Anlage 6 zur BU 123/2017 Bebauungsplan Südlich Werre in Korntal-Münchingen Untersuchungen zur Artengruppe der Holzbewohnenden Käferarten vorgelegt von Claus Wurst, Karlsruhe Im Auftrag des Büros Prof. Schmid Treiber Partner 71229 Leonberg 08.09.2016 1. Einleitung, Methoden Im Untersuchungsgebiet (USG) bei Korntal-Münchingen (Karte 1) fand am 28.07.2016 eine Mulmbeprobung an im Vorfeld durch das Büro Prof. Schmid, Treiber und Partner ermittelten Höhlenbäumen statt. Hierbei wurden die Bäume nötigenfalls erstiegen und mit Hilfe eines umfunktionierten und saugkraftgedrosselten Industriesaugers mit gepufferter Auffangmechanik die jeweilige obere Mulmschicht kurzzeitig entnommen, auf Spuren der Anwesenheit planungsrelevanter Arten (Larvenkot, Puppenwiegen, Fragmente) überprüft und anschließend wieder zurückgegeben. Somit lässt sich die Anwesenheit mulmhöhlensiedelnder Arten wie Juchtenkäfer (Osmoderma eremita) oder Rosenkäferarten (Protaetia spp., Cetonia aurata) aufgrund des über Jahre akkumulierenden Materials in der oberen Mulmschicht sicher beurteilen. Die zu ergreifenden allgemeinen Maßnahmen (Totholzlagerung) hingegen sind geeignet, eine mögliche Schadensminimierung auch für nicht im engeren Sinne vorhabensrelevante national besonders geschützte Arten zu bewirken. 2. Ergebnisse 2.1 Europarechtlich streng geschützte Arten nach FFH-Anhang IV 2.1.1 Juchtenkäfer oder Eremit (Osmoderma eremita) Im USG ergaben sich keine Hinweise für besiedelte Brutbäume. Sämtliche untersuchten Strukturen (Tab. 1) erwiesen sich nach den Befunden vom 28.07.2016 als nicht besiedelt durch diese Art. 1
Ein Vorkommen des Juchtenkäfers wird daher nach aktuellem Kenntnisstand ausgeschlossen. 2.2 National streng geschützte Arten nach BNatSchG 2.2.1 Großer Goldkäfer (Protaetia aeruginosa) Im USG ergaben sich keine Hinweise für besiedelte Brutbäume. Sämtliche untersuchten Strukturen (Tab. 1) erwiesen sich nach den Befunden vom 28.07.2016 als nicht besiedelt durch diese Art. 2.3 National besonders geschützte Arten Nachweise sind der Ergebnistabelle 1 zu entnehmen. Tab. 1 Übersicht aufgenommener und beprobter Bäume und Habitatstrukturen. Baum Nr. (Karte 1) Baumart Habitatstruktur Befund ob ohne Befund RL-BW (Bense, 2001): N nicht gfährdet V Vorwarnliste, rückläufig 2 stark gefährdet ob alten Schnitten 1 Birne Verwallungen an 2 Birne Stammfußhöhle Gew. Rosenkäfer (Cetonia aurata), nat. bes. gesch. RL-BW N Gescheckter Nagekäfer (Xestobium rufovillosum), nicht geschützt, RL-BW N 3 Birne Stammfußhöhle Gew. Rosenkäfer (Cetonia aurata), nat. bes. gesch. RL-BW N Goldkäfer (vermutlich Marmorierter Goldkäfer (Protaetia lugubris), nat. bes. gesch., RL-BW 2 Schwarzer Mulm-Pflanzenkäfer (Prionychus ater), nicht geschützt. RL-BW V Gescheckter Nagekäfer (Xestobium rufovillosum), nicht geschützt, RL-BW N 4 Apfel Spechthöhle 3m, Baum anbrüchig ob 2
3. Maßnahmen Spezielle artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen entfallen, da keine europarechtlich str. gesch. Art nachgewiesen wurde. 3.1 Maßnahmenempfehlungen im Rahmen der allgemeinen Eingriffsregelung für national besonders geschützte Arten Die Schaffung von Totholzpyramiden ausgewählter Bäume (Nrn. 2 und 3) sichert einstweilig das unmittelbare Entwicklungssubstrat der besprochenen Arten und ermöglicht eine Besiedlung verbleibender Baumbestände des Umfelds: - Lagerung bei Vorhabensbetroffenheit der o.a. Bäume z.b. in Form von Totholzpyramiden auf einer zu bestimmenden Ausgleichsfläche in der Nähe verbleibender Streuostbestände mit Altbaumbestand: - Stammabschnitte von min. 4m Länge, insbesondere komplett die unteren, höhlenführenden Bereiche, werden spitzzeltartig um einen zentralen Pfahl/Kantholz herum zusammengestellt und 40-50cm tief in Wuchsrichtung nach unten eingegraben (Aufrechterhaltung eines quasi-natürlichen Feuchtegradienten im Gegensatz zur liegenden Lagerung) und am oberen Ende durch Metalllochband gesichert. - Durchführung außerhalb von Dauerfrostperioden 3.2 Maßnahmen zur allgemeinen Totholzanreicherung; Sicherung des potenziellen Entwicklungssubstrats für national besonders geschützte Arten Die Lagerung der nicht anderweitig thematisierten dargestellten Habitatbäume (Nrn. 1 und 4) sofern sie nicht anderweitigen artenschutzrelevanten Maßnahmen zugeordnet sind, sichert zeitweilig Entwicklungssubstrat für besonders geschützte und naturschutzrelevante Arten. Die Lagerung kann liegend aufgehäuft in Stammabschnitten von min. 4m erfolgen, ideal schräg aufgebockt auf Reisig und Astwerk. Keine zwingende zeitliche Einschränkung. 4. Literatur BENSE, U.(2001): Verzeichnis und Rote Liste der Totholzkäfer Baden-Württembergs. Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg, NafaWeb: 77 S. 3
Anhang DIPL.-BIOL. CLAUS WURST, HOPFENACKER 6, 76228 KARLSRUHE Karte 1: Das USG und erfasste Habitatstrukturen. Beprobte Bäume mit weißen Nummern. Kartengrundlage: Büro Prof. Schmid, Treiber & Partner. Abb. 1: Baum 2 mit Stammfußhöhle. 4
Abb. 2: Baum 3, Stammfußhöhle, Beprobung. Abb. 3: Baum 4, Spechthöhle, Beprobung. Alle Bilder C. Wurst, 2016. 5