Merkblatt zur Gasdichtigkeit von Biogastragluftdächern (sog. Doppelmembran-Biogasspeicher) im Normalbetrieb

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Transkript:

Stand 8.XII.2010 Merkblatt - Entwurf Seite 1 / 13 Merkblatt zur Gasdichtigkeit von Biogastragluftdächern (sog. Doppelmembran-Biogasspeicher) im Normalbetrieb Die Vermeidung von gasförmigen Emissionen aus Biogasanlagen ist aus Sicherheitsund Umweltschutzgründen oberste Priorität einzuräumen, da sonst Bereiche mit gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre entstehen können. Bereiche mit gesundheitsschädlichen bzw. giftigen Gaskonzentrationen entstehen können. Biogasanlagen nicht zur Reduzierung des Global warming beitragen, sondern durch die CH4-Emissionen den Treibhauseffekt noch verstärken. 1. Geltungsbereich und Definitionen Dieses Merkblatt findet Anwendung bei der Prüfung der Gasdichtigkeit von Biogastragluftdächern im Normalbetrieb. Abgrenzung - dieses Merkblatt gilt nicht für: einschalige Gasspeicher mit und ohne feste Umbauung Tragluftdächer ohne Querlüftung bzw. mit getakteten Stützluftgebläsen Normalbetrieb Normalbetrieb ist gemäß der TRBS 2152 (Juni 2006): Normalbetrieb ist der Zustand, in dem die Arbeitsmittel oder Anlagen und deren Einrichtungen innerhalb ihrer Auslegungsparameter benutzt oder betrieben werden. Zu den Auslegungsparametern, die vom Hersteller bzw. vom Inverkehrbringer mind. benannt werden müssen, gehören insbesondere: Temperaturgrenzen der Umgebung Temperaturgrenzen des Mediums Tatsächliche Temperaturen während der Prüfung (da dies erheblichen Einfluß auf die tatsächliche Permeation hat) Zulässiger Druckbereich des Tragluftraumes Zulässiger Druckbereich des Gasraumes Ansprechdruck (statisch und dynamisch) der Überdrucksicherung, d.h. effektiver Abblasedruck der Überdrucksicherung bei. Gasproduktion im Normalbetrieb Ansprechdruck (statisch und dynamisch) der Unterdrucksicherung

Stand 8.XII.2010 Merkblatt - Entwurf Seite 2 / 13 Effektiver Unterdruck der Unterdrucksicherung bei max. Saugleistung des Verdichters Gebläsekennlinie Fördervolumen (V) abhängig von Δp Zu den notwendigen Nachweisen der verwendeten Materialien für die Gasspeicherfolie und das Wetterschutzdach gehören ferner die grundsätzlichen Eignungsnachweise der Konstruktion (z.b. Statik des Dachaufbaus) und der Werkstoffe. Aufbau von Biogastragluftdächern Biogastragluftdächer werden auch als Tragluftdächer, Folienspeicher oder Doppelmembran-Biogasspeicher bezeichnet. Sie sind in der Regel funktionale Komplettsysteme im Wesentlichen bestehend aus: Behälterabdeckung, Biogasspeichermembran, Befestigungs- und Stützsystem, Füllstandsanzeigen für den Gasspeicher sowie Über- / Unterdrucksicherungen. Die Behälterabdeckung ist aus UV und witterungsbeständigem gewebeverstärktem Folienmaterial hergestellt. Die Biogasspeichermembran besteht aus einer flexiblen Kunststofffolie aus PVC oder PE. Biogastragluftdächer werden als flexible Biogasspeicher und gasdichte Siloabdeckungen für Biogasanlagen (BGA) eingesetzt. Produziertes Biogas (CH 4 - / CO 2 Gemisch und weitere substrat- druck- und temperaturabhängige Inhaltsstoffe im ppm - bzw. kleinen Vol % - Bereich) wird über dem Flüssigkeitsspiegel des Substrates des jeweiligen Behälters (Fermenter, Nachgärer, Gärproduktlager etc.) in einem Doppelmembran-Biogasspeicher aufgefangen. Mittels eines oder mehrerer Stützluftgebläse wird die äußere Wetterschutzfolie des Tragluftdaches ständig in Form gehalten, so daß sie gegen Sturm und Schneelasten gemäß der Statik unempfindlich ist. Der Innendruck überträgt sich über die Biogasspeichermembran auf den Gasraum des Behälters und ergibt den Biogas- Systemdruck. Die innen liegende Biogasspeichermembran paßt sich flexibel an die Biogasproduktion an und ermöglicht dadurch eine kontinuierliche Anpassung zwischen Gasproduktion und Gasabnahme in Abhängigkeit der Wetterbedingungen wie z.b. Sonneneinstrahlung (Ausdehnung) oder Regen (Schrumpfung) des Biogasspeichervolumens.

Stand 8.XII.2010 Merkblatt - Entwurf Seite 3 / 13 A: gasdichte und witterungsbeständige äußere Behälterabdeckung B: innere Biogasspeichermembran C E : Stützluftgebläse / Tragluftgebläse (Eintritt) und C A (Austritt) D: Über- / Unterdrucksicherung des Biogasraumes 1: Substratraum, 2: Biogasraum 3: Stützluftpolster (Zwischenmembranraum) Bild 1: Biogastragluftdach auf einem Substratbehälter zur Biogaserzeugung 2. Ziele des Merkblattes Dieses Merkblatt beschreibt eine Methode zur Berechnung der technisch unvermeidbaren Gasemissionen aus Biogastragluftdächern im Normalbetrieb. In Verbindung mit einer Handlungsanweisung zum meßtechnischen Nachweis bietet das Merkblatt eine Grundlage zur Beurteilung der Gasdichtigkeit von Biogastragluftdächern z.b. gemäß DVGW Arbeitsblatt G 469 (Juli 1987) oder TRBS 2152, Teil 2 (Juni 2006). Durch die Anwendung des hier beschriebenen Vorgehens kann der Nachweis der Gasdichtigkeit im Sinne der TRBS 2152, Teil 2 (Juni 2006) geführt werden, wodurch gasförmige Emissionen aus Biogasanlagen und das Auftreten von EX - Zonen im Normalbetrieb vermieden werden. 3. Grundlagen, Herleitung und rechnerischer Nachweis Der Nachweis der Gasdichtigkeit bei Biogastragluftdächern soll über die Methankonzentration in der Abluft des Tragluftdaches ermittelt werden (siehe Bild 1, Austrittsstelle C A ). Übersteigt der Meßwert den Erwartungswert (rechnerische Ermittlung), der sich aus der Gasdurchlässigkeit der inneren Biogasspeichermembran für Methan und dem Volumenstrom des Stützluftgebläses

Stand 8.XII.2010 Merkblatt - Entwurf Seite 4 / 13 zwischen der inneren und der äußeren Membran ergibt, dann kann auf eine Undichtheit geschlossen werden. Die Druckdifferenz zwischen dem Substratraum und dem Raum zwischen der inneren und der äußeren Membran (siehe Bild 1, Stützluftpolster) ist sehr gering und hängt nur vom Eigengewicht der inneren Membran und der mechanischen Spannung dieser Membran ab. Der eigentliche Druckabfall (Differenzdruck) ergibt sich erst vom Stützluftpolster (Zwischenmembranraum) nach außen (gegen Atmosphäre / Umgebungsdruck) hin. Der durch das Tragluftgebläse erzeugte Luftdruck im Stützluftpolster wird nur nach innen zum Substratraum über die innere Membran übertragen. Für die Diffusion von Methan durch eine Membran ist der Konzentrationsunterschied beidseits der trennenden Membran ausschlaggebend. Ersetzt man die Konzentrationen mit Hilfe der allgemeinen Gasgleichung, dann ergeben sich die Partialdrücke der Gasbestandteile. Für die Gasdurchlässigkeit der Biogasspeichermembran ist die Druckdifferenz der Partialdrücke wesentlich. Im Substratraum mit angenommenen 55 Vol. % Methangehalt und einem Luftdruck von 1.013 hpa ergibt sich ein Partialdruck für Methan von 557 hpa. Im Zwischenmembranraum ist die Methankonzentration bei intakter Membran näherungsweise null. Zur Berechnung der normalen Gasdurchlässigkeit ist demnach etwa der halbe Luftdruck anzusetzen. Berechnungsbeispiel für den Methanverlust (Methanpermeation) durch eine intakte Biogasspeichermembran (siehe auch Sicherheitsregeln für Biogasanlagen (Fermentationsanlagen) auf Basis der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) http://www.das-ib.de/mitteilungen/sicherheitsregeln_bga_23iii2009.pdf S. 31 ff.) Substratraumdurchmesser d = 20 m Gasdurchlässigkeit bezogen auf Methan = 1.000 cm³ / (m² x d x bar) (Obergrenze laut Nr. 2.4.1 der Technische Information 4: Sicherheitsregeln für Biogasanlagen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft). ( ) V & = Membrankonstante A p 1 - p mit A = d 2 * π / 4 2 cm³ (20m)² m³ V & = 1000 0,557 bar = 0,17 = m² d bar 4 d m³ 0,0073 h Bei einem Stützluftgebläse mit 100 m³/h ergeben sich dann 73 ppm Methan in der Abluft. Herleitung der Formel: Die fundamentalen Gesetze der Diffusion wurden von R. Fick beschrieben: n(x, t) t = -D A c(x, t) x erstes Ficksches Gesetz Liegt eine Komponente auf beiden Seiten einer Membran der Dicke d in verschiedenen Konzentrationen (c 1 und c 2 ) vor, lautet das erste Ficksche Gesetz:

Stand 8.XII.2010 Merkblatt - Entwurf Seite 5 / 13 dn dt D A = ( c 1 - c 2 ) (1) d wobei: D = Diffusionskoeffizient A = Austauschfläche senkrecht zum Teilchenfluß d = Dicke der Membran Aus der allgemeinen Gasgleichung p V = n R T ergibt sich wobei: c = Konzentration n = Stoffmenge V = Volumen p = Partialdruck T = absolute Temperatur R = allgemeine Gaskonstante n p c = = (2) V R T Setzt man (2) in (1) ergibt sich dn D A p1 - p2 = (3) dt d R T mit n = V V m wobei: V m = molares Volumen ergibt sich dv dt D V ( p - p ) m = V & = A 1 2 (4) d R T wobei D Vm als Membrankonstante für die Gasdurchlässigkeit definiert wird d R T Vol % Methan CH 4 55 54 53 52 51 50 49 48 47 46 45 mbar 1.013 1.013 1.013 1.013 1.013 1.013 1.013 1.013 1.013 1.013 1.013 mbar 557,15 547,02 536,89 526,76 516,63 506,5 496,37 486,24 476,11 465,98 455,85 Partialdruck CH 4 Tabelle 1: Beispielhafte Methangehalte im Biogas und Partialdruck Zum meßtechnischen Nachweis der Methankonzentration in der Abluftströmung des Wetterschutzdaches (C A nach Bild 1) ist somit eine Diagonaldurchströmung zwischen dem Eintritt der Stützluft (C E nach Bild 1) und des Abstromes notwendig. Kurzschlüsse oder kurze Wege zwischen Stützlufteintritt und Stützluftabstrom sind zu vermeiden. Ferner ist bei diesem meßtechnischen Nachweis das Stützluftgebläse kontinuierlich mit gleichbleibender Stützluftmenge zu betreiben.

Stand 8.XII.2010 Merkblatt - Entwurf Seite 6 / 13 54 220200 180 160 140 120 100 80 52 Methan im Biogas (%) 220 50 200 180 160 140 48 46 200 180 160 140 120 120 100 100 80 80 60 60 44 42 180 160 140 120 100 80 60 40 30 40 50 60 70 80 90 100 110 ppm Belüftung (m³/h) Bild 2: Methankonzentration (in Vol. % ) im Biogas in Abhängigkeit von dem Durchmesser des Substratbehälters (hier d = 20m), der Methankonzentration im Biogas (y Achse) und der Belüftungsrate durch das Stützluftgebläse (x Achse). Im Bild für die Methankonzentration (in ppm) in der Abluft (C A nach Bild 1). Gezeichnetes Beispiel s.u. Erläuterung zu Bild 2: Insbesondere beim An- und Abfahren (kein Normalbetrieb im Sinne der TRBS 2152) von Biogasanlagen liegt der Biogasgehalt unter 50 Vol. % CH 4. Zudem variiert die Belüftungsrate für das Stützluftgebläse je BGA. Bild 2 zeigt exemplarisch (bei einer Obergrenze der Gasdurchlässigkeit von 1000 cm³ / (m² x d x bar)), ab welcher Methankonzentration gemessen am Austritt der Stützluftmenge bei Querlüftung von einer Undichtigkeit der Gasspeicherfolie gesprochen werden kann.

Stand 8.XII.2010 Merkblatt - Entwurf Seite 7 / 13 Gezeichnetes Beispiel: Werden am Austritt der Stützluftmenge bei Querlüftung mehr als 100 ppm CH 4 bei einer Lüftungsrate von 60 m³/h (x-achse) und einem Biogasgehalt von 44,5 Vol. % (y-achse) gemessen, liegt eine Undichtigkeit vor. Überschreitungen der gemessenen Gaskonzentration zum rechnerischen Nachweis unter Berücksichtigung der Meßwertfehler sind als Undichtigkeit der Biogasspeichermembran anzusehen. 4. Nachweise Messungen 4.1 Neubau von Anlagen Die v.g. Nachweise und Messungen müssen vom Errichter / Inverkehrbringer erstellt werden. 4.2 Betrieb von Anlagen Die Intervalle der Wiederholungsmessungen muß der Arbeitgeber im Sinne der BetrSichV (in der Regel Betreiber / Besitzer der BGA) in Art, Umfang und Intervall im Rahmen seines Explosionsschutzdokumentes seiner BGA festlegen. 4.3 Durchführung der Messungen 4.3.1 Biogasspeichermembran Zur Dichtheitsüberprüfung der Biogasspeichermembran im Normalbetrieb wird die Gaskonzentration im Abluftstrom der Tragluft analysiert. Dazu ist sicherzustellen, daß keine Abluft außerhalb der zu prüfenden Öffnung entweicht. 4.3.2 Behälterwand / Krone Dichtheitsprüfungen an der Behälterwand / Krone können während des Normalbetriebs z.b. mit schaumbildenden Mitteln durchgeführt werden. Der Nachteil dieser Methode besteht jedoch darin, daß lediglich eine Undichtigkeit festgestellt, jedoch keine Rückschlüsse auf die Leckrate gezogen werden können. 4.3.3 Personen Die Messungen sollten von Personen durchgeführt werden, die im Sinne der BetrSichV und TRBS 1203 als "Befähigte Personen" (Mai 2010, Anhang 2, allgemeine Befähigung) gelten. 4.3.4 Meßgeräte a) Zum Nachweis des Explosionsschutzes, d.h. unterhalb der UEG (Unteren Explosionsgrenze von 4,4 Vol. % CH 4 in einem N 2 / CO 2 / O 2 Gemisch), sind

Stand 8.XII.2010 Merkblatt - Entwurf Seite 8 / 13 Geprüfte Gaswarngeräte einzusetzen. Die aktuelle Liste kann über www.exinfo.de ID-1316.0 eingesehen werden. b) Zum Nachweis der ppm Konzentrationen nach Freimessung des Arbeitsbereiches bezüglich möglicher EX - Atmosphäre, z.b. FID (Flammenionisationsdetektor), Laser Adsorptionsspektrometriegerät oder mittels anderer gleichwertiger mit anderen gleichwertigen Verfahren durchgeführt werden. Die Gasmengen könnten zusätzlich mit Strömungsmeßgeräten festgestellt werden. Mögliche Ausführungen von Messungen: Bild 3 und 4. Die Prüfgasentnahme ist gemäß linkem Bild gesichert aus der Abluftöffnung zu entnehmen. Im linken Bild wird jedoch das Stützluftpolster nicht komplett quer durchströmt. Im rechten Bild sind sog. Personenschutzmeßgeräte zur Messung verwendet worden, die vor einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre (gea) warnen und nicht Konzentrationen im ppm Bereich (wie im linken Bild) messen können. Bild 5 und 6. Die Prüfgasentnahme erfolgt korrekt aus der Abluftöffnung

Stand 8.XII.2010 Merkblatt - Entwurf Seite 9 / 13 4.4 Tipp für Messungen an der Behälterwand / Behälterkrone Dichtheitsprüfungen z.b. gem. DVGW G 469 A4: Sichtverfahren mit Betriebsdruck und schaumbildendem Mittel Bild 7. Diese Meßmethode (Nachweis mit schaumbildendem Mittel) weist zwar eine Undichtigkeit nach, gibt jedoch keinen Hinweis auf Gasqualität noch Gasquantität

Stand 8.XII.2010 Merkblatt - Entwurf Seite 10 / 13 5. Prüfprotokoll ( Muster) BGA-Daten (Bezeichnung, Anschrift Straße, PLZ, Ort) Prüfobjekt Äußerer Zustand: Biogastragluftdach für den Behälter: Nachweise (z. B. nach TI4, Herstellererklärungen etc.) Innenfolie Dokumentation vorhanden Außenfolie (z.b. UV beständig, Frostbeständig) Dokumentation vorhanden Klemmschlauch (z.b. UV beständig, Frostbeständig) Dokumentation vorhanden Stützluftgebläse Volumenstrom im Normalbetrieb Dokumentation vorhanden Betriebsdruck (und Absicherung) Gasspeicher Klemmschlauch Dokumentation vorhanden Prüfanlaß Inbetriebnahme Verdacht auf Undichtigkeit Wiederkehrend Nach Wartung Behördlich angeordnet Prüfverfahren Druckprüfung Ausnebeln Schaum Messung Andere Beschreibung Prüfbeginn / - ende Prüfdruck Nachweis durch Witterung Datum Uhrzeit Temperatur Nachweis durch

Stand 8.XII.2010 Merkblatt - Entwurf Seite 11 / 13 Prüfer Sach und Fachkunde nach:. Prüfdauer Nachweis durch Prüfergebnis keine Undichtigkeit Leckagen Meßergebnisse (separates Blatt) Angewandte Normen und Regelwerke / Bemerkungen Datum, Firma, Namen Unterschrift

Stand 8.XII.2010 Merkblatt - Entwurf Seite 12 / 13 Verfasser: www.svkbiogas.de zusammengesetzt aus: Kurt Awater ingenieurbüro awater Armin Bojahr Gesellschaft für Umwelttechnik Bojahr mbh & Co. KG Torsten Fischer Krieg & Fischer Ingenieure GmbH Dr. Sarah Gehrig Dr. Gehrig Management- & Technologieberatung GmbH Frank Herter Martin Paproth Paproth Ingenieurdienstleistungen Reinhold Schoon SBS Reinhold Schoon Wolfgang Horst Stachowitz DAS IB GmbH unter Mitarbeit von: Dr. Joachim Clemens, gewitra GmbH Verwendete Abkürzungen und Formelzeichen falls nicht am Ort erklärt: TRBS Technische Regeln für Betriebssicherheit CH 4 : Methan CO 2 Kohlendioxid PE: Polyethylen UV: Ultraviolett ppm: parts per million PVC Polyvinylchlorid m: milli Ü : Überdruck hpa: Hektopascal (Zahlenwert identisch mit mbar) Vol. %: Volumenprozent h: Stunde m 3 : Kubikmeter DVGW: Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.v. TI: Technische Information

Stand 8.XII.2010 Merkblatt - Entwurf Seite 13 / 13 Quellen: Im Text erwähnt Anmerkungen und Hinweise zu diesem Merkblatt bitte an: info@svkbiogas.de bis zum 29. I. 2011 Vorstellung des Merkblattes am 3. / 4. Mai 2011 in Erfurt auf der Bio und Deponiegastagung Synergien nutzen und voneinander lernen V