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Transkript:

Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis (Kapitel 3 u. 4) 134 200 10 è 10.15 Seite 1 Stand: 29.10.2015

3 Privatkonto 3.1 Kontoführung Produkt VR-MitgliederKonto Voraussetzung: Mitgliedschaft bei der Volksbank Halle/Westf. eg Rechnungsabschluss vierteljährlich Monatlicher Grundpreis 9,95 Zuzüglich, im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte (Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist): - Buchung per Online-Banking (1) 0,00 - Beleglose Buchungen (1) 0,00 - Beleghafte Buchungen (1) 0,00 - Direkte Belegerfassung (1) 0,99 (1) Kosten je Buchungsposten / Arbeitsposten VR BankCard - Erstkarte pro Jahr 0,00 - Zusatzkarte pro Jahr 0,00 - Weitere Karte/Zusatzkarte 5,95 Kreditkarten (VISA/MasterCard) - ClassicCard pro Jahr 0,00 - Zusatzkarte ClassicCard pro Jahr 0,00 - GoldCard pro Jahr 39,95 Dauerauftrag - Ausführung auf Wunsch des Kunden 0,00 Zusatzleistungen Mobile TAN / SMS-Versand 0,10 Sm@rtTan-Generator 10,00 VR-KlassikKonto Rechnungsabschluss vierteljährlich Monatlicher Grundpreis 5,95 Zuzüglich, im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte (Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist): - Buchung per Online-Banking (1) 0,19 - Beleglose Buchungen (1) 0,29 - Beleghafte Buchungen (1) 0,99 - Direkte Belegerfassung (1) 0,99 (1) Kosten je Buchungsposten / Arbeitsposten VR BankCard - Erstkarte pro Jahr 0,00 - Zusatzkarte pro Jahr 5,95 - Weitere Karte/Zusatzkarte 5,95 Kreditkarten (VISA/MasterCard) - ClassicCard pro Jahr 19,95 - Zusatzkarte ClassicCard pro Jahr 19,95 - GoldCard pro Jahr 59,95 Dauerauftrag - Ausführung auf Wunsch des Kunden 0,00 Zusatzleistungen Mobile TAN / SMS-Versand 0,10 Sm@rtTan-Generator 10,00 VR-DirektKonto Voraussetzung: Onlinefähiges Konto Rechnungsabschluss vierteljährlich 134 200 10 è 10.15 Seite 2 Stand: 29.10.2015

Monatlicher Grundpreis 3,95 Zuzüglich, im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte (Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist): - Buchung per Online-Banking (1) 0,09 - Beleglose Buchungen (1) 0,14 - Beleghafte Buchungen (1) 1,99 - Direkte Belegerfassung (1) 1,99 (1) Kosten je Buchungsposten / Arbeitsposten VR BankCard - Erstkarte pro Jahr 0,00 - Zusatzkarte pro Jahr 5,95 - Weitere Karte/Zusatzkarte 5,95 Kreditkarten (VISA/MasterCard) - ClassicCard pro Jahr 19,95 - Zusatzkarte ClassicCard pro Jahr 19,95 - GoldCard pro Jahr 59,95 Dauerauftrag - Ausführung auf Wunsch des Kunden 0,00 Zusatzleistungen Mobile TAN / SMS-Versand 0,10 Sm@rtTan-Generator 10,00 VR-BasisKonto Rechnungsabschluss vierteljährlich Führung nur auf Guthabenbasis Monatlicher Grundpreis 5,95 Zuzüglich, im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte (Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist): -Beleglose Buchungen (1) 0,29 -Beleghafte Buchungen (1) 0,99 -Direkte Belegerfassung (1) 0,99 (1) Kosten je Buchungsposten / Arbeitsposten VR BankCard - Erstkarte pro Jahr 0,00 - Zusatzkarte pro Jahr 5,95 - Weitere Karte/Zusatzkarte 5,95 Dauerauftrag -Ausführung auf Wunsch des Kunden 0,00 3.2 Kontoauszug durch Kontoauszugdrucker 1 Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen 2 Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 10 Wochen nicht abgerufenen Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall 3 0,10 1 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 2 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 3 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt. 134 200 10 è 10.15 Seite 3 Stand: 29.10.2015

Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 4 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) 2,50 manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) siehe 3.3 Punkt 1. 3.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 1. Erstellung Umsatzübersicht nach Aufwand 2. Ersatzrechnungsabschluss 5,00 3. Erstellung Saldenbestätigung manuell nach Aufwand 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 4.1.1 Name und Anschrift der Bank 5 Name der Bank (Zentrale): Volksbank Halle/Westf. eg Straße: Lange Straße 45-49 PLZ/Ort: 33790 Halle (Westf.) Telefon: 05201/181-0 Telefax: 05201/181-101 Internet: www.vb-halle.de Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen. 4.1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde 6 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn 4.1.3 Eintragung im Handels-(Genossenschafts)register 7 Amtsgericht Gütersloh GnR 145 4.1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 4.1.5 Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende - 24. und 31. Dezember - 4 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 5 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 6 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 7 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 134 200 10 è 10.15 Seite 4 Stand: 29.10.2015

4.2 Lastschriftverkehr 4.2.1 Einzugsermächtigungslastschrift unter Einsatz der Zahlungskarte des Zahlers an einer Verkaufsstelle (Elektronisches Lastschriftverfahren) 4.2.1.1 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.1.2 Entgelte Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 0,25 3,00 4.2.2 SEPA-Basis-Lastschrift 4.2.2.1 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.2.2 Entgelte Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 0,25 3,00 4.2.3 SEPA-Firmen-Lastschrift 4.2.3.1 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.3.2 Entgelte Lastschrifteinlösung Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 0,25 3,00 4.3 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer VR-BankCard/VR-ServiceCard mit unserer MasterCard mit unserer Visa Card 3,000 % vom Umsatz mind. 5,00 3,000 % vom Umsatz mind. 5,00 2,000 % vom Umsatz mind. 5,00 2,000 % vom Umsatz mind. 5,00 134 200 10 è 10.15 Seite 5 Stand: 29.10.2015

Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit VR-BankCard/VR-ServiceCard am Schalter am Geldautomaten - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: entfällt - bei inländischen KI und KI in der EU 8 und den EWR-Staaten 9, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-system entfällt entfällt - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/ EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei inländischen KI und KI in der EU 10 und den EWR-Staaten 11, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/ Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei KI in der EU und den EWR- Staaten in Fremdwährung - bei KI außerhalb der EU und den EWR-Staaten entfällt entfällt entfällt entfällt -- % vom Umsatz mind. 5,00 -- % vom Umsatz mind. 5,00 -- % vom Umsatz mind. 5,00 -- % vom Umsatz mind. 5,00 mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) am Schalter am Geldautomaten - im Inland und Ausland 3,000 % vom Umsatz 2,000 % vom Umsatz mind. 5,00 mind. 5,00 (zzgl. 1 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 12 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.4.1 Debit-Karten 4.4.1.1 VR-BankCard - VR-BankCard pro Jahr - Ersatzkarte 13 8 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 9 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 10 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 11 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 12 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 13 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 134 200 10 è 10.15 Seite 6 Stand: 29.10.2015

Auslandseinsatz 14 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 15 und der EWR-Staaten 16 1 % vom Umsatz mind. 0,77 max. 3,83 4.4.1.2 VR-ServiceCard - VR-ServiceCard pro Jahr --- - Ersatzkarte 17 --- 4.4.2 GeldKarte - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz an Ladeterminals anderer KI 1,00 - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte - Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind 0,51 - anderen Kreditinstituten 1,00 4.4.3 Kreditkarten Ersatzkarte 18 19,95 - bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden 19,95 - bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden - bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden zzgl. Versandkosten - bei Versendung im Inland - bei Versendung in Europa - bei Versendung weltweit - bei Versendung per Kurier 25,00 14 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 15 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 16 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 17 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 18 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 134 200 10 è 10.15 Seite 7 Stand: 29.10.2015

Auslandseinsatz 19 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 20 und der EWR-Staaten 21 1 % vom Umsatz Sonstige Serviceleistungen - Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden - Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden - Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 22 - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden 23 - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden 24 4.4.3.1 ClassicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 0,00 / 19,95 Zusatzkarte pro Jahr 0,00 / 19,95 4.4.3.2 GoldCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 39,95 / 59,95 Zusatzkarte pro Jahr 39,95 / 59,95 4.4.3.3 BasicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 19,95 4.4.3.4 Weitere Kartenprodukte BusinessCard (pro Jahr) 39,95 4.4.4 Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR- Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung max. ein Geschäftstag max. vier Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.4.5 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Ersatz-PIN für VR-BankCard Vormerkung einer Lastschriftsperre auf Kundenwunsch 5,00 6,00 19 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 20 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 21 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 22 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 23 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 24 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 134 200 10 è 10.15 Seite 8 Stand: 29.10.2015

4.5 Überweisungsverkehr 4.5.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 25 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen 26 4.5.1.1 Überweisungsauftrag 4.5.1.1.1 Annahmefrist(en) für Überweisungen 14.30 Uhr an Geschäftstagen der Bank Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5.1.1.2 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 27 Beleghafter Überweisungsauftrag max. ein Geschäftstag max. zwei Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 28 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5.1.1.3 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ). 4.5.1.1.3.1 Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: 25 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 26 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 27 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 28 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 134 200 10 è 10.15 Seite 9 Stand: 29.10.2015

beleghafte Überweisung Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto je Überweisung per Zahlschein elektronisch übermittelte Überweisung * per Dauerauftrag bei formloser Erteilung ** als Eilüberweisung zusätzlich als telegrafische Überweisung zusätzlich Überweisungsart Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN 29 in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl oder BIC, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet 0,00 / 0,99 / 1,99 0,00 / 0,99 / 1,99 7,50 0,00 / 0,19 / 0,09 0,00 / 0,19 / 0,09 7,50 0,00 / 0,29 / 0,14 0,00 / 0,29 / 0,14 7,50 0,00 / 0,99 / 1,99 0,00 / 0,99 / 1,99 7,50 5,00 10,00 * Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). ** Zum Beispiel telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking. -- 4,00 4,00 -- --- --- 5,00 4.5.1.1.3.2 Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte Höhe der Entgelte Zielland Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im GENO pago+ 0 1 0 1 bis zu Ländergruppe 1-4 keine Grenze -- -- 7,50 27,50 4.5.1.1.4 Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden (Rückruf taggleich) 1 Dauerauftrag: Einrichtung auf Wunsch des Kunden Änderung auf Wunsch des Kunden Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden 29 Bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro in andere EWR-Staaten ist bis 31. Januar 2016 zur Angabe der IBAN zusätzlich die Angabe des BIC erforderlich. 134 200 10 è 10.15 Seite 10 Stand: 29.10.2015

4.5.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im GENO pago+ bis zu Überweisung in Euro innerhalb Keine Betragsgrenzen -- -- der Bank Überweisung in Euro von Keine Betragsgrenzen -- -- einem anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet Keine Betragsgrenzen -- 7,50 4.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 30 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 31 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 32 ) 4.5.2.1 Überweisungsaufträge 4.5.2.1.1 Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. 4.5.2.1.2 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 30 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 31 Zum Beispiel US-Dollar. 32 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). 134 200 10 è 10.15 Seite 11 Stand: 29.10.2015

Höhe der Entgelte Zielland/Währung Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im GENO pago+ 0 1 0 1 bis zu Ländergruppe 1-4 keine Grenze -- -- 7,50 27,50 Übrige Länder Preis auf Nachfrage 4.5.2.1.3 Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden (Rückruf taggleich) 1 Dauerauftrag: Einrichtung auf Wunsch des Kunden Änderung auf Wunsch des Kunden Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden 4.5.2.2 Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Absenderland/Währung Bei einer Entgeltweisung 0 oder 2 werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im GENO pago+ bis zu Alle Länder keine Grenze -- 7,50 Übrige Länder Preis auf Nachfrage 134 200 10 è 10.15 Seite 12 Stand: 29.10.2015

4.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um 12.30 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die WGZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.wgzfix.de ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum Girokonto für jedermann für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. 134 200 10 è 10.15 Seite 13 Stand: 29.10.2015