Vorlesung Telekommunikationsrecht. Marktregulierung III

Ähnliche Dokumente
Regulierungsrecht. Telekommunikationsrecht

Vorlesung TK-Recht TU Dresden Wintersemester 2015/2016. Ernst-Ferdinand Wilmsmann Vorsitzender der Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur

Marktregulierung. Produced By: Prof. Klaus-Dieter Scheurle. Ludwig-Maximilians-Universität München Sommersemester 2007

TKG Novelle 2010/2011 Workshop zum Telekommunikationsrecht, 17. Januar 2011 enreg. Berlin

Bitstrom-Regulierung. Ernst-Ferdinand Wilmsmann Vorsitzender der Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur

M-net Telekommunikations GmbH

Mobilfunkterminierungsentgelte als Ergebnis der sektorspezifischen Regulierung nach dem TKG

EU-Empfehlung bezüglich der Regulierung von Terminierungsentgelten (Mobifunk/Festnetz)

ZfTM-Work in Progress Nr. 55:

Teil5 Vergabe von Frequenzen, Nummerierung und Wegerechte 311

Heun (Hrsg.) Handbuch zum Telekommunikationsrecht, 2. Auflage. Weitere Informationen unter Leseprobe zu

Summer School on European Telecommunications. Netzzugang und Zusammenschaltung

Investitionsanreize und Wettbewerb die Sicht der Monopolkommission

Vorlesung Datenschutzrecht. Datenschutzkontrolle

Hinweise zur konsistenten Entgeltregulierung

Grundfragen der Preis-Kosten-Schere und der Kosten-Kosten-Schere auf dem Referenzgebiet des Telekommunikationsrechts

Erster Teil. Einleitung

Juristische Fakultät Lehrstuhl für Steuerrecht und Wirtschaftsrecht Prof. Dr. Thomas Fetzer, LL.M. Öffentliches Wirtschaftsrecht Sommersemester 2012

Vorlesung Telekommunikationsrecht. Datenschutz und öffentliche Sicherheit II

Regulierung im Vergleich Verkehr, Energie und Telekommunikation. Dresden,

zur Vorbereitung des Sondergutachtens der Monopolkommission zur Wettbewerbsentwicklung im Telekommunikationssektor gemäß 121 Abs.

Vorlesung Datenschutzrecht. Bereichsspezifisches Datenschutzrecht I Telekommunikationsrecht

Die Netzneutralität des Grundgesetzes

Gesetzlich eingeräumtes Regulierungsermessen und Rechtsschutz

Marktanalyse Mobilterminierung

Bundesnetzagentur -Beschlusskammer 3 Tulpenfeld Bonn BK3-12/044

Vorlesung Öffentliches Recht II. Allgemeines Verwaltungsrecht II

3. Kapitel: Marktregulierung ( 9 43 TKG)

Vertiefungsvorlesung TK-Recht TU Dresden Wintersemester 2014/2015. Ernst-Ferdinand Wilmsmann Vorsitzender der Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur

Die Kontrolldichte der gerichtlichen Überprüfung von Marktregulierungsentscheidungen. Bundesnetzagentur nach dem Telekommunikationsgesetz

Vorlesung Telekommunikationsrecht. Datenschutz und öffentliche Sicherheit I

Prinzipien der Nicht-Diskriminierung

Der Zugang zur Glasfaser- Hausverkabelung. Erste Erfahrungen in Frankreich und Lehren für Deutschland. NGA-Forum der Bundesnetzagentur, Bonn, 6.4.

Vodafone GmbH, Ferdinand-Braun-Platz 1, Düsseldorf

Beschluss. ln dem Verwaltungsverfahren

Pressemitteilung. Monopolkommission fordert bessere Rahmenbedingungen für den Ausbau moderner Breitbandnetze

Vorlesung Öffentliches Recht II. Europarechtliche Grundlagen II

Vorlesung Telekommunikationsrecht. Datenschutz und öffentliche Sicherheit I

Vorlesung Öffentliches Recht II. Öffentliches Unternehmens- und Wettbewerbsrecht

Hinweise zu Preis-Kosten-Scheren. i.s.d. 28 Abs. 2 Nr. 2 TKG. Konsultationsfassung

Gonstanze Müller Fon + 49 (0) 211 I Fax + 49 (0) 211 I Beschlusskammer 3

Europäisches und deutsches Kartellrecht (mit einem Überblick über das Regulierungs-, Beihilfen- und Vergaberecht)

Beschluss. In dem Verwaltungsverfahren. aufgrund des Antrages

B e s c h l u s s. In dem Verwaltungsverfahren

Bescheid. I. Spruch G 52/05 03

Entwurf einer Vollziehungshandlung

DNS:NET INTERNET SERVICE GMBH

Telekommunikationsgesetz. Herausgegeben von Prof. Dr. Hans-Wolfgang Arndt Universität Mannheim

DIE ZUKUNFT DER Festnetzvorleistungsregulierung. Dr. Wolfgang Briglauer WU Wien Forschungsinstitut für Regulierungsökonomie

Entlassung aus der Regulierung Wann und wie?

Neue Entscheidungen des BVerwG zum Telekommunikationsrecht

BEREC Leitlinien zur Netzneutralität

Bescheid. I. Spruch M 1.10/12-168

Wettbewerbspolitik und Regulierung

Over-the-top-Dienste und der europäische TK-Review

Bericht der Stadtwerke Düsseldorf AG nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 : EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2015

Vorlesung Telekommunikationsrecht. Einführung

Ausgangslage. Alternativen zur Regulierung werden gesucht. Duplizierung des NGN- Anschlussnetzes ist ökonomisch

Bericht der Stadtwerke Leipzig GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014

.. ~... Öffentliche Fassung

Europäisches und deutsches Kartellrecht (mit einem Überblick über das Regulierungs-, Beihilfen- und Vergaberecht)

Marktabgrenzung in der Telekommunikation. Dissertation von Sabine Fiedler

Margin Squeeze bisherige Überlegungen der TKK

Erfahrungen mit dem neuen TKG

- Diese Stellungnahme enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse -

Netzzugangsregulierung in der Praxis: Telekommunikation

I. Sachverhalt. Berlin, Seite 1 von 5 Stellungnahme BK4a R

Bericht der Stadtwerke Leipzig GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014

unitymedia Bann

Vorlesung TK-Recht Wiederholung und Vertiefung TU Dresden Sommersemester 2016

Bundesministerium der Finanzen. Wilhelmstr Berlin

Gliederung. 2. Teil: Technische und ökonomische Grundlagen des Telekommunikationsrechts

Vorlesung Öffentliches Recht I. Staatsorganisationsrecht II

Beck'scher TKG-Kommentar

zu Fragebogen der Monopolkommission, Festnetz Sondergutachten Telekommunikation gemäß 121 Abs. 2 TKG

Einführung in das Telekommunikationsrecht II. Dr. Christopher Wolf

Stellungnahme des VATM zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts

SaaSKon 2009 SaaS - Datenschutzfallen vermeiden Stuttgart, Rechtsanwalt Jens Eckhardt JUCONOMY Rechtsanwälte Düsseldorf

Die sektorspezifische Regulierung der Netzwirtschanen Energie, Telekommunikation und Eisenbahn 31

Aufgaben der Bundesnetzagentur in Zusammenhang mit den TK-Wegerechten. 18. September 2008 Ltd. RD Helmut Schadow

Beschluss. In dem Verwaltungsverfahren. aufgrund des Antrages

Instrumente der Wettbewerbspolitik als Reaktion auf Wettbewerbsbeschränkungen

Bescheid. I. Spruch G 109/14-14

Per an:

Netzneutralität zwischen marktgemäßer Selbststeuerung und staatlicher Regulierung

Prüfungsbericht. Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft Münster

Inhouse-Verkabelung - Stand der Überlegungen i.r.d. TKG-Novelle

Öffentliches Wirtschaftsrecht. Privatisierung und Rekommunalisierung Gebühren

In dem Verwaltungsverfahren

Inhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis Verzeichnis der Fallbeispiele

Aktuelle Entscheidungen zum TK-Recht

Diese Preisliste ist gültig ab Alle früheren Preise für die unten aufgeführten Produkte verlieren hiermit ihre Gültigkeit.

Eigenwirtschaftlichkeit und Nahverkehrsplanung

Der Blick über die Grenze Rundfunkinfrastruktur-Regulierung in Österreich

Die Regulierung von Netzindustrien in Europa am Beispiel der Telekommunikation

Vorlesung Öffentliches Recht II. Allgemeines Verwaltungsrecht III

Vfg 40/ Frequenznutzungsparameter: Maximale äquivalente Strahlungsleistung (ERP) / Maximale Magnetische Feldstärke. Frequenzbereich in MHz 1)

EuGH: Keine "Regulierungsferien" für neue Märkte

Kostenrechnung in regulierten Märkten. Herausforderungen für das Controlling am Beispiel der Telekommunikationsbranche

Transkript:

Vorlesung Telekommunikationsrecht Marktregulierung III

Wiederholung und Vertiefung (sehr schwierig) Die A AG ist mit einem Marktanteil von über 50% der größte Anbieter von mobilen Internetzugangsdiensten. Daneben vermittelt sie insbesondere Geschäftskunden den Festnetzzugang zum Internet. Zu den Festnetz- Geschäftskunden der A AG gehört die U GmbH, die ein Video- und Musikstreamingportal betreibt, das für mobile Endgeräte optimiert ist. Die A AG hat der U GmbH vertraglich eine hohe Transportqualität innerhalb ihres Netzes garantiert. Bei Auslastungsspitzen in ihrem Mobilfunknetz verlangsamt die A AG durch technische Maßnahmen die Übertragung von bandbreitenintensivem Content, unter anderem von Video- und Musikstreamingdiensten. Hiervon nimmt die A AG allerdings aufgrund der vertraglichen Qualitätsgarantie das Angebot der U GmbH aus. Kann die Bundesnetzagentur mit den Instrumenten der Zugangsregulierung vorgehen, um die A AG zu verpflichten, den Content aller Video- und Musikstreamingportale hinsichtlich der Transportqualität gleichzubehandeln? 2 21.03.2016

Lösungshinweise Vorüberlegung: Hier relevante Märkte Endkundenmarkt für Contentzustellung für Streamingportale (Gegenseiten: A AG Portalbetreiber) Vorleistungsmarkt für Contentzustellung für Streamingportale (Gegenseiten: A AG Zugangsprovider der Portalbetreiber) Auferlegung einer Gleichbehandlungspflicht nach 19 TKG (-), relevante Märkte nicht nach 10, 11 TKG abgegrenzt, ansonsten s.u. Auferlegung einer Gleichbehandlungspflicht nach 18 I 2 TKG Kontrolle des Zugangs zu Endnutzern (+) Regulierung zugunsten der Portalbetreiber zw., kein Zugang i.s.v. 3 Nr. 32 TKG, da Contentanbieter keine TK-Dienste i.s.v. 3 Nr. 24 TKG anbieten Regulierung zugunsten der Zugangsprovider der Portalbetreiber bloße (ungleich verteilte) Verlangsamung als Beeinträchtigung des End-zu-End- Verbunds? 3 21.03.2016

Themen heute Entgeltregulierung Grundlagen und allgemeine Regelungen Entgelte für Zugangsleistungen Entgelte für Endnutzerleistungen 4 21.03.2016

Entgeltregulierung: Grundlagen Funktion: Ergänzung der Zugangsregulierung durch Verhinderung von missbräuchlicher Preissetzung, 27 I TKG Systematik Allgemeine Regelungen, 27 ff. TKG Regulierung von Zugangsleistungsentgelten, 30 ff. Regulierung von Endnutzerleistungsentgelten, 39 ff. (subsidiär, Vorleistungsansatz der TK-Regulierung) 5 21.03.2016

Entgeltregulierung: Allgemeine Vorschriften Missbrauchsverbot, 28 TKG Gesetzesunmittelbares Verbot für marktmächtige Unternehmen Struktur: Generalklausel mit Regelbeispielen Preishöhenmissbrauch, 28 I 2 Nr. 1 TKG: durchsetzbarer Preis übersteigt erheblich den Als-ob-Wettbewerbspreis Behinderungsmissbrauch, 28 I 2 Nr. 2 TKG Vermutungstatbestände in 28 II TKG: Dumping, Preis-Kosten-Schere, ungerechtfertige Produktbündelung Diskriminierungsmissbrauch, 28 I 2 Nr. 3 TKG Regelrechtfertigung für Risikobeteiligungsmodelle bei NGN, 28 I 3 TKG Allgemeine Anordnungskompetenzen der BNetzA, 29 TKG 6 21.03.2016

Entgelte für Zugangsleistungen (1) Arten der Entgeltregulierung, 30 I TKG Ex-ante-Regulierung (Entgeltgenehmigungspflicht) Ex-post-Regulierung mit oder ohne Vorlagepflicht Auswahl im Ermessen der Bundesnetzagentur 7 21.03.2016

Entgelte für Zugangsleistungen (2) Ex-ante-Regulierung Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, vgl. 37 I TKG Vorgehensweisen (Maßstab der Entgeltregulierung) Grundsatz: Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung als Maßstab Einzelgenehmigungsverfahren, 31 I 1 Nr. 1 TKG Price-Cap-Verfahren, 31 I 1 Nr. 2 TKG Abschlagsberechnungsmethode bei Resale-Vorleistungen, 31 II 1 Nr. 1 TKG Andere Vorgehensweisen, 31 II 1 Nr. 2 TKG 8 21.03.2016

Entgelte für Zugangsleistungen (3) Ex-ante-Regulierung Verfahren Einleitung durch Antrag und Vorlage der Entgeltunterlagen, 31 III TKG Kostenermittlung Kostenunterlagen des regulierten Unternehmens, 34 TKG Vergleichsmarktmethode, 35 I Nr. 1 TKG Kostenmodelle, 35 I Nr. 2 TKG Entscheidung über die Entgeltgenehmigung Entscheidungsfrist, 31 IV 3 und 4 TKG Entscheidungsinhalt, 35 III und IV TKG Entscheidungswirkung: grds Rückwirkung, 35 V 1 TKG; privatrechtsgestaltende Wirkung, 37 II TKG 9 21.03.2016

Beispielsfall 1 Die Bundesnetzagentur hat auf dem Markt für Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen erneut für jedes der vier Mobilfunknetze in der Bundesrepublik einen eigenen regulierungsbedürftigen Markt definiert und die Mobilfunknetzbetreiber jeweils auf ihrem Markt als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht eingestuft. Entsprechend einer Empfehlung der Kommission will die Bundesnetzagentur nunmehr für alle Netzbetreiber einheitliche Zustellungsentgelte festlegen. Diese Entgelte sollen allein auf den langfristigen zusätzlichen Kosten der Leistungsbereitstellung beruhen; ein Zuschlag für verkehrsunabhängige Kosten ist nicht vorgesehen. Zudem sollen die Terminierungsentgelte ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Kosten der Netzbetreiber anhand einer Modellrechnung ermittelt werden. Ist diese Kostenfestlegung zulässig? 10 21.03.2016

(sogenannter Pure-LRIC-Maßstab) Vorgehensweise Hier kein KeL-Maßstab, da KeL gerade leistungsmengenneutrale Gemeinkosten umfassen, 32 I TKG Daher nur möglich als andere Vorgehensweise i.s.v. 31 II 1 Nr. 2 TKG Kostenermittlungsverfahren Nach 35 I 1 Nr. 2 TKG darf Modellrechnung nur zusätzlich zu Kostenunterlagen herangezogen werden Aber: andere Vorgehensweise kann auch anderes Ermittlungsverfahren indizieren (sogar kostenunabhängiger Maßstab wäre ja möglich) Voraussetzungen Vorgehensweise und Ermittlungsverfahren müssen besser als bei KeL- Maßstab geeignet sein, um Regulierungsziele des 2 TKG zu erreichen Besondere Begründungspflicht, 31 II 3 TKG 11 21.03.2016

Beispielsfall 2 Die T AG, die einer Entgeltregulierung unterliegt, beantragt bei der Bundesnetzagentur die Genehmigung bestimmter regulierter Entgelte. Nach Prüfung der von der T AG vorgelegten Unterlagen kommt die Bundesnetzagentur zu dem Schluss, dass diese Unterlagen grob unvollständig sind und sich die Kostenangaben der T AG darum nicht nachvollziehen lassen. Die Bundesnetzagentur will nun die beantragte Entgeltgenehmigung vollständig versagen. Wäre dies zulässig? 12 21.03.2016

35 III 3 TKG ermöglicht dem Wortlaut nach Versagung auch, wenn keine vollständigen Unterlagen vorgelegt wurden Aber Verhältnismäßigkeitsgrundsatz BNA kann auf Berechnung nach Modellen und Vergleichsmärkten ausweichen, 35 I 2 TKG, was auch geboten erscheint 13 21.03.2016

Entgelte für Zugangsleistungen (4) Ex-post-Entgeltregulierung Mit Vorlagepflicht, 38 I TKG Vorab-Offenkundigkeitsprüfung und ggfs. (vorläufige) Untersagung nach 38 I 2 TKG, dann Prüfung nach 38 II-IV TKG Prüfung nach 38 II-IV TKG bleibt in jedem Fall möglich Ohne Vorlagepflicht: Missbrauchskontrolle nach 38 II-IV TKG 14 21.03.2016

Endnutzerentgelte Geringe praktische Relevanz Kein Endnutzermarkt mehr in der Märkteempfehlung der Kommission Subsidiarität ggü. Regulierung der Zugangsentgelte, 39 I TKG Formen Ex-ante-Regulierung, 39 I TKG (derzeit keine praktische Bedeutung) Ex-post-Regulierung, 39 II und III TKG 15 21.03.2016

Lehren des Tages Missbrauchsverbot des 28 TKG Arten der Entgeltregulierung für Zugangsleistungen Maßstab und Verfahren der Ex-ante-Regulierung 16 21.03.2016

Nacharbeit Kühling/Schall/Biendl, S. 186-234 Neumann/Koch, S. 221-307 17 21.03.2016