Zoll-AGB der Almundus Customs Services AG. Inhalt:



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Transkript:

Zoll-AGB der Inhalt: 1 Geltung 2 Leistungen 3 Beauftragung/Vertragsschluss 4 Unzulässige Anfragen 5 Leistungspreise 6 Rechnung/Zahlung 7 Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten von Almundus Customs Services GmbH 8 Subunternehmen 9 Handelsobjekte/Zollwaren 10 Mitwirkungspflichten 11 Haftung/Verjährung 12 Haftungsfreistellung 13 Datenschutz 14 Links 15 Höhere Gewalt 16 Änderungen 17 Abtretung 18 Rechtswahl 19 Gerichtsstand 20 Schriftform/Salvatorische Klausel 1 Geltung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Tätigkeiten der Almundus Customs Services AG, im Folgenden kurz ACS genannt, in den Bereichen Zolldienstleistungen, Fiskalvertretung, Intrastat, Dienstleistungen im Verbrauchssteuerbereich sowie für die Nutzung des Zollinfocenters auf der Homepage www.almundus.com der ACS. Die ACS arbeitet ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Bedingungen des Verbandes schweizerischer (AB SPEDLOGSWISS), in der jeweils aktuellsten Fassung, sofern die Zoll-AGB keine abweichenden Regelungen vorsehen. 2 Leistungen ACS bietet in direkter oder indirekter Stellvertretung Anmeldungen zu diversen Zollverfahren wie z.b. Einzel- und Sammelzollanmeldungen zum freien Verkehr, Transitabfertigungen, Ausfuhr, Zolllager usw. Weiter bietet ACS die Beratung und Unterstützung in grundsätzlich allen Zollfragen wie z.b. Einreihung von Waren in den Zolltarif, Fragen zu Bewilligungen, Beantragung vereinfachter Zollverfahren, Beantragung von Genehmigungen und Lizenzen, ATLAS, NCTS, Intrastatanmeldungen, Fiskaldienstleistungen, Dienstleistungen im Bereich der Verbrauchssteuer usw.

Über die Homepage www.almundus.com besteht Zugriff auf das Zollinfocenter der ACS. Hier können sich Kunden schnell und kostengünstig zu Fragestellungen im Bereich Zoll beraten lassen. 3 Beauftragung/Vertragsschluss Verträge über vorgenannte Tätigkeiten ( 1) werden ausschließlich durch schriftliche Anfragen des Kunden z.b. über die ACS Homepage und entsprechende Anfragebestätigung durch ACS geschlossen. ACS hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Vom Kunden mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie vom Kunden schriftlich bestätigt sind. Voraussetzung für den Vertragsschluss ist, dass es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer im Sinne des 14 BGB handelt, er also die Anfrage in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit stellt und dass der Kunde nicht auf einer Anti-Terrorliste genannt ist. Sollte der Kunde im weiteren Verlauf der Vertragsbeziehung auf einer der Anti-Terrorlisten genannt werden hat ACS das Recht, sämtliche Dienstleistungen sofort einzustellen. Anfragen von Verbrauchern im Sinne des 13 BGB führen nicht zu einem Vertragsschluss, es sei denn, dass derartige Anfragen, trotz Kenntnis der Verbrauchereigenschaft bearbeitet werden. Gegenüber Verbrauchern gelten die Zoll-AGB, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen. 4 Unzulässige Anfragen ACS behält sich vor, Anfragen, die gesetzeswidrig oder gegen die guten Sitten sind ohne Erklärung abzulehnen. Dies können Anfragen aus folgenden Bereichen sein: Pornographie in jeder Form beleidigendes, rassistisches, einzelne Religionen oder Gruppen diskriminierendes oder Gewalt verherrlichendes Material lebende Tiere, auch wenn die Art nicht vom Washingtoner Artenschutzabkommen besonders geschützt ist sowie Teile von geschützten Tieren (z.b. Elfenbein, Schildpatt etc.) Drogen aller Art, wozu auch Arzneimittel gehören können Waffen aller Art, aber ganz besonders Kriegswaffen, Munition sowie Teile davon gestohlene Güter Objekte, die Rechte Dritter wie z.b. Urheber-. Patent-, oder Wareneichenrechte verletzen können Es obliegt der Verantwortung des Kunden, dass die von Ihm gestellte Anfrage und die durch Ihn bereitgestellten Daten/Dokumente (physisch und/oder elektronisch) korrekt und vollständig sind. Werden Daten, Dokumente etc. zurückgehalten, falsch oder unvollständig dargestellt, lehnen wir jegliche Haftung ab.

5 Leistungspreise Aufträge wickelt ACS gemäß individuell vereinbarter Leistungspreise ab. Über das Zollinfocenter beauftragte Beratungsdienstleistungen werden nach dem tatsächlichen Zeitaufwand zu einem zu vereinbarenden Stundensatz abgerechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 6 Rechnung/Zahlung Die Abrechnung für erbrachte Beratungsleistungen wird grundsätzlich je Auftrag erstellt. Bezahlung erfolgt ausschließlich bar ohne jeden Abzug, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellungsdatum oder nach Absprache an ein von der ACS benanntes Konto. Auf Wunsch des Kunden kann auch die Erstellung einer Sammelrechnung bzw. Gutschrift (z.b. wöchentlich oder monatlich) vereinbart werden. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, ist ACS berechtigt, die Leistungen aus zu diesem Zeitpunkt laufenden Aufträgen entschädigungslos einzustellen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. 7 Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten von ACS Der Kunde und ACS sind sich darüber einig, dass ACS ein Pfandrecht an den zu verzollenden Sendungen erwirbt, an denen ACS im Geschäftsverkehr Besitz erlangt hat oder noch erlangen wird. Das Pfandrecht dient der Sicherheit aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die ACS aus der jeweiligen Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. 8 Subunternehmen ACS ist berechtigt, Erfüllungshilfen einzusetzen. Der Kunde bestätigt, dass diese von ACS ausgewählten Erfüllungsgehilfen wie z.b. Zoll- und Logistikunternehmen, externe Zollfachanwälte, externe Zollfachberater oder Steuerberater für ihn die Zollabwicklung oder Einzelleistungen im Rahmen des jeweiligen Beratungsauftrages vornehmen dürfen. 9 Handelsobjekte/Zollwaren Der Kunde sichert zu, Beschreibungen, Deklarationen und sonstige Produktspezifikationen der vertragsgegenständlichen Ware korrekt und vollständig zur Verfügung zu stellen, Nachfragen nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten und auf Besonderheiten hinsichtlich der Ware hinzuweisen.

10 Mitwirkungspflichten Der Kunde verpflichtet sich gegenüber der ACS und gegenüber den Zoll-/Finanzbehörden bei Erstattungsanträgen zu viel erhobener Abgaben mitzuwirken, sämtliche angeforderten Unterlagen jederzeit unverzüglich zur Verfügung zu stellen und/oder den Behörden Zugang zu den gewünschten Unterlagen/Daten zu gewähren. Schäden, die aus der Nichtberücksichtigung der Mitwirkungsverpflichtung entstehen trägt ausschließlich der Kunde und stellt insofern ACS von jeglichen Ansprüchen Beteiligter bzw. sonstiger Dritter gleich aus welchem Rechtsgrund frei. 11 Haftung/Verjährung ACS haftet im Rahmen ihrer Dienstleistungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten in Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens, sowie für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Arglist, beim Vorliegen von Garantien, für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz unbeschränkt allein nach den gesetzlichen Regelungen. Des Weiteren haftet ACS für leichte Fahrlässigkeit, sofern dadurch seine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist und dadurch ein Schaden entsteht, mit dessen Entstehung typischerweise und vorhersehbar gerechnet werden musste. Die Haftung nach Abs. 2 ist summenmäßig beschränkt auf das 3-fache des Leistungspreises derjenigen ACS Verpflichtung, welche dem Schadensereignis zugrunde liegt, jedoch höchstens auf EUR 1.000 je Schadensfall und auf EUR 5.000 je Schadensereignis Die Haftung für Schäden aus Verzug gem. 280 Abs. 2, 286 BGB wegen verspäteter Auskunftserteilung ist ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich um ein Fixgeschäft im Sinne des 376 HGB. Die Haftung für einen Verzugsschaden gem. 286, 280 Abs. 2 BGB ist in jedem Fall summenmäßig begrenzt auf EUR 1.000 je Schadensereignis. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haften ACS nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Kunde geschäftsübliche Datensicherungen durchgeführt und dadurch sichergestellt hat, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Haftung für solche Schäden ist summenmäßig beschränkt auf höchstens EUR 1.000 je Schadensereignis. Das Unternehmen haftet nicht für die ununterbrochene Erreichbarkeit der Website. Die Verjährungsfrist für gegen ACS gerichtete Ansprüche, die nicht auf einem zurechenbaren vorsätzlichen Verhalten beruhen, beträgt ein Jahr. Der Beginn der Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Zollinfocenters.

12 Haftungsfreistellung Der Kunde stellt ACS, für den Fall, dass ACS als Beteiligte am Zollverfahren, im Zusammenhang mit den Verpflichtungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis mit dem Kunden, von den Zollbehörden in Anspruch genommen wird, im Innenverhältnis von diesen Verpflichtungen und etwaigen Rechtsverfolgungskosten unverzüglich und vollständig frei. Insbesondere trägt der Kunde alle Kosten und steuerlichen Nachteile, die durch unrichtige und/oder verspätete Angaben bzw. durch die Nichtvorlage notwendiger Dokumente verursacht werden und stellt ACS hiervon auf erstes Anfordern frei. Der Kunde stellt ACS von allen Ansprüchen (insbesondere aus Produkthaftung, Produzentenhaftung, Verletzung gewerblicher Schutzrechte) frei, die entweder von einem anderen Kunden oder einem sonstigen Dritten aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen dem Kunden und ACS bestehenden Beratungsauftrag geltend gemacht werden. Der Kunde verpflichtet sich, Ansprüche von seinem jeweiligen Kunden sowie Ansprüche Dritter gegen die ACS unverzüglich auf erstes Anfordern an die ACS zurückzuführen. 13 Datenschutz Alle Kundendaten werden ausschließlich zur Abwicklung von Beratungsaufträgen gespeichert und verwendet. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit der Verwendung und Speicherung im obigen Sinne einverstanden. ACS stellt im zumutbaren Umfang sicher, dass die Daten nicht unbefugten Dritten zugänglich sind. ACS wird die, für die Geheimhaltung und datenschutzrechtlichen Anforderungen, erforderlichen Maßnahmen im zumutbaren Rahmen treffen. Hierzu gehört auch die Berechtigung, die von den Kunden übermittelten Daten zu überprüfen um evtl. vertrags- oder gesetzeswidrigen Handlungen entgegenzuwirken. Dies gilt insbesondere bei dem Verdacht auf Manipulationen im Rahmen der Zolldeklarationen bzw. der gesamten Zollabwicklung. ACS sichert keine absolute Datensicherheit gegen Angriffe Dritter zu. 14 Links Für Links von und zur ACS-Homepage lehnt ACS jede Haftung ab. Das Unternehmen hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten. Sie distanziert sich daher von allen fremden Inhalten, auch wenn von Seiten des Unternehmens auf diese externen Seiten ein Link gesetzt wurde. Dies gilt für alle auf der Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links führen, sowie für Fremdeinträge in vom Unternehmen eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.

15 Höhere Gewalt In Fällen höherer Gewalt ist ACS berechtigt, die jeweils vertraglich geschuldeten Leistungen unverzüglich und entschädigungslos einzustellen. ACS verpflichtet sich dem Kunden unverzüglich über das Vorliegen höherer Gewalt und die Einstellung der Leistung zu informieren. 16 Änderungen ACS kann die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Hierauf wird die ACS jeweils gesondert in ihren News oder auf der Homepage hinweisen. Die Kunden sind verpflichtet, die auf der Homepage aktualisierten AGB regelmäßig, spätestens aber vor einer konkreten Beauftragung auf Änderungen zu überprüfen. Bei jeder Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Kunde sofort und fristlos kündigen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer Woche nach Zugang der Änderungsmitteilung oder bestätigt er sie durch Beauftragung ohne gesonderte Anmerkung zu den Änderungen, so gelten die geänderten Bedingungen. 17 Abtretung Jede Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis bedarf der vorherigen Zustimmung seitens ACS. 18 Rechtswahl Für das Vertragsverhältnis zwischen Kunden und ACS gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, ohne die Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. 19 Gerichtsstand Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Anfragesteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der zuständig ist. Dies ist zurzeit Lörrach/Deutschland. Dasselbe gilt, wenn der Anfragesteller Kaufmann ist und das Geschäft für ihn ein Handelsgeschäft ist. Die ACS ist auch berechtigt, am Ort der Niederlassung des Kaufmanns, des Sitzes der juristischen Person oder des Sitzes der Behörde zu klagen.

20 Schriftform/Salvatorische Klausel Jede Änderung oder Ergänzung dieser Bedingungen, einschließlich einer Abbedingung dieser Klausel, bedürfen der Schriftform. Das gleiche gilt für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Im Fall der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelungen wirtschaftlich möglichst nahe kommende Ersatzregelung treffen. Die Unwirksamkeit berührt im Übrigen nicht die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für die Regelungslücken dieser Bedingungen.