Integrationsmotor Gastgewerbe läuft an

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Transkript:

Integrationsmotor Gastgewerbe läuft an NIHK-Umfrage zeigt: Ausländische Arbeitskräfte - auch - sind im Gastgewerbe willkommen. Vor einer tatsächlichen Einstellung sind allerdings einige Hürden zu überwinden. Die Bereitschaft im Gastgewerbe, ausländische Fachkräfte und auch zu beschäftigen, ist ausgesprochen hoch. Die praktische Umsetzung ist allerdings häufig nicht so einfach. Es muss eine Vielzahl von Vorschriften beachtet werden, die je nach Herkunft, Status und Bildungsstand unterschiedliche Vorgehensweisen erfordern. Die Genehmigungswege sind oft langwierig. Der hohe bürokratische Aufwand schreckt so manchen potenziellen Arbeitgeber ab. Auf der anderen Seite stellen sich auch noch ganz praktische Probleme, allen voran Sprachbarrieren. Das Integrationsgesetz, das in Kürze in Kraft treten soll, geht bereits einige Schritte in die richtige Richtung. Es bleibt allerdings immer noch viel zu tun. Lesen Sie mehr zum Thema auf den folgenden Seiten im aktuellen Fokus Niedersachsen des Niedersächsischen Industrieund Handelskammertages (NIHK). Seite 1 FOKUS NIEDERSACHSEN Integrationsmotor Gastgewerbe läuft an

Gelebte Willkommenskultur im Gastgewerbe nicht nur für Gäste: Ausländische Arbeitskräfte und willkommen! Das Gastgewerbe zeigt nach einer Umfrage des NIHK eine hohe Integrationsbereitschaft: 86 Prozent können sich grundsätzlich vorstellen, einzustellen; bei ausländischen Arbeitskräften (ohne, im Folgenden ausländische Arbeitskräfte ) liegt der Anteil bei 96 Prozent (siehe Titelgrafik). Dabei kommen alle möglichen Beschäftigungsverhältnisse in Frage; am meisten genannt wird eine geringfügige Beschäftigung. Zwischen n und ausländischen Arbeitskräften wird dabei überraschend wenig Unterschied gemacht vom Grundsatz her sind beide Gruppen fast gleichermaßen als Arbeitskräfte willkommen; allein bei Festanstellungen ist die Zurückhaltung gegenüber n etwas ausgeprägter. Welches Beschäftigungsverhältnis käme in Frage? (Mehrfachnennungen möglich, Angaben in Prozent) geringfügig Beschäftigte/r 60,8% 63,6% Einstiegsqualifizierung 50,4% 46,9% Praktikant/in 44,0% 46,4% Auszubildende/r 54,2% 55,5% ausl. Arbeitskräfte (ohne ) Saisonkraft 45,0% 50,8% Festanstellung 39,9% 50,7% 0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% 70,0% Die hohe grundsätzliche Bereitschaft, ausländische Arbeitskräfte und zu beschäftigen, ist gar nicht so überraschend. Denn: Die Integration ausländischer Arbeitskräfte im Gastgewerbe ist schon jetzt gelebter Alltag. Laut Bundesagentur für Arbeit liegt der Anteil ausländischer Beschäftigter im deutschen Gastgewerbe schon bei 28 Prozent, in der Gesamtwirtschaft hingegen nur bei etwa zehn Prozent. Dazu kommt eine Vielzahl von Mitarbeitern und Unternehmern mit ausländischen Wurzeln. Laut NIHK-Umfrage haben 75 Prozent der befragten Betriebe in den letzten 12 Monaten ausländische Arbeitskräfte beschäftigt, 19 Prozent haben oder hatten in den letzten 12 Monaten im Team. Seite 2 FOKUS NIEDERSACHSEN Integrationsmotor Gastgewerbe läuft an

Haben Sie in den letzten 12 Monaten ausländische Arbeitskräfte beschäftigt? 90,0% 80,0% 75,3% 80,7% 70,0% 60,0% 50,0% 40,0% 30,0% 20,0% 19,3% 24,7% ausl. Arbeitskräfte (ohne ) 10,0% 0,0% ja nein Der Wille ist da, doch die Umsetzung ist schwierig Die hohe grundsätzliche Bereitschaft, ausländische Arbeitskräfte und zu beschäftigen, spiegelt sich allerdings nicht in entsprechend hohen Einstellungsplänen wider. Beabsichtigen Sie die Einstellung ausländischer Arbeitskräfte in den kommenden 12 Monaten? 70,0% 60,0% 63,8% 60,9% 50,0% 40,0% 30,0% 39,1% 36,2% ausl. Arbeitskräfte (ohne ) 20,0% 10,0% 0,0% ja nein Während 96 Prozent sich grundsätzlich vorstellen können, ausländische Arbeitskräfte zu beschäftigen (siehe Titelgrafik), planen dies ganz konkret 64 Prozent. 86 Prozent können sich grundsätzlich als Mitarbeiter vorstellen, konkrete Absichten haben dagegen nur 39 Prozent. Auch wenn der Anteil der Hoteliers und Gastronomen, die es tatsächlich anpacken wollen, erfreulich hoch ist, macht die Differenz zwischen Bereitschaft und tatsächlicher Planung deutlich: Hier besteht noch viel Handlungsbedarf. Seite 3 FOKUS NIEDERSACHSEN Integrationsmotor Gastgewerbe läuft an

Welche Schwierigkeiten stellen sich aus Ihrer Sicht? Sonstige Mobilitätsprobleme: wie kommt der Arbeitnehmer vom Wohnort zum Arbeitsplatz? Zeitmangel (für Einarbeitung/Betreuung) Kulturelle Unterschiede 2,9% 1,6% 33,2% 32,4% 27,2% 29,4% 31,2% 33,4% Unsichere Bleibeperspektive Lange Bearbeitungszeiten bei Behörden Probleme mit Arbeitserlaubnis Unsicherheit auf Arbeitgeberseite: was muss beachtet werden, an welche Stellen wendet man sich? Probleme der Anerkennung v. Qualif. Mangelnde Qualifikation Sprachbarrieren 47,1% 20,9% 49,4% 34,6% 51,0% 35,0% 42,0% 26,7% 17,4% 16,3% 43,0% 31,4% ausl. Arbeitskräfte (ohne ) 91,6% 80,2% 0,0% 20,0% 40,0% 60,0% 80,0% 100,0% Mit Abstand größtes Hindernis für eine konkrete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften und n sind Sprachbarrieren. Bürokratische Hemmnisse wie Probleme mit der Arbeitserlaubnis sowie lange Bearbeitungszeiten bei Behörden rangieren auf Platz 2 und 3. Bei n fällt der Aspekt der unsicheren Bleibeperspektive stark ins Gewicht, ebenso wie die Unsicherheit auf Seiten der Arbeitgeber, was man beachten muss und an wen man sich wenden kann. Fast die Hälfte der befragten Unternehmen sehen auch mangelnde Qualifikationen von n als Schwierigkeit an. In der Praxis gibt es oft Lücken zwischen Anforderungen und mitgebrachten beruflichen Vorkenntnissen. Breites Angebot der IHKs Die Industrie- und Handelskammern leisten bereits aktiv ihren Beitrag: Ankommen in Deutschland Gemeinsam unterstützen wir Integration lautet der Titel des Aktionsprogramms, das der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) auf den Weg gebracht hat. 20 Millionen Euro stellen die IHKs bundesweit in diesem Jahr bereit, um in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die im NIHK verbundenen Kammern unterstützen mit eigenen Aktionen und Projekten. Unternehmer sowie Arbeitssuchende ausländischer Herkunft finden in den IHKs Beratungs- und Informationsangebote auf allen Kanälen: persönlich, schriftlich, im Web oder auf Veranstaltungen und in Seminaren. Dazu gehören auch ganz praktische Hilfen beispielsweise bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen oder in Form von Bewerbungsunterlagen-Checks. Ein zentrales Anliegen der IHKs ist auch die Vermittlung zwischen Unternehmern und potenziellen Arbeitskräften mit ausländischer Herkunft, zum Beispiel mit Hilfe der Praktikumsbörse, die in die Lehrstellenbörse integriert wurde, Speed-Datings und mehr. Seite 4 FOKUS NIEDERSACHSEN Integrationsmotor Gastgewerbe läuft an

Wie es sein sollte Die Unternehmen im Gastgewerbe sind bereit! Sie haben häufig schon Erfahrung mit Beschäftigten ausländischer Herkunft und praktizieren auch in ihrem Tagesgeschäft eine aktiv gelebte Willkommenskultur. Und das Gastgewerbe leidet schon jetzt massiv unter Nachwuchssorgen: Zu wenig (geeignete) Bewerber für Ausbildungsplätze, hohe Abbruchquoten, Fachkräftemangel, offene Stellen bei geringer qualifizierten Jobs. Aber es ist ein Irrglaube, dass diese Lücken sich allein mit ausländischen Arbeitskräften und n stopfen lassen. Und doch kann die aktuelle Situation sowohl für die Branche als auch für die große Zahl häufig junger, motivierter ausländischer Arbeitswilliger eine Chance bieten. Dazu müssen allerdings auch die Rahmenbedingungen stimmen. Das neue Integrationsgesetz, das im August in Kraft treten soll, geht erste Schritte in die richtige Richtung: Keine Abschiebung während und direkt nach der Ausbildung, teilweise Aussetzung der Vorrangprüfung, teilweiser Zugang zu Leistungen der Ausbildungsförderung. Diese und weitere Maßnahmen werden ausländischen Arbeitswilligen den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Doch gehen sie noch nicht weit genug. Schnellerer Zugang zu qualifizierten Sprach- und Integrationskursen Deutsche Sprachkenntnisse sind für eine betriebliche Integration unverzichtbar. Sprachbarrieren sind das am häufigsten genannte Einstellungshemmnis. Das Angebot qualifizierter Kurse muss weiter ausgebaut und schneller zugänglich werden. Mehr Transparenz und Unterstützung Welcher Aufenthaltsstatus berechtigt wozu? An wen wendet man sich? Wo bekommt man die nötigen Informationen und Formulare? nicht nur ausländische Arbeitswillige sind mit diesen Fragen häufig überfordert. Auch Unternehmer, die bereit wären, ausländische Arbeitskräfte oder einzustellen, werfen mitunter das Handtuch, weil der Paragrafendschungel undurchdringlich scheint. Die Bemühungen um mehr Transparenz müssen konse- quent weiter vorangetrieben werden. Hilfe liefern beispielsweise die aus Bundesmitteln geförderten Willkommenslotsen, die in vielen IHKs angesiedelt sind und kleinen sowie mittleren Betrieben Unterstützung rund um alle Fragen der Flüchtlingsintegration bieten. Projekte dieser Art sollten flächendeckend zugänglich sein und so lange wie nötig weiterhin finanziell gefördert werden. Schnellere Bearbeitungszeiten in den Behörden Die Bearbeitung aufenthaltsrechtlicher Angelegenheiten und die Prüfung, ob ein ausländischer Arbeitswilliger auch arbeiten darf, nehmen viel Zeit in Anspruch. Motivierte potenzielle Mitarbeiter sind in der Regel zu langen Wartezeiten gezwungen, ebenso wie ihre potenziellen Arbeitgeber. Die Behörden müssen in die Lage versetzt werden, die erforderlichen Genehmigungswege schneller abzuwickeln. Kompetenzfeststellung ermöglichen Wer im Ausland Berufsabschlüsse erworben hat, kann diese bereits in den IHKs auf Vergleichbarkeit mit deutschen Abschlüssen prüfen und bescheinigen lassen. Wer jedoch keinen Berufsabschluss hat oder keine Zeugnisse mehr besitzt, für den wird es schwierig, seine Stärken und Eignungen für bestimmte Tätigkeiten nachzuweisen. Hier helfen Kompetenzfeststellungs- verfahren. Für diese gibt es allerdings keine einheitlichen Standards. Sie werden von verschiede-nen Trägern angeboten und sind bei weitem nicht überall verfügbar. Dieser Ansatz muss weiter entwickelt werden, um langfristig flächendeckend idealerweise vergleichbare Kompetenzfeststellungsverfahren anbieten zu können. Seite 5 FOKUS NIEDERSACHSEN Integrationsmotor Gastgewerbe läuft an

Vorrangprüfung ohne Einschränkungen aussetzen Das Integrationsgesetz sieht vor, die verpflichtende Vorrangprüfung, d. h. den Check, ob für diese Stelle kein Deutscher oder EU-Bürger zur Verfügung steht, vorübergehend außer Kraft zu setzen. Das ist ausdrücklich zu begrüßen. Aber: Die Aussetzung sollte in allen Regionen des Landes ohne weitere Einschränkungen eingeführt werden. Sonst droht erneut zusätzlicher Bürokratieaufwand für die Unternehmen! Ausbildungsförderung für alle mit Ausbildungsplatz Asylbewerbern mit einer guten Bleibeperspektive und Geduldeten ohne Arbeitsverbot soll der Zugang zu Leistungen der Ausbildungsförderung vorübergehend erleichtert werden. Je nach Aufenthaltsstatus gelten allerdings unterschiedliche Vorgehensweisen und Fristen. Eine einheitliche und unbürokratische Lösung, die jungen n alle Instrumente der Ausbildungsförderung sofort ab Abschluss eines Ausbildungsvertrages öffnen, wäre zielführender. Mehr Mut auf Seiten der Unternehmen, Hilfsangebote nutzen Viele Betriebe stellen (noch) keine ausländischen Arbeitskräfte und ein, weil die bürokratischen Hürden scheuen. Nicht ganz zu Unrecht. Trotzdem lohnt ein Versuch. Und den muss man nicht im Alleingang starten - ein umfangreiches Angebot an Beratung und Unterstützung ist vorhanden. Ansprechpartner für den Fokus Niedersachsen NIHK-Sprecher für Tourismus Martin Exner, Tel. 04131 742-123, E-Mail: exner@lueneburg.ihk.de NIHK Hinüberstr. 16-18, 30175 Hannover Tel. 0511 33708-75 E-Mail: n-ihk@n-ihk.de Der NIHK vertritt rund 270.000 Unternehmen in Niedersachsen. Mitglieder sind die die IHK Lüneburg-Wolfsburg, die Oldenburgische IHK, die IHK Osnabrück Emsland Grafschaft Bentheim, die IHK für Ostfriesland und Papenburg sowie die IHK Stade für den Elbe- Weser-Raum. Der Fokus Niedersachsen erscheint in regelmäßigen Abständen zu aktuellen Themen aus Wirtschaft und Politik und steht unter www.n-ihk.de/publikationen auch zum Download zur Verfügung. Seite 6 FOKUS NIEDERSACHSEN Integrationsmotor Gastgewerbe läuft an