anwesend, 147 Annahmefrist (1) Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden. Dies gilt auch von einem mittels Fernsprechers oder einer sonstigen technischen Einrichtung von Person zu Person gemachten Antrag. ( ) Erinnerung: dispositives Recht sonstige technische Einrichtung?: , Skype, WhatsApp- Chat etc.? Synchrone/asynchrone Kommunikation Zugang bei Anwesenheit: Vernehmungstheorie (regelmäßig unproblematisch) Zivilrecht 7 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 6

7 Zugang bei Abwesenheit, 130 I BGB Zwei Voraussetzungen: 1. Eintritt in den Machtbereich des Empfängers (Sphärengedanke) 2. und a) entweder Möglichkeit der Kenntnisnahme unter gewöhnlichen Umständen (hier: Unterscheidung zwischen Privat- und Geschäftsräumen) b) oder tatsächliche Kenntnisnahme Zivilrecht 7 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 7

8 Zugang bei Abwesenheit Mit Aushändigung an den Empfänger? Mit Ablegen unter der Fußmatte? Mit Einwurf in den Briefkasten? (Nachts oder sonntags? Wenn Empfänger in Urlaub ist? Arbeitgeberkündigungen während des Urlaubs?) Zivilrecht 7 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 8

9 Zivilrecht 7 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 9

10 Sonderfälle: Annahmeverweigerung und überholender Widerruf A. Annahmeverweigerung Zugangsfiktion (Sphärengedanke) 242 BGB (Generalklausel) B. Widerruf vor Zugang, 130 I 2 BGB. Widerruf : Leider ein mehrdeutiger Rechtsbegriff; vgl. 312g, 355 BGB. hier: Wettlauf der Willenserklärungen Zivilrecht 7 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 10

11 will zum 1.1. Geschäftsräume kündigen, die er von Ernst gemietet hat. Nach dem Mietvertrag muss die Kündigung spätestens am ausgesprochen werden. bringt das Kündigungsschreiben persönlich am zum Immobilienbüro des Ernst und wirft es dort um 23:00 Uhr in den Geschäftsbriefkasten. a) War die Kündigung rechtzeitig? b) Wie wäre es, wenn Ernst am um 23:30 Uhr das Büro verlässt und dabei den Brief aus dem Briefkasten entnimmt? Zivilrecht 7 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 11

12 ist ein berühmter Ex-Tennisspieler, der seinen Lebensunterhalt inzwischen mit der Veröffentlichung von Fotos seiner jeweiligen Lebensabschnittsgefährtin in der Boulevardpresse verdient. Ein gelegentliches Zubrot erhält er auch durch die Teilnahme an Show- Turnieren für ehemalige Tennisspieler. Nachdem er was häufiger vorkommt ein Spiel gegen einen älteren Spieler gewinnt, erwarten ihn oft begeisterte Zuschauer am Tennisplatz, um Autogramme zu erhalten. Hierzu reichen sie ihm Alben, Poster, Karten oder auch Kleidungsstücke zur Signatur. Eines Tages mischt sich der Gebrauchtwagenhändler Ulrich Urban unter die Autogrammjäger und hält einen fertig ausgefüllten Vertrag über einen Pkw der Marke Protz 1000 hin, dessen Preis dem Formular zufolge betragen soll. Tatsächlich hat Ulrich Urban Glück:, der vor und nach gewonnenen Partien immer etwas geistes ist, unterschreibt an der Stelle, wo Unterschrift Kunde steht, mit seinem Vor- und Nachnamen. Zivilrecht 7 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 12

13 Wenige Tage später geht bei ein Schreiben des Urban ein, in dem dieser ihm eine Kopie des von unterschriebenen Papiers übersendet und ihn zur Zahlung von sowie zur Abholung des Wagens auffordert. hat bereits einen Protz Darum schreibt er dem Urban einen Brief, in dem er klarstellt, dass der Kauf des Wagens nicht wirksam sei. Er wolle stattdessen aber als Zweitwagen einen Protz 500 für kaufen, den er bei Urban zu diesem Preis im Schaufenster gesehen habe. Der Brief des verbleibt im Briefkasten des Urban, da dieser inzwischen wegen anderer geschäftlicher Unregelmäßigkeiten in Untersuchungshaft sitzt. überlegt es sich bald anders: Eigentlich ist ihm ein Protz genug. Darum begibt er sich zu Urban ins Gefängnis, wo er ihm eröffnet, dass er den Kauf des Protz 500 zurücknehme. Urban sagt jedoch, er nehme das Angebot des an. Ansprüche des Urban gegen? Zivilrecht 7 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 13

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