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Transkript:

Riester Produktinformation www.mylife-leben.de

mylife Riester Fonds In Folge des demographischen Wandels müssen in Zukunft immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentenempfänger aufkommen. Die gesetzliche Rentenversicherung allein reicht deshalb nicht aus, um einen sorgenfreien Ruhestand zu ermöglichen. Finanzielle Einbußen im Alter sind vorauszusehen. mylife Riester hilft, die Versorgungslücke im Ruhestand zu schließen und den Lebensstandard über die Erwerbstätigkeit hinaus zu sichern. Dabei unterstützt Vater Staat kräftig. Denn er fördert die private Altersvorsorge je nach Familienstand und Einkommen mit Zulagen oder Steuererleichterungen. Besonders bei Familien kann die Förderung einen erheblichen Teil der Beitragsleistungen ausmachen, da es staatliche Zulagen für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt. Aber auch Besserverdienende profitieren: Wer viel Steuern zahlt, kann fast die Hälfte seiner Beiträge im Rahmen des so genannten Sonderausgabenabzugs vom Finanzamt übernehmen lassen. Wir bieten einen fondsgebundenen Rententarif nach den Kriterien des Altersvorsorge- Zertifizierungs gesetzes (AltZertG) an. mylife Riester ist eine private Altersvorsorge auf freiwilliger Basis, mit der persönliche Vorsorgelücken geschlossen werden können. Dabei ist mylife Riester gleichzeitig sicher und attraktiv: Es werden während des aktiven Arbeitslebens Beiträge in eine private Rentenversicherung gezahlt. Als Extra erhält man staatliche Zulagen und gegebenenfalls Steuerfreibeträge. Riesterprodukte sind behördlich zertifiziert: Zum Ende der Ansparzeit sind die eingezahlten Beiträge garantiert. Alternativ kann man den Vertrag für den Erwerb für Wohneigentum beleihen. Highlights Staatliche Förderung Sicherheit Flexibel Attraktive Zulagen und gegebenenfalls Sonderausgabenabzüge. Lebenslange, garantierte Rentenleistungen. Zu Beginn der Auszahlungszeit stehen mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen für eine garantierte Rente zur Verfügung. Ansprüche aus dem Altersvorsorgevertrag werden nicht im Rahmen des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) angerechnet und sind insolvenzsicher. Eine einmalige Kapitalauszahlung von bis zu 30 % des angesparten Vermögens ist zum vereinbarten möglich. Das gebildete Kapital kann auch für Wohneigentum verwendet werden. Zuzahlungen jederzeit vor im Rahmen der steuerlichen Höchstförderung möglich. Flexibler. Fondsshift und Fondsswitch einmal pro Monat kostenfrei möglich. Fondsinformation Detaillierte Informationen zu unseren Fonds erhalten Sie auf unserer Internetseite www.mylife-leben.de.

Allgemeine Parameter Kurze Einleitung Netto-Produkt Versicherungsbeginn Eintrittsalter Mindesteintrittsalter Höchsteintrittsalter Mindestrentenbeginnalter Höchstrentenbeginnalter Mindestaufschubdauer Beitragszahlungsdauer Beitragszahlungen/ Zuzahlungen Mindestbeitrag Mindesthöhe Zuzahlungen Reduzierte Anfangsbeiträge Fondsauswahl Fondsmix Ausgabeaufschlag Fondswechsel (Shift/Switch) Garantie Verfügbarkeit (Entnahmen, Teilauszahlungen) Leistung im Todesfall vor Fondsgebundene Rentenversicherung nach den Kriterien des Altersvorsorge- Zertifizierungs gesetzes. Staatliche Förderung über Zulagen und gegebenenfalls steuerliche Sonderausgabenabzüge. Beleihung für Wohneigentum möglich. Als Produkt auf Nettobasis vollständig frei von Abschluss- und laufenden Provisionen. Versicherungsbeginn kann nur der 1. eines Monats sein. Es sollte generell der nächste Monatserste nach Antragsaufnahme als Versicherungsbeginn gewählt werden. Zum Beispiel bei Antragsaufnahme im Juli sollte der Versicherungsbeginn der 01.08. sein. Das Eintrittsalter errechnet sich nach dem Kalenderjahr des Versicherungsbeginns abzüglich des Geburtsjahres der zu versichernden Person. 16 Jahre. 62 Jahre. Vollendetes 62. Lebensjahr, bei Bezug von Leistungen aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem ausnahmsweise auch schon früher. 75 Jahre. 8 Jahre. Eine abgekürzte Beitragszahlungsdauer kann nicht vereinbart werden. Die Beitragszahlung sollte über das Lastschriftverfahren zum 1. oder 15. eines Monats erfolgen. Die Beiträge können monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden. Bis zum können Zuzahlungen geleistet werden. Gesetzlich vorgeschrieben in einem Riestervertrag ist eine Eigenleistung von 60 EUR im Jahr beziehungsweise 5 EUR im Monat (sogenannte Sockelbeitrag), seit dem Beitragsjahr 2012 auch für mittelbar Zulagenberechtigte. Keine Beschränkungen. Reduzierte Anfangsbeiträge sind nicht möglich. Über 100 passiv gemanagte Fonds (ETF etc.). Eine Mindestzahlrate pro Fonds besteht nicht. Es wird zurzeit kein Ausgabeaufschlag erhoben. Ein Wechsel der Fonds kann kostenfrei einmal im Monat erfolgen. Beim Shiften wird das bestehende Fondsvermögen in einen oder mehrere andere Fonds übertragen. Dies geschieht durch Verkauf der alten Anteile und Ankauf von Anteilen des/der neuen Fonds. Beim Switchen werden die zukünftigen Sparbeträge in den neuen Fonds angelegt. Zu sind mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen garantiert (Beitragserhaltungsgarantie). Vor oder zum Rentenzahlungsbeginn besteht die Option, das gebildete Kapital ganz oder teilweise als Altersvorsorge Eigenheimbetrag im Sinne des 92a EStG zu verwenden. Zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn ist eine einmalige Kapitalauszahlung von bis zu 30 % des geförderten Altersvorsorgevermögens steuerunschädlich möglich. Darüber hinaus sind keine Auszahlungen möglich. Stirbt die versicherte Person vor, verwenden wir das Vertragsguthaben, für eine Rentenleistung an die gemäß 1 AltZertG zulässigen Hinterbliebenen. Wird an Stelle einer Hinterbliebenenrente eine einmalige Summe gezahlt oder wird die Verrentung an andere als an die zulässigen Hinterbliebenen gezahlt, so ist die Förderung zurückzuerstatten (sogenannte schädliche Verwendung!).

Leistung im Todesfall nach Rentengarantiezeit Restkapitalabfindung Es kann eine Rentengarantiezeit oder Restkapitalabfindung vereinbart werden. Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart und verstirbt der Kunde innerhalb der Rentengarantiezeit, zahlen wir aus dem zum Zeitpunkt des Todes vorhandenen Deckungskapital während der Rentengarantiezeit eine Rente an dessen Hinterbliebene im Sinne von 1 AltZertG. Die Dauer der Rentengarantiezeit kann bis zur maximal möglichen Rentengarantiezeit frei vereinbart werden. Die maximale Rentengarantiezeit ist abhängig vom alter: alter max. Rentengarantiezeit bis zum 67. Lebensjahr 20 Jahre bis zum 75. Lebensjahr 15 Jahre über dem 75. Lebensjahr 5 Jahre Ist eine Restkapitalabfindung vereinbart und stirbt die versicherte Person nach, zahlen wir aus dem restlichen Vertragsguthaben eine Rente an dessen Hinterbliebene im Sinne von 1 AltZertG. Das restliche Vertragsguthaben ist das Vertragsguthaben zum abzüglich schon ausgezahlter Renten und Teilkapitalabfindung. Wenn es aufgebraucht ist, zahlen wir keine Leistung. Sind keine zulässigen Hinterbliebenen vorhanden, wird an die Erben gezahlt (sogenannte schädliche Verwendung!). Der Kunde kann, obwohl er einen termin vereinbart hat (zum Beispiel das 67. Lebensjahr), die Rentenleistung vorzeitig bis zu 7 Jahre früher (frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres) abrufen. Des Weiteren kann der Kunde den jährlich hinausschieben, insgesamt um höchstens 10 Jahre (maximal bis zum 75. Lebensjahr). Ein unterjähriger ist ebenso möglich. Der Zeitraum, in dem die Rentenzahlung tatsächlich beginnen kann, heißt Abrufphase. Flexibler Vorverlegung um bis zu 7 Jahre Vereinbarter X Verlängerung um bis zu 10 Jahre min. 62. Lebensjahr* Abrufphase max. 75. Lebensjahr Leistung zum vereinbarten (Rente oder Teilkapitalabfindung) Vertragsguthaben Festgelegte Rechnungsgrundlagen bereits zu Vertragsbeginn Rente Kapitalabfindung Teilkapitalbfindung/ Teilrente Voraussetzung für diese Flexibilität ist, dass der vereinbarte zwischen dem vollendeten 62. und 75. Lebensjahr liegt. Liegt er außerhalb dieser Zeitspanne, so ist eine Verschiebung des s nicht möglich. Es gelten bestimmte Bedingungen, beispielsweise muss die Summe aus Deckungskapital und Fondsguthaben den Garantieanspruch (Beitragserhaltung) decken. Zum vereinbarten wird das vorhandene Vertragsguthaben für eine garantierte lebenslange Rente und gegebenenfalls eine Teilkapitalabfindung verwendet. Das Vertragsguthaben zum setzt sich zusammen aus: dem Deckungskapital, dem Fondsvermögen, dem Schlussanteil und den Ihrem Vertrag zugeteilten. Die Rechnungsgrundlagen für den Rentenbezug werden bereits zum Vertragsbeginn im gesetzlichen Rahmen festgelegt (garantierter Rentenfaktor). Sie gelten für das gesamte Vertragsguthaben zum vereinbarten. Ab dem wird monatlich eine Rente gezahlt, solange die versicherte Person lebt. Mindestens wird die garantierte Rente gezahlt. Die erste Rentenzahlung kann nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres erbracht werden, es sei denn, es werden Leistungen aus einer gesetzlichen Altersversorgung bezogen. Eine vollständige Kapitalabfindung ist nicht möglich. Mit Beginn der Rentenzahlung ist eine Teilauszahlung von bis zu 30% des zum Auszahlungstermin vorhandenen Kapitals (Altersvorsorgevermögen) in einer Summe möglich ( 1 Abs. 1 Nr. 4 AltZertG).

Überschussbeteiligung und Beteiligung an Überschussbeteiligung vor (Fondsanlage) Schlussanteil als Mindestbeteiligung Beteiligung an Überschussbeteiligung nach Flexible Bonusrente Dynamische Bonusrente Mischsystem Beteiligung an Gesundheitsprüfung Zusatzversicherungen Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung Direktversicherung Es liegen die für das jeweilige Kalenderjahr deklarierten Überschussanteilsätze zugrunde. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung hängt von den Kapitalerträgen und der Entwicklung der Kosten ab, im Rentenbezug darüber hinaus davon, wie sich die tatsächliche Lebenserwartung gegenüber der in der Tarifkalkulation angenommenen entwickelt. Die künftigen Überschussanteilsätze können daher nicht garantiert werden. Die zukünftigen Überschüsse werden in die vom Kunden gewählten Fonds angelegt. Das so gebildete Fondsvermögen gehört zum Vertragsguthaben. Wenigstens wird der Schlussanteil als Mindestbeteiligung an den zugeteilt. Zum oder bei vorheriger Beendigung der Versicherung durch Tod oder Kündigung erfolgt gegebenenfalls eine Beteiligung an den gemäß 153 Abs. 3 VVG. Die zugeteilten gehören zum Vertragsguthaben. Bis 3 Monate vor dem vereinbarten kann zwischen drei Überschusssystemen gewählt werden. Bei der flexiblen Bonusrente werden die Überschüsse für eine zusätzliche Rente verwendet. Diese zusätzliche Rente wird in % der zum garantierten Rente gewährt. Die Rentenleistung bleibt für den Kunden, solange sich die Überschusssituation nicht ändert, gleich hoch. Im Vergleich zu den beiden anderen Überschusssystemen bekommt der Kunde hier zu Beginn die höchste Monatsrente ausgezahlt. Diese Bonusrente ist nicht garantiert und ändert sich bei einer Änderung der Überschussanteilsätze. Bei der dynamischen Bonusrente werden die Überschüsse für eine zusätzliche Rente verwendet. Diese zusätzliche Rente wird in % der garantierten Rente gewährt.die dynamische Bonusrente erhöht die bereits erreichte garantierte Rente jährlich. Enthalten ist eine jährliche Dynamik, um durch die Rentenerhöhungen Preissteigerungen zu kompensieren. Jede zugeteilte dynamische Bonusrente ist lebenslang garantiert und selbst wieder überschussberechtigt. Im Vergleich zu den beiden anderen Überschusssystemen bekommt der Kunde hier zu Beginn die niedrigste Monatsrente. Diese kann jedoch niemals fallen. Ein Mix aus flexibler und dynamischer Bonusrente ist das Mischsystem, bei dem der Kunde trotz höherer Leistung zu eine gewisse jährliche Rentenerhöhung erhält. Bei diesem Mischsystem werden die Überschüsse teilweise für eine zusätzliche Rente wie bei der dynamischen Bonusrente und teilweise für eine zusätzliche Rente wie bei der flexiblen Bonusrente verwendet. Im Rentenbezug erfolgt eine Beteiligung an den gemäß 153 VVG. Steuerliche Rahmenbedingungen Siehe Versicherteninformation Steuer allgemein"