QS Kuh Freiwilliges Modul zur AMA-Gütesiegel-Richtlinie Haltung von Kühen zur Milch- und Fleischgewinnung Ziel & Grundsätze Sicherung und Steigerung der Milch- und Fleischqualität Sicherung und Steigerung von Tierwohl und Tiergesundheit Sicherung und Steigerung der Nachhaltigkeit in der Milchproduktion 80 % Förderung jährlich bei Teilnahme Das Qualitätssicherungsprogramm QS Kuh ist ein freiwilliges Modul zum AMA-Gütesiegel- Programm, genauso wie Heumilch, gentechnikfrei etc. Das bisherige Qualitätssicherungsprogramm QS Milch, bei welchem bereits 40% der Tiroler Betriebe teilgenommen haben, hatte das Ziel die nachhaltige Sicherung der Lebensmittelqualität zu ergreifen nicht erst wenn das Lebensmittel in Verkehr gebracht wird, sondern bereits bei der einzelnen Kuh. Die erhöhte Anforderung an die Produktion durch produktionsbegleitende Qualitätssicherung und die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen stellen auch für Konsumenten einen enormen Stellenwert in Hinblick auf ihre Lebensmittel dar. Das Programm QS Kuh steht auf drei Säulen Lebensmittelqualität, Tierwohl/Tiergesundheit und Nachhaltigkeit. 1
Grundsätze des QS Kuh Datenerhebung Auswertung und Dokumentation Maßnahmen Der Punkt Datenerhebung wird bei jedem Betrieb unter Milchleistungskontrolle durchgeführt. Gemeint sind damit: Erhebung des Gesamtgemelkes jeder laktierenden Kuh Analyse der repräsentativ gezogenen Milchprobe in einem von der AMA anerkannten Untersuchungslabor. Dazu zählen jedenfalls: Milchmenge Fettgehalt Eiweißgehalt Gehalt an somatischen Zellen (Zellzahl) Harnstoffgehalt Abkalbe- und Belegungsdaten Kalberverlaufsdaten 4 Fragen rund um die Kalbung Für Nachhaltigkeit und Tierwohl relevante Daten, wie z.b.: Anzahl der Abgänge und definierte Abgangsursachen der Kühe Lebensleistung der abgegangenen Kühe Die Auswertungen und Dokumentationen erfolgen durch den LKV Tirol. Diese Auswertungen werden dann jedem Betrieb einzeltier- und kuhgruppenbezogen in Form von Berichten (Tagesbericht, Jahresbericht,.) zur Verfügung gestellt. Förderabhängig wichtig ist, dass diese Berichte im Falle einer Kontrolle vorlegbar sind (in digitaler oder ausgedruckter Form 7 Jahre). Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Sollte es Auffälligkeiten in Bezug auf Milchqualität, Eutergesundheit, Tierwohl und Tiergesundheit geben, so wird empfohlen Maßnahmen zur Verbesserung im Sinne der Lebensmittelqualität, der Nachhaltigkeit und des Tierwohls zu setzen. Maßnahmen zu Milchqualität und Eutergesundheit Wird bei einer Kuh ein markanter Zellzahlanstieg festgestellt, wird am Tagesbericht ein Warnhinweis angeführt, wobei der Zellgehalt der letzten drei Probemelkungen angeführt ist. Bei einer zweimaligen aufeinander folgenden Überschreitung von 200.000 Zellen/ml wird ein Schalmtest empfohlen. 2
Wird bei einem Tier dreimal hintereinander der Wert von 400.000 Zellen/ml überschritten, so sind durch den Tierhalter aktiv Schritte zur Verbesserung der Qualität zu setzen. Die gesetzten Maßnahmen sind auch zu dokumentieren. Das heißt: das Tier wird auf der Kontrollliste der Milchleistungskontrolle angedruckt. Die gesetzten Maßnahmen (Separieren der Milch, Behandlung der Kuh, Trockenstellen, Schalmtest, bakteriologische Milchuntersuchung,.) sind anzukreuzen und vom Landwirt zu unterschreiben. Diese Dokumentation der gesetzten Maßnahme(n) ist auch verpflichtend vom Probenehmer zu unterzeichnen und 7 Jahre aufzubewahren. Dies ist zur ordnungsgemäßen Durchführung/Teilnahme am Programm ein maßgeblicher, förderungsabhängiger Schritt. Im Falle einer Kontrolle sind diese unterschriebenen Maßnahmendokumentationen vorzuzeigen. Hier ist das Datum der bakteriologischen Untersuchung (falls durchgeführt) anzugeben Hier ist anzukreuzen, welche Maßnahme getroffen wurde. Hier ist das Ergebnis des Schalmtests pro Euterviertel auszufüllen und das Datum Wenn eine Behandlung durch einen Tierarzt stattgefunden hat ist hier das Datum einzutragen Unterschrift und Datum durch den Landwirt Unterschrift des Probenehmers 3
Maßnahmen zur Gesundheit der Kuh im Abkalbezeitraum 4 Fragen rund um die Kalbung Bei gehäuftem Auftreten von Nachgeburtsverhaltungen, Festliegen, Problemen mit den Füßen und Euterentzündungen werden geeignete Schritte empfohlen, wie z.bsp. Überprüfung der Futterration, Beratungsgespräch, etc. Bei Überschreitung einer Häufigkeit von 20% Festliegefällen bei 30 Abkalbungen in Folge sind verpflichtend geeignete, dokumentierte Schritte zur Verbesserung zu setzen: - Prophylaktische Mineralstoffversorgung der Kuh - Überprüfung der Fütterung mit Ausdruck der optimierten Ration - dokumentiertes Beratungsgespräch - Teilnahme an einem passenden TGD-Programmmodul Bei Überschreiten einer Häufigkeit von 20% Nachgeburtsverhaltungen bei 30 Abkalbungen sind verpflichtend geeignete, dokumentierte Schritte zur Verbesserung zu setzen: - Überprüfung und Optimierung des Geburtsmanagements, Erstbelegungsalters, Stierauswahl, Fütterung mit Ausdruck der optimierten Ration Die 4 Fragen rund um die Kalbung werden in Tirol bereits umgesetzt. Neu ist die Forcierung der Erhebung der 4 Fragen speziell auf der Kontrollliste. Auf der Kontrollliste sind die Angaben zur Gesundheit der Kuh im Abkalbezeitraum (4 Fragen rund um die Kalbung) im Zuge der Milchleistungskontrolle anzugeben. 4
Die Probenehmer unterstützen die Betriebe in der Datenerhebung-, Erfassung und Dokumentation. Die Verantwortung für Richtigkeit und Verfügbarkeit der Daten sowie das Aufbewahren der Dokumentationen und Berichte liegt aber einzig und allein in der Verantwortung des teilnehmenden Bauern. Auch die Angaben zur Gesundheit der Kuh im Abkalbezeitraum (4 Fragen rund um die Kalbung) sind vom Bauer selbstständig dem Probenehmer mitzuteilen. Verpflichtung? Dokumentation? Aufwand? Lebensmittelqualität, Tierwohl/Tiergesundheit und Nachhaltigkeit sollten für jeden Bauern als Lebensmittelproduzenten und Tierhalter höchsten Stellenwert haben. Aus der Teilnahme am Qualitätssicherungsprogramm QS Kuh resultiert für Betriebe mit seltenen Zellzahlüberschreitungen und wenigen Problemen rund um die Abkalbung kaum zusätzlicher Dokumentationsaufwand. Die Maßnahmenverpflichtung und Dokumentation dient unter anderem auch zur Bewusstseinsbildung, dass es nicht außer Acht und schon gar nicht erst aus den Augen gelassen werden darf, wie es um die Lebensmittelqualität, Tierwohl/Tiergesundheit und Nachhaltigkeit auf meinem Betrieb steht. Kosten und Förderung bei Teilnahme QS Kuh Kuhbeitrag 25 pro Kuh und Jahr Der Mitgliedsbeitrag wird bis 300,-- zur Gänze im Juni eingezogen; bei Betrieben mit Mitgliedsbeiträgen über 300,-- werden diese aufgeteilt und unter zwei Mal eingezogen (Juni und November) Förderungszeitraum 2015-2020 Förderung beträgt über den gesamten Zeitraum 80% des jährlichen Mitgliedsbeitrages Auszahlung der Förderung erfolgt im Folgejahr Förderung ist nicht CC-relevant. Das heißt, sollte es Verstöße gegen die förderabhängigen Maßnahmen geben, beeinflusst dies nicht Betriebsprämie und Ausgleichszulage (AZ). Eine Unterschrift ist für Teilnahme und Nicht-Teilnahme zu leisten und die Unterlagen an den LKV Tirol retour zu schicken. 5
Teilnahme QS-Kuh Teilnahme für Betriebe, welche bereits an einem AMA-Gütesiegelprogramm teilgenommen haben (z.bsp. bisherige QS Milch Betriebe, Milchlieferanten) In der Anlage befindet sich ein Formular Vollmacht mit Rücksendekuvert, welches bis zur ersten Milchleistungskontrolle bzw. am Tag der ersten Milchleistungskontrolle unterschrieben sein muss und dem LKV Tirol zu übermitteln ist. Da die Zeit drängt, ist es notwendig, dass die Formulare pünktlich, unterschrieben und richtig ausgefüllt bis spätestens 14. Jänner übermittelt werden. Wenn die Zeit der Übermittlung nicht eingehalten wird, kann der Antrag nicht mehr bearbeitet werden. Teilnahme für Neueinsteiger AMA Gütesiegelprogramm (z.bsp. Nicht-Milchlieferanten, AMA-Gütesiegel-Status nein ) und Teilnahme für Bio-Betriebe Für Betriebe, welche bisher nicht am AMA-Gütesiegelprogramm Richtlinie zur Haltung von Kühen zur Milch- und Fleischgewinnung teilgenommen haben und Bio-Betriebe, befinden sich zwei Formulare in der Anlage Vollmacht und Erzeugervertrag. Diese müssen bis zur ersten Milchleistungskontrolle bzw. am Tag der ersten Milchleistungskontrolle unterschrieben sein und sind dem LKV Tirol mit beigelegtem Rücksendekuvert zu übermitteln. Da die Zeit drängt, ist es notwendig, dass die Formulare pünktlich, unterschrieben und richtig ausgefüllt bis spätestens 14. Jänner übermittelt werden. Wenn die Zeit der Übermittlung nicht eingehalten wird, kann der Antrag nicht mehr bearbeitet werden. 6
Vollmacht und Erzeugervertrag sind von Neueinsteigern ins AMA-Gütesiegelprogramm und Biobetrieben auszufüllen. beim Erzeugervertrag ist nur dieser Bereich auszufüllen Nicht-Teilnahme Betriebe, welche nicht am Qualitätssicherungsprogramm teilnehmen wollen, müssen die Nicht-Teilnahme-Erklärung in der Anlage (auf der Rückseite der Vollmacht) unterschreiben und diese an den LKV Tirol mittels Rücksendekuvert retournieren. 7
Kontrollen und Kontrollkosten bei Teilnahme AMA Gütesiegelprogramm und Qualitätssicherungsprogramm QS Kuh: BIO-Betriebe: Diese Betriebe haben den höchsten Status und haben auch keine zusätzliche Kontrolle (Audit) oder zusätzliche Kontrollkosten durch die Teilnahme am QS Kuh zu erwarten. Milchlieferanten (Betriebe mit A-Quote) = AMA Gütesiegel-Betriebe: Diese Betriebe sind bereits im AMA Gütesiegelprogramm über die Verarbeiter auditiert und nehmen am AMA Gütesiegelprogramm teil. Hier hat der Betrieb keine zusätzliche Kontrolle (Audit) oder Kontrollkosten durch die Teilnahme am QS Kuh zu erwarten. Nicht-Milchlieferanten (Nicht-AMA-Gütesiegel-Teilnehmer) = AMA Gütesiegel Neueinsteiger: Betriebe, die bisher nicht am AMA-Gütesiegelprogramm teilgenommen haben, haben die erste Kontrolle durch externe Personen im ersten Teilnahmejahr zu erwarten. Diese Kontrolle ist dann 4 Jahre gültig. Die Kosten dafür werden ca. 80,-- betragen, welche im Jahr der Kontrolle zu bezahlen sind und ebenso mit 80% gefördert werden. Es wird diesen Betrieben empfohlen auch am freiwilligen Modul dieser Gütesiegelrichtlinie gentechnikfrei teilzunehmen. Im Zuge der Erstkontrolle AMA Gütesiegelprogramm wird dann die Teilnahme bzw. das Interesse am Projekt gentechnikfrei geklärt. Diese gentechnikfrei -Kontrolle wird im Zuge dieser Kontrolle mitgemacht und verursacht nur geringe Mehrkosten. Für Betriebe, welche ihre Zuchttiere und ihr Schlachtvieh über die Versteigerung bzw. Schlachtprogramme vermarkten, kann der Status gentechnikfrei von Vorteil sein. Rückfragen Sollten Sie noch Fragen zur AMA-Gütesiegelrichtlinie und speziell zum Qualitätssicherungsprogramm QS Kuh haben, dann können Sie sich beim zuständigen LKV Mitarbeiter in Ihrer Nähe oder der LKV Geschäftsstelle in Innsbruck (Tel. 059292 1851) gerne informieren. Auch wird auf der Homepage des LKV Tirol www.lkv-tirol.at informiert. Änderungen vorbehalten 8