Leitbild der Stadt Bamberg für den Wohnungsnotfall

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Senat für Soziales, Familien, Senioren und Integration 16. Oktober 2008 Leitbildentwurf: Frau Heike Hildenbrand (Dipl.-Soz.Päd.) Frau Ilse Gladitz-Rahm (Dipl.-Soz.Päd.) Jugendamt - 1

Definition für den Begriff Wohnungsnotfall Nach den Empfehlungen für das Obdachlosenwesen der Bayerischen Staatsministerien für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen und dem Deutschen Städtetag gilt als Wohnungsnotfall: Wem der Verlust seiner ständigen oder vorübergehenden Unterkunft droht (Kündigung, Räumungsklage) Wer ohne Unterkunft ist (Entlassung aus der JVA, Nervenklinik, Langzeittherapie). Wer zur Zeit in einer Notunterkunft oder vorübergehend in einer von der Behörde ihm zugewiesenen Normalwohnung untergebracht ist Wer nicht in der Lage ist, sich eine eigene Unterkunft zu beschaffen Wessen Unterkunft nach objektiven Anforderungen unzureichend ist, d.h. dass sie keinen menschenwürdigen Schutz bietet oder die Benutzung mit gesundheitlichen Gefahren verbunden ist 2

Leitbild der Stadt Bamberg - Unser Anspruch: Der Mensch im Mittelpunkt Die Achtung der Würde des Menschen (Art.1GG) ist sowohl Grundlage der strategischen Planungen als auch des praktischen Handelns. Die Wohnung ist für jeden Menschen eines der schützenswertesten Güter. Die Stadt Bamberg macht es sich zur Aufgabe - intern und extern - die Fachkompetenz und die vorhandenen Leistungsangebote im Bereich des Wohnungsnotfalles zu vernetzen und zu koordinieren. Die Stadt Bamberg trägt Sorge dafür, dass jede Bürgerin und jeder Bürger mit menschenwürdig bewohnbaren Wohnraum versorgt ist. Die Stadt Bamberg reagiert auf aktuelle Entwicklungen im Bereich des Wohnungsnotfalls. Handlungsstrategien werden dynamisch und bedarfsgerecht weiterentwickelt. 3

Zielsetzung Präventive Arbeit hat Vorrang vor der Einweisung in die Notunterkunft. Ausbau des Aufgabenbereiches der städtischen. Abbau und Reduzierung der Notunterkünfte (Sitzungsvortrag Wohnungsamt). Reintegration der Bewohner der Notunterkünfte. ausgeglichene Durchmischung der Bevölkerungs und Sozialstruktur in den Stadtteilen in Kooperation mit den Wohnungsbaugesellschaften Entzerrung von benachteiligten Wohngebieten in Kooperation mit den Wohnungsbaugesellschaften 4

Stadt Bamberg Jugendamt : koordiniert und bündelt die Hilfen für die Menschen, die noch in ihren Wohnungen leben Wohnungsamt: zuständig für die Notunterkünfte und die Unterbringung und Beratung der wohnungslosen Bürgerinnen und Bürger 5

Tätigkeitsbereiche Einzelfallarbeit Klärung der aktuellen Wohnsituation und soziale Anamnese Ganzheitliche Hilfeplanerstellung Koordinierung u. Bündelung aller Hilfen Finanzierung und Haushaltsplanung Ämterbegleitung Unterstützung bei der Wohnungssuche Konzeptarbeit Bedarfsorientierte Konzeptentwicklung in enger Zusammenarbeit mit externen und internen Kooperationspartnern Sozialraumorientiertes Arbeiten Südwind Soziale Stadt 6

Netzwerk für den Leitbild der Stadt Bamberg Wohnungsnotfall Gericht, Gerichtsvollzieher, Anwälte Wohlfahrtsverbände, z.b. Caritas, AWO, Diakonie Ämter, z.b. Amt für soz. Angelegenheiten, Wohnungsamt, Jugendamt, Gesundheitsamt, ARGE u. Arbeitsagentur Betreuungsstelle Private Vermieter Kooperationspartner der Wohnungsbaugesellschaften Beratungsstellen, z.b. psychosoziale Beratung, Schuldnerberatung Migrationsberatung, Bewährungshilfe, etc. Menschen in Not e.v. Bildungsträger, z.b. BFZ, Kolping 7

Weiterentwicklung des Gesamtkonzeptes Schaffung einer Clearingstelle durch: Ausbau des Aufgabenbereiches der städtischen. Weiterentwicklung und Festlegung der Handlungsstrategien für alle beteiligten Ämter. Verbindliche Kooperationsabsprachen mit externen Partnern. Ziel: Vollständige Vernetzung aller Ressourcen, sowohl verwaltungsintern wie auch extern 8

Weiterentwicklung des Gesamtkonzeptes Schwerpunkt: soziale Wohnprojekte für Wohnungsnotfälle, z.b. durch Ausbau von individuellen bedarfsorientierten Wohnformen. Schaffung von möglichen Zwischenstufen an Wohnformen, insbesondere für junge erwachsene Obdachlose. Einbeziehung von Erfahrungen/Modellprojekten aus anderen Städten durch Nutzung der beratenden Funktion des Koordinators der Wohnungslosenhilfe in Nordbayern. Ziel: Bewohner mit Vermittlungshemmnissen (z.b. Hartz IV Empfänger, eidesstattliche Versicherung etc.) erhalten auf dem freien Markt Zugang zu Normalwohnraum. 9