Grundwissen Wirtschaft Antwort 1. Grundwissen Wirtschaft Frage 1 Unser Gesundheitswesen. Grundwissen Wirtschaft Antwort 2



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Transkript:

Grundwissen Wirtschaft Frage 1 Grundwissen Wirtschaft Antwort 1 Wie viele Erwerbstätige arbeiten im Gesundheitssektor? Von den rund 4,9 Millionen Erwerbstätigen der Schweiz arbeitet jeder fünfzehne im Gesundheitssektor, das heisst etwa 310 000 Personen. Im Jahr 2013 wurden in Schweizer Spitälern über 148 000 Vollzeitstellen gezählt. Hinzu kommen rund 17 500 praktizierende Ärzte. Grundwissen Wirtschaft Frage 2 Grundwissen Wirtschaft Antwort 2 Wie hoch sind unsere Gesundheitskosten, verglichen zum BIP? Der Anteil der Gesundheitskosten am Bruttoinlandprodukt (BIP) erreicht 11 %. Grundwissen Wirtschaft Frage 3 Grundwissen Wirtschaft Antwort 3 Wie teilen sich die Kosten grob prozentual auf? Stationäre Spitalbehandlung 45% Ambulante Behandlung 33% Arzneimittel 10% Verwaltung/Prävention 7% Übriges 5% Recht Staat Wirtschaft Repetitorium Grundwissen/Lerndatei Seite 1

Grundwissen Wirtschaft Frage 4 Grundwissen Wirtschaft Antwort 4 Wie hoch ist zurzeit unsere Lebenserwartung bei guter Gesundheit? Fast 83 Jahre Grundwissen Wirtschaft Frage 5 Grundwissen Wirtschaft Antwort 5 Nennen Sie die wichtigsten Akteure und Kräfte im Gesundheitswesen. Grundwissen Wirtschaft Frage 6 Grundwissen Wirtschaft Antwort 6 Wer ist bei uns obligatorisch krankenversichert? Bei uns ist jeder Einwohner (d. h. Einheimische und aufenthaltsberechtigte Ausländer) obligatorisch für die Behandlungskosten bei Krankheit versichert (Krankenversicherungsgesetz, KVG). Recht Staat Wirtschaft Repetitorium Grundwissen/Lerndatei Seite 2

Grundwissen Wirtschaft Frage 7 Grundwissen Wirtschaft Antwort 7 Nennen Sie mindestens drei Aufgaben der Krankenversicherer. Prämieninkasso Prüfen der Rechnungsstellung auf korrekte Tarife, zweckmässige Behandlungen und Wirtschaftlichkeit Kostengutsprachen an Heilanstalten statistische Erfassung der Gesundheitsdaten Beratung Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz Grundwissen Wirtschaft Frage 8 Grundwissen Wirtschaft Antwort 8 Wieso gibt es einen Risikoausgleichsfonds? Jede Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, jeden in die Grundversicherung aufzunehmen, der einen entsprechenden Antrag stellt und im Tätigkeitsgebiet der Kasse Wohnsitz hat. Der dadurch entstehende Wettbewerbsnachteil von Kassen, die mehr ältere und/oder kranke Mitglieder haben, wird mit einem speziellen Fonds (Risikoausgleich) teilweise ausgeglichen. Grundwissen Wirtschaft Frage 9 Grundwissen Wirtschaft Antwort 9 Kann ein Krankenversicherer sich weigern, jemanden in die Zusatzversicherung aufzunehmen? Jawohl. Bei der (freiwilligen) Zusatzversicherung sind die Kassen frei, welche Verträge sie mit wem abschliessen wollen. Sie können die Prämien selbst festlegen und Interessenten abweisen. Recht Staat Wirtschaft Repetitorium Grundwissen/Lerndatei Seite 3

Grundwissen Wirtschaft Frage 10 Grundwissen Wirtschaft Antwort 10 Wer übt die Aufsicht über die Versicherer aus? Die Aufsicht über die Versicherer, welche die Grundversicherung anbieten, wird vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) ausgeübt. Die Aufsicht über die freiwilligen Zusatzversicherungen (z.b. private Abteilung in Spitälern, Zahnbehandlungen) unterliegt dem privaten Versicherungsrecht (Aufsicht durch die Finanzmarktaufsicht FINMA). Grundwissen Wirtschaft Frage 11 Grundwissen Wirtschaft Antwort 11 Wer ist santésuisse und was ist ihre wichtigste Aufgabe? Die meisten Krankenversicherer sind Mitglied von santésuisse, dem Dachverband in Solothurn. santésuisse ist genereller Ansprechpartner, Verhandlungspartner der Leistungserbringer, führt Tarif- und Vertragsverhandlungen und nimmt Einfluss auf die Gesundheitspolitik (Lobbying). Grundwissen Wirtschaft Frage 12 Grundwissen Wirtschaft Antwort 12 Erklären Sie mindestens drei Grundsätze unseres Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Versicherungspflicht (Obligatorium): Die Grundversicherung ist für die gesamte Wohnbevölkerung der Schweiz obligatorisch. Solidarität: Es gibt keine risikogerechten Prämien in der Grundversicherung, sondern nur Kopfprämien. Wahlfreiheit: In der Grundversicherung können die Versicherten den Krankenversicherer frei wählen. Garantierter Zugang zu den Leistungen: Der Zugang aller zu einer qualitativ hochstehenden, umfassenden und finanziell tragbaren Grundversorgung ist gesichert. Gesetzlicher Leistungskatalog: Das Leistungspaket der Grundversicherung wird durch das Gesetz abschliessend geregelt. Es ist verbindlich und erschöpfend. Recht Staat Wirtschaft Repetitorium Grundwissen/Lerndatei Seite 4

Grundwissen Wirtschaft Frage 13 Grundwissen Wirtschaft Antwort 13 Wie setzt sich der Selbstbehalt zusammen? Die Kostenbeteiligung der Versicherten besteht aus: einem festen Jahresbeitrag (Franchise) 10% der die Franchise übersteigenden Kosten (Selbstbehalt bis max. Fr. 700. /Jahr) einer Selbstbeteiligung bei Spitalaufenthalt von 15 Franken pro Tag Grundwissen Wirtschaft Frage 14 Grundwissen Wirtschaft Antwort 14 Worauf lässt sich grundsätzlich die Kostensteigerung im Gesundheitswesen zurückführen? Kosten sind das Produkt von Menge mal Preis. Folglich kann die Kostenentwicklung einerseits auf eine Mengenausweitung und andererseits auf die Preisentwicklung zurückgeführt werden. Grundwissen Wirtschaft Frage 15 Grundwissen Wirtschaft Antwort 15 Nennen Sie einige Faktoren, die zur Mengenausweitung geführt haben. Mit steigendem Einkommen und Wohlstand werden Gesundheitsleistungen überproportional nachgefragt Gesellschaftlicher Wertewandel, d.h. Gesundheitsleistungen als Beitrag zum Lifestyle Soziale Vergleiche der Patienten untereinander und Verbreitung via Medien führen zu erhöhten Ansprüchen Steigende Krankenversicherungsprämien bewirken ein Anspruchsdenken Alterung der Bevölkerung führt zu steigender Nachfrage nach Pflegeleistungen Angebotsinduzierte Nachfrage Recht Staat Wirtschaft Repetitorium Grundwissen/Lerndatei Seite 5

Grundwissen Wirtschaft Frage 16 Grundwissen Wirtschaft Antwort 16 Was versteht man unter angebotsinduzierte Nachfrage? Aufgrund ihres Informationsvorsprungs gegenüber den Patienten können die Leistungserbringer (d.h. die Anbieter) Art und Umfang der Leistungen massgeblich selbst bestimmen. Für Patienten ist es oft nicht möglich, die Notwendigkeit getroffener Massnahmen nachzuvollziehen. Und trägt die Kosten sowieso die Versicherung, hat der Patient auch keine Veranlassung, auf eine möglichst kostengünstige Behandlung zu drängen. Grundwissen Wirtschaft Frage 17 Grundwissen Wirtschaft Antwort 17 Grundwissen Wirtschaft Frage 18 Grundwissen Wirtschaft Antwort 18 Recht Staat Wirtschaft Repetitorium Grundwissen/Lerndatei Seite 6