Medizinischer Dienst stellt Begutachtungsstatistik 2013 vor

Ähnliche Dokumente
Unabhängige Beratung und Begutachtung im Interesse der Patienten sichern

Erste Pflegenoten zeigen gute und schlechte Qualität der Heime - Transparenzkriterien wirken

ZAHLEN, DATEN, FAKTEN 88 %

4.925 ZAHLEN, DATEN, FAKTEN 78 %

Herzlich willkommen!

Bundesärztekammer stellt Behandlungsfehlerstatistik 2011 vor: Patienten brauchen im Schadensfall ärztl

3. Statement Dr. Stefan Gronemeyer, Ltd. Arzt und stv. Geschäftsführer, MDS

Ihre Gesprächspartner Dr. Stefan Gronemeyer Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer, Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der K

Fragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungsfehlern durch den MDK

Pressekonferenz Begutachtung von Behandlungsfehlern: Medizinische Dienste veröffentlichen Jahresstatistik 2017

Beschluss. Berlin, den 20. April Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß 91 SGB V Der Vorsitzende. Prof. Hecken

Kennen Sie das auch?

Informationen zur Pflege-Begutachtung. > Wie viel Hilfe braucht der. > Welchen Pflege-Grad bekommt der. pflege-bedürftige Mensch?

Die Furcht des Reha-Teams vor dem Kadi eine Einführung in das Thema

Die neuen Regelungen des Patientenrechtsgesetzes

Es gilt das gesprochene Wort.

Versorgungsrechtliche Grundlagen von Qualitätssicherung und Evaluation 3. Symposium der BAG BKOM und DVfR 01. Oktober 2010 Frankfurt/Main

Qualitätsfortschritte in der Pflege: Medizinischer Dienst veröffentlicht 3. Pflege-Qualitätsbericht

Wenn der MDK prüft... Bedeutung der Dokumentationsqualität

> Wer wir sind > Was wir machen > Wo Sie uns finden

Arbeitshilfe zur Begutachtung von Arzneimitteln im Krankenhaus. Dr. Johannes Lemminger Leiter SEG 4 MDK Baden-Württemberg

Informationen zur Pflege-Begutachtung. > Wie viel Hilfe braucht der pflege-bedürftige Mensch?

Verbesserungen, aber auch Mängel in der Pflege

Hygienische Kennzahlen für Patienten

Das neue Patientenrechtegesetz. Regine Vedder

Inhaltsverzeichnis. 1. Ihre Gesprächspartner. 2. Pressemitteilung. 4. Statement Prof. Dr. Astrid Zobel, Ltd. Ärztin Sozialmedizin, MDK Bayern

25 Jahre Medizinischer Dienst

Seite 2/7. 1. Einleitung

MDK eine gute Alternative

Abschlussbericht jetzt veröffentlicht

Rede des Patientenbeauftragten der Bundesregierung. Herrn Wolfgang Zöller, MdB

Verdacht auf Behandlungs- oder Pflegefehler: Warum sollte ich aktiv werden und wer unterstützt mich?

- Palliativdienst mit einem auf die komplexe Palliativbehandlung spezialisierten Team:

MDK-Prüfung im Krankenhaus Kann ein Reizthema (wieder mehr) zur konstruktiven Zusammenarbeit überführt werden?

DMP-Realität nach 10 Jahren

MDK-Kongress am 28. Juni 2018 in Berlin Für Patienten und Qualität Beitrag des MDK. Die Medizinischen Dienste für eine gute und gerechte Versorgung

Behandlungsfehlermanagement der AOK Schleswig-Holstein. Das AOK SH-Institut Medizinschaden

Seite 2/6. 1. Einleitung

SEMINARE. Seminare. Patientenrechte - Krankenkasse - Pflegestufe , Rheinsberg. R. Müller

Qualitätsprüfungen durch den MDK

Zwischenfälle in der Anästhesie verhindern DGAI unterstützt neues Patientenrechtegesetz mit Fehlermeldesystem

MDK-Beratung im GKV-System Vom Einzelfall bis zur Systemberatung Dr. Doris Pfeiffer Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes

Stellungnahme. des Medizinischen Dienstes. des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur Erörterung des Referentenentwurfs

Die Nutzenbewertung der NUB

Herzlich Willkommen! Patientenrechte. Ein Überblick zu den Möglichkeiten für Patienten

Pressekonferenz Begutachtung von Behandlungsfehlern: Medizinische Dienste veröffentlichen Jahresstatistik 2014

R i c h t l i n i e n

Richtlinien. des GKV-Spitzenverbandes. zur Zusammenarbeit der Pflegekassen. mit anderen unabhängigen Gutachtern

Bestandsaufnahme: Ein Jahr neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS

Thomas Ballast, stellv. Vorsitzender des Vorstands

Erfahrungen mit dem neuen Begutachtungsinstrument Bernhard Fleer, Team Pflege

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) München, 29.3.

Ärztlicher Behandlungsfehler?

Neue Online-Prüfung für Frauenärzte anhand von Ultraschallbildern aus der realen Versorgung startet

Runder Tisch: Hospiz und Palliativversorgung des Sozialausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtag

anlässlich der Abschlussveranstaltung des Projektes 1. und 2. Juni 2015 in der Bundesärztekammer

Das Hospiz- und Palliativgesetz Aufgaben und Herausforderungen für die stationäre Altenhilfe

Fragebogen zum vermuteten Behandlungsfehler

Checkliste zur Abfrage der Strukturmerkmale des OPS-Kodes 8-98e Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung 1.

Stellungnahme. des Medizinischen Dienstes. des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur Erörterung des

Checkliste zur Abfrage der Strukturmerkmale des OPS-Kodes 8-98e Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung 1.

Begutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz

Wie weit ist der Aufbau klinischer Krebsregister in Deutschland?

ZAHLEN UND FAKTEN KOMPAKT

Symposium Patientensicherheit 01. Dezember Sicherheitskultur in Praxis und Klinik Eine selbstverständliche ärztliche Verpflichtung

Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes nach 282 Abs. 2 Satz 3 SGB V

Gesundheitsfragebogen zur Vorbereitung einer Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit

17. vfa-round-table mit Patienten-Selbsthilfegruppen. Stärkung der Patientenrechte als Schlüssel zur Verbesserung der Versorgung

(Orthopädische) Hilfsmittelversorgung aus Sicht des MDK

Aspekte der. Unabhänggige Patientenberatung. Gesundheitsladen München e.v. Waltherstr. 16 a München

Checkliste zur Abfrage der Strukturmerkmale des OPS-Kodes Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung bei Erwachsenen 1.

Grundlagen und Entwicklung der Sozialmedizin

Berichtsjahr Stand: (Ergänzungen: )

Schirmherrschaft und Eröffnungsrede beim Neujahrsempfang der GO-LU (Gesundheitsorganisation Ludwigshafen) , 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Fragebogen zum vermuteten Behandlungsfehler

Prüfung des Rehabilitationsbedarfs in der Pflegebegutachtung

Erstmals Zahlen zu jährlichen Neuerkrankungen

Erwartungen an die Hilfsmittelversorgung (in der GKV) aus Sicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

GKV spart an medizinischen Rehabilitationsleistungen

Patientenbefragung - I. bis III. Quartal

Richtlinie. in der Fassung vom 13. März 2008 veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 71 (S. 1706) vom 14. Mai 2008 in Kraft getreten am 1.

BRANDvital Case-Management Wir sorgen für Ihre Betreuung.

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses

Newsletter der DCS-Pflege - Monat April

Newsletter der DCS-Pflege - Monat Dezember

Ergänzungsbericht zum Tätigkeitsbericht 2014 über die Ergebnisse der externen vergleichenden Qualitätssicherung Herzzentrum Dresden

Leitmotiv Patientenwohl Qualität und Qualitätstransparenz im Krankenhaus

Checkliste zur Abfrage der Strukturmerkmale des OPS-Kodes 8-98b Andere neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls 1

Arbeitskreis Altern und Gesundheit Gesundheit Berlin-Brandenburg e.v. Palliativ- und Hospizgesetz. in Kraft ab dem

Hilfe im Sterben ist ein Gebot der Menschlichkeit

Verdacht auf Behandlungs- oder Pflegefehler: Warum sollte ich aktiv werden und wer unterstützt mich?

Transkript:

Behandlungsfehler Medizinischer Dienst stellt Begutachtungsstatistik 2013 vor Berlin (6. Mai 2014) - Rund 14.600mal haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) im Jahr 2013 ein Gutachten bei einem vermuteten Behandlungsfehler erstellt. Das sind gut 2.000 mehr als im Vorjahr. Die Zahl der bestätigten Fehler ist dagegen etwas gesunken. Das geht aus der aktuellen Statistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung hervor, die der Medizinische Dienst heute in Berlin vorgestellt hat. Im Vergleich zu den Vorjahren hat die Zahl begutachteter Behandlungsfehlervorwürfe zugenommen und zwar um 17 Prozent. Dies führen wir auf die Aufklärungsarbeit der vergangenen Jahre und die gestiegene öffentliche Aufmerksamkeit, aber auch auf das 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz zurück. Außerdem zeigen unsere Zahlen, dass die Patienten auf die Begutachtung durch den MDK vertrauen und sie als wichtiges Angebot annehmen, so Dr. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS). Die Zahl 1 / 6

der bestätigten Fehler ist leicht zurück gegangen: Knapp 3.700mal kamen die Gutachterinnen und Gutachter des MDK zu dem Ergebnis, dass ein Behandlungsfehler vorliegt (2012: 3.900). Ob dies ein Trend oder eine zufällige Schwankung sei, bleibe abzuwarten, so Gronemeyer. Knapp 70 Prozent, nämlich 10.183 der 14.585 Behandlungsfehlervorwürfe des Jahres 2013 richteten sich gegen Krankenhäuser, gut 30 Prozent 4.402 Fälle betrafen einen niedergelassenen Arzt oder eine niedergelassene Ärztin. Wie schon in den Vorjahren haben Patientinnen und Patienten die meisten Vorwürfe im Zusammenhang mit Operationen erhoben. Die chirurgischen Fächer Orthopädie/Unfallchirurgie und die Allgemeinchirurgie waren am häufigsten mit Behandlungsfehlervorwürfen konfrontiert, gefolgt von Zahnmedizin und Gynäkologie. Im Verhältnis zur Zahl der Vorwürfe werden die meisten Behandlungsfehler aber in der Pflege und in der Zahnmedizin bestätigt. Auch dies entspricht dem Bild der Vorjahre, erläutert Prof. Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin Sozialmedizin des MDK Bayern, der die Daten aller MDK gemeinsam mit dem MDS ausgewertet hat. Rückschlüsse auf die Behandlungsqualität insgesamt oder auf besonders fehlerträchtige Facharztgruppen oder Behandlungen sind aber nicht möglich, so Zobel. Bei den vorgestellten Zahlen handele es sich um absolute Zahlen, die in Relation zur Gesamtzahl der Behandlungen im jeweiligen Fach gesehen werden müssten. 2 / 6

Ziel: Fehlerprävention und Sicherheitskultur Die Summe der Begutachtungen, wie sie in der MDK-Statistik zur Begutachtung von Behandlungsfehlern zum Ausdruck kommt, ist eine unverzichtbare Quelle, damit alle Akteure im Gesundheitswesen aus diesen Vorgängen lernen, ist Hardy Müller, Geschäftsführer des Aktionsbündnis Patientensicherheit e.v. (APS) überzeugt. Ziel sei es, aus den Daten und dokumentierten Fehlern zu lernen. Er forderte den Ausbau einer Sicherheitskultur in der gesundheitlichen Versorgung. Viele Behandlungsfehler wären vermeidbar, ist auch MDS-Vize Gronemeyer überzeugt. Wir müssen endlich dahin kommen, dass auch in Deutschland die längst bekannten Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit flächendeckend und konsequent umgesetzt werden. Und wenn dennoch ein Fehler passiert, werden wir als Medizinische Dienste alles dafür tun, um geschädigte Patientinnen und Patienten interessenneutral zu unterstützen. Hintergrund 3 / 6

Behandlungsfehlervorwürfe werden im MDK durch spezialisierte Gutachterteams bearbeitet. Die Gutachterinnen und Gutachter des MDK gehen bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler der Frage nach, ob die Behandlung nach dem anerkannten medizinischen Standard abgelaufen ist. Liegt ein Behandlungsfehler vor, wird außerdem geprüft, ob der Schaden, den der Patient erlitten hat, durch den Fehler verursacht worden ist. Nur dann sind Schadensersatzforderungen aussichtsreich. Auf der Basis des MDK-Gutachtens kann der Patient entscheiden, welche weiteren Schritte er unternimmt. Die MDK-Begutachtung umfasst neben der Beurteilung von Fehlern in der Medizin auch Fehler in der Zahnmedizin und Pflege. Gesetzlich Versicherten entstehen durch die Begut achtung keine zusätzlichen Kosten. Download - Jahresstatistik 2013: Behandlungsfehler-Begutachtung der MDK-Gemeinschaft - http://www.mds-ev.de/media/ pdf/mdk_bericht_behandlungsfehler_2013.pdf 4 / 6

--- - Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und der Pflegeversicherung. Er ist auf Landesebene als eigenständige Arbeitsgemeinschaft organisiert. - Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen 5 / 6

Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK in medizinischen und organisatorischen Fragen. Quelle: Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS), 07.05.2014 (tb). 6 / 6