NACHHALTIGE ENTWICKLUNG

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Transkript:

Juli 204 NACHHALTIGE ENTWICKLUNG ALS GRUNDLAGE FÜR DIE FÖRDERFÄHIGKEIT VON EFRE-PROJEKTEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG 204-2020 08. Juli 204

Rambøll Management Consulting GmbH Ansprechpartnerinnen: Dr. Astrid Könönen Managerin Tel.: 05 5805-09 Fax: 040 30 20 20-99 Email: astrid.koenoenen@ramboll.com Sarah Herms Beraterin Tel.: 040 30 20 20-43 Fax: 040 30 20 20-99 Email: sarah.herms@ramboll.com Rambøll Management Consulting GmbH Chilehaus C-Burchardstraße 3 20095 Hamburg T +49 40 30 20 20-0 F +49 40 30 20 20-99 www.ramboll-management.de

von EFRE-Projekten in Baden-Württemberg 204-2020 Das Querschnittsziel Nachhaltige Entwicklung im EFRE-Programm Das Land Baden-Württemberg erhält in der Förderperiode 204 bis 2020 im Rahmen des Ziels Investitionen in Wachstum und Beschäftigung Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Das Land hat dazu in enger Partnerschaft mit den Wirtschafts-, Wissenschafts-, Sozial- und Umweltpartnern ein Operationelles Programm aufgestellt. Dieses Programm konzentriert sich im Sinne der Europa 2020 Strategie und im Einklang mit der Landespolitik auf die zwei Ziele und Prioritäten - Forschung, technologische Entwicklung und Innovation und - Verringerung der CO 2 -Emissionen. Es steht daher unter dem Titel "Innovation und Energiewende". Neben diesen Hauptzielen werden auch Querschnittsziele verfolgt. Hierzu gehört das Querschnittsziel "Nachhaltige Entwicklung" nach Artikel 8 der VO (EU) Nr. 303/203, KOM 203. Bei der Umsetzung dieses Querschnittsziels sind Umweltschutz, Ressourceneffizienz, Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, biologische Vielfalt, Katastrophenresistenz und Risikoprävention und -management bei der Vorbereitung und Umsetzung der Programme zu berücksichtigen. Der Begriff "Nachhaltige Entwicklung" umfasst die ökologische, die ökonomische und die soziale Dimension. Aufgrund von EU-Vorgaben ist das Querschnittsziel "Nachhaltige Entwicklung" im Rahmen der Umsetzung des EFRE-Programms jedoch auf die ökologische Dimension ausgerichtet. Wichtige Grundlage für eine ökologisch nachhaltige Entwicklung ist es, Ressourcen so zu nutzen, dass die Funktions- und Regenerationsfähigkeit natürlicher Systeme langfristig erhalten bleibt. 2 Bewertungsprinzipien Für das Querschnittsziel Nachhaltige Entwicklung ist Zielsetzung im Rahmen der Programmumsetzung, dass Potenziale für positive Umweltwirkungen möglichst genutzt und mögliche nachteilige Umweltwirkungen so gering wie möglich gehalten werden. Dazu ist es notwendig, die Umweltwirkungen der für die Förderung vorgesehenen Projekte zu bewerten. In einer Studie wurde daher das für die EFRE-Förderung 2007-203 eingerichtete System für die Bewertung von Umweltwirkungen von Projekten und für den Einsatz in der Förderperiode 204-2020 weiterentwickelt (Rambøll 204). Die Konzeption untersucht dabei die Wirkungen der Projektumsetzung auf die relevanten Schutzgüter und unterscheidet dabei direkte und indirekte Umweltwirkungen der Projekte. Direkte Wirkungen entstehen durch das Projekt direkt am Ort der Umsetzung, z.b. durch ein Gebäude in Passivbauweise, während indirekte Wirkungen der Umsetzung des Projekts vor- oder nachgelagert sind. Indirekte Wirkungen des Programms entstehen z.b. durch die Umsetzung von Forschungsergebnissen, die mit EFRE-Mitteln finanziert wurden, oder durch den Konsum von Produkten, die in geförderten Unternehmen produziert werden. Auf dieser Grundlage wurden Indikatoren entwickelt, die die Umweltwirkungen der Projekte erfassen. Wichtig war dabei, die erwarteten Umwelteffekte möglichst umfassend abzubilden und gleichzeitig die Erhebung und Bearbeitung handhabbar zu halten. Darüber hinaus sollten die Ergebnisse der Bewertung auch aggregierbar sein, damit im Rahmen des Möglichen auch vergleichende Aussagen über die Umweltwirkungen von Projekten getroffen werden können. 3

von EFRE-Projekten in Baden-Württemberg 204-2020 Folgende Grundprinzipien der Bewertung wurden erarbeitet: Die Umweltwirkungen werden anhand von Indikatoren (s. Anhang) erfasst. Die Indikatoren sind gleichrangig. Positive Wirkungen und negative Wirkungen, direkte Wirkungen und indirekte Wirkungen können sich gegenseitig ausgleichen. Die Umweltwirkungen werden auf einer Skala mit Punkten zwischen - und bewertet. Positive direkte Wirkungen werden in der Regel in zwei Stufen bewertet: Auf Stufe ist die Effizienz der Nutzung einer Ressource angestiegen (Effizienzprinzip). Dabei kann die Ressourcennutzung insgesamt weiter angestiegen sein. Auf Stufe 2 ist die Ressourcennutzung absolut zurückgegangen. Die vor- oder nachgelagerten indirekten Umweltwirkungen werden dahingehend bewertet, inwieweit die Nutzung der angestrebten Projektergebnisse eine nachhaltigere Ressourcennutzung erwarten lässt. 3 Nachhaltige Entwicklung als Rahmen für die Projektauswahl Die Ergebnisse dieser Bewertung, die für jeden Projektantrag durchgeführt werden soll, dienen als Grundlage für die Bestimmung der Förderfähigkeit und fließen somit in die Projektauswahl ein. Um die Bewertungsergebnisse dafür nutzen zu können, muss eine Schwelle für die Förderfähigkeit definiert werden. Dabei sind die Mindestanforderungen der EU-Verordnungen, die politischen Zielsetzungen der Landesregierung im Allgemeinen und die Zielsetzung des EFRE-Programms im Besonderen zu berücksichtigen. Aus den Vorgaben der EU-Verordnung ergibt sich, dass Projekte von der Förderung ausgeschlossen werden müssen, wenn ihre negativen ökologischen Effekte überwiegen und nicht durch positive Effekte ausgeglichen werden. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat sich eine ökologische und soziale Modernisierung zum Ziel gesetzt, um wirtschaftliche Dynamik und den Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen in Einklang zu bringen. Da Förderinstrumente hierzu besondere Beiträge leisten können, sollen daher im EFRE-Programm nur Projekte gefördert werden, die zur nachhaltigen Entwicklung beitragen. Das EFRE-Programm strebt mit dem Titel "Innovation und Energiewende" ein innovatives Wirtschaftswachstum mit hoher Ressourceneffizienz und somit ein nachhaltiges Wachstum nach dem Effizienzprinzip an. Das Effizienzprinzip steht in Einklang mit der Strategie Europa 2020, insbesondere den Leitlinien für ein ressourcenschonendes Europa, und dem Wachstumsziel der Landesregierung. Damit wird angestrebt, Wirtschaftswachstum und Wohlergehen vom Ressourceneinsatz zu entkoppeln. 4 Fazit Vor diesem Hintergrund gilt ein Mehr an ökologischer Nachhaltigkeit als erreicht, wenn die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen pro Einheit verringert wird, erneuerbare und umweltfreundlichere Ressourcen genutzt werden und umweltschädliche Emissionen vermieden oder verringert werden. Bei Projekten, die Umweltwirkungen im Wesentlichen erst durch die Nutzung der Projektergebnisse entfalten, wie z.b. Forschungs- oder Vernetzungsprojekte, gilt ein Mehr an ökologischer Nachhaltigkeit als erreicht, wenn die Nutzung der Projektergebnisse eine nachhaltigere Ressourcennutzung erwarten lässt. 4

von EFRE-Projekten in Baden-Württemberg 204-2020 Unter Berücksichtigung der angeführten politischen und fachlichen Anforderungen wird abgeleitet, dass ein Projekt einen positiven Beitrag nach dem Effizienzprinzip erreichen muss. Förderprojekte werden demnach als förderfähig eingestuft, wenn ihre Umweltwirkungen in der Summe aller Effekte als positiv bewertet werden. Förderprojekte, die in der Summe ihrer Umweltwirkungen als neutral (positiv und negativ ausgeglichen) oder negativ beurteilt werden, werden als nicht förderfähig eingestuft. 5

von EFRE-Projekten in Baden-Württemberg 204-2020 5 Quellen Bündnis 90/Die Grünen und SPD Baden-Württemberg (20): Der Wechsel beginnt. Koalitionsvertrag zwischen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD Baden-Württemberg. Baden- Württemberg 20-206. Europäische Kommission [KOM] (20): Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Ressourcenschonendes Europa eine Leitinitiative innerhalb der Strategie Europa 2020. Brüssel, den 26.0.20 Europäische Kommission [KOM] (203): VERORDNUNG (EU) Nr. 303/203 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Dezember 203 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 083/2006 des Rates Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (203f): Entwurf des Operationellen Programms des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für das Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung in Baden-Württemberg 204-2020, Stand: 4.0.203 Rambøll (204): Zwischenbewertung RWB-EFRE 2007-203. Vertiefende Untersuchung des Indikatorensystems zur Erfassung des Querschnittsziels Nachhaltige Entwicklung. Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Stand: 04.04.204 6

von EFRE-Projekten in Baden-Württemberg 204-2020 6 Anhang Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht der entwickelten Indikatoren zur Erfassung von direkten und indirekten Effekte der Förderprojekte auf das Querschnittziel Nachhaltige Entwicklung in der Förderperiode 204-2020. Tabelle : Indikatoren zur Erfassung direkter und indirekter Umwelteffekte von Förderprojekten Indikator Frage Erreichbare Punktzahl Direkte Effekte I Wie wirkt sich Ihr Projekt auf die Abwassermenge in der Betriebsphase aus? Wie wirkt sich Ihr Projekt auf die Abwasserbelastung in der Betriebsphase aus? II III IV V Wie wirkt sich Ihr Projekt auf die Flächeninanspruchnahme in der Phase der Umsetzung aus? Wie wirkt sich Ihr Projekt auf Emissionen in die Luft (Luftschadstoffe, Lärm) in der Betriebsphase aus? Wie wirkt sich Ihr Projekt auf geschützte Gebiete und/oder die Tier- und Pflanzenwelt in der Umsetzungs- und Betriebsphase aus? Bitte wählen Sie aus den beiden Fragestellungen die zu Ihrem Projekt passende und kreuzen Sie die zutreffende Aussage an. A) Inwieweit wird der Energiebedarf des Projekts in der Betriebsphase durch erneuerbare Energie gedeckt? B) Inwieweit wird durch Ihr Projekt Kapazität zur Erzeugung erneuerbarer Energie aufgebaut? Wie wirkt sich Ihr Projekt auf den Energieverbrauch in der Betriebsphase aus? VI Inwiefern werden in der Umsetzungsphase Ihres Projekts ökologische Kriterien beim Materialeinsatz berücksichtigt? In welcher Weise wirkt sich Ihr Projekt in der Betriebsphase auf den Materialeinsatz aus? A) Materialeffizienz B) Umweltfreundlichkeit Indirekte Effekte VII VIII IX X XI Wie wirkt sich Ihr Projekt auf das Transportaufkommen von Gütern in der Betriebsphase aus? Inwieweit können durch Ihr Projekt Wissen und/oder Erfahrungen mit Umweltrelevanz aufgebaut werden? 2 Inwieweit geben Sie das umweltrelevante Wissen, welches durch Ihr Projekt entsteht, an Dritte weiter? Werden in der Betriebsphase des Projekts die Prinzipien einer umweltfreundlichen Beschaffung umfassend eingehalten? Inwieweit steht bei Ihrem Projekt die Schaffung von umweltfreundlichen Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen im Vordergrund? Inwieweit beeinflussen die durch Ihr Projekt geschaffenen Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen die folgenden Bereiche? Eigene Darstellung Rambøll Management Consulting. 7