Konzeption. Frühförderung Kronacher Straße Lichtenfels Tel.: 09571/73219 Fax: 09571/

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Abteilung: 1 323 4 2 01 S. 1 Konzeption Kronacher Straße 4 96215 Tel.: 09571/73219 Fax: 09571/947661 E-Mail: fruehfoerderung.hpz@caritas-bamberg.de Kurzinformation: Außenstellen: Franz-Joseph-Ahles-Straße 7, 96264 Altenkunstadt - Burkheim, Tel.: 09572/5895 Viktor-von-Scheffel-Straße 14, 96231 Bad Staffelstein, Tel.: 09573/310695 Versionsverlauf: Nr.: Datum: Grund der Änderung: 2.0 Komplette Überarbeitung

Abteilung: 1 323 4 2 01 S. 2 Konzeption Präambel 1. Ausgangslage, Problemstellungen, Bedarf 2. Anbieter/Träger/Caritas/Kirche 3. Zielgruppen 4. Ziel 5. Leistungen/Angebote 5.1. Methoden/Arbeitsformen 5.1.1. Inhalte der Komplexleistung 5.1.2. Interdisziplinäre Diagnostik 5.2. Integrationshilfen für Kind und Familie 5.3. Personelle Ausstattung 5.3.1. Ehrenamt 5.4. Sachausstattung 6. Finanzierung 7. Qualitätsmanagement 8. Ansprechpartner

Abteilung: 1 323 4 2 01 S. 3 Konzeption Präambel Durch die Arbeit in der Frühförderstelle für entwicklungsverzögerte, behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder im Säuglings-, Kleinkind- und Vorschulalter bietet der Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e. V. im Rahmen seiner Behindertenarbeit Beratung und Unterstützung sowie Förderung und Begleitung für Kinder und deren Familien an. Er leistet damit einen Beitrag zur Verbesserung der Situation behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und deren Familien. Grundlage dieser Arbeit ist die Erkenntnis, dass Kinder/Familien in besonderen Lebenslagen unter besonderer Berücksichtigung der Menschenwürde, Nächstenliebe und dem Schutz von Minderheiten konkrete Hilfe in Anspruch nehmen können. Caritas hat sich als Aufgabe gestellt, gerade bedürftige Menschen in sozialer Notlage oder Randgruppen zu unterstützen und Hilfe in Form von Hilfe zur Selbsthilfe zu geben.

Abteilung: 1 323 4 2 01 S. 4 Konzeption 1. Ausgangslage, Problemstellungen, Bedarf Die besteht seit 1979 im Landkreis. Träger ist seitdem der Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e. V. Im kleinen Rahmen von damals, zwei Mitarbeiterinnen, einer Heilpädagogin und einer Physiotherapeutin, sowie dem damals ansässigen Kinderarzt, wurden die Grundsteine der Frühförderarbeit im Landkreis gelegt. (Die Besetzung zeigte schon zu dieser Zeit interdisziplinäre Züge). Zum damaligen Zeitpunkt standen zwei Räume im Wohnheim St. Michael zur Verfügung. Während der Aufbauzeit wurden zunächst nur behinderte Kinder behandelt. Schrittweise setzte sich, vor allem durch Mundpropaganda durch, dass auch Kinder mit drohenden Behinderungen bzw. Entwicklungsverzögerungen von der behandelt werden könnten. Im Laufe der Zeit stiegen die Kinderzahlen. Zunehmend wurde das Behandlungsangebot erweitert und es entwickelte sich eine interdisziplinäre. Seit 1992 ist die Frühförderstelle im zentrumsnahen, angemieteten Gebäude in der Kronacher Straße 4 angesiedelt. Um mehr wohnortnahe Angebote machen zu können, wurde 1996 eine Frühförder- Außenstelle in Altenkunstadt, Franz-Joseph-Ahles-Straße 7, eröffnet, sowie im Jahr 2000 eine Frühförder-Außenstelle in Bad Staffelstein, Viktor-von-Scheffel-Straße 14. Der Landkreis ist ein kleiner, ländlicher Landkreis. Förderangebote, neben den Angeboten der Frühförderstelle, beziehen sich vordergründig auf den medizinischtherapeutischen Bereich, insbesondere Ergotherapie- und Logopädiepraxen, so dass die Qualität der Leistung im Rahmen der Frühförderarbeit einen besonderen Stellenwert erhielt.

Abteilung: 1 323 4 2 01 S. 5 Konzeption 2. Anbieter/Träger/Caritas/Kirche Die ist eine eigenständige Abteilung des der Caritas in Trägerschaft des Caritasverbandes für die Erzdiözese Bamberg e. V. Das Heilpädagogische Zentrum bietet interdisziplinäre an, um den Bedarf an familien- und wohnortnahen Angeboten abzudecken. Unsere interdisziplinäre Frühförderstelle bietet Hilfen für Säuglinge und Kinder von der Geburt bis zum individuellen Schuleintritt, die in ihrer Entwicklung auffällig oder verzögert sind bzw. die von Behinderung bedroht oder behindert sind. Gleichzeitig unterstützen wir auch die Eltern / Bezugspersonen der Kinder. Der Auftrag der und Frühberatung ergibt sich aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Familien haben einen Rechtsanspruch auf und Frühberatung. Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der Interdisziplinären Frühförderstellen als Komplexleistung liegen aus dem SGB IX ( 26, 30, 55, 56) zugrunde. Grundlagen für die Leistungen der medizinisch-therapeutischen Maßnahmen sind 32 und 70 SGB V, die der heilpädagogischen Maßnahmen die 53/54 SGB XII und Art. 53 BayKJHG. Weiterhin besteht ein Rahmenvertrag zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Bayern und den Krankenkassen. 3. Zielgruppen Interdisziplinäre Frühförderstellen bieten Hilfen für Kinder, die behindert oder von einer Behinderung bedroht sind ab der Geburt bis zum jeweiligen individuellen Schuleintritt sowie für deren Eltern bzw. wesentlichen Bezugspersonen. Nach 2 Abs.1 SGB IX sind Kinder dann behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am

Abteilung: 1 323 4 2 01 S. 6 Konzeption Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. Die drohende Behinderung kann auch von Entwicklungsstörungen, -gefährdungen und - beeinträchtigungen (einschließlich Verhaltens- und seelischen Störungen) ausgehen. Das Angebot der Interdisziplinären richtet sich im Besonderen an: - Frühgeborene Kinder und Säuglinge mit Entwicklungsrisiko - Kinder, die von Behinderung bedroht sind - Kinder mit körperlich, geistiger und/oder seelischer Behinderung - Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten - Kinder mit Lern- und Leistungsstörungen - Kinder, die in ihrer kognitiven und/oder motorischen und/oder sprachlichen und/oder sozial-emotionalen Entwicklung verzögert sind - Kinder, die wegen ihrer sozialen Benachteiligung in ihrer Entwicklung gefährdet sind. 4. Ziel Die Interdisziplinäre Frühförderstelle trägt dazu bei, dass eine (drohende) Behinderung möglichst frühzeitig erkannt und durch gezielte Förder- und Behandlungsmaßnahmen vermieden, abgewendet oder gemildert werden kann. Die Förderung, die sich auf die unterschiedlichsten frühkindlichen Störungen und Defizite bezieht, ermöglicht dem Kind ein umfassendes Angebot an Hilfen die dazu beitragen, die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes zu fördern, Kompetenzen zu entfalten, Sozialisationsdefiziten entgegen zu wirken, die Störungen abzubauen bzw. zu beheben, sie zu reduzieren oder bei bleibenden Schäden einen besseren Umgang damit zu gewährleisten. Neben der interdisziplinären Vorgehensweise mit einem abgestimmten Angebot verschiedener Fachrichtungen orientieren sich die Fachleute an dem Prinzip der

Abteilung: 1 323 4 2 01 S. 7 Konzeption Ganzheitlichkeit, d. h. es geht speziell um die ganzheitliche Förderung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes in seinem sozialen Umfeld bzw. Lebenswelt. Ein weiteres wichtiges Ziel der besteht darin, die Eltern bzw. Bezugspersonen in den Förderprozess mit einzubeziehen, sie über die Entwicklung des Kindes zu informieren, sie im Umgang mit dem Kind zu bestärken und ihnen dazu zu verhelfen, das Kind in seiner Gesamtpersönlichkeit mit seinen Stärken und Schwächen zu akzeptieren. Die Zielsetzung der Frühförderarbeit erhält einen wesentlichen präventiven Charakter. 5. Leistungen/Angebote Im Rahmen der Früherkennung und wird durch eine interdisziplinäre Arbeitsweise eine Komplexleistung erbracht. Diese umfasst dabei ärztliche und nichtärztliche Leistungen, die individuell auf das Kind abgestimmt sind. Zu den nichtärztlichen Angeboten zählen: medizinisch-therapeutische, psychologische, heil- und sonderpädagogische sowie psychosoziale Leistungen. Das Besondere der Komplexleistung ist das Zusammenwirken von medizinisch therapeutischen und pädagogischen Fachkräften. 5.1. Methoden/Arbeitsformen Die Frühförderstelle richtet sich in der Ausführung des Förderprozesses nach den Richtlinien des Rahmenvertrages. 5.1.1 Inhalte der Komplexleistung Offenes Beratungsangebot: - Offenes Beratungsangebot ohne ärztliche Verordnung, um zu klären, ob das Kind weitergehender fachlicher Maßnahmen bedarf, d. h. ob eine Eingangsdiagnostik veranlasst werden muss, eine andere Maßnahme als für die Problemstellung geeigneter ist oder ob kein Bedarf für eine weitergehende Abklärung besteht.

Abteilung: 1 323 4 2 01 S. 8 Konzeption - Der Erstkontakt zur Frühförderstelle erfolgt in der Regel telefonisch durch die Eltern, da sie auf Anraten von Ärzten, Kliniken, Kindertagesstätten, anderen Einrichtungen oder in Eigeninitiative auf die aufmerksam gemacht wurden. Während dieses Telefonats werden kurze Informationen über gegeben, Daten aufgenommen und ein Termin für das offene Beratungsangebot vereinbart bzw. die Eltern werden für eine Terminvereinbarung von der entsprechenden Fachkraft zurückgerufen. - Bei dem ersten Termin, dem offenen Beratungsangebot, zu dem die Eltern bereits vorliegende Unterlagen (Klinikberichte, U-Heft) mitbringen sollen, wird ein Gespräch mit den Eltern bzw. Bezugspersonen geführt bei gleichzeitiger freier Spielsituation des Kindes. Danach erfolgt eine gezielte Beobachtung des Kindes. Der Anamnesebogen wird den Eltern bzw. Bezugspersonen während des Termins ausgehändigt. Eingangsdiagnostik: Die Eingangsdiagnostik umfasst die ärztliche Diagnostik durch den behandelnden Arzt, und die nicht-ärztliche Diagnostik durch die Frühförderstelle: psychologische Diagnostik, heilpädagogische Diagnostik und medizinisch therapeutische Befunderhebung. Ergebnis ist der derzeitige Entwicklungsstand des Kindes und somit die Abklärung der Förderbedürftigkeit des Kindes. Auf dieser Basis wird unter Einbeziehung der Eltern bzw. Bezugspersonen der Förder- und Behandlungsplan entwickelt. Förder- und Behandlungsplan: Auf der Basis der Ergebnisse aus der Eingangsdiagnostik wird der Förder- und Behandlungsplan unter Einbeziehung der Eltern bzw. Bezugspersonen entwickelt. Dieser beinhaltet die Art, Dauer und den Umfang der Förderung. Die Art der behandelnden Fachdisziplinen orientiert sich am Hilfebedarf der Kinder.

Abteilung: 1 323 4 2 01 S. 9 Konzeption Förderung und Therapie: Mit der Förderung und Behandlung der Kinder kann begonnen werden, wenn die Genehmigung der Komplexleistung durch den Kostenträger vorliegt. - Förderung und Behandlung, in Form von kind- und eltern-/familienbezogenen interdisziplinären Angeboten in pädagogisch sowie medizinisch-therapeutischen Bereichen. - Die richtet sich schwerpunktmäßig an das Kind. Die Förderung findet überwiegend in Form von Einzeltherapien statt. Diese werden ambulant in den drei Stellen angeboten und durchgeführt. Die Komplexleistung kann zudem in begründeten Ausnahmefällen als mobile in der jeweiligen Lebensumwelt des Kindes, insbesondere der Familie, aber auch der Kindertageseinrichtung, erbracht werden. - Die Frühförderstelle bietet, neben den Einzelförderungen, Gruppenbehandlungen in Form von: Konzentrationsgruppen Psychomotorikgruppen Gruppe soziales Lernen - Die Förderung im pädagogischen Bereich ist ausgerichtet auf: Heilpädagogische Entwicklungsförderung (Kognition, Sprache, Wahrnehmung, Emotion, Motorik) und Spieltherapie Verhaltens- und Kommunikationsförderung Psychomotorische Entwicklungsförderung Beobachtung Eltern Kind Interaktion - Die Förderung im medizinisch-therapeutischen Bereich ist ausgerichtet auf: Physiotherapie: Förderung der gesamtmotorischen Entwicklung, z. B. in Form von Behandlungsmethoden auf neurophysiologischer Basis (Vojta, Bobath)

Abteilung: 1 323 4 2 01 S. 10 Konzeption Förderung der Koordination, Körper- und Raumwahrnehmung Atemtherapie Förderung der Beweglichkeit, Kraft und Ausdauer Förderung zur Alltagsbewältigung und der Selbstständigkeit Adaptive Hilfsmittelversorgung Ergotherapie: Handlungskompetenz im Hinblick auf Alltag, Spiel, Selbstständigkeit und Anforderungssituation Sensorische Integrationstherapie nach Jean Ayres Förderung der Wahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung Therapie zur Entwicklung der Grob- und Feinmotorik Logopädie: Förderung der Kommunikationsfähigkeit, Sprach- und Spielanbahnung Förderung der auditiven Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Gedächtnis Förderung der Atmung, Schluck- und Mundmotorik Förderung der Artikulation, des Redeflusses, des Wortschatz- und Grammatikerwerbes, des Sprachverständnisses Die Förderung bzw. Therapie wird nur angeboten und fortgeführt, solange der Bedarf dazu besteht. Sie wird beendet, wenn das Kind einen altersgerechten Entwicklungsstand aufweist, die Eltern bzw. Bezugspersonen keine fachliche Beratung mehr benötigen oder wünschen bzw. wenn das Kind in Form anderer Betreuungseinrichtungen versorgt wird (integrativer Kindergarten, SVE). Die interdisziplinäre endet spätestens mit dem individuellen Schuleintritt. Elternarbeit: - Elternarbeit bzw. die Einbeziehung und Beratung der Eltern bzw. Bezugspersonen während des Förderprozesses ist eine ausschlaggebende Aufgabenstellung innerhalb

Abteilung: 1 323 4 2 01 S. 11 Konzeption der Förderung und Therapie. Sie macht die besondere Qualität in der aus und erhöht und sichert die Wirksamkeit der Frühfördermaßnahme. - Eltern bzw. Bezugspersonen erhalten Unterstützung und fachliche Beratung bezüglich der Diagnosefindung, des Entwicklungsstandes, den besonderen Entwicklungsbedingungen und Entwicklungsbedürfnissen des Kindes, im Umgang mit dem Kind, beim Akzeptieren und Verarbeiten einer Behinderung oder Entwicklungsstörung. Sie werden über weitere Institutionen, Dienste und Hilfsangebote informiert. - Eltern bzw. Bezugspersonen erhalten Anleitung und Hilfestellung für die Gestaltung des Alltags mit dem Kind und das häusliche Umfeld sowie im Gebrauch von Hilfsmitteln. - Elternarbeit findet in Form von Elterngesprächen, Elterngruppen, Elternabenden, Informationsveranstaltungen oder gemeinsamen Aktionen, z. B. integratives Spielefest statt. 5.1.2 Interdisziplinäre Diagnostik Die Diagnostik stellt im Rahmen der Frühförderarbeit zu Beginn, im Verlauf und als Abschlussdiagnostik eine Gesamtschau über die Entwicklung des Kindes dar. Sie umfasst alle Entwicklungsbereiche des Kindes und lässt Stärken und Schwächen erkennen. Sie ist ausschlaggebend bei der Erstellung des Förder- und Behandlungsplanes, für die Überprüfung der Förderziele im Förderprozess sowie für die Abklärung verschiedener Fragestellungen, z. B. bei Fragen weiterführender Einrichtungen. Bestandteile sind: - die ärztliche Diagnostik mit Anamneseerhebung und körperlich-neurologischer Untersuchung, - die psychologisch/pädagogische Diagnostik mit ergänzender Anamneseerhebung, allgemeiner Entwicklungsdiagnostik, Diagnostik von Teilleistungsstörungen, Diagnostik

Abteilung: 1 323 4 2 01 S. 12 Konzeption von Verhaltensstörungen und seelischen Störungen, Intelligenzdiagnostik. Die Diagnostik im psychologisch-pädagogischen Bereich macht zudem Aussagen über die Schulfähigkeit eines Kindes und verhilft zur Einschätzung des Kindes im Hinblick auf seine gegenwärtige Lebenssituation und zukünftige Entwicklungschancen, - die medizinisch-therapeutische Diagnostik, in den Bereichen der: Physiotherapie - bezogen auf die sensomotorische Entwicklung und der motorischen Fähigkeiten -, Ergotherapie - bezogen auf die Bereiche der Alltags- und Handlungskompetenz -, Wahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung, Logopädie - bezogen auf mundmotorische Entwicklung, Sprache und (vor)sprachliche Kommunikation -. 5.2. Integrationshilfen für Kind und Familie - Umfeld- und netzwerkbezogene Aufgabenstellungen und Angebote tragen dazu bei, die Förderung und Behandlung alltagswirksam umsetzen zu können und haben eine wichtige Bedeutung als begleitende Maßnahme im Förderprozess. Besonders in sozialen Brennpunkten bzw. in Familien mit besonderen Lebenslagen können die Ziele und Aufgaben der nur wirksam werden, wenn Kontakte zu anderen tätigen Hilfssystemen (Jugendamt, sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft, u. a.) aktiv bestehen. - Die Fachkräfte der Frühförderstelle sehen die Kooperation und Vernetzung als einen wesentlichen Bestandteil der Arbeit. Sie legen großen Wert auf den Austausch mit zusätzlichen, am Entwicklungsprozess des Kindes beteiligten, Institutionen. Zu den wesentlichsten Kooperationspartnern zählen u. a.: Frühförderstellen (z. B. für sinnesbehinderte Kinder), Ärzte, SPZ Coburg, Fachkliniken, Kindertageseinrichtungen, Regelschulen, Schulvorbereitende Einrichtungen, Mobile sonderpädagogische Hilfen, Diagnose Förderklasse, Maximilian-Kolbe-Schule, Erziehungsberatung, freie medizinisch-therapeutische Praxen, Beteiligung an Arbeitskreisen, Jugendamt, Gesundheitsamt. Einmal im Quartal findet in der Frühförderstelle in ein Austausch mit den zwei im Landkreis ansässigen Kinderärzten statt. Hier werden die

Abteilung: 1 323 4 2 01 S. 13 Konzeption Kinder besprochen, die der jeweilige Arzt verordnet hat. Es kann gemeinsam geklärt werden, wie die Förderung weitergeht, welche Schwerpunkte gesetzt sind. - Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden Kenntnisse der Frühförderarbeit sowie die Angebote der für außen stehende Personen und öffentliche Institutionen verbreitet und transparent dargestellt. Die Öffentlichkeitsarbeit erfolgt z. B. durch die Verteilung der Flyer an verschiedene öffentliche Stellen, die Teilnahme an Informationsveranstaltungen, die Durchführung eines Integrativen Spielefestes, Vorträge in Kindertageseinrichtungen, Tag der offenen Tür, Pressearbeit, Homepage. 5.3. Personelle Ausstattung Die Frühförderstelle besteht aus einem interdisziplinär besetzten Team, das sich aus kompetenten Fachkräften zusammensetzt und somit eine dem Kind und seiner Familie angemessene Behandlung gewährleistet werden kann. Dazu zählen: Gesamtleitung Abteilungsleitung (sozial- oder heilpädagogische Fachkraft) Fachdienst: - pädagogisch/psychologische Mitarbeiter: Heilpädagogen Sozialpädagogen Psychologe - medizinisch-therapeutische Mitarbeiter: Physiotherapeuten Ergotherapeuten Logopäden

Abteilung: 1 323 4 2 01 S. 14 Konzeption Zusätzlich wird ein integrativer Fachdienst für Kindertagesstätten angeboten. In integrativen Kindertagesstätten nehmen pädagogische Mitarbeiter der die Aufgaben des integrativen Fachdienstes wahr. Diese Tätigkeit ist in einer eigenen Konzeption geregelt. Die Mitarbeiter verfügen neben ihren qualifizierten und anerkannten Berufsausbildungen über jahrelange Berufserfahrung und vielfältige (Zusatz)-Qualifikationen, z. B.: - angewandte Entwicklungskinesiologie bei bewegungsgestörten Säuglingen, Kindern und Jugendlichen nach Vojta - Spina bifida Behandlung nach Prof. Ferrari - Mund-, Ess- und Trinktherapie - Trampolinspringen - ADS-Fortbildung(en) - Physiotherapie bei Patienten mit Mukoviszidose - Psychomotorische Entwicklungsförderung - Lymphtherapie - Drei-dimensionale manuelle Fußtherapie - Linkshänderdiagnostik - Sensorische Integrationstherapie nach Jean Ayres - Umgang mit Gewalt und aggressivem Verhalten in der Arbeit mit Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung - Gesprächsführung - Integration - Kollegiale Beratung - Erste Hilfe am Kind Durch bedarfsgerechte und immer wieder aktualisierte Fort- und Weiterbildungen sichern sich die Mitarbeiter der ihre fachliche Kompetenz und die Qualität ihrer Arbeit.

Abteilung: 1 323 4 2 01 S. 15 Konzeption 5.3.1. Ehrenamt Der ehrenamtliche Dienst ist ein Einsatz für eine solidarische Gemeinschaft, der freiwillig und unentgeltlich erfolgt. Freiwilligkeit bedeutet, dass niemand genötigt werden kann einen Dienst zu übernehmen, so wie auch niemand daran gehindert werden darf, ihn vorbehaltlich der Einhaltung bereits eingegangener Verpflichtungen jederzeit zu beenden. Unentgeltlichkeit meint, dass - unbeschadet der Erstattung entstehender Auslagen - der für den ehrenamtlichen Dienst geleistete Zeitaufwand nicht vergütet wird. Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit kennzeichnen den ehrenamtlichen Dienst. Auch in unserer Einrichtung sind wir auf die Mitarbeit von Bürgerinnen und Bürger angewiesen, die Ihr Wissen und ihre Kompetenzen uns und unseren Klienten zur Verfügung stellen. Persönliche Erfahrungen im Umgang mit Menschen im privaten Bereich erleichtern das Engagement und damit die Arbeit. Die Fähigkeit des ehrenamtlichen Mitarbeiters muss nach dessen Wunsch in Art und Umfang seines Einsatzes berücksichtigt werden. Grundsätzlich gilt: Wer mitarbeitet übernimmt Verantwortung - für sich und für andere. Die hauptberuflichen Mitarbeiter sind zur guten Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Helfern bereit. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in ihr Tätigkeitsfeld eingeführt. Ihre Dienste werden durch die haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt und begleitet. Einsatzbereiche für ehrenamtliche Mitarbeiter in der indirekten Betreuung: - Mithilfe bei der Pflege von Außenanlagen - Mithilfe bei Festen und Feiern - Mithilfe bei der Instandhaltung - Mithilfe bei Bastelarbeiten

Abteilung: 1 323 4 2 01 S. 16 Konzeption Richtlinien, Verträge und Merkblatt dazu sind im aufgeführt 5.4. Sachausstattung Hauptstelle : - ein Büro mit Schreib- und Arbeitsplätzen, PC, Telefon und Kopierer - ein Besprechungszimmer mit Schreib- und Arbeitsplätzen, TV, Video, Telefax und Fachliteratur - fünf unterschiedliche Therapieräume, den Behandlungsschwerpunkten entsprechend ausgestattet - 2 Behandlungsräume mit PC ausgestattet - kleinere Lagerräume (für Therapiematerial) - ein Wartezimmer mit Spiel- und Wickelecke - sanitäre Einrichtungen, sowohl für Mitarbeiter als auch für Besucher - sowie ein von den Mitarbeitern gemeinsam genutzter Sozialraum mit Teeküche und Telefon - für Gruppenangebote - insbesondere die Psychomotorikgruppen - können, je nach Absprache, die Räumlichkeiten von Abteilungen des genutzt werden Außenstelle Altenkunstadt: - drei Therapieräume, von denen ein Raum zusätzlich als Arbeits- bzw. Schreibplatz von Mitarbeitern genutzt wird - 1 Küche mit PC - ein kleiner Lagerraum für Spielmaterialien - ein sanitärer Raum - Wartebereich im Flur

Abteilung: 1 323 4 2 01 S. 17 Konzeption Außenstelle Bad Staffelstein: - vier Behandlungsräume, von denen einer zusätzlich als Arbeits- bzw. Schreibplatz von Mitarbeitern genutzt wird - 1 Behandlungsraum mit PC - Küche (mit angeschlossenem Lagerraum) - sanitäre Anlagen für Mitarbeiter und Kinder - Wartebereich im Flur In allen Einrichtungen stehen für die Arbeit mit den Kindern entsprechende Sachmittel zur Verfügung. 6. Finanzierung Das Angebot der Interdisziplinären Frühförderstellen ist für Eltern freiwillig und kostenfrei. Kostenträger ist der Bezirk Oberfranken, Sozialverwaltung Bayreuth, die Krankenkassen, das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus sowie die Einrichtungsträger. 7. Qualitätsmanagement In der Einrichtung ist ein Qualitätsmanagement nach dem Konzept des DICV QuM des Caritasverbandes Bamberg eingeführt, an dem sich die als Abteilung des beteiligt. Dieses Qualitätsmanagementsystem wird durch die Zertifizierungsgesellschaft procum Cert geprüft und das DiCV-QuM-Siegel erteilt.

Abteilung: 1 323 4 2 01 S. 18 Konzeption 8. Ansprechpartner Frau Maria Wiehle, Gesamtleitung Verwaltung und Gesamtleitung Gabelsbergerstraße 22 96215 Tel.: 09571/924410 Fax: 09571/924444 E-Mail: hpz-lichtenfels@caritas-bamberg.de Frau Martina Proschwitz, Abteilungsleitung Kronacher Straße 4 96215 Tel.: 09571/73219 Fax: 09571/947661 E-Mail: fruehfoerderung.hpz@caritas-bamberg.de Frau Proschwitz ist wie folgt erreichbar: Montag: Mittwoch: Donnerstag: 11:30 16:30 Uhr 12:30 16:00 Uhr 07:30 12:00 Uhr