Seite 1 von 5 Jobcenter Berl i n Treptow-Köpen ick Groß-Berliner-Damm 73a-e Kundennummer: Erstellt am: 13.01.2014 Ei n g I iederu n gsverei n baru ng zwischen und gültig bis Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick 12.07.2014 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird Zie!(e) lntegration in den 1. AM 1. Unterstützung durch Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick Diese Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Leistungen zu Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB ll). Ab Anspruchsbeginn können die folgenden aufgeführten Leistungen (auch rückwirkend) mit dem Tag der Entstehung des Anspruchs auf Leistungen nach dem SGB ll beantragt werden. Er bietet lhnen die Teilnahme an der Maßnahme. Neukundencenter nach 16 Abs. 1 SGB ll i. V.m. 45 SGB lll an. Maßnahmeträger und Maßnahmeort: tüv Rfreinland Akademie GmbH N L Berlin-Johannisthal Sportfliegerstr. 9 www.tuv.com/akademie-berlin Zeitrahmen Die Zuweisungsdauer beträgt 4 Wochen, beginnend mit dem 20.01.2014. Die Maßnahme soll lhre berufliche Eingliederung durch eine Kombination der Fördermöglichkeiten nach 45 SGB lll unterstützen, Ziel ist die lntegration auf dem ersten Arbeitsmarkt Für die Dauer der Teilnahme an der Maßnahme wird dem Träger tüv Rheinland Akademie Gmbl-l ein Zugriff auf lhre selektiven Bewerberdaten von dem Träger der Grundsicherung in dem Vermittlungs-/Beratungs- und lnformationssystems (VerBlS) eingeräumt.
Seite 2 von 5 1. Fortsetzung der Unterstützung durch Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick Während der Maßnahme wird keine Ortsabwesenheit gewährt. Nachgewiesene Fahrkosten in Höhe der niedrigsten Beförderungsklasse des öffentlichen Beförderungsmittels, in einem Umfang von max. 36,00 Euro (Berlin-Ticket) monatlich werden für den Zeitraum der Maßnahme erstattet. Grundsätzlich werden während der Maßnahme durch den Träger der Grundsicherung keine Förderleistungen an Arbeitgeber gewährt und der Träger der Grundsicherung stellt lhnen keinen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für die lnanspruchnahme privater Arbeitsvermittler aus. Grundsätzlich werden während der Zuweisungsdauer durch den Träger der Grundsicherung keine Kosten für Bewerbungen übernommen, da diese ein fester Bestandteil der Maßnahme sind und durch den Maßnahmeträger abgedeckt werden müssen. Kommt der zuständige Träger seinen in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflichten nicht nach, ist ihm innerhalb einer Frist von 4 Wochen das Recht der Nacherfüllung einzuräumen. lst eine Nachbesserung tatsächlich nicht möglich, muss er folgende Ersatzmaßnahme anbieten : Ausgabe von Vermittlu ngsvorschlägen. 2. Bemühungen von Sie nehmen an der Maßnahme: Neukundencenter gemäß lll zur beruflichen Eingliederung teil. '16 Abs. 1 SGB ll i.v.m. 45 SGB Die Maßnahme soll lhre berufliche Eingliederung durch Kombination der Fördermöglichkeiten nach 45 SGB lll unterstützen. Maßnahmeträger und Maßnahmeort: tüv Rneintand Akademie GmbH N L Berlin-Johannisthal Sportfliegerstr. 9 www.tuv.com/akademie-berlin Zeitrahmen und Ziel: Die Zuweisungsdauer beträgt 4 Wochen, beginnend mit dem 20.01.2014. Es besteht eine Anwesenheitspflicht von 3 Arbeitstagen pro Woche. Zu lhren Mitwirkungspflichten zählen hierbei. - Einhaltung der mit dem Träger vereinbarten Termine, aktive Mitwirkung bis zum Ende der Zuweisungsdauer, aktive Mitarbeit bei Bemühungen, lhr Potential in Bezug auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu nutzen, aktive Mitwirkung bei allen auf die berufliche Eingliederung abzielenden Leistungen. - Hiezu gehört auch die Annahme von Arbeitsangeboten durch den Maßnahmeträger. Nichterscheinen zur Maßnahme aus Gründen wie Arbeitsunfähigkeit, sind dem Träger in geeigneter Weise (2.8. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) innerhalb von 3 Werktagen nachzuweisen. Für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit vor Meldung bei dem Träger der Aktivierungsmaßnahme, sind Sie verpflichtet, sich nach Genesung beim Träger zu melden bzw. vorzustellen Sie sind verpflichtet, sich am letzten Fehltag telefonisch bzw. am auf das Ende der Fehlzeit folgenden ersten Werktag persönlich bei TÜV zu melden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um entschuldigte oder unentschuldigte Fehltage handelt. lm Falle einer verspäteten Meldung und einer kuzfristig vollständigen Auslastung der Maßnahme kann der Zuweisungsbeginn durch den Träger tüv Rneinland Akademie GmbH eigenständig angepasst werden. Nach Teilnahmebeginn erhalten Sie eine entsprechend angepasste Eingliederungsvereinbarung.
Seite 3 von 5 2. Fortsetzung der Bemühungen von Sie nehmen Kontakt zu Arbeitgebern und Maßnahmeträgern innerhalb von 3 Kalendertagen nach Erhalt des Vermittlungsvorschlags auf, auch wenn dieser keine gesonderte Rechtsfolgenbelehru ng enthält. Fehltage werden im Rahmen der Laufzeit der:maßnahme an die Regelteilnahmedauer angehängt. Sie teilen leistungsrelevante Veränderungen innerhalb einer Woche nach Eintritt Bekanntwerden dem Jobcenter mit. / Für die Dauer der Teilnahme an der Maßnahme wrrd dem Träger TÜV Rheinland Akademie GmbH ein Zugriff auf lhre selektiven Bewerberdaten von dem Träger der Grundsicherung in dem Vermittlun gsjberatu n gs- u nd I nformationssystems (VerBl S) ei ngeräu mt. Die Datenspeicherung dient ausschließlich zur Planung der lntegrationsstrategien und kann von anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters und der Bundesagentur für Arbeit im Vertretungsfall eingesehen werden. Für andere Zwecke ist eine Verarbeitung oder Nutzung weder geplant noch zulässig. Eine Weitergabe oder Übermittlung derartiger Daten an für diese Fälle nicht zuständige Personen (auch innerhalb der Jobcenter und Arbeitsagenturen) ist nicht zulässig. Für eine Weitergabe der Daten an Dritte im Rahmen der lntegrationsstrategien ist eine gesonderte Einverständniserklärung erforderlich. Aus lhrer Einwilligung dürfen lhnen keinerlei Nachteile enrvachsen. Sie wissen, dass Sie diese Erklärung jederzeit widerrufen können. lhr Einverständnis können Sie auch beschränken. Einverständn iserkläru ng Mit der Unterzeichnung der Eingliederungsvereinbarung erklären Sie sich bereit, dass der Träger tüv nheintand Akademie GmbH personenbezogene Daten von lhnen erheben, speichern und verwenden darf. : Der Träger TÜV Rheinland Akademie GmbH ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften zum Sozialdatenschutz einzuhalten. Vom Jobcenter werden ausschließlich Daten an den Träger weitergeleitet, die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben im Rahmen der 16Abs. 1 SGB ll i. V. m. 45 SGBlll notwendig sind. Wenn personenbezogene Daten von lhnen im Rahmen der fachlichen Zusammenarbeit mit TÜV Rheinland Akademie GmbH zum Themenblock der lntegration und der lntegrationsvorbereitung verurrrendet werden, verstößt dies nicht gegen den Datenschutz. Mit der Unterzeichnung der Eingliederungsvereinbarung erklären Sie sich bereit, dass der Träger TÜV Rheinland Akademie GmbH bei einer Arbeitsaufnahme einen Beschäftigungsnachweis bei lhrem Arbeitgeber einholen darf. Unabhängig davon, ob Sie die Datenschutzerklärung unterschreiben, ist die Teilnahme an der Maßnahme verpflichtend. Sie haben jederzeit das Recht, von lhrem Auskunftsrecht Gebrauch zu machen und Einsicht in lhre erhobenen Daten bzw. Akten zu verlangen. Unrichtige Daten werden von uns unvezüglich nach Kenntnis berichtigt. Sie wurden von lhrer lntegrationsfachkraft darauf hingewiesen, dass keine Verpflichtung zur Abgabe dieser Einverständniserklärung besteht. Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen. Halten Sie sich innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches auf, muss sichergestellt sein, dass Sie persönlich an jedem Werktag an lhrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von lhnen benannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichbar sind. zeit und ortsnahen Bereich gehören für Sie alle Orte in der Umgebung lhres Grundsicherungsträgers, von denen Sie in der Lage sind, Vorsprachen täglich wahrzunehmen. Zum Sie sind verpflichtet, Anderungen (2.B. Krankheit, Arbeitsaufnahme, Umzug) unverzüglich mitzuteilen und bei einer Ortsabwesenheit (Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches)vorab die Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners einzuholen. Bei einer nicht genehmigten Ortsabwesenheit entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld li, auch
Seite 4 von 5 bei nachträglichem Bekanntwerden. Eine nachträgliche Genehmigung ist im begründete.n Einzelfall möglich. Wird ein gunui..'*igi"i auswartiger Aufenlna[ unerlaubt vlrlangert, besteht ab dem ersten Tag der unertaubten Ortsaüwesenheit kein Anspruch au!!e1stu19en' Weitere lnformationen finden Süin kapitel "Urlaub" des Merkblatts "Arbeitslosengeld ll / Sozialgeld"' Sofern Sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben. oder, mit einer ArbeitsgelegJnÄeit ( 16d SGB ll) gefördert werden oder ( 16e SGB ll) an lhren Arbeitgeber eine Beschäftigung, 0,",it "1n", Beschaftigungszuschuss gefördert ist, ausüben oder mit einer Maßnahme zui EingtieOerung in den Arbeitsmarkt gefördert werden ist eine vorherige Zustimmung lhres persönlichen Ansprechpartners bei Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Säreicneä (Ortsabwesenheit) nichi erforderlich' Bitte setzen Sie ledoch lhren persön lichen Ansprech partner über I h re ortsabwesenheit in Kenntn is. Diese Eingliederungsvereinbarung behält grundsätzlich solange ihre Güttigkeit' solange Sie fitiiuu"ou'ftig sino. Enitättt lhre HiäebedürftIgkeit sind weder Sie noch der Träger der Grundsicherung an die aufgeführten Rechte und Pflichten weiter gebunden' Wird im Einzelfall von diesem Grundsatz auöewic"fien so wird dies oben unter Leistungen des Grundsicherungsträgers gesondert vereinbart. Sollte aufgrund von wesentlichen Anderungen in lhren persönlichen Verhältnissen eine Anpassung der vereinbarten Maßnahmen und Pflichten erforderlich sein, sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass eine Abänderung dieser Eingli"O""ngsvereinbarung erfolgen wird Das gleiche gilt, wenn sich hera-usstellt, dass OaJ Ziet lhrer litegration in den Arbeitsmarkt nur aufgrund von Anpassungen uno nnoeiuägen dervereinbarung e-rreicht, bzw' beschleunigt werden kann' Rechtsfolgenbelehrung : Die 31 bis 31 b Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB Il) sehen bei Verstößen gegen die in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten.p1ichien Leistungsminderungen vor' Das Arbeitslosengeld ll kann ffi;.ü - urän rn'ehrfach nacheinander - gemindert werden oder vollständig entfallen. wenn sie erstmals gegen die mit lhnen vereinbarten Eingliederungsbemühungen verstoßen (siehe Nr. 2. Bemtihun'g-en ää" irno"l), ryild das lhnen zustehende Arbeitslosengeld ll um einen Betrag in Höhe vän 30 Prozent däs für Sie maßgebenden Regelbedarfs zur Sicherung des Lebenslnterhalts nach 20 SGB ll gemindert' Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass bei einem wiederholten Verstoß gegen die mit lhnen vereinbarten aemufrungänäät iftn"n zustehende Arbeitslosengeld ll um einen Betrag in Höhe von 60 Prozent Oes ttii"s-iä mafsgeuenoen Regelbedarfs gemindert wird Bei weiteren wiederholten pflichtverstögen eittattt lhr Arbeltslosengeld ll vollständig. Die Kosten. der Unterkunft und Heizung *äio.n dann in der Regel diräkt an lhren Vermieter oder einen sonstigen Empfangsberechtigten gezahlt' Die Minderung dauert drei Monate (Sanktionszeitraum) und beginnt mit dem Kalendermonat nach Zugang des Sanktionsbescheides. Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf äigäni"io"-hitfen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialh ilfe)' Leistungsminderungen treten nicht ein, wenn Sie einen wichtigen Grund für Pflichtverstoß darlegen und nachweisen können. Ein nach lhrerauffassung wicntiger Grund' der jedoch nach objektiven Maßstaben nicht als solcher anerkannt werden känn, verhindert nicht den Eintritt der Leistungsminderung. Wichtige Hinweise: Sanktionszeiträume aufgrund der Verletzung von Meldepflichten und VerstÖßen gegen vereinbarte Eingliederurigsbemühungen können sich überschneiden. ln den überschneidunlsmonaten werden die Minderungsbeträge addiert.
Seite 5 von 5 Führen die Leistungsminderungen dazu, dass gar kein Arbeitslosengeld ll mehr gezahlt wird, werden auch keine Beträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt. Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes ll um mehr als 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs können auf Antrag ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbracht werden. Diese sind grundsätzlich zu erbringen, wenn minderjährige Kinder im Haushalt leben. Beachten Sie aber, dass Sie vorrangig lhr Einkommen und verwertbares Vermögen zur Sicherun g des Lebensu nterhaltes einsetzen m üssen. Bei einer Gewährung von Sachleistungen oder geldwerten Leistungen bleibt der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz bestehen. Den vereinbarten Eingliederungsbemühungen müssen Sie auch während eines Sanktionszeitraumes nachkommen, auch wenn Ihr Arbeitslosengeld ll wegen eines Pflichtverstoßes vollständig weggefallen ist. Auch die Verpflichtung, sich bei der im Briefkopf genannten Stelle persönlich zu melden oder auf Aufforderung zu einer äztlichen oder psychologischen Untersuchung zu erscheinen, bleibt während des Sanktionszeitraumes bestehen. Die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften können Sie bei der im Briefkopf genannten Stelle einsehen. Die Eingliederungsvereinbarung wurde mit mir besprochen. lch bin mit den vereinbarten Aktivitäten einverstanden und verpflichte mich, diese einzuhalten. lch habe ein Exemplar dieser Eingliederungsvereinbarung erhalten. 13.01.2014 Datum, Unterschrift ggf. gesetzliche/r Vertreter/in, n icht-eniverbsfäh ige/r H ilfebed Datum, nter Berlin Treptow-Köpen ick ü rft ige/r SGB ll Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick Groß-Berliner-Damm 73a-e IErr5l io.e:af,54ry Portßn5cfldft: po.füch ec it tt 1?,174 Lr,h DO Grol-Bcrlincr D.nm Zü{,t2187 Bcf*,