1 Ihr Zug zum Recht! Anwaltskanzlei Dr. Schärmer

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Transkript:

1 Ihr Zug zum Recht!

ANWALTSKANZLEI DR. SCHÄRMER Der richtige Zug zu Ihrem Recht! Fachgruppentagung Steiermark Wien, 23.09.2017 2

Ein schwerster Verstoß = Konzessionsentzugsverfahren 3 Ihr Zug zum Recht!

WOHER KOMMT DAS RISIKOEINSTUFUNGSSYSTEM? - EU-Gemeinschaftsrecht: Richtlinie 2006/22 (Art. 9) - Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Errichtung eines Systems für die Risikoeinstufung von Unternehmen - Umsetzung der EU-Vorgaben im KFG 4 Ihr Zug zum Recht!

WEN TRIFFT DIE RISIKOEINSTUFUNG? - alle inländischen Unternehmen, - leer oder beladen auf öffentlichen Straßen für Beförderungen o mit Fahrzeugen der Güterbeförderung über 3,5 t Höchstmasse o mit Fahrzeugen der Personenbeförderung mit mehr als 8 Fahrgastplätzen - auch Werksverkehr (!) 5 Ihr Zug zum Recht!

VERKEHRSUNTERNEHMERREGISTER VUR - Verkehrsunternehmerdatenbank (VUR-VDB) - Kontrolldatenbank für das Risikoeinstufungssystem (VUR-KDB) o als Werkzeug für die Risikoeinstufung 6 Ihr Zug zum Recht!

RISIKOEINSTUFUNGSSYSTEM IM ÜBERBLICK - Umsetzung im KFG ( 103c KFG) - Kriterien der Einstufung der Unternehmen: o relative Anzahl der Verstöße o Schwere der Verstöße - Unternehmen mit hoher Risikoeinstufung werden strenger und häufiger geprüft (!) 7 Ihr Zug zum Recht!

DATENFUTTER FÜR DIE KONTROLLDATENBANK - rechtskräftige Bestrafungen der Lenker und Unternehmer wegen Delikten (gemäß 103c Abs. 5 KFG) o welche Delikte das sind, wird später noch mit Beispielen erörtert - Strafbehörde nimmt Eintragung bei den Daten des Unternehmers vor o Name und Geburtsdatum des Fahrers o Art und Schwere des Delikts - Unternehmen, die nicht im VUR eingetragen sind, werden neu angelegt 8 Ihr Zug zum Recht!

DATENFUTTER FÜR DIE KONTROLLDATENBANK - Rechtsmittel gegen die Eintragung nicht möglich - die Eintragung ist die Folge der Bestrafung - Einspruch im Strafverfahren daher immer wichtiger o Bekämpfung der Qualifikation des vorgeworfenen Delikts o der Schweregrad des vorgeworfenen Delikts kann die Konzession kosten! o Fahrer müssen Unternehmer sofort informieren!! 9 Ihr Zug zum Recht!

DATENFUTTER FÜR DIE KONTROLLDATENBANK - Unzuverlässigkeit eines Verkehrsleiters wird eingetragen - Konsequenz: Berufsverbot als Verkehrsleiter in ganz Europa o Mitgliedstaaten können dies abrufen 10 Ihr Zug zum Recht!

DATENFUTTER FÜR DIE KONTROLLDATENBANK - Auch alle Positivkontrollen sind einzutragen (kein Verstoß festgestellt) o egal wie viele Gegebenheiten, Schaublätter kontrolliert wurden: 1 Kontrolle - nur Straßenkontrollen o Betriebskontrollen werden nicht erfasst (weder positive noch negative) 11 Ihr Zug zum Recht!

POSITIVKONTROLLEN - Verbesserung der RL ab 1.10.2017 (35. KFG-Novelle) - Positivkontrollen innerhalb von 3 Tagen zu vermerken - durch Kontrollorgan direkt im VUR 12 Ihr Zug zum Recht!

RISIKOEINSTUFUNG DES UNTERNEHMENS - laufende, tagesaktuelle, elektronische Ermittlung - Ermittlung auf Basis o Anzahl und Schwere der in der KDB aufscheinenden Verstöße o Anzahl der Kontrollen o Zeitfaktor - Ermittlungszeitraum: 3 Jahre 13 Ihr Zug zum Recht!

BERECHNUNGSFAKTOREN Art und Schwere des Verstoßes - sehr schwere Verstöße: Faktor 40 - schwere Verstöße: Faktor 10 - leichte Verstöße: Faktor 1 14 Ihr Zug zum Recht!

BERECHNUNGSFAKTOREN zeitlicher Faktor - Verstöße im letzten Jahr: Faktor 3 - Verstöße im vorletzten Jahr: Faktor 2 - Verstöße im vor vorletzten Jahr: Faktor 1 15 Ihr Zug zum Recht!

BERECHNUNGSBEISPIEL Im letzten Jahr 5 sehr schwere, 6 schwere, 4 leichte, 6 Kontrollen 5 x 40, 6 x 10, 4 x 1 = 264x 3 (Zeitfaktor) = 792 Im vorletzten Jahr 1 sehr schwere, 2 schwere, 1 leichte, 4 Kontrollen 1 x 40, 2 x 10, 1 x 1 = 61x2 (Zeitfaktor) = 122 Im vorvorletzten Jahr 2 sehr schwere, 8 schwere, 15 leichte, 4 Kontrollen 2 x 40, 8 x 10, 15 x 1 = 175 x1 (Zeitfaktor) = 175 792 + 122 + 175 = 1089:14 (Kontrollen)= 77 16 Ihr Zug zum Recht!

ALLES IM GRÜNEN BEREICH? - grüner Bereich = geringe Risikoeinstufung o Wert liegt im Bereich der unteren 30 % aller erfassten Unternehmen - mittlere Risikoeinstufung - roter Bereich = hohe Risikoeinstufung o Wert liegt im Bereich der oberen 20 % aller erfassten Unternehmen - Gesamtvergleich zwischen allen in der KDB erfassten Unternehmen 17 Ihr Zug zum Recht!

DATENVERWENDUNG, AUSKUNFT, ANFRAGE - Behörden und Arbeitsinspektion können jederzeit die Daten zur Risikoeinstufung abfragen - Risikoeinstufung dient ausschließlich für die Kontrolle der Unternehmen - jedes Unternehmen kann Auskunft über die eigene Risikoeinstufung verlangen o Auskunft, ob grün, Mittel oder rot 18 Ihr Zug zum Recht!

BEISPIEL FÜR EINE KONKRETE AUSKUNFT Von: #BH LF Strafen <Strafen.BHLF@noel.gv.at> Datum: 15. Dezember 2016 um 13:47:19 MEZ An:.. Betreff: Auskunft bezüglich Risikoeinstufung Sehr geehrter Herr! Zu Ihrer Anfrage vom 13. Dezember 2016 zu oben angeführten Betreff wird mitgeteilt, dass in der Kontrolldatenbank (Risikoeinstufungssystem; VUR.KDB) Für die Firma. - Grün 7,16 - und Für die... - Grün 10,00 - aufscheint. Mit freundlichen Grüßen Für den Bezirkshauptmann ******************************** Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld Fachgebiet Strafen Am Anger 2 3180 Lilienfeld Tel.: +43(0) 2762/9025 DW 31350 Fax: +43(0) 2762/9025-31341 E-Mail: strafen.bhlf@noel.gv.at 19 Ihr Zug zum Recht!

AUSWEITUNG DES RISIKOEINSTUFUNGSSYSTEMS SEIT 1.7.2017 - bisher: nur auf Verstöße gegen Sozialvorschriften - seit 1. Juli 2017: Ausdehnung auf Delikte Anhang I der VO EU 2016/403 - künftig: Ausdehnung auf Verstöße gegen die Lenker- bzw. Zulassungsbesitzerpflichten (hinsichtlich von technischen Mängeln und Ladungssicherungsmängeln mit 20.5.2019) 20 Ihr Zug zum Recht!

1 SCHWERSTER VERSTOSS = ENTZIEHUNGSVERFAHRE - neue EU Verordnung mit Wirkung ab 1. Jänner diesen Jahres (VO EU 2016/403) o ursprüngliche Todsündenliste wird erweitert o aus ursprünglich 7 gelisteten Verstößen werden nun 130 gelistete Verstöße o Bewertungssystem für alle schwerwiegenden Verstöße gegen Unionsvorschriften im gewerblichen Straßenverkehr o Unterteilung der häufigsten Verstöße in 3 Kategorien (Anlage I VO EU 2016/403) 21 Ihr Zug zum Recht!

1 SCHWERSTER VERSTOSS = ENTZIEHUNGSVERFAHRE - SI (serious infringement) = schwerwiegender Verstoß - VSI (very serious infrigement) = sehr schwerwiegender Verstoß - MSI (most serious infrigement) = schwerster Verstoß 22 Ihr Zug zum Recht!

WAS FÜHRT IN DER PRAXIS ZWINGEND BEIM ERSTEN MAL ZUM ENTZIEHUNGSVERFAHREN? - Überschreitung der Höchstlenkzeiten in der Woche oder Doppelwoche um 25 % - Überschreitung der zulässigen Tageslenkzeit um mindestens 50 %, also 4,5 bzw. 5 Stunden Überlänge - Fahrten mit manipulierten Fahrtenschreiber, Fälschung der Schaublätter oder der Fahrerdaten - Einsatz einer gefälschten oder erschlichenen Fahrerkarte 23 Ihr Zug zum Recht!

WAS FÜHRT IN DER PRAXIS ZWINGEND BEIM ERSTEN MAL ZUM ENTZIEHUNGSVERFAHREN? - Einsatzkarte eines anderen Fahrers - Fahrten ohne gültige EU Lizenz - Überschreitung des höchstzulässigen Gewichtes um 20 % (N2) (Baustellen, Holztransporte!!) - Überschreitung des höchstzulässigen Gewichts um 25 % (N3) (Baustellen, Holztransporte!!) 24 Ihr Zug zum Recht!

BEWEIS DER ZUVERLÄSSIGKEIT IM ENTZIEHUNGSVERFAHREN TROTZ SCHWERSTEM VERSTOSS - Trotz Todsünde kann in Einzelfällen Gericht von Zuverlässigkeit überzeugt werden o zb Beförderung von Personen oder Gütern ohne gültige Gemeinschaftslizenz wegen fehlerhafter Annahme von Werkverkehr o es muss sich um einen Ausreißer handeln und das Entscheidungsorgan von der Zuverlässigkeit überzeugt werden o tatsächlich eigenwillige einmalige Handlung des Fahrers - Voraussetzung: Nachweis für gut organisierte Betriebsabläufe (Stichwort: Kontrollsystem) 25 Ihr Zug zum Recht!

BESTEHT EIN RISIKO AUF ENTZUGSVERFAHREN WIRKLICH NUR BEI SCHWERSTEN VERSTÖSSE? - Nein! - Ein Verstoß wird in der Praxis leider zu schnell als schwerwiegender eingestuft - Beispiele einer völlig falschen technischen Einstufung als schwerwiegender Verstoß o ungleiche Bremswirkung, weil Bremsanlage noch nicht warm genug war etc. 26 Ihr Zug zum Recht!

BESTEHT EIN RISIKO AUF ENTZUGSVERFAHREN WIRKLICH NUR BEI SCHWERSTEN VERSTÖSSE? o Behauptung einer Überschreitung des Radlagerspiels, obwohl die Herstellerangaben nicht vermessen wurden o darf der Fahrer 9 Stunden täglich fahren: Schwerwiegend bei 10 Stunden, sehr schwerwiegend bei 11 o Verstöße im Zusammenhang mit Fahrtenschreiber, Fahrkarte oder Schaublätter werden fast ausnahmslos als sehr schwerwiegend eingestuft 27 Ihr Zug zum Recht!

BESTEHT EIN RISIKO AUF ENTZUGSVERFAHREN WIRKLICH NUR BEI SCHWERSTEN VERSTÖSSE? - Wiederholte Verstöße desselben Schweregrades sind in einen Verstoß der nächsthöheren Stufe umzurechnen o 3 Verstöße der 1. Stufe pro Fahrer pro Jahr ergeben einen Verstoß der nächsthöheren, mittleren Stufe - das bedeutet weiters für die Praxis: o 3 mittlere Verstöße pro Fahrer pro Jahr (3 Verstöße der Klasse VSI) = 1 schwerster Verstoß (MSI) Einleitung Entziehungsverfahren - Faustregel: Ein schwerster Verstoß (MSI)= Einleitung eines Entziehungsverfahren 28 Ihr Zug zum Recht!

MANNSCHAFTSSPORT - das Rennteam ist entscheidend - es wird ein Durchschnittswert im rollierenden Jahr gebildet o Verstöße desselben Schweregrades werden zusammengerechnet o Summe wird durch die durchschnittliche Zahl der Fahrer geteilt - Fazit: Fuhrpark mit 10 Fahrern, 30 VSI (= sehr schwerwiegende Verstöße) o 30 VSI/10 = 1 MSI (schwerster Verstoß) Einleitung des Entziehungsverfahren 29 Ihr Zug zum Recht!

IM DSCHUNGEL DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN/LADEBEDINGUNGEN - Großteil der Transportunternehmer verfügt über eigene Geschäftsbedingungen/Ladebedingungen - Problematik: o Geschäftsbedingungen widersprechen sich o Vertrag ist vorher bereits mündlich zu Stande gekommen ist 30 Ihr Zug zum Recht!

IM DSCHUNGEL DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN/LADEBEDINGUNGEN - mündlich geschlossener Vertrag o ein Nachschießen von AGB unwirksam sein - widersprechende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und des Auftragnehmers o widersprechende Klauseln gelten nicht (OGH: 6 Ob 73/01f; Landesgericht Salzburg, 53 R 123/14s) bei genauer Betrachtung der Praxis ist dies der Regelfall! 31 Ihr Zug zum Recht!

IM DSCHUNGEL DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN/LADEBEDINGUNGEN - Auftragsbestätigungen mit widersprechenden AGB o Auftrag und Bestätigungsschreiben widersprechen sich o es kommt vorerst kein Vertrag zustande (kein Konsens) o Gefahr: Das Schweigen kann unter Umständen als Akzeptanz ausgelegt werden (Einzelfallbetrachtung) 32 Ihr Zug zum Recht!

IM DSCHUNGEL DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN/LADEBEDINGUNGEN - Empfehlung: o Bei laufender Geschäftsbeziehung: ordentlichen Vertrag ausarbeiten mit allen notwendigen und Praxis gerechten Klauseln Unterschrift und Stempel von beiden Seiten zum Nachweis der Akzeptanz 33 Ihr Zug zum Recht!

Aktuelle Transportnews: Anmeldung zum Newsletter auf http://www.schaermer.com/?page_id=14 34 Ihr Zug zum Recht!

Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Adresse Telefon Online Ungargasse 15/5 1030 Wien Österreich Tel.: +43. 1. 3100246 Fax: +43. 1. 3100246.18 www.transportrecht.at 35 Ihr Zug zum Recht!