Öko-Saatgut: Transparenz und Verfügbarkeit Klaus-Peter Wilbois Poznań, 21.03.2014
Vorgaben der EU-VO 834/2007 Für die Erzeugung anderer Erzeugnisse als Saatgut und vegetativem Vermehrungsmaterial darf nur ökologisch/biologisch erzeugtes Saatgut und Vermehrungsmaterial verwendet werden. Zu diesem Zweck muss die Mutterpflanze bei Saatgut bzw. die Elternpflanze bei vegetativem Vermehrungsmaterial mindestens während einer Generation oder bei mehrjährigen Kulturen für die Dauer von zwei Wachstumsperioden nach den Vorschriften dieser Verordnung erzeugt worden sein.
Vorgaben der EU-VO 889/2008 Art. 45: nichtbiologisches Saatgut und Pflanzkartoffeln können verwendet werden, sofern das Saatgut oder die Pflanzkartoffeln nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden nichtbiologisch erzeugte Pflanzkartoffeln dürfen nur genehmigt werden, a) wenn keine Sorte der Art, die der Verwender anbauen will, in der Datenbank eingetragen ist b) wenn kein Anbieter in der Lage ist, das Saatgut vor der Aussaat anzuliefern c) wenn die Sorte, die der Verwender anbauen will, nicht in der Datenbank eingetragen ist und der Verwender nachweisen kann, dass keine der eingetragenen alternativen Sorten derselben Art geeignet und die Genehmigung daher für seine Erzeugung von Bedeutung ist d) wenn sie für von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats gebilligte Zwecke der Forschung, der Untersuchung im Rahmen klein angelegter Feldversuche oder der Sortenerhaltung gerechtfertigt ist
Saatgutdatenbank gemäß Art. 48 der EU- VO 889/2009 Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass zur Erfassung der Sorten, für die in ihrem Hoheitsgebiet Saatgut aus ökologischer/biologischer Produktion zur Verfügung stehen, eine elektronische Datenbank angelegt wird Sorten, für die nach dem Verfahren des biologischen Landbaus erzeugtes Saatgut erhältlich sind, werden auf Antrag des Anbieters in die Datenbank eingetragen Sorten, die nicht in die Datenbank eingetragen wurden, gelten als nicht verfügbar
Kritische Aspekte zur Öko-Saatgutregelung Die gesetzlichen Bestimmungen für den Einsatz von Bio- Saatgut lassen relativ viel Interpretationsspielraum zu Die Rahmenbedingungen (Saatgutproduktion und Angebot, Verwendung ) in den einzelnen Ländern sind sehr unterschiedlich Beides zusammen hat zu einer höchst unterschiedlichen Umsetzung der Vorgaben geführt und damit zu Wettbewerbsverzerrungen, die je nach Kultur mehr oder weniger ausgeprägt sind Die Administration und Praxis haben sich auf die jeweilige Situation eingerichtet, was den Aufwand zwar in Grenzen hält, gleichzeitig aber notwendige Entwicklungen nicht befördert Bio-Sektor, Gesetzgeber und Saatgutanbieter müssen die Entwicklung weiterhin vorantreiben klarere Regelungen, einheitlichere Umsetzung sowie die Verfügbarkeit einer einheitlichen Informationsquelle sind dazu notwendig
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Transparenz für eingesetzte Züchtungstechniken
Fazit Durch die Datenbank OrganicXseeds ist der Nachweis von Öko-Saatgut gemäß EU-VO 834/2007 und 889/2008 gewährleistet Die Datenbank ist nutzerfreundlich, aktuell und hat sich als Arbeitsinstrument bewährt und etabliert In Ihr sind mehr als 10.000 Saatgutprodukte gelistet Die Datenbank sorgt für die notwendige Transparenz am Markt und ermöglicht eine ausgeglichene Entwicklung von Angebot und Nachfrage bei Öko-Saatgut Die derzeitige Umsetzung der Öko-Saatgutregelungen erfolgt sehr unterschiedlich in der EU, was zu erheblichen Wettbewerbsverzerrung führt Transparenz bei der Verfügbarkeit von Ökosaatgut ist eine wichtige Voraussetzung für die Öko-Saatgutwirtschaft in MOEL