Leitbildentwicklung. zur Erstellung eines Inklusionsplans. für Bildungseinrichtungen im Kreis Kleve

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Transkript:

Leitbildentwicklung zur Erstellung eines Inklusionsplans für Bildungseinrichtungen im Kreis Kleve 1

Gliederung 1. Vorwort 2. Definition des Begriffs Inklusion 3. Haltungen zur Inklusion 4. Organisation inklusiver Förderung 4.1. Kindertagesstätten 4.2. Grundschulen 4.3. Weiterführende Schulen 4.4. Berufsbildende Schulen 4.5. Außerschulische Bildungseinrichtungen 5. Einzelbereiche / Handlungsfelder 2

1. Vorwort Durch Entscheidung der Bildungskonferenz arbeitet das Bildungsbüro derzeit schwerpunktmäßig in den Arbeitsfeldern Individuelle Förderung, Inklusion und Berufs- und Studienorientierung". Die für diese Bereiche erforderlichen Facharbeitskreise sind gebildet und haben ihre Arbeit aufgenommen. Die 2006 von den Vereinten Nationen (UN) und 2009 von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte Konvention fordert Inklusion und definiert Inklusion als ein Menschenrecht, das dazu verpflichtet, die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben umzusetzen. In enger Abstimmung mit der Schulaufsicht, dem Kompetenzteam und den Kommunen im Kreis Kleve ist ein Leitbild für die Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems vom Facharbeitskreis Inklusion entwickelt worden. Dieses Leitbild dient der Orientierung und gibt Handlungsempfehlungen zur Erstellung eines erforderlichen Inklusionsplans der Bildungseinrichtungen im Kreis Kleve. Daneben soll es helfen, das Engagement aller Beteiligten zielorientiert zu vernetzen. Die Umsetzung dieses Leitbildes ist ein Prozess, der regelmäßig reflektiert und evaluiert werden muss, so dass regelmäßige Überarbeitungen, Veränderungen oder Konkretisierungen wichtige Grundaufgaben in diesem Prozess sind. 2. Definition des Begriffs Inklusion Inklusion wird verstanden als Prozess, als ein Ideal, nach dem Bildungseinrichtungen streben können, das aber nie vollständig erreicht wird, wobei jedoch jeder Schritt für Betroffene und auch für Nicht-Betroffene gleichsam bedeutsam ist. Inklusion hat die Zielsetzung, alle Barrieren in Bildung und Erziehung aufzuheben. Inklusion sieht Heterogenität und Andersartigkeit von Menschen nicht als Belastung, sondern als Potenzial auf dem Weg zur Entwicklung einer Gesellschaft der Vielfalt und einer Teilhabe für alle. Auf Kindertagesstätten und Schulen bezogen beschränkt Inklusion sich nicht auf Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, sondern auf alle, die von Ausgrenzung und fehlender Teilnahme bedroht sind. Zum Beispiel: Kinder und Jugendliche mit besonderer Begabung Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund, mit fehlenden deutschen Sprachkenntnissen und aus anderen Kulturen Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsrückständen und Teilleistungsstörungen Kinder und Jugendliche mit schweren Krankheiten Kinder und Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten und anderen emotional-sozialen Problemen Kinder und Jugendliche, die sozial benachteiligt oder gefährdet sind 3

Zielsetzungen / Handlungsfelder Jede Bildungseinrichtung entwickelt mit allen Beteiligten ein inklusives Leitbild als Bestandteil des Programms der Einrichtung. Für Kinder und Jugendliche, die von Ausgrenzung und fehlender Teilhabe bedroht sind, erstellt die Bildungseinrichtung einen fortlaufenden individuellen Förderplan. Jede Bildungseinrichtung vermittelt die Intentionen und Zielsetzungen der Inklusion auch an nicht betroffene Kinder und Jugendliche und bereitet diese auf den Umgang und die Zusammenarbeit mit Menschen, die von Ausgrenzung und fehlender Teilhabe bedroht sind, vor. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter der Bildungseinrichtung empfindet sich selbst verantwortlich für inklusives Arbeiten und ist bereit, in diesem Feld getroffene Vereinbarungen einzuhalten und umzusetzen. 3. Haltungen zur Inklusion Die unter Punkt 2 vereinbarte umfassende Definition des Begriffs Inklusion ergibt eine deutliche Verantwortungsübernahme aller Bildungseinrichtungen. Inklusive Schulen benötigen zur qualitativen Erfüllung ihrer Aufgabe sonderpädagogische Kompetenz. Allerdings liegt die Verantwortung für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht nur bei der sonderpädagogischen Lehrkraft, sondern bei allen Lehrkräften der Klasse. Multiprofessionelle Teams übernehmen gemeinsam Verantwortung für die Planung, Durchführung und Evaluation der Förderung aller Kinder und Jugendlichen. Dadurch wird die Teilhabe an Kulturen, Bildung und sozialer Gemeinschaft in der Einrichtung ermöglicht. Zielsetzungen / Handlungsfelder Nutzung des Index für Inklusion zur Erreichung eines gemeinsamen Grundverständnisses und Verantwortungsbewusstseins 4. Organisation inklusiver Förderung 4.1. Kindertagesstätten Im Kreis Kleve gibt es bereits ein flächendeckendes, relativ ortsnahes Angebot integrativer Gruppen in den Kindertagesstätten. Dies entbindet die anderen Kindertagesstätten jedoch nicht von ihrer Eigenverantwortung für Inklusion und von ihrer Verpflichtung der Einbeziehung möglichst aller Kinder ihrer Wohnumgebung. 4

Zielsetzungen / Handlungsempfehlungen Sorgfältige Auswertung des Sprachstandsfeststellungsverfahrens Delfin 4 Sicherung einer qualitativen Sprachförderung besonders der im Sprachstandsfeststellungsverfahren als förderbedürftig definierten Kinder Entwicklung bzw. Ausbau eines Übergangsmanagements Kindergarten Grundschule unter Beachtung des individuellen Entwicklungsstandes des Kindes und des Schulfähigkeitsprofils Entwicklung einer Handreichung für den Übergang Kindergarten Grundschule Verbesserung der Beratungs- und Kooperationsstruktur durch die Einrichtung kommunaler Förderkonferenzen, in denen zumindest jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der Grundschule, der Sonderpädagogik, der Kindertagesstätte und ggf. weitere Fachkräfte (z.b. Jugendhilfe) vertreten sind. 4.2. Grundschulen Grundsätzlich sind alle Grundschulen im Kreis Kleve Inklusionsschulen und verpflichtet und bereit, Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufzunehmen und inklusiv zu beschulen und zu fördern. Bei Schülerinnen und Schülern, die auf der Grundlage der Richtlinien und Lehrpläne der Grundschule (zielgleich) unterrichtet werden können erfolgt im Regelfall die Förderung an der nächstgelegenen Grundschule auch als Einzelintegration. Dies gilt vornehmlich für Kinder mit den Förderschwerpunkten Hören und Kommunikation und Sehen, aber auch für den Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung. Für die anderen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf benennt jeder Schulträger nach Rücksprache mit der Schulaufsicht auf der Grundlage des Bedarfs und der räumlichen Voraussetzungen zumindest eine Schwerpunktschule. Zudem benennt er eine Grundschule als Schwerpunktschule, sofern er nicht alle Grundschulen seiner Kommune als Schulen mit gemeinsamem Lernen bestimmt. Zudem benennt er eine Grundschule, bei der kurzfristig die für einzelne Kinder erforderliche Barrierefreiheit hergestellt werden kann. Daneben sichert das Schulamt für den Kreis Kleve in Abstimmung mit den Schulträgern ein relativ ortsnahes Angebot an Förderschulen und Unterstützungszentren. Der Erhalt von Förderschulen bestimmt sich jedoch durch vorhandenen Elternwunsch und durch das Erreichen eines geordneten Schulbetriebs. Zielsetzungen / Handlungsempfehlungen Wesentliche Zielsetzung für Grundschulkinder ist die Weiterentwicklung der Grundschule als Schule aller Kinder und als Ort gemeinsamen Lernens, damit Kinder dort zur Schule gehen können, wo sie wohnen. 5

Alle Schulträger bieten kurzfristig ein verlässliches Grundschulangebot für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an und unterstützen die Schulen durch Schaffung der erforderlichen räumlichen und baulichen Voraussetzungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und ihrer finanziellen Möglichkeiten. Die Schulaufsicht vermeidet in Abstimmung mit den Schulträgern und Schulleitungen eine zu hohe Konzentrierung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einzelnen Schulen und/oder Klassen. Gestaltung des Übergangsmanagements Kindertagesstätte/Grundschule und Grundschule/ weiterführende Schule Sicherung einer ergänzenden Förderung auch im offenen Ganztag der Grundschule Verbesserung der Vernetzung und der gemeinsamen Beratung bei der Schul- und Jugendhilfeplanung Unterstützung der Schulen bei der Konzeptentwicklung und durch Fortbildungsangebote 4.3. Weiterführende Schulen Auch für die weiterführenden Schulen gilt, dass alle Schulformen verpflichtet und bereit sind, Inklusion konzeptionell in ihr Schulprogramm aufzunehmen und gemeinsames Lernen anzubieten. Durch den häufigen Wunsch von Erziehungsberechtigten nach Fortführung gemeinsamen Lernens im Anschluss an die Grundschule sind auch die Schulträger in der Pflicht, ein Schulangebot für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bereitzuhalten und auch eine relativ ortsnahe barrierefreie Schule zu benennen. Zielsetzungen / Handlungsempfehlungen Alle Schulträger bieten kurzfristig ein verlässliches Schulangebot an weiterführenden Schulen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an und unterstützen die Schulen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und ihrer finanziellen Möglichkeiten durch Schaffung der räumlichen und baulichen Möglichkeiten. Zielgleich zu unterrichtende Schülerinnen und Schüler werden im Regelfall auch als Einzelintegration in der Schulform unterrichtet, die ihrem Lern- und Leistungsvermögen entspricht Die Schulaufsicht vermeidet in Abstimmung mit den Schulträgern und Schulleitungen eine zu hohe Konzentrierung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einzelnen Schulen und/oder Klassen. Die Schulträger unterstützen die Schulen durch Schaffung der erforderlichen räum- 6

lichen und baulichen Voraussetzungen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten. Verbesserung der Vernetzung und der gemeinsamen Beratung bei der Schul- und Jugendhilfeplanung Entwicklung bzw. Ausbau eines Übergangsmanagements Grundschule weiterführende Schule und Erstellung einer Handreichung für die Gestaltung der Elternberatung Unterstützung der Schulen bei der Konzeptentwicklung und durch Fortbildungsangebote 4.4. Berufsbildende Schulen Auch die berufsbildenden Schulen haben den Auftrag, inklusiv zu arbeiten und durch individualisierte Konzepte Barrieren in Bildung und Erziehung aufzuheben. Erster Schritt auf diesem Weg ist eine sorgfältige Analyse der Ausgangssituation. Zielsetzungen / Handlungsempfehlungen Analyse der Ausgangssituation in enger Absprache mit den Schulleitungen der berufsbildenden Schulen Konzeptentwicklungen auf der Grundlage der Bestandsaufnahme 4.5. Außerschulische Bildungseinrichtungen Außerschulische Bildungseinrichtungen sind Teil des Inklusionsprozesses, bei dem sie eigne regional hohe Bedeutung besitzen. Zielsetzungen / Handlungsfelder Erfassung der Bildungseinrichtungen im Kreis Kleve, die inklusiv arbeiten Beteiligung dieser Einrichtungen am Informations- und Entwicklungsprozess Unterstützung der Verbesserung von regionalen Vernetzungen von schulischen und außerschulischen Einrichtungen 5. Einzelbereiche / Handlungsfelder Als konkrete Hilfen für den Inklusionsprozess werden den Bildungseinrichtungen Unterstützungsmedien zu verschiedenen Bereichen zur Verfügung gestellt. Vorhandene Handreichungen werden dabei gesichtet und ggf. überarbeitet. 7

Erstellung von Unterstützungsmedien / Handreichungen zu folgenden Bereichen: - Vorschulische Sprachförderung - Förderung von Kindern und Jugendlichen ohne hinreichende Deutschkenntnisse - Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderer Begabung - Förderung autistischer Kinder und Jugendlicher - Empfehlungen für das Übergangsmanagement Kindergarten Grundschule - Empfehlungen für das Übergangsmanagement Grundschule weiterführende Schule - Empfehlungen für das Übergangsmanagement weiterführende Schule Berufs- und Studienorientierung - Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten - Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Dyskalkulie - Handreichung zur individuellen Förderplanung 8