M i e t s p i e g e l 2017

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Transkript:

Herausgegeben von: Stadt Duisburg Der Oberbürgermeister Amt für Soziales und Wohnen Im Internet: http://www.duisburg.de Suchbegriff Mietspiegel M i e t s p i e g e l 2017 für das Stadtgebiet Duisburg gem. 558 c BGB Richtlinien für die Miete des nicht preisgebundenen Wohnraumes vom 1. Oktober 2017 Verein der Haus- und Grundeigentümer Groß-Duisburg e.v. Dellstraße 30, 47051 Duisburg www.hugduisburg.de Haus & Grund Hamborn e.v. Alleestr. 83, 47166 Duisburg www.hug-duisburg-hamborn.de Haus & Grund Meiderich Eigentümerschutz-Gemeinschaft e.v. Bahnhofstraße 101a, 47137 Duisburg www.haus-grund-meiderich.de Haus & Grund Grafschaft Moers Weygoldstr. 3, 47441 Moers Duisburger Str.5, 47226 Duisburg www.hausundgrund-moers.de Mieterschutzverein Groß-Duisburg e.v. Claubergstraße 2, 47051 Duisburg www.mieterschutzverein-gross-duisburg.de Mieterbund Rhein-Ruhr e.v. Rathausstraße 18, 47166 Duisburg www.mieterbund-rhein-ruhr.de Mieterschutzbund e.v. Universitätsstraße 41, 47051 Duisburg www.msb-mbn.de Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen Duisburg-Niederrhein c/o Bauverein Friemersheim eg Kaiserstraße 53, 47229 Duisburg Stadt Duisburg: - Amt für Soziales und Wohnen - Stabsstelle für Wahlen, Europaangelegenheiten und Informationslogistik Beteiligt waren: - Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg - Geschäftsstelle - Immobilienverband Deutschland www.ivd.net

1. Allgemeines Der Mietspiegel dient als Richtlinie zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für den nicht preisgebundenen Wohnraum im Bereich der Stadt Duisburg. Er bietet den Mietparteien eine Orientierungsmöglichkeit, die Miethöhe je nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage zu vereinbaren. Die ortsübliche Vergleichsmiete setzt sich - entsprechend der gesetzlichen Vorgaben - aus Mieten zusammen, die in den letzten vier Jahren neu vereinbart oder von Betriebskostenerhöhungen abgesehen, geändert worden sind. 1.1. Anwendungsbereich Dieser Mietspiegel gilt für klassische Mietwohnungen in frei finanzierten Mehrfamilienhäusern und für vermietete Eigentumswohnungen. Der Mietspiegel gilt nicht für: öffentlich geförderte Wohnungen Wohnungen in Pflegeheimen und Seniorenheimen Jugend- und Studentenheime 2. Zum Zahlenwerk Die angegebenen Mietwerte basieren auf repräsentativen Erhebungen und sind auf der Grundlage statistischer Methoden ermittelt worden. Sie stellen Durchschnittswerte dar, die sich auf typische Qualitätsmerkmale von Mietwohnungen verschiedener Wohnungsklassen beziehen. In den Werten des Netto-Mietspiegels sind keinerlei enthalten; Betriebskosten, Kosten für Sammelheizung und Warmwasserversorgung enthalten sind dagegen Kosten für kleinere Instandhaltungen. Der Duisburger Mietspiegel ist ein Tabellenmietspiegel und besteht aus insgesamt 48 Tabellenfeldern (Zellen). Der Wohnungsbestand ist in sechs Baualtersklassen gegliedert, wobei jede Gruppe nochmals in zwei klassen aufgeteilt wird. Weiterhin ist der Wohnungsbestand in vier nklassen unterteilt. Die Wohnungsausstattung beschränkt sich im dargestellten Mietspiegel auf die Ausstattung Bad und Isolierverglasung. In den einzelnen Mietspiegelzellen ist ein jeweiliger Durchschnittswert und eine Mietspanne angegeben. Vor Berechnung des Durchschnittswertes wurden Extremwerte aus der Verteilung eliminiert. Zur Bestimmung der Spanne wurden nur die Fälle in die Berechnung aufgenommen, die sich innerhalb einer Standardabweichung links und rechts des Mittelwertes der jeweiligen Verteilung befanden. Damit liegen ca. 2/3 aller beobachteten Werte innerhalb der Spanne.

Die Spannen fangen die Unterschiede auf, die nicht durch die Zu- und Abschläge nach den Ziffern 5.1 und 5.2 abgegolten werden. 3. n Erfahrungsgemäß treten häufig Streitigkeiten bei der Beurteilung der Lage der Wohnung zwischen den Mietvertragsparteien auf. Dies liegt meist daran, dass die einzelnen Kriterien auf Grund unterschiedlicher Anforderungen und Bedürfnisse stark unterschiedlich gewichtet werden. Entscheidend ist ein objektiver Lagemaßstab. 3.1. Einfache Eine einfache ist gegeben, wenn das Wohnen durch starke Geräusch-, Geruchs- oder Staubbelästigung beeinträchtigt wird und diese Mängel nicht durch besondere Vorteile ausgeglichen sind (z.b. Frei- und Grünflächen). Dieses Feld ist in der Tabelle nicht enthalten; es wird unter Pkt. 5.2 berücksichtigt. 3.2. Normale Die meisten Wohnungen innerhalb des Stadtgebietes liegen in n n. Solche Wohngebiete sind zumeist dicht bebaut und weisen keine außergewöhnlichen Beeinträchtigungen durch Lärm oder Geruch auf. Bei stärkerem Verkehrsaufkommen müssen genügend Freiräume vorhanden sein, die diesen Nachteil ausgleichen. 3.3. Gute Die n n sind durch vorwiegend aufgelockerte Bebauung in zweioder mehrgeschossiger Bauweise in ruhiger und verkehrsgünstiger Grünlage ohne bedeutenden Durchgangsverkehr gekennzeichnet. Ausnahmsweise können Wohnungen in Kerngebieten mit besonderen Lagevorteilen den n n zugeordnet werden. Hierbei sind jedoch sehr strenge Maßstäbe anzulegen. 4. Unterhaltungszustand, Grundriss, Ausstattung 4.1. Unterhaltungszustand Der Unterhaltungszustand des Hauses und der damit verbundenen Anlagen muss so beschaffen sein, dass er den Gebrauchswert des Mietobjektes nicht nachhaltig beeinträchtigt. Behebbare Mängel bleiben bei der Festsetzung der ortsüblichen Vergleichsmiete grundsätzlich unberücksichtigt, weil ggf. Mietminderungsrechte geltend gemacht werden können. 4.2. Grundrissgestaltung Zu einer n Grundrissgestaltung gehört im Allgemeinen, dass es sich um eine abgeschlossene Wohneinheit handelt, die Räume überwiegend von einer zentralen Stelle (Diele) aus zu erreichen sind, die einzelnen Wohn- und Aufenthaltsräume ausreichend Stellflächen haben und die Fläche der Wohnräume in einem angemessenen Verhältnis zu den Nebenräumen (Diele, Flur, Abstellkammer usw.) steht. 4.3. Ausstattungsmerkmale nach Mietspiegel Heizung: Eine Heizung ist dann vorhanden, wenn sämtliche Räume der Wohnung gleichzeitig und gleichmäßig erwärmt werden können.

Wohnungen mit Wärmeluftheizungen, die nur jeweils die Beheizung eines Teils der Wohnung zulassen, sind im unteren Bereich der jeweiligen Mietspanne anzusiedeln. Dies gilt auch für Nachtspeicherheizungen. Bad: Bei einem n Bad handelt es sich um einen separaten Raum in der Wohnung, in dem neben den Sanitäreinrichtungen (Wanne oder Dusche, Waschbecken und WC) sowie ausreichenden Elektroanschlüssen genügend Raum zum Aus- bzw. Ankleiden vorhanden ist. Elektroinstallation: Eine ausreichende Elektroinstallation ist dann gegeben, wenn heute übliche Haushaltsgeräte gleichzeitig betrieben werden können. 5. Zu- und Abschläge aufgrund von Abweichungen in den beschriebenen Ausstattungsmerkmalen Wenn die Wohnungen von den Grundmerkmalen der Mietwerttabelle abweichen, können folgende Zu- oder Abschläge jeweils von dem nach der Tabelle zu ermittelnden Wert vorgenommen werden. 5.1. Zuschläge Zuschläge können vorgenommen werden für: a) Energetische Ausstattung Die Beurteilung des energetischen Zustandes erfolgt über ein Punktesystem. Wird der Punktewert 8 oder höher erreicht, ist ein Zuschlag auf den ermittelten Mietwert pro Quadratmeter in Höhe von 8 % möglich. Bei Gebäuden, deren Fertigstellung vor 1995 erfolgte: Art der Dämmung (fachgerechte Ausführung) Punkte Erreichte Punkte Dämmung der Außenwand Vorderseite 2 Dämmung der Außenwand Rückseite 2 Dämmung Dach oder oberste Geschossdecke 2 Dämmung Giebel 1 Dämmung Kellerdecke 1 Heizungsmodernisierung/ Heizungserneuerung ab Jahr 2000 Punkte Erreichte Punkte Modernes Heizungssystem 4 (Brennwerttechnik, Holzpellets, Nutzung von Erdwärme) Fernwärmeversorgung (ohne Contracting) 3 Fenster Zeitpunkt Punkte Erreichte Punkte Ab Jahr 1995 oder U-Wert unter 2,0 2 Gesamtpunktzahl:

b) Ausstattungsmerkmale der Wohnung und Gemeinschaftsflächen Die Beurteilung der Ausstattungsmerkmale erfolgt über ein Punktesystem. Bei einer bestimmten Punktspanne kann ein Zuschlag auf den ermittelten Mittelwert pro Quadratmeter erfolgen: Punkte Zuschlag ab 15 maximal 14,0 % 11-14 maximal 11,5 % 8-10 Maximal 9,0 % 4-7 maximal 6,5 % ab 3 maximal 4,0 % Ausstattungsmerkmal Punkte Erreichte Punkte Moderne Haustüranlage mit Gegensprechanlage 1 Gebäude vor 1995 Besonders aufwendiges, überdurchschnittliches 1 Treppenhaus z.b. hochwertige Bodenbeläge (Marmor, Naturstein oder gleichwertiges Steinzeug); hochwertige Wandbekleidung; repräsentative Treppe Barrierefreier Zugang zur Wohnung 2 Barrierefreiheit in der Wohnung 1-5 5 Punkte bei Erreichen der DIN 18040-2, 1-3 Punkte bei verbesserter Barrierefreiheit wie z. B. rollstuhlgerechtes Bad, Vergrößerung der Bewegungsfläche Großer Balkon mit > 1,50 Meter Tiefe und 2 > 7,50 m² Fläche, Terrasse, Wintergarten Einfacher Balkon mit Mindesttiefe 1,30 Meter und 1 einer Fläche von 4 m² Hochwertige Oberböden (zum Beispiel Naturstein, 1 Vollholzböden, Feinstein) Erneuerung Bad (Neuverfliesung, Erneuerung der 2 Sanitärgegenstände, Erneuerung der Armaturen) Überdurchschnittliche Elektroausstattung nach 2 VDE Alleinnutzungsrecht der Gartenfläche 2 Nutzung Gartenfläche, soweit mietvertraglich 1 vereinbart Ein- und Zweifamilienhaus 4 Aufzug 2 Abschließbare Fahrradabstellmöglichkeit 1 ebenerdig/ stufenlos für mind. 40 % der im Wohngebäude vorhandenen Wohneinheiten Gesamtpunktzahl:

5.2. Abschläge Abschläge können vorgenommen werden für: - die einfache ; hier kann ein Abschlag von max. 10 % vom Mittelwert je nach Ausmaß der Beeinträchtigung erfolgen. - Wohnung ohne Heizung 0,35 /m² vom unteren Bereich der Spanne - Wohnung ohne Bad 0,40 /m² vom unteren Bereich der Spanne - kein Warmwasser im Bad 10 % vom Mittelwert - keine ausreichende Elektroinstallation 5-10 % vom Mittelwert - fehlende Isolierverglasung 0,35 /m² vom unteren Bereich der Spanne - fehlende Nebenräume (wie Abstellraum, Keller etc.) 3-5 % vom Mittelwert - fehlender Wohnungsabschluss 10 % vom Mittelwert - abweichende Grundrissgestaltung entsprechend Ziffer 4.2, 5 % vom Mittelwert - Standardwohnung über 120 m² mit Ausnahme von Ein-/Zweifamilienhäusern 5-10 % vom Mittelwert Beispielanwendung: Wohnung mit 75 m² Fläche, Baujahr: 1965,, Dämmung der Vorder- und Rückseite, Heizungsmodernisierung 2001, Aufzug, überdurchschnittliche Elektroausstattung, moderne Haustüranlage mit Sprecheinrichtung, einfacher Balkon. Tabellenwerte nach Baualtersklasse: Gruppe III Minimum/ Mittelwert/ Maximum 5,04 /m² 5,28 /m² 5,52 /m² Energetische Sanierung erfolgt? Erreichte Punktzahl 8 Punkte = 8 % auf ermittelten Mittelwert. Zu- und Abschlagsmerkmale: erreichte Punkte 6 = 6,5 % Zuschlag auf Mittelwert. Rechnung: Tabellen Mittelwert = 5,28 Energetische Ausstattung (5,28 x 8 % = 0,42 ) + 0,42 Wert Zu-/Abschläge (5,28 x 6,5 % = 0,34 ) + 0,34 ortsübliche Vergleichsmiete = 6,04

Netto- Mietspiegel 2017 in Euro/m² Gruppe I vor 1948 bezugsfertig Gruppe II zwischen 1948 und 1960 bezugsfertig Gruppe III zwischen 1961 und 1974 bezugsfertig Gruppe IV zwischen 1975 und 1984 bezugsfertig Gruppe V zwischen 1985 und 1994 bezugsfertig Gruppe VI ab 1995 bezugsfertig Ab 30m² bis 50 m² 4,79-5,39 4,99-5,61 5,22-5,76 5,28 6,04 5,13-5,81 5,22 6,08 5,30-5,98 5,48-6,48 5,87-6,43 5,74 7,30 6,63 7,89 6,78-8,62 Bad u. Isolierverglasung 5,09 5,30 5,49 5,66 5,47 5,65 5,64 5,98 6,15 6,52 7,26 7,70 bis 70 m² 4,68-5,26 4,87-5,47 5,09-5,57 5,32 5,94 5,12 5,56 5,28 6,02 5,31-5,83 5,57-6,27 5,62-6,56 5,67 7,23 6,46-7,92 7,47 7,77 Bad u. Isolierverglasung 4,97 5,17 5,33 5,63 5,34 5,65 5,57 5,92 6,09 6,45 7,19 7,62 bis 90 m² 4,73-5,33 4,74-5,32 5,10 5,62 5,36-5,90 5,04-5,52 5,11-5,65 5,29-5,75 5,46-6,26 5,86-6,22 5,62 7,18 6,54-7,74 7,46 7,68 Bad u. Isolierverglasung 5,03 5,03 5,36 5,63 5,28 5,38 5,52 5,86 6,04 6,40 7,14 7,57 über 90 m² 4,78-5,50 4,76-5,52 5,03-5,59 5,20-5,86 4,97-5,57 5,05-5,49 5,12-5,50 5,39-6,13 5,81-6,07 5,52 7,06 6,71-7,35 7,41-7,51 Bad u. Isolierverglasung 5,14 5,14 5,31 5,53 5,27 5,27 5,31 5,76 5,94 6,29 7,03 7,46