Schule am Floßplatz - Grundschule Fax-Nr. 0341/ 2 11 98 56 Hohe Str. 45 04107 Leipzig Tel. 0341/ 91046021 Elternbrief der Grundschule Klasse 4, Schuljahr. Hinweise für Eltern zum Aufnahmeverfahren an Oberschulen und Gymnasien Sehr geehrte Eltern, vorab möchten wir Ihnen nochmals wichtige Informationen für Oberschule und Gymnasien übergeben. Ab dem Schuljahr 2017/ 2018 wird es auf den Bildungsempfehlungen kein Wortgutachten mehr geben. Im Vorfeld fand eine Bildungsberatung durch den Klassenleiter statt, der Sie über den weiteren Bildungsweg beraten hat. Die Bildungsempfehlung erhalten die Schüler am. Die folgenden Grundinformationen dienen zum bessern Verständnis der beiden Schularten. In der Klassenstufe 5 und 6 (Orientierungsstufe) werden die Schüler der Oberschule und des Gymnasiums nach gleichen Lehrplänen und mit gleicher Stundentafel unterrichtet. Ein Übergang vom Gymnasium an die Oberschule und umgekehrt ist auch nach Klasse 5 und 6 sowie nach Klassenstufe 7, 8 und 9 möglich, wobei die 10. Klasse am Gymnasium noch einmal wiederholt werden muss. Es gibt jedoch nach der 10. Klasse noch weitere Möglichkeiten für einen gymnasialen Abschluss. -2-
Die Oberschule Die Oberschule ist die Schulart, die durch gezielte Differenzierung den verschiedenen Leistungsprofilen der Schüler Rechnung trägt. Sie vermittelt neben der allgemeinen eine berufsvorbereitende Bildung, schafft Voraussetzungen für eine berufliche Qualifikation und weitere schulische Ausbildungsgänge. Ziel ist eine systematische und praxisnahe Berufs- und Studienorientierung. Die Oberschule umfasst die Klassen 5 bis 10. Die Klassen 5 und 6 haben dabei Orientierungsfunktion. Ab Klasse 7 beginnt ein auf Abschlüsse orientierter Unterricht (Hauptschulabschluss, Realschulabschluss). Fremdsprachenausbildung erfolgt in Englisch ab Klasse 5, ab Klasse 6 können die Schüler eine 2. Fremdsprache bis Klasse 10 umfassend erlernen. Darüber hinaus besteht ab Klasse 7 das Angebot für ein- oder zweijährige Sprachkurse. In den Klassenstufen 7 bis 9 erhalten alle Schüler im Fach Wirtschaft-Technik- Haushalt/ Soziales (WTH) Unterricht. Im Schuljahr 2003/ 04 hat man damit in Klasse 7 aufbauend begonnen. Dieses Unterrichtsfach soll einen Beitrag leisten für: - verantwortungsbewusstes ökonomisches Handeln - für das Verstehen beruflicher, wirtschaftlicher, technischer und sozialer Prozesse in der Wissensgesellschaft - eine realitätsnahe Berufsorientierung in Kooperation mit der Wirtschaft, die Vermittlung von lebenspraktischen Inhalten im wirtschaftlichen, technischen und sozial- haushälterischen Bereich, - das Lernen und Anwenden von ausgewählten Methoden zur selbständigen Bewältigung von komplexen Aufgaben, wodurch gleichzeitig das an den Berufsschulen praktizierte Arbeiten vorbereitet wird, - eine fundierte Ausgangslage für die wirtschaftskundliche Ausbildung an den beruflichen Schulen. Außerdem werden den Schülern dieser Klassenstufen Neigungskurse angeboten. Auch hier wurde im Schuljahr 2003/ 04 in Klasse 7 damit begonnen. Diese sind fächerübergreifend bzw. vertiefend. Es ist ein Wahlpflichtbereich, d.h. die Schüler gehen ihren Neigungen, Interessen und Begabungen im Sinne einer individuellen Förderung nach. Die inhaltliche Ausgestaltung der Angebote richtet sich nach den materiellen und personellen Ressourcen der jeweiligen Schule. Die Anzahl der Angebote ist von der Schülerzahl abhängig. Neigungskurse können in folgenden Bereichen eingerichtet werden: - Naturwissenschaft und Technik - Kunst und Kultur - Gesundheit und Sport - Sprache und Kommunikation - Soziales und gesellschaftliches Handeln - Informatik und Medien - Unternehmerisches Handeln In Klasse 10 gibt es dann einmal Vertiefungsangebote: Aus den Fachbereichen Wirtschaft, Technik, Kunst und Kultur oder Gesundheit und Soziales. Ziel dieser Angebote ist es, die Kenntnisse und Fähigkeiten der Schüler in diesen Bereichen weiter auszuprägen auf einem höheren Anforderungsniveau. -3-
Die Abschlüsse Die Differenzierung in der Oberschule ist wirksam bis hin zu den Abschlüssen, die in drei verschiedenen Formen erworben werden können. 1. Mit dem erfolgreichen Besuch der Klasse 9 wird der Hauptschulabschluss erworben. Dieser Schulabschluss bietet die Möglichkeit, eine Berufsausbildung zu beginnen. 2. Durch eine besondere Leistungsprüfung am Ende der Klasse 9 ( nur für Schüler im hauptschulabschlussbezogenen Unterricht) wird der qualifizierte Hauptschul- Abschluss erworben. Dieser Schulabschluss bietet die Möglichkeit, eine Berufsausbildung zu beginnen oder in weitere schulische Bildungsgänge einzutreten (z.b. Klasse 10 oder Fachoberschule mit Vorbereitungskurs). 3. Mit dem erfolgreichen Besuch der Klasse 10 und nach bestandener Abschlussprüfung wird der Realschulabschluss erworben. Dieser Schulabschluss bietet mehrere Möglichkeiten: a) Beginn einer Berufsausbildung b) Fortsetzung der schulischen Ausbildung zum Erwerb der Fachhochschulreife an der Fachoberschule c) Fortsetzung der schulischen Ausbildung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (je 3 Jahre am allgemeinbildenden Gymnasium oder am beruflichen Gymnasium). 4. Wechsel von Oberschule auf das Gymnasium: - ist nach Klassestufe 5 und 6 sowie nach Klassenstufe 7,8 und 9 möglich. Voraussetzungen sind ein entsprechendes Leistungsvermögen und das Einverständnis der Eltern. Weitere Informationen erteilt Ihnen gern die Schulleitung der Oberschule Ihrer Wahl. -4-
Das Gymnasium Bei der Entscheidung für ein Gymnasium nach Klasse 4 sind folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen: 1. Das Sprachangebot und die Sprachenfolge: In der Klasse 5 beginnt die 1. Fremdsprache, in Klasse 6 setzt die 2. Fremdsprache ein. Beide Fremdsprachen sind bis zum Abitur verpflichtend. 2. An den Gymnasien werden neu strukturierte Profile angeboten. Ab Klasse 8 bis einschließlich Klasse 10 bedeutet dies, wahlweise 3 zusätzliche Wochenstunden im - gesellschaftswissenschaftlichen Profil - naturwissenschaftlichen Profil - sprachlichen Profil (3. Fremdsprache) - künstlerischen Profil - sportlichen Profil Zitat aus Profile am Gymnasium zwischen Kontinuität und Erneuerung (Entwurf)- Reform der sächsischen Lehrpläne :... Die Profile am Gymnasium leisten einen wichtigen Beitrag zur Qualitätsentwicklung der Schule. Sie eröffnen den Schulen einen Gestaltungsspielraum, den sie nach regionalen und personellen Möglichkeiten ausfüllen können. Der Schüler hat die Möglichkeit im Rahmen des schulischen Angebots ein Profil zu wählen, welches seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Profile am Gymnasium stellen für Schüler ein wichtiges Moment der Individualisierung dar und ermöglichen der Schule eigene Schwerpunktsetzungen.... Weitere Informationen erteilt Ihnen gern die Schulleitung des Gymnasiums Ihrer Wahl.
-5- Anmelde- und Aufnahmeverfahren (nach dem Erhalt der Bildungsempfehlung am. ) Sie füllen auf der Grundlage der beiliegenden Information das gelbe Formblatt aus, wenn Sie sich für die Fortsetzung der Schullaufbahn Ihres Kindes an der Oberschule/ Gymnasium entschieden haben. Oberschule Dieses Formblatt, die Bildungsempfehlung eine Kopie der Halbjahresinformation und eine Kopie der Geburtsurkunde reichen Sie bis zum 07. März 2018 bei der Oberschule Ihrer Wahl ein. Die Entscheidung über die Aufnahme Ihres Kindes an einer Oberschule erhalten Sie bis zum 24.05.2018, schriftlich mit einer Rechtsbehelfsbelehrung. Bildungsempfehlung Oberschule, aber Wunsch auf Besuch eines Gymnasiums Personensorgeberechtigte von Schülern der Klassenstufe 4 ohne gymnasiale Bildungsempfehlung können ihr Kind an einem Gymnasium ihrer Wahl ebenfalls bis zum anmelden. Bei der Anmeldung ist ein Termin für das verpflichtende Beratungsgespräch zu vereinbaren (finden zwischen dem 09. bis 20.03.2018 statt). Für den Fall einer späteren Rücknahme der Anmeldung am Gymnasium ist die gewünschte Oberschule zu erfassen. Die Eignungsprüfungen finden am.. an dem Gymnasium statt, an dem der betreffende Schüler angemeldet wurde. Für Schüler, die aus wichtigen Gründen, z.b. Krankheit, nicht am.. die Eignungsprüfung schreiben können, findet die Nachprüfung am. statt. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet der Schulleiter des Gymnasiums. Gymnasium Sie füllen auf der Grundlage der beiliegenden Information das gelbe Formblatt aus und reichen es, zusammen mit einer Kopie der Geburtsurkunde und der Halbjahresinformation bis zum. am Gymnasium Ihrer Wahl ein. Die Entscheidung über die Aufnahme Ihres Kindes an einem Gymnasium erhalten Sie bis 24.05.2018 mit einer Rechtsbehelfsbelehrung. Eltern, deren Kind ein Gymnasium mit vertiefter Ausbildung besuchen soll, stellen ebenfalls bis zum.. einen Antrag auf Aufnahme. Die Aufnahmeprüfungen für Gymnasien mit vertiefter Ausbildung (mathematisch-naturwissenschaftlich, sprachlichen und sportlichen Bereich) findet am Nachprüfung:... Das Ergebnis der Aufnahmeprüfung erhalten die Eltern bis. Bedenken Sie bitte, dass Ihr Kind auch am Schuljahresende noch eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhalten kann. Die Ausgabe erfolgt am... In diesem Fall können Sie bis zum einen Antrag auf Aufnahme Ihres Kindes bei dem Gymnasium Ihrer Wahl stellen. Den Aufnahmebescheid erhalten Sie dann bis zum... Sowohl für die Oberschule als auch für das Gymnasium ist es notwendig, d r e i Schulen Ihrer Wahl anzugeben. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine bestimmte Schule. Wir hoffen, dass wir Ihnen bei der Wahl des weiteren Bildungsweges für Ihr Kind behilflich sein konnten und wünschen Ihnen eine gute Entscheidung. Mit freundlichen Grüßen Thiele Schulleiterin