Download unter:

Ähnliche Dokumente
KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg

Kooperationsvereinbarung

- Stand Januar

Kinder mit Behinderungen - vom Kindergarten in die Schule

Vernetzung früher Förderung mit der Bildung, Erziehung und Betreuung im Vorschulalter

Aufnahme in eine Heimsonderschule bzw. eine Schule am Heim

I. 2 Sonderpädagogische Beratungsstellen, Frühförderung und der Übergang in die Schule

Kooperation zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen. Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT SOZIALMINISTERIUM

der Neckargemünder Kindergärten und der Grundschule Neckargemünd

Auf dem Weg zur Inklusion. Erreichtes und aktuelle Entwicklungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen

Eingliederungshilfen / Hilfe zur Erziehung

Rahmenkonzeption zur Gestaltung des Übergangs vom Kindergarten in die Schule im Stadtgebiet Heilbronn

Inklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen. Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo

Handreichung für Eltern

Empfehlung. der Stadt Leipzig für eine Konzeptgliederung einer Trägerkonzeption im Leistungsbereich Kindertageseinrichtungen

Frühe Hilfen und vorschulische Bildungsangebote für Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten und (drohender) Behinderung

Landkreis. Telefon. Fax. . Rechtsform. Zusätzliche Leistungstypen in der oben genannten Einrichtung (nachrichtlich):

Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen

Sonderpädagogische Frühförderung im Bereich Stadt und Landkreis Karlsruhe

HILFEN FÜR ALLGEMEINE SCHULEN

Gemeinsame Empfehlung Kindertagespflege Rahmen für Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung

Vereinbarung zum Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in Tageseinrichtungen für Kinder in Baden-Württemberg

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung für Leitungskräfte von Kindertagesstätten. Heike Herbst Sabine Locher Frank Gmeinder

in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) in der Fassung vom 2. April 2014

Muster. eines Kooperationsvertrages zwischen Interdisziplinären Frühförderund Beratungsstellen (IFFB) und. zugelassenen Therapeuten in freien Praxen

Gemeinsam von Anfang an Inklusion in Kindertagesstätten für Kinder im Alter unter 3 Jahren

Abteilung Februar 2009 Az.: Hinweise zur Umsetzung der VwV Kindertagespflege vom 18. Februar 2009

- ein Input anlässlich einer Erörterung zur Kreisbehindertenplanung in einem Landkreis -

Angaben zum Schüler / zur Schülerin mit besonderem behinderungsbedingten Förderbedarf Name, ggf. Geburtsname, Vorname des Kindes

Kirchliche Kooperationspartner

Gesetzliche Grundlagen zur Inklusion in Baden-Württemberg. Staatliches Schulamt Donaueschingen

Leistungstypen T-KJ-K-HPT; T-KJ-G-HPT. Zusätzliche Leistungstypen in der oben genannten Einrichtung (nachrichtlich): folgende Leistungstypen:

LVR-Dieststelle / -Einrichtung. Zuständigkeiten bei Leistungen für junge volljährige Menschen nach dem SGB XII und 67 SGB X II

V. 5 Informationsblätter

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT

Inklusion in Kindertageseinrichtungen

Offene Ganztagsschulen in der Stadt Gütersloh

ÜBERREGIONALE ARBEITSSTELLE FRÜHFÖRDERUNG BADEN-WÜRTTEMBERG

2. Wie viele Klagen wegen fehlenden Kindergarten-Plätzen wurden bis heute eingereicht (bitte unter Angabe, wie viele wie entschieden wurden)?

Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Juni 2016)

Mindeststandards. der Freiwilligendienste für Jugendliche und Junge Erwachsene in Hessen. in der Landesarbeitsgemeinschaft Freiwilligendienste Hessen

Quelle: Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Kooperationsvereinbarung

Der Rosenheimer Weg. Verbindliche Standards zur Zusammenarbeit von Schule und Hort

Sitzungsvorlage 41/2012

Rahmenvereinbarung und Standards Kooperation Schule - Jugendhilfe

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

Gemeinsamer Unterricht

Inklusion und inklusive Unterstützungssysteme

1. Wie hat sich die Zahl der Betreuungsplätze für unter Dreijährige von 2006 bis 2014 im Landkreis Emmendingen entwickelt?

Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Mai 2015)

Elternratgeber. Kinder mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch in der Schule

Offene Ganztagsschulen in der Stadt Gütersloh

Orientierungshilfe zur Erstellung einer pädagogischen Konzeption für Kindertageseinrichtungen

"Kooperative Angebote Berufsvorbereitende Einrichtungen (BVE) und Klassen zur Kooperativen Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Drucksache Nr. 13/2016 Erstellt von Philipp Kreutel Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 9. März 2016 Tagesordnungspunkt 5

Kinder mit Behinderung

Initiative Inklusion Bericht der Modellstandorte

FAQ zum Programm 2014 Teil 1

Inklusive Pädagogik in der Kindertagespflege Vielfalt fördern von Anfang an

FAQ zum Programm 2014 Teil 1 Häufige Fragen der Eltern

Bundesrat Drucksache 309/15 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates

Ordnung für die Ehe-, Familien- und Lebensberatung (EFL) im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden

Gemeinsamer Orientierungsrahmen. Kindertagesbetreuung und Grundschule im Land Brandenburg- GOrBiKs. Bremen, 19./

Voraussetzungen für gelingende Inklusion im Bildungssystem aus Sicht der Jugendhilfe

Leitbild der Ehninger Kindergärten

Antragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII

Sonderpädagogische Beratungsstelle Förderzentrum Hören und Sprechen

Handreichung zur Verwaltungsvorschrift Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf

Gesamtplan nach 58 SGB XII/Hilfeplan nach 1 SGB XII (Kindergarten und allgemeine Schule) 1. Persönliche Angaben

Kooperation Kindergarten- Grundschule eine notwendige Schlüsselaufgabe

Handreichung. für Eltern. Beschulung von Kindern. mit besonderen. pädagogischen Bedürfnissen BADEN-WÜRTTEMBERG STAATLICHES SCHULAMT FREIBURG

Der Rosenheimer Weg. Verbindliche Standards zur Zusammenarbeit von Schule und Hort Fortschreibung

REGIONALKONFERENZ IN SCHLESWIG-HOLSTEIN SICHERE ORTE SCHAFFEN PRÄVENTION VON SEXUELLEM KINDESMISSBRAUCH

Richtlinien für die Gewährung von Eingliederungshilfe nach 40 Abs. 1 BSHG in Kindergärten und allgemeinen Schulen

Veränderungen und Ergänzungen im Orientierungsplan

Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII für Kinder mit Behinderungen, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Krippen

Schwerpunktregion Stuttgart. Projektstruktur und Aufgaben

Der Prozess der Inklusion an Bremer Schulen (strukturelle Perspektiven)

Eckpunkte für eine inklusive Kindertagesstätte

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Kindertagespflege (VwV Kindertagespflege)

Leistungstypen WT-E-K; WT-E-G; W-E-K; W-E-G. Zusätzliche Leistungstypen in der oben genannten Einrichtung (nachrichtlich): folgende Leistungstypen:

Inklusive Bildung. Informationen zum neuen Schulgesetzes für Baden-Württemberg Umsetzung - Abläufe

Einschätzskalen und Qualitätskriterienkataloge...41

Thüringer Kultusministerium in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

Impulse für die Gestaltung von Qualität an Ganztagsschulen

Leitfaden zur Tandembildung

Gemeinsam lernen. Einrichtung einer Kooperationsklasse der Heinrich- Hehrmann-Schule an der Bergwinkelgrundschule im Schuljahr 2012/2013

und damit verbundener sozialpädagogischer Begleitung

Leitfaden zur Elternarbeit zwischen den kommunalen Kindertageseinrichtungen des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen Dresden und den Eltern

Verhältnis von Pflege und Eingliederungshilfe aus rechtlicher Sicht. Dr. Edna Rasch

Gesamtelternbeirat der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Ravensburg (GEB KiTa Ravensburg)

Pflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Pflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Inhalt: 1.

Mindeststandards im Freiwilligen Sozialen Jahr (Inland) der Landesarbeitsgemeinschaft der FSJ-Träger in Rheinland-Pfalz

des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

Rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege

Rahmenleistungsvereinbarung für teilstationäre Einrichtungen

Betriebliches Engagement in der Kindertagesbetreuung. - Planung von betrieblichen Kitas - Belegplatzmodell

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen

Beispiel für eine Stellenbeschreibung. Leitung der Kindertageseinrichtung Kita- Leitung

Transkript:

Herausgabe / weitere Informationen: Ingrid Schmid Überregionale Arbeitsstelle Frühförderung Baden-Württemberg - Päd. Bereich beim Ref. 74 Regierungspräsidium Stuttgart Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart Tel.: 0711 904-17 461 Fax: 0711 904-17 492 E-Mail: Ingrid.Schmid@rps.bwl.de Download unter: http://www.kvjs.de/jugend/tagesbetreuung-vonkindern/inklusion.html?eid=dam_frontend_push&docid=6081

Rechtliche und offizielle Grundlagen 1. Kindertageseinrichtungen SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz Kindertagesbetreuungsgesetz KiTaG Baden-Württemberg (in der akt. Fassung) Finanzausgleichsgesetz FAG Baden-Württemberg (in der akt. Fassung) VwV Investitionen Kleinkindbetreuung (Bau und Ausstattung), 11.03.2008 - Hinweise des Sozialministeriums zur Umsetzung der VwV Investitionen Kleinkindbetreuung, 21.11.2008 Gemeinsame Empfehlung Befristetes Flexibilisierungspaket U3 (1. August 2013 bis 31. Juli 2015) des des Kultusministeriums, der kommunalen Landesverbände, des Kommunalverbands für Jugend und Soziales, der Kirchen, kirchlichen und freien Trägerverbände. Befristetes Flexibilisierungspaket zur gelingenden Umsetzung des Rechtsanspruchs ab 1. August 2013 auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Gemeinsame Empfehlung des Kultusministeriums, der kommunalen Landesverbände, des Kommunalverbands für Jugend und Soziales, der Kirchen, kirchlichen und freien Trägerverbände Zur Eingliederungshilfe und weiteren Unterstützungsmaßnahmen: SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz - 35a SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - 55, 56 SGB XII Sozialhilfe 53 60 Verordnung nach 60 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Eingliederungshilfe-Verordnung) SGB V Gesetzliche Krankenversicherung, 2a, 37 2. Schulkindergärten für Kinder mit Behinderung und sonderpädagogischem Förderbedarf 20 Schulgesetz VwV Schulkindergärten 1984 /1991 Bildungsplan für den Schulkindergarten für GB 1984 Jährlicher Organisationserlass aktuelle Fassung der Schullastenverordnung ( Sachkostenbeitrag) Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in baden-württembergischen Kindergärten und weiteren Kindertageseinrichtungen alle sonstigen geltenden rechtlichen Grundlagen für den schulischen Bereich (z.b. Arbeitszeitregelungen etc.) 3. Intensivkooperation: Schulkindergärten und Kindertageseinrichtung unter einem Dach die jeweils geltenden Grundlagen und Rahmenbedingungen für Kindertageseinrichtungen und Schulkindergärten Kooperationsvereinbarungen zwischen den beteiligten Einrichtungen und Trägern (siehe S. 6) 2

(Intensiv-)Kooperation Schulkindergarten-Kindertageseinrichtung Formen der Kooperation und Intensivkooperation von Schulkindergarten und Kindertageseinrichtung 1. Kooperation Schulkindergarten und Kindertageseinrichtung arbeiten als zwei getrennte Einrichtungen in der Regel an unterschiedlichen Standorten. Sie machen gemeinsame Projekte und Aktivitäten. Diese sind fest geplant kontinuierlich und finden auf allen Ebenen (Kinder, Eltern, Mitarbeiter/innen) statt. 2. Intensivkooperation Schulkindergarten und Kindertageseinrichtung sind unter einem Dach untergebracht. Kooperationspartner können alle Betriebsformen von Kindertageseinrichtungen und alle Typen von Schulkindergärten sein Die Einrichtungen bleiben formal als solche erhalten und kooperieren intensiv. Sie nutzen alle pädagogischen Gestaltungsmöglichkeiten "unter einem Dach". Mögliche Formen der Organisation und Gestaltung von Intensivkooperation Trägerschaft: Schulkindergarten und Kindertageseinrichtung unter einem Dach haben verschiedene Träger Schulkindergarten und Kindertageseinrichtung unter einem Dach haben den gleichen Träger Mögliche räumliche Organisationsformen: Ein Schulkindergarten und eine Kindertageseinrichtungen sind unter einem Dach untergebracht. Unterbringung / Auslagerung einer/ mehrerer Gruppe(n) des Schulkindergartens in einer Kindertageseinrichtung = Außengruppe/n des Schulkindergartens mit Intensivkooperation (unter einem Dach) Unterbringung / Auslagerung einer Gruppe der Kindertageseinrichtung in einem Schulkindergarten Austausch von Gruppen zwischen Schulkindergarten und Kindertageseinrichtung Mögliche zeitliche Organisationsformen: Gemeinsame Aktivitäten zu bestimmten Tagesabschnitten oder bei bestimmten Situationen / Inhalten / Projekten zeitweise Gruppenmischung in gemischten Gruppen über die ganze Zeit pädagogische und inhaltliche Gestaltung: Intensivkooperation findet auf allen Ebenen (Kinder, Eltern, Mitarbeiter/innen, Träger) statt. Planung und Konzeptionsentwicklung einer Intensivkooperation Grundlage für die Planung und Konzeptionsentwicklung ist die gründliche Prüfung, ob Bildung, Erziehung und Förderung für alle Kinder gewährleistet ist und der Auftrag des Schulkindergartens (=individuelle sonderpädagogische Förderung in Abhängigkeit vom Bedarf des Kindes) gesichert ist. Konzeptionsentwicklung mit den Beteiligten!! 3

Aufbau einer Intensivkooperation - Hinweise für die Vorgehensweise - Achtung: Der nachfolgend beschriebene Ablauf bezieht sich auf die Vorgehensweise bei Einrichtung einer Intensivkooperation mit bereits genehmigten Schulkindergarten- Gruppen. Wird für Intensivkooperation mit einer neu einzurichtenden Schulkindergarten- Gruppe geplant, ist die Einrichtung einer Gruppe als 1. Schritt mit dem Staatlichen Schulamt (SSA) und der Abteilung 7 beim zuständigen Regierungspräsidium (RP) zu klären und ggf. zu beantragen. Eventuelle Neueinrichtungen von Schulkindergartengruppen setzen derzeit und auch zukünftig die Analyse der Versorgung im Stadt- und/oder Landkreis in Verknüpfung mit der kommunalen Kindergarten-Bedarfsplanung voraus. Gesamtplanung der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Förderung für Kinder mit (drohender) Behinderung und sonderpädagogischem Förderbedarf in der Region statt Planung und Genehmigung von einzelnen Standorten. Grundsätzliches Sinnvoll: Beginn mit konkreter gemeinsamer inhaltlicher Arbeit in Form einer Kooperation - Miteinander etwas tun in Form von gemeinsamen Projekten, gemeinsamen Aktivitäten auf den Ebenen der Kinder, Eltern und Mitarbeiter/innen. - Mit kleinen Schritten beginnen! Gespräche: von intern nach extern! Gespräche mit Partnern zum Aufbau einer Intensivkooperation können nur durch das zuständige Staatliche Schulamt und dem Träger des Schulkindergartens mit dem Träger der Kindertageseinrichtung erfolgen. Daher ist es notwendig, diese nach ersten internen Überlegungen sehr frühzeitig zu informieren und einzubinden. Eltern werden an den Planungen beteiligt. Die Beteiligten vereinbaren die Form und den Zeitpunkt. Siehe: Ursula Espenhain, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg: "Gemeinsame Förderung von behinderten und nicht behinderten Kindern im Vorschulalter durch intensivierte Kooperation zwischen Schulkindergärten und allgemeinen Kindergärten - Arbeitspapier, Stand 7.4.2006. Hilfreich sind die Regelungen und Erfahrungen bei der Installierung von Außenklassen und Gruppenbezogenen Angeboten im Schulbereich. Vorgehensweise beim Aufbau einer Intensivkooperation 1. Interne Klärung im Team: Wollen wir eine Intensivkooperation mit gemeinsamer Unterbringung unter einem Dach und gemeinsamer Bildung und Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung? 2. Als Erfahrungsfeld (auch unabhängig von geplanter Intensivkooperation): Praktische Kooperation mit einer/der Kindertageseinrichtung aufbauen und miteinander mit Kindern und den Mitarbeiter/innen pädagogisch arbeiten 4

miteinander Erfahrungen sammeln - Einstellungen klären - Sichtweisen kennenlernen und abgleichen - Gelingensfaktoren, günstige Situationen erfahren - Hemmschwellen erkennen und miteinander abbauen - Gelingensfaktoren zum Ausgangspunkt für weitere Planungen und konzeptionelle Überlegungen nehmen 3. Sich informieren (Staatliches Schulamt - SSA, Regionale Arbeitsstelle Frühförderung, beim eigenen privaten Schulkindergartenträger, bei Einrichtungen mit Erfahrung, Überregionale Arbeitsstelle Frühförderung, Broschüre: Die Vielfalt leben,...) 4. Erste interne Gespräche mit Träger /SSA Schulkindergarten: - Privater Schulkindergarten: Gespräch mit dem Träger und in der Folge mit dem SSA - Öffentlicher Schulkindergarten: Gespräch mit dem SSA und dem Träger Kindertageseinrichtung: Gespräch mit dem Träger 5. Form und Zeitpunkt der Elternbeteiligung: Grundsätzliche Klärung durch den Schulkindergarten, dem Träger und dem Staatlichen Schulamt bzw. durch die Kindertageseinrichtung und den Träger 6. Kontaktaufnahme zum Kooperationspartner über die jeweiligen Träger und das SSA in Absprache gemeinsames Gespräch aller Beteiligten 7. Erste Überlegungen zu den Formen der gemeinsamen Arbeit und zu ersten Elementen einer gemeinsamen (Rahmen-)Konzeption. 8. Konkrete Planung durch die Kooperationspartner: Klare Absprachen bezüglich der Rahmenbedingungen, eingebrachten Ressourcen, Finanzierung, - Kooperationsvereinbarungen 9. Elternbeteiligung wie vereinbart 10. Erarbeitung einer gemeinsamen Konzeption 5

Klärungen und (Kooperations-)Vereinbarungen Erfahrungen mit bisherigen Intensivkooperationen von Schulkindergarten und Kindertageseinrichtungen unter einem Dach haben gezeigt, dass es für eine gute Zusammenarbeit von Einrichtungen unterschiedlicher Träger sinnvoll und notwendig ist, vorab folgende Fragen zu klären und miteinander zu vereinbaren: Personal: Eingesetztes Personal, Leitung, Dienstaufsicht, Fachaufsicht, Teamstrukturen, Aufgabenverteilung, gegenseitige Information, Besprechungen, Krankheitsstellvertretung kurzfristig, Regelungen zur Aufsicht, Verhalten im Notfall (Epilepsie, Allergie, ) und Anleitung dazu, Kinder: Aufnahmemodalitäten, Zusammenstellung der Gruppen, Gruppengröße, Gemeinsame Aktivitäten der Kinder, Notfälle, Aufsicht, Eltern Zusammenarbeit mit Eltern, Ansprechpartner/in für die Eltern des einzelnen Kindes, gemeinsame Aktivitäten mit Eltern, Elternvertretung Raum, Ausstattung, Finanzierung Nutzung von Räumen, Raumplan, evt. Mietvertrag, Finanzierung, Eingebrachte Materialien und Ausstattung, gemeinsam genutzte Räume, Ausstattung und Materialien, Etat, Gebühren für Betreuung, Gebühren für Essen, Öffnungs- und Schließzeiten, Betreuungszeiten, Betreuungszeiten außerhalb der Schulkindergartenzeit Einzugsgebiet/e Beförderung und ihre Finanzierung Hausrecht (Erste) Inhaltliche und konzeptionelle Vereinbarungen Leitgedanken der Zusammenarbeit, Gemeinsame Pädagogische Grundlagen und Zielsetzungen Gemeinsame Aktivitäten der Kinder, Fachkräfte und Eltern Zusammenarbeit mit Partnern Öffentlichkeitsarbeit, Vertretung der Einrichtung/en nach außen Vereinbarungen zu Datenschutz und Einwilligungserklärung Mitwirkung / Zustimmung der Gremien Kündigung Es empfiehlt sich, dies in einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtung, dem Träger des Schulkindergartens und dem Staatlichen Schulamt schriftlich festzuhalten. Inhalt der Kooperationsvereinbarung sind in einem ersten Abschnitt auch die Angaben zu den Einrichtungen selbst, ihren Trägern, der Betriebsformen der Kindertageseinrichtung, bzw. den Typ des Schulkindergartens, den Rechtsgrundlagen. Die Staatlichen Schulämter bzw. die freien Träger der Schulkindergärten können auf Anfrage einen ersten Entwurf für eine Kooperationsvereinbarung bei der Überregionalen Arbeitsstelle Frühförderung erhalten. Anfragen an: Ingrid.Schmid@rps.bwl.de 6