Erhebungsbogen für Nephrologische Schwerpunktkliniken

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Transkript:

Erhebungsbogen für der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie Der Erhebungsbogen mit Stand 01.04.2015 wurde an einigen Stellen modifiziert. Die vorgenommenen Änderungen sind für alle zukünftigen Audits verbindlich anzuwenden. Übergangsweise kann bis zum 01.08.2017 auch der bisher gültige Erhebungsbogen angewandt werden. Inkraftsetzung am 01.02.2017 durch die Zertifizierungskommission der DGfN Vorsitz: Kommissionsmitglieder: In Abstimmung mit der Zertifizierungskommission Prof. Dr. med. Christiane Erley Prof. Dr. med. Mark Dominik Alscher (Stuttgart) Dr. med. Michael Daschner (Saarbrücken) Dr. med. Manfred Grieger (Mayen) Prof. Dr. med. Dr. h.c. Uwe Heemann (München) Prof. Dr. med. Markus Ketteler (Coburg) Prof. Dr. med. Andreas Kribben (Essen) Prof. Dr. med. Ulrich Kunzendorf (Kiel) Prof. Dr. med. Gerhard Lonnemann (Langenhagen) Prof. Dr. med. Werner Riegel (Darmstadt) Dr. med. Markus Schmidt (Marl) Interdisziplinäre Zentren für Dialysezugänge Prof. Dr. med. Markus Hollenbeck, Prof. Dr. med. Richard Kellersmann, Prof. Dr. med. Patrick Haage, Dr. med. Hans Peter Lorenzen, Dr. med. Volker Mickley, Dr. med. Eckehard Mündlein, Dr. med. Jürgen Ranft, Prof. Dr. med. Dierk Vorwerk Präsident DGfN: Prof. Dr. med. Mark Dominik Alscher (Stuttgart) Eingearbeitet wurden: Positionspapier der Arbeitsgruppe GHIA2 vom 24.06.2010 Dialysestandard (herunterladbar unter: http://www.dgfn.eu/aerzte/dialysestandard.html) DGfNZertifizierung Copyright 2010 Deutsche Gesellschaft für Nephrologie Seite 1 von 17

Präambel Das Thema Zertifizierung in Medizinischen Einrichtungen hat in den letzten hren eine große Dynamik entwickelt. Nach anfänglich zögerlicher Haltung in diesem Bereich gibt es inzwischen ein riesiges Spektrum an Qualitätsmanagementsystemen und Zertifizierungsverfahren. Dabei gibt es verschiedene treibende Kräfte für das gesteigerte Interesse an Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen generell und an entsprechenden Zertifizierungsverfahren. Die entsprechenden Vorgaben im Sozialgesetzbuch V, 137 sind eine davon. Gemäß 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V sind alle nach 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser verpflichtet, im Abstand von 2 hren, erstmals im hr 2005 für das hr 2004 einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Dies führt dazu, dass natürlich auch im Bereich der Nephrologie zunehmend Daten erfasst werden und entsprechend Qualitätsanforderungen gestellt werden. Eine Nephrologische Schwerpunktklinik ist eine Klinik, die die Inhalte des Teilgebietes Nephrologie in der jeweils gültigen Weiterbildungsordnung in Aus- und Weiterbildung und in der klinischen Versorgung betroffener Patienten anbietet und vertritt, und gemäß den Vorgaben der DGfN über eine aktuelle Zertifizierung verfügt. Aufgrund ihrer besonderen Stellung in Krankenversorgung, Forschung und Lehre sind die nephrologischen Abteilungen an den Universitätskliniken. Gegen die Vorlage ihrer Daten erhalten die nephrologischen Abteilungen an Universitätskliniken ein Anerkennungszertifikat als universitäre Nephrologische Schwerpunktklinik, sofern sie nach Prüfung durch den Zertifikatserteilungsausschuss die grundsätzlich einer Nephrologischen Schwerpunktklinik/-abteilung zuzuordnenden Module vorhalten. Es steht den Universitätskliniken frei das Auditverfahren durchzuführen um die Zertifizierung zu erlangen. Die wesentliche Erwartungshaltung des Vorstandes der Gesellschaft für Nephrologie ist die Verbesserung der Versorgung nephrologisch erkrankter Patienten und Patientinnen in allen Phasen und für alle Bereiche ihrer Erkrankung. Voraussetzung hierfür ist die Erfüllung definierter Kriterien in Bezug zur Struktur- und Prozessqualität, um letztendlich die Ergebnisqualität steigern zu können. Die letztendliche Messung der Ergebnisqualität mit definierten Parametern wird nach Erarbeitung derer durch den Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses im Sinne der externen Qualitätssicherung angestrebt. Neben der Einhaltung von gesetzlichen und sonstigen Anforderungen nutzt die Etablierung eines Qualitätsmanagementsystems in medizinischen Einrichtungen vor allen Dingen folgende Instrumente: Abläufe zu standardisieren, für verbindlich zu erklären und ökonomisch wirkungsvoll zu gestalten. Fehlerposten zu vermeiden Beschäftigte der medizinischen Einrichtungen eigenverantwortlich, interdisziplinär und berufsgruppenübergreifend agieren zu lassen Zusätzliches Vertrauen bei Auftraggeber, Patienten-Kooperationspartner, Leistungsträgern, Eigentümern usw. zu erzeugen Wettbewerbsvorteile zu erlangen. Basierend auf diesen grundsätzlichen Überlegungen hat der Vorstand beschlossen, nicht auf die gesetzlichen Verfahren zur Qualitätssicherung zu warten, sondern ein entsprechend unseren Bedürfnissen angepasstes Zertifizierungsverfahren selbständig ins Leben zu rufen. Die folgenden Zertifizierungsprogramme sind dabei intern angeregt worden: Interdisziplinäre Zentren für Dialysezugänge Nephrologische Schwerpunktabteilungen Modul: Zentren für Hypertonie Modul: mit Schwerpunkt für Nierentransplantation DGfNZertifizierung Copyright 2010 Deutsche Gesellschaft für Nephrologie Seite 2 von 17

Strukturangaben Nephrologische Schwerpunktklinik Leiter der Klinik Freigabe durch den Leiter der Klinik Unterschrift Behandlungseinheiten / Kooperationen Fachgebiet Abteilung für Nephrologie Shuntchirurgie / Nephrologie Shuntchirurgie / Gefäßchirurgie Intensivmedizin Einrichtung Leitung (Titel, Vorname, Nachname) Anschrift (Straße, PLZ, Ort) Kooperationsvereinbarung vorhanden (ja/nein) Radiologie / Angiologie Interventionelle Radiologie Chirurgie (PD- Katheter) Urologie mit 24h- Versorgung Kardiologie mit 24h- Versorgung Erstellung / Aktualisierung Der elektronisch erstellte Erhebungsbogen dient als Grundlage für die Zertifizierung. Die hier gemachten Angaben wurden hinsichtlich Korrektheit und Vollständigkeit überprüft. Die erhobenen Daten beziehen sich auf das Kalenderjahr Erstellung-/Aktualisierungsdatum des Erhebungsbogens Bei Audits, die bis zum 30.06. eines hres stattfinden, können die Daten von dem letzten oder aus dem vorvorherigen hr verwendet werden. Bei Audits, die ab dem 01.07. stattfinden, müssen die Zahlen von dem letzten Kalenderjahr eingereicht werden. DGfNZertifizierung Copyright 2010 Deutsche Gesellschaft für Nephrologie Seite 3 von 17

Inhaltsverzeichnis 1. Bettenführende Abteilung... 5 2. Dialyseabteilung... 9 3. Akutversorgung / Notfalldienst... 13 4. Sprechstunde / Ambulanz... 13 5. Dialysezugänge... 14 6. Organisation / Kooperation... 15 DGfNZertifizierung Copyright 2010 Deutsche Gesellschaft für Nephrologie Seite 4 von 17

1. Bettenführende Abteilung 1.1 Anzahl der zur Verfügung gestellten Betten: Die bettenführende Abteilung muss mindestens über 15 stationäre Betten(-äquivalente*) (keine Dialyseplätze) unter fachlich weisungsunabhängiger Leitung durch einen im KH hauptberuflich tätigen Nephrologen verfügen. Die Abteilung wird im Weiteren als Nephrologische Schwerpunktklinik (NSK) bezeichnet. *Zugriff auf mindestens 15 Betten 1.1.1 Mittlere Verweildauer in der NSK gesamt. 1.1.2 Durchschnittlicher CMI in der NSK 1.1.3 Zahl der Belegungstage im hr in der NSK 1.2 Anzahl stationäre Fälle in der NSK 400 stat. nephrologische Fälle pro hr 1.2.1 Top 10- ICD als Hauptdiagnosen in der NSK 1.2.2 Übersicht der behandelten Fälle nach den nephrologischen Top-ICD (3-stellig) als Hauptoder Nebendiagnose der behandelnden Klinik (bezogen auf 1.2). DGfNZertifizierung Copyright 2010 Deutsche Gesellschaft für Nephrologie Seite 5 von 17

Beschreibung der Struktur mit Nennung der Anzahl in Vollzeitäquivalenten (VK) 1.3 CA, OA, Assistenzärzte - namentliche Nennung 3 als Vollkräfte (VK) am Krankenhaus angestellte Nephrologen (wobei für die Summe von insgesamt 3 VK auch angestellte Nephrologen mit Teil-VK-Verträgen von mindestens 50% berücksichtigt werden und 1 VK auch ein Facharzt für Innere Medizin sein kann, der sich noch in der Zusatzweiterbildung zum Nephrologen befindet). Darstellung der Vertreterregelung. Mind. 1 Weiterbildungsassistent (1 VK);, kann in Teilzeit abgebildet werden, (mind. 50% Teilzeitkräfte). Stichtag: 31.12. (vom Erfassungsjahr) Anmerkung: Eine Einsichtnahme in die Anstellungsverträge zur Überprüfung der Anforderungserfüllung kann im Audit erforderlich sein. 1.3.1 Ärztliche Besetzung in der Station (Anzahl der Ärzte) 1.3.2 Vorhalten einer 24/7 nephrologischen Rufbereitschaft Anzahl der Ärzte: Eine 24/7-Stunden-Rufbereitschaft (ggf. als Hintergrunddienst) durch einen Nephrologen ist zwingend erforderlich und muss nachgewiesen werden. 1.3.3 Volle nephrologische Weiterbildung (36 Monate), ggf. in Kooperation 1.3.3.1 Anzahl der Weiterbildungsassistenten, die in den letzten drei hren (Erfassungsjahr und die beiden hre davor) die Facharztprüfung Nephrologie in Ihrer NSK abgelegt haben. DGfNZertifizierung Copyright 2010 Deutsche Gesellschaft für Nephrologie Seite 6 von 17

1.3.4 Leistungszahlen in der Nephrologischen Schwerpunktklinik (Verfahren sind zwingend vorzuhalten) pro hr: 1. Anzahl der nicht getunnelten Dialysekatheteranlagen 2. Anzahl der getunnelten Dialysekatheteranlagen 3. Anzahl der Nierenbiopsien a. Native Nierenbiopsien b. Biopsien von Transplantatnieren 4. Anzahl der duplexsonographischen Shuntuntersuchungen 5. Anzahl der Nierensonographien 6. Anzahl der Nierenarterienduplexuntersuchungen 7. Anzahl der Phasenkontrasturinuntersuchung Mindestanforderungen: 50 Hämodialysekatheteranlagen (getunnelt + nicht getunnelt) pro hr 24 Nierenbiopsien pro hr 100 duplexsonographische Shuntuntersuchungen pro hr 500 Nierensonographien pro hr 100 Nierenarterienduplexuntersuchungen pro hr 50 Phasenkontrasturinuntersuchungen pro hr 1.3.5 Fälle pro hr, deren Versorgung durch die Nephrologische Schwerpunktklinik erbracht wird: 1. Anzahl der stationär behandelten NTX-Fälle 2. Anzahl der stationär behandelten PD-Fälle 3. Anzahl Fälle Akutes Nierenversagen mit Dialysepflicht 5 NTX-Fälle pro hr 5 PD-Fälle pro hr 20 Fälle mit Akutem Nierenversagen mit Dialysepflicht pro hr DGfNZertifizierung Copyright 2010 Deutsche Gesellschaft für Nephrologie Seite 7 von 17

1.3.6 Rund-um-die-Uhr-Vorhandensein eines in der Anlage von Gefäßzugängen / Katheter für extrakorporale Therapieverfahren erfahrenen Arztes DGfNZertifizierung Copyright 2010 Deutsche Gesellschaft für Nephrologie Seite 8 von 17

2. Dialyseabteilung (im Falle einer Zusammenarbeit mit einer ambulanten Dialyse müssen die Angaben getrennt aufgeführt werden) 2.0 Struktur Dialyseabteilung: Betreut die Abteilung eigenständig ambulante/teilstationäre Dialysepatienten? Nein Wenn nein, angeschlossene ambulante Einrichtungen Beschreibung (separater Dialysebogen): Wenn nein, ist ein Kooperationsvertrag mit einer ambulanten Einrichtung im Sinne der Ausbildung von Assistenzärzten nachzuweisen. Beschreibung (separater Dialysebogen): 2.1 Anzahl der zur Verfügung stehenden Dialyseplätze gesamt 2.1.1 Anzahl der gesamten Hämodialysebehandlungen pro hr In einer Nephrologischen Schwerpunktklinik sollten insgesamt > 6.000 extrakorporalen Nierenersatzbehandlungen pro hr stattfinden. Von den > 6.000 Behandlungen müssen mindestens 2.250 bei stationären Patienten erbracht werden. In begründeten Ausnahmefällen, z.b. bei fehlender Möglichkeit zur ambulanten Dialyse ist auch eine Zahl von gesamt 4.500 Behandlungen ausreichend. Dies muss allerdings gesondert ausführlich begründet werden und sollte zwingend in einer Re-Zertifizierung bereits nach 2 hren münden. Eine Kooperation mit niedergelassenen Kollegen zur Erreichung der Obergrenze ist dabei anzustreben. DGfNZertifizierung Copyright 2010 Deutsche Gesellschaft für Nephrologie Seite 9 von 17

2.1.2 Stationäre Hämodialyse-Behandlungen gesamt pro hr ( ) a) Stationäre Behandlungen mit Abrechnung der DRG für die Hauptleistung und Zusatzentgelte für die Dialyse b) Stationäre Behandlungen mit Abrechnung der DRG für die Hauptleistung Nierenversagen (L60, L71 oder L61). Bei diesen Fällen ist der Erlös für die Dialyse im DRG-Erlös enthalten. c) Stationäre Behandlungen mit Abrechnung der Dialyse außerhalb des DRG-Systems, wenn der Patient vor dem Krankenhausaufenthalt schon dialysepflichtig war, ein Zusammenhang mit der Krankenhausbehandlung nicht besteht und das Krankenhaus keine eigene Dialyseeinrichtung gemäß 2 Abs. 2 Satz 2 KHEntgG hat. 2.1.3 Anzahl ambulanter / teilstationärer Hämodialyse- Behandlungen pro hr ( ): a) in der im Haus ansässigen Abteilung b) Kooperation mit Niedergelassenen c) Kooperation mit weiteren Zentren (siehe 2.0 namentliche Nennung des Kooperationspartners, Anzahl der Pat.) In Summe mind. 3.000 amb./teilstat. Dialyse- Behandlungen pro hr [Kommentar: Diese Zahl ergibt sich aus den Anforderungen des Bundesmantelvertrages zur Dialyseleistung von Krankenhäusern] 2.2 Fachpflegepersonal im Dialysebereich (Anzahl in Vollzeitäquivalenten (VK)): a) Anzahl der Pflegekräfte die über die spezielle Weiterbildung Nephrologische Fachpflege verfügen b) Anzahl der Pflegekräfte die über eine >36 monatige Erfahrung in der Dialysebehandlung verfügen (und nicht unter a) bereits erfasst sind) DGfNZertifizierung Copyright 2010 Deutsche Gesellschaft für Nephrologie Seite 10 von 17

2.3 Apparative Ausstattung a) Anzahl der Hämodia-/Filtrationsgeräte b) Anzahl der Geräte zur Plasmaseparation c) Anzahl der Geräte zu kontinuierlichen Verfahren d) Anzahl der PD-Cycler 2.3.1 Ausfallkonzept (z.b. Ausfall der Osmose ) 2.4 Umkehrosmose (Art und Typ angeben) 2.5 Peritonealdialyse: Anzahl der PD- Behandlungen (PD-Tage) pro hr a) ambulant b) stationär c) teilstationär 2.5.1 Peritonealdialyse: Anzahl des für das Verfahren geschulten Personals in Vollzeitäquivalenten (VK). 3 VK 2.5.2 Training zur Peritonealdialyse wird angeboten. 2.6 Die Ausbildung von Patienten und Angehörigen für die Heimdialyse wird angeboten. 2.7 Dialysemöglichkeiten infektiöser Patienten z.b. HIV, Hepatitis, ESBL, MRSA, etc. DGfNZertifizierung Copyright 2010 Deutsche Gesellschaft für Nephrologie Seite 11 von 17

2.8 Angaben über weitere extrakorporale Verfahren (Behandlungen) pro hr: a) 8-820 und 8-826 Plasmapherese und Plasmaaustausch b) 8-821 Immunadsorptionen c) 8-856 Hämoperfusion d) 8-823 und 8-825 Zellapherese e) 8-822 LDL-Apherese einschließlich Lipidund Lipoprotein(a)-Apherese f) 8-858 Extrakorporale Leberersatztherapie g) 8-824 Photopherese Mind. a) + b) = 10 pro hr 2.8.1 Angaben zu kontinuierlichen Verfahren (ggf. in vertraglich geregelter Kooperation) pro hr a) 8-854.6- und 8-854.7- Kontinuierliche Hämodialyse b) 8-853.7- und 8-853.8- Kontinuierliche Hämofiltration c) 8-855.7- und 8-855.8- Kontinuierliche Hämodiafiltration 2.8.2 Möglichkeit zur Citratdialyse 2.8.3 Anzahl der ambulanten/teilstationären Patienten aus der eigenen Betreuung auf der Warteliste zur Nierentransplantation (NTX) Stichtag: 31.12. (vom Erfassungsjahr) DGfNZertifizierung Copyright 2010 Deutsche Gesellschaft für Nephrologie Seite 12 von 17

3. Akutversorgung / Notfalldienst 3.1 Nephrologische Zuständigkeit für die Durchführung der extrakorporalen Therapieverfahren auf der(n) Intensivstation(en) (ggf. bei mehreren Intensivstationen diese getrennt aufführen): Indikationsstellung durch einen Nephrologen: Die Anordnungen zum Therapieverfahren werden durch einen Nephrologen getroffen: 3.2 Verfügbarkeit und Qualifikation des Pflegepersonals im Notrufdienst 4. Sprechstunde / Ambulanz (im Falle einer Zusammenarbeit mit einer ambulanten Einheit müssen die Angaben getrennt aufgeführt werden) 4.1 Strukturdaten 4.1.1 Durchschnittliche Anzahl der Fälle pro Quartal 4.2 Möglichkeit zur Betreuung von Patienten vor und nach Indikationsstellung zur extrakorporalen Behandlung in enger Kooperation (Kooperationsvereinbarung / -Vertrag) mit einem Shuntzentrum. 4.3 Möglichkeit zur Betreuung von Patienten vor und nach Nierentransplantation in enger Kooperation mit einem Transplantationszentrum. 4.3.1 Patienten in Transplantationsnachsorge DGfNZertifizierung Copyright 2010 Deutsche Gesellschaft für Nephrologie Seite 13 von 17

5. Dialysezugänge 5.1 Shuntkonferenzen Regelmäßige (mind. monatliche) interdisziplinäre (mind. 1 Chirurg/Interventionalist, 1 Nephrologe) Veranstaltung mit Protokoll zur Darstellung des Ergebnisses Nein Angaben Zyklus, Teilnehmerzahl: 5.2 Vorhalten der Kompetenz für Dialysezugänge Anforderungen: - Erfahrung im Umgang mit arterio-venöse Shunts, Gefäßprothesen, permanenten Dialysekathetern, Peritonealkathetern - Durchführung von: Shuntangiographie, Shuntintervention in enger Kooperation mit erfahrenen Operateuren (Qualifikation s. o.) und Interventionalisten - Präsenz für Notfälle 5.3 Shuntdiagnostik (Welche?) 5.3.1 Implantation von PD-Kathetern 5.4 Kooperation mit einem Shuntzentrum ist anzustreben Beschreibung: DGfNZertifizierung Copyright 2010 Deutsche Gesellschaft für Nephrologie Seite 14 von 17

6. Organisation / Kooperation 6.1 Beschreibung weiterer bestehender Kooperationen mit Niedergelassenen, KfH-Zentren, PHV-Zentren, Transplantationszentrum, weiteren Zentren mit namentlicher Nennung Beschreibung: Sind hierzu Regelungen vorhanden (z.b. Kooperationsvereinbarung /-Vertrag) 6.2 Qualitätsmanagement 6.2.1 Qualitätszirkel interdisziplinär (Anzahl und Beschreibung) Die Angabe der Kennzahlen erfolgt auch im Excel- 6.2.2 Fallkonferenzen interdisziplinär im Krankenhaus (Anzahl und Beschreibung) Die Angabe der Kennzahlen erfolgt auch im Excel- 6.2.2.1 Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen (Anzahl und Beschreibung) Die Angabe der Kennzahlen erfolgt auch im Excel- 6.2.3 Fort-/Weiterbildungen interdisziplinär (Anzahl und Beschreibung) Die Angabe der Kennzahlen erfolgt auch im Excel- DGfNZertifizierung Copyright 2010 Deutsche Gesellschaft für Nephrologie Seite 15 von 17

6.2.4 Beschriebene Behandlungspfade/SOPs (Anzahl und Beschreibung) Mindestens 5 SOPs für spezifische Behandlungen der NSK Die Angabe der Kennzahlen erfolgt auch im Excel- 6.2.5 Zertifiziertes Qualitätsmanagement (z.b. ISO 9001, KTQ) 6.3 Patientenbeteiligung 6.3.1 Informationsmaterial allgemein (Broschüren, Homepage, ) 6.3.2 Patientenveranstaltungen für Patienten mit Nierenerkrankungen Nein (Beschreibung) (Anzahl und Beschreibung) Die Angabe der Kennzahlen erfolgt auch im Excel- 6.3.3 Patientenbefragung (Beschreibung) 6.4 Selbsthilfe Die aktive Einbindung einer Selbsthilfegruppe ist darzustellen (Bereitstellung von Raum, Zeit, evtl. Einbindung klinischer Mitarbeiter in die SHG) (Beschreibung) 6.5 Sozialdienst (Inanspruchnahme möglich) (Beschreibung) 6.6 Ernährungsberatung (Inanspruchnahme möglich) (Beschreibung) 6.7 Kooperation mit einer auf Dialysepatienten spezialisierten Reha-Einrichtung (Beschreibung) DGfNZertifizierung Copyright 2010 Deutsche Gesellschaft für Nephrologie Seite 16 von 17

Anlagen - separate Excel-Dateivorlage Folgende Anlage ist Teil des Erhebungsbogens und im Rahmen der Zertifizierung verbindlich zu bearbeiten. Kennzahlenbogen DGfNZertifizierung Copyright 2010 Deutsche Gesellschaft für Nephrologie Seite 17 von 17