1 Fachbrief zur Abiturprüfung Musik Die Aufgabenkommission Musik MV

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Transkript:

1 Fachbrief zur Abiturprüfung Musik Die Aufgabenkommission Musik MV Zur praktischen Leistung in der Abiturprüfung Musik Die praktische Leistung in der Abiturprüfung Musik gibt dem Prüfling die Möglichkeit, Fähigkeiten und Fertigkeiten aus dem schulischen und außerschulischen Bereich nach mehrwöchiger Vorbereitung einzubringen. Dies ist ein Alleinstellungsmerkmal des Faches Musik. Die Bewertung dieser Leistung muss daher aus einem Blickwinkel der Abschlussprüfung zur allgemeinen Hochschulreife vorgenommen werden und an dem Anspruchsniveau geisteswissenschaftlicher und naturwissenschaftlicher Abiturprüfungen gemessen werden können. Im Fach Musik (grundlegendes Anforderungsniveau) sind dabei vokale oder instrumentale Beiträge angemessen, die vergleichbar aus der Arbeit des Faches Musik in der gymnasialen Laufbahn erwachsen. Die Fachschaft der einzelnen Schule entscheidet durch dokumentierten Fachschaftsbeschluss, in welchen Besetzungsformen (solistisch und/oder im Ensemble) Leistungen erwartet werden. Im Bereich der Stimme sollen dabei grundlegende Gesangstechniken, Intonation und in der Gruppenleistung auch die sichere Mehrstimmigkeit sicht- und hörbar werden. Die Auswahl der Lieder und der Vortrag sollen Ausdruck einer eigenständig erarbeiteten Interpretation sein und das grundlegende musikalische Verständnis der vorgetragenen Stücke zeigen. Eine sehr gute Leistung zeigt in zwei unterschiedlichen Gattungen/Genres und/oder zwei unterschiedlichen Stilepochen eine interpretatorische Variabilität. Die Improvisation (z.b. der Scat-Gesang in einem Jazz-Standard) oder die souveräne Mehrstimmigkeit in der Gruppenleistung sind weiterhin typisch für eine sehr gute Leistung. Dieser Anspruch lässt sich ebenso auf das instrumentale Musizieren übertragen, in dem aus zwei unterschiedlichen Gattungen/Genres und/oder zwei unterschiedlichen Stilepochen vorgetragen wird. Das Musizieren in einer kleinen Gruppe bis hin zu einem größeren Ensemble zeigt dabei unabhängig vom Anforderungsniveau des einzelnen Stückes die Fähigkeiten zum gemeinsamen musikalischen Handeln und in der Vorbereitung ebenso zur Organisation und Anleitung der Gruppe. Die instrumentale Leistung des Prüflings muss dabei deutlich erkennbar sein. Auch hier kann das Solo/ die Improvisation ein Richtwert für eine sehr gute Leistung sein. In durchkomponierter Musik entscheidet das mit dem Lehrer abgestimmte Anforderungsniveau zusammen mit der Darbietung über die Möglichkeit einer sehr guten Bewertung. Die Bewertung bezieht jeweils sowohl den technischen Vortrag als auch die gezeigte Musikalität, die Ausdruckstiefe der Interpretation mit ein. Bringt der Prüfling Fähigkeiten und Fertigkeiten in die Abiturprüfung ein, die aufgrund außerschulischer Praxis über denen des allgemein bildenden Musikunterrichts liegen, so ist dennoch der schulische Standard anzulegen. Ein komplexeres Stück darf jedoch nicht automatisch zu einer positiveren Bewertung führen, wenn nicht auch die technische und interpretatorische Darbietung am Prüfungstag dieses rechtfertigt. Die SchülerInnen sind hierüber rechtzeitig zu beraten. Zur Einordnung der erteilten Bewertung sind die Beurteilungskriterien: in besonderem Maße (13-15 Punkte), in vollem Maße (12-10 Punkte) etc. zu beachten.

2 Fachbrief zur Abiturprüfung Musik Die Aufgabenkommission Musik MV Zur Objektivierbarkeit der Bewertung muss die praktische Leistung von mindestens zwei ausgebildeten MusiklehrerInnen/ Musikpädagogen abgenommen werden. Die Prüfung muss insgesamt von mindesten drei Prüfenden abgenommen werden. Die Prüfenden dürfen dabei nicht Mitwirkende an der praktischen Leistung sein. Gemäß der Abiturprüfungsverordnung ist der praktische Teil aufzunehmen und zu archivieren (Abiturprüfungsverordnung 14 Absatz 2 und 4 sowie 19 Absatz 7). Die prozentuale Gewichtung der praktischen Leistung im schriftlichen Abitur wird auf Grundlage der geltenden Verordnungen durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur festgelegt. (Die Gewichtung innerhalb der mündlichen Prüfung regelt die Abiturprüfungsverordnung in 25 Absatz 1.) Im Hauptfach Musik (erhöhtes Anforderungsniveau) steigt das Anspruchsniveau der praktischen Leistung. In der Regel werden hier Leistungen erbracht, die auf den verschiedensten Instrumenten außerhalb des schulmusikalischen Spektrums auch durch außerschulischen Unterricht vorbereitet werden. Für das Verständnis der erhöhten Erwartung sind die Bemerkungen eingangs dieses Textes heranzuziehen. Dem Prüfling wird Gelegenheit gegeben, außerhalb der Schule und auf lange Sicht ausgebildete Fähigkeiten und Fertigkeiten vorteilhaft in die Abiturprüfung einzubringen und damit 40% der Prüfungsnote langfristig vorzubereiten. Über das erhöhte Anforderungsniveau der praktischen Leistung sind die SchülerInnen bei der Einwahl in das Hauptfach Musik zu beraten. Diese Beratung ist zu dokumentieren. Die Bewertung bezieht auch hier jeweils sowohl den technischen Vortrag als auch die gezeigte Musikalität, die Ausdruckstiefe der Interpretation mit ein. Die erhöhte Anforderung drückt sich wiederum in der korrespondierenden technischen und musikalisch interpretatorischen Leistung aus. Ein komplexeres Stück darf nicht automatisch zu einer positiveren Bewertung führen, wenn nicht auch die technische und interpretatorische Darbietung am Prüfungstag dieses rechtfertigt. Zur Einordnung der erteilten Bewertung sind die Beurteilungskriterien: in besonderem Maße (13-15 Punkte), in vollem Maße (12-10 Punkte) etc. zu beachten. Das Anspruchsniveau richtet sich nach dem Leistungsstand des Schülers/ der Schülerin im letzten Semester. In der Auswahl der Stücke soll die Balance zwischen der dem Leistungsstand entsprechenden technischen Herausforderung und der musikalischen Gestaltungsfähigkeit in einer Prüfungssituation gefunden werden. Die Qualitätsanforderungen der Mittelstufe im Strukturplan des Verbandes Deutscher Musikschulen bilden die Grundlage einer guten Bewertung (Strukturplan des VdM, 2009). Aufführungen von notierten Eigenkompositionen und weitere Umsetzungsformen von Musik sind als praktische Leistung dann zulässig, wenn sie den EPA Musik in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Für diesen Prüfungsteil sind 15 Minuten veranschlagt (siehe Vorabhinweise).

3 Fachbrief zur Abiturprüfung Musik Die Aufgabenkommission Musik MV In den Vorabhinweisen zur Abiturprüfung Musik heißt es ab dem Prüfungsjahr 2018/2019: Im praktischen Prüfungsteil der Aufgabenblöcke I-III bietet die Schülerin/der Schüler ein Programm dar, auf das sie/er sich 30 Arbeitstage gerechnet vom Tag der Musikprüfung vorbereiten konnte. Sein Inhalt muss mit der Fachlehrkraft abgestimmt sein. Es besteht aus einem von der Schülerin bzw. dem Schüler festgelegten Wahlteil und im Hauptfach weiterhin aus einem von der Lehrkraft bestimmten Pflichtstück. Für das Programm werden Musikstücke ausgewählt, die sowohl das Vermittlungsniveau des Fachs/Hauptfachs als auch die individuelle Leistungsfähigkeit der Schülerin bzw. des Schülers angemessen berücksichtigen. Die Musikstücke des Programms sollen sich in stilistischer und musikhistorischer Art voneinander unterscheiden. Ensemblespiel ist bis zum Rahmen von Kammermusik oder Bands möglich, die Einzelleistung der Schülerin bzw. des Schülers muss dabei aber zweifelsfrei erkennbar sein. Der praktische Prüfungsteil in Musik ist vollständig auf Tonträger aufzunehmen. Für den Aufgabenblock IV sucht die Lehrkraft in Zusammenarbeit mit der Instrumentallehrkraft geeignete, der Schülerin bzw. dem Schüler nicht bekannte Musikstücke vor der Prüfung aus. Diese Stücke müssen dem Leistungsvermögen der Schülerin bzw. des Schülers entsprechen. Die Instrumentallehrkraft ist über ihre Schweigepflicht zu belehren. Die Zeit des Vorspiels in Aufgabenblock IV wird der Bearbeitungszeit aufgeschlagen. Zur Aufgabenstellung innerhalb der Abituraufgabenkommission Musik Die Abituraufgabenkommission Musik (AKMu) in MV bereitet jeweils im Herbst eines Jahres in erster Lesung die schriftlichen Aufgaben des jeweils übernächsten Jahres vor und bearbeitet diese dann laufend weiter bis zur Fertigstellung im Frühjahr des der Prüfung vorangehenden Kalenderjahres. Bereits seit mehreren Jahren durchlaufen die zentralen Themenbezüge dabei zyklisch den Rhythmus von Wiener Klassik (z.b. 2015), Moderne (2016), Romantik (2017) und Barock (2018). Hierbei stehen sowohl jeweils die typischen Formmodelle der Epoche, Gattungen, Komponisten aber auch fächerübergreifend thematische Aspekte der Geschichte und des Zeitgeistes im Mittelpunkt. Den Wünschen vieler KollegInnen entsprechend versuchen wir dabei immer, so es sinnstiftend möglich ist, für die Prüflinge des grundlegenden Anforderungsniveaus ein Stück populärer Musik in die Aufgabenstellung miteinzubeziehen, um die Musik vergangener Zeiten thematisch und formal zur Musik der Gegenwart in Beziehung setzen zu können. Seit dem Abitur 2017 und in den kommenden Jahren schlagen wir aus der jeweils zentralen Epoche thematische Brücken in andere Schaffenszeiten, um auch hier den verschiedenen Zugangsweisen vor Ort und den Interessen der Lehrenden und Lernenden Raum geben zu

4 Fachbrief zur Abiturprüfung Musik Die Aufgabenkommission Musik MV können. 2017 übertrugen wir so den Begriff des Romantischen ausgehend von der Musik des 19. Jahrhunderts z.b. auch in den Bereich der Popularmusik und in den Bereich der Aufführungspraxis. 2018 werden auf der Basis eingehender Beschäftigung mit der Musik des Barock dessen Elemente in der Musik des 20. Jahrhunderts besprochen. 2019 verbindet das Thema Das Konzert- ein Klassiker die zentralen Gattungen der Instrumentalmusik der Wiener Klassik mit Musik anderer Zeitalter, die sich diesen Gattungen zuwendet. Weiterhin findet sich in den Vorabhinweisen jeweils eine Werkauswahl, die den inhaltlichen Rahmen des Unterrichts impliziert, ohne eine Garantie für den Einsatz genau dieser Werke zu geben, da sie im Sinne eines zentralen Abiturs durch adäquate Stücke ersetzt werden, um die im Unterricht erworbenen methodischen Fähigkeiten der Analyse und Interpretation, Erörterung oder Komposition im Sinne eines Transfers zu ermöglichen. Einige Werkvorgaben oder deren adäquaten Vertreter vermissen Sie ggf. regelmäßig in den tatsächlichen Aufgabenstellungen. Bitte bedenken Sie dabei, dass wir einen kompletten Zweitsatz von Aufgaben für den Ersatzfall erarbeiten müssen und die von Ihnen vermissten Thematiken mit hoher Wahrscheinlichkeit darin abgearbeitet sind. Die Lehrerhinweise zu den Prüfungsaufgaben geben Ihnen jeweils den Rahmen der Bewertung vor, der in seiner inhaltlichen Tiefe jeweils auf die Bearbeitung in gutem bis sehr gutem Maße abzielt. In seinem formalen Anspruch ist er daher im Sinne des Zentralabiturs verbindlich. Gleichwohl ist es der Musik und ihren Erscheinungsformen immanent, dass sie zu verschiedenen Zeiten aus verschiedenen Perspektiven ebenso verschieden wahrgenommen und interpretiert werden können. Solange die fachsprachlichen Mittel und musikanalytischen Techniken vom Prüfling korrekt angewendet werden, sind alternative Sichtweisen und Ergebnisse, die nicht in ihrer dargelegten Qualität jedoch inhaltlich nachvollziehbar von den Ausführungen der Lehrerhinweise abweichen, zulässig. Der großen Spannbreite von Zugangsweisen zum von uns vorgegebenen Rahmen tragen wir, wo es möglich und sinnvoll erscheint, jeweils in den Lehrerhinweisen mit einem Satz wie folgt Rechnung: Mit dieser Parallele zur Musik der Wiener Klassik wird dem Prüfling Raum gegeben, über die Rolle von Formprinzipien in der Musik zu sprechen und hier die im Unterricht vor Ort fokussierten Inhalte zu verbinden. (Abitur 2015) Eine Nachfrage wird gelegentlich mit Vehemenz an uns herangetragen: Warum erscheinen in den Vorabhinweisen nicht überwiegend Werke aus den vorliegenden Musikbüchern? Diese Nachfrage ist für uns zunächst nachvollziehbar, jedoch gilt es zu beachten, dass in Mecklenburg-Vorpommern seit 1991 im Leistungskurs Musik und seit 2002 auch im Grundkurs Aufgaben für das Abitur Musik gefunden werden müssen. Da viele dieser Aufgaben sowohl online als auch in Printversionen vorliegen, müssen Wiederholungen und Vorausschaubarkeit soweit es geht vermieden werden. Weiterhin kann bei der stetig wachsendende Vielfalt der zugelassenen Musikbücher nicht mehr von ein oder zwei in jeder Schule vorhandenen Standardwerken ausgegangen werden, nach denen sich die AKMu richten könnte.

5 Fachbrief zur Abiturprüfung Musik Die Aufgabenkommission Musik MV Die sich heute immer weiter verbessernde Verfügbarkeit von Schriften über Musik, gedruckten und digitalen Noten und legalen Quellen zum Download dieser und ihrer dazugehörigen Audiodateien erleichtern den Zugang zu den von uns vorgegebenen Werken jedoch in der Regel immer mehr. Gleichzeitig erkennen wir, dass die Arbeit an Techniken der Analyse, Interpretation, Komposition und Erörterung sowie die musikgeschichtlichen und historischen Bezüge immer exemplarisch an den Lehrbüchern und ergänzenden Materialien entlang erfolgen kann und dadurch der Transfer dieser Arbeit auf die tatsächlichen Prüfungsthemen möglich sein soll. Die Mitglieder der Abituraufgabenkommission Musik Juli 2017