Das Gebührenmodell von steuerberaten.de steuerberaten.de rechnet fair und transparent ab Der Gebühren-Kalkulator ist öffentlich und alle Rechnungen können von Ihnen nachvollzogen werden Alle Gebühren werden abhängig von Ihren Eckdaten permanent aktuell berechnet Es gibt somit bei steuerberaten.de keine feststehenden Gebühren Ihre Gebühren können durch Ihre Mithilfe reduziert werden Monatliche Rechnungen für Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung Für jährliche Leistungen erheben wir einen laufenden Vorschuss Nicht eingelöste Lastschriften lösen einen Arbeitsstopp aus steuerberaten.de verzichtet auf einen Teil der Post und Fernmeldegebühren Inhalt des Dokumentes Die Gebühren-Philosophie von steuerberaten.de... 2 Der Gebühren-Kalkulator... 2 Wichtige Preisfaktoren Ihre Mithilfe... 2 Einmalleistungen... 3 DATEV-Kosten... 4 Ablauf der Abrechnung und Vorschüsse... 4 Einmalige Ersteinrichtungsgebühren... 4 Arbeitsstopp und Kündigungen... 5 Post und Fernmeldegebühren... 5 Ihre Fragen... 5
Die Gebühren-Philosophie von steuerberaten.de steuerberaten.de bietet Unternehmern und Privatpersonen in erster Linie Standarddienstleistungen der Steuerberatung kostengünstig und individuell kalkuliert an. Das Geschäftsmodell von steuerberaten.de basiert auf der Idee einer transparenten und fairen Abrechnung der Leistungen. Weitgehend unabhängig von der Steuerberatergebührenverordnung gilt bei der Preisbildung der Grundsatz so günstig wie möglich und so teuer wie nötig. Mit dieser Gebühren-Philosophie unterscheiden wir uns stark von klassischen Steuerberatern, die in der Regel eine intransparent Mischkalkulation zur Abrechnung verwenden. Der Gebühren-Kalkulator steuerberaten.de hat einen Gebühren-Kalkulator entwickelt, der sowohl für den Kostenvoranschlag vor der Beauftragung genutzt wird, als auch zur Abrechnungen der jeweiligen Leistung nach Fertigstellung. Der Kalkulator ist öffentlich und alle Abrechnungen können jederzeit nachvollzogen werden. Die Gebühren-Kalkulatoren erlauben die differenzierte Kalkulation (fast) jeder Standarddienstleistung. Ergeben sich im Laufe der Bearbeitung abweichende Grunddaten (z.b. mehr / weniger Belege oder höherer / geringerer Umsatz etc.) werden diese Daten im Verlauf der Bearbeitung spätestens bei der Rechnungsstellung den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechend angepasst, so dass bei der Rechnungsstellung immer die tatsächlichen Verhältnisse zugrunde gelegt werden. Somit haben Sie bei steuerberaten.de keine feststehenden Gebühren, sondern diese entwickeln sich gleichlaufend mit unserem Aufwand mit Ihrem Mandat. Diese faire Preispolitik ist einzigartig in Deutschland. Wichtige Preisfaktoren Ihre Mithilfe Der Gebühren-Kalkulator berücksichtigt sehr viele Faktoren bei der Ermittlung des Preises. Wichtig für Sie: wir ermitteln mit dem Kalkulator den zeitlichen Aufwand, den wir mit Ihrem Mandat haben. Wenn Sie uns mithelfen, den Aufwand zu reduzieren, dann können wir Ihnen auch einen besseren Preis anbieten. Bei Unternehmen ist der wesentliche Faktor das monatliche Buchungsaufkommen. Hierbei ist es sehr wichtig, in welcher Form wir Ihre Buchungen erhalten. Sprechen Sie bitte Ihren Teamleiter zu Optimierung an.
Zum Beispiel kategorisieren wir Buchungen in folgende Rubriken: Digital Buchungen: Wir erhalten Ihre Belege als digitale Datei. Einlesbare Buchungen: Wir halten eine verwendbare Exportdatei, die wir in unser System einlesen können oder Sie nutzen aktiv Datev Unternehmen online. Eine komplette Kontierung Ihrer Buchungen ist noch nicht erfolgt und muss unsererseits vorgenommen werden. Auto-Buchungen: Wir erhalten Exportdateien, bei denen eine komplette Kontierung vorliegt. Je hochwertigere Buchungen wir von Ihnen erhalten, umso günstiger können wir Ihnen unsere Leistungen anbieten. Gern prüfen wir regelmäßig ob Optimierungsmöglichkeiten bestehen. Bei der Fertigstellung Ihrer Finanzbuchhaltung unterscheiden wir ebenfalls zwischen folgenden Kategorien: Normal Fertigstellung: Sie haben eine Dauerfristverlängerung beim Finanzamt und reichen uns Ihre Unterlagen spätestens zum 20ten des Folgemonats ein. Express Fertigstellung: Sie haben keine Dauerfristverlängerung oder haben uns Ihre vollständigen Unterlagen sehr kurzfristig zur Verfügung gestellt. In beiden Fällen ist ein sehr kurzer Handlungsbedarf unsererseits notwendig um die Umsatzsteuer-Voranmeldung fristgerecht beim Finanzamt einzureichen. Dementsprechend wird hier ein Aufschlag auf die Finanzbuchhaltung erhoben. Durch pünktliche Einreichung und einer Dauerfristverlängerung können Sie aktiv Ihre Kosten einsparen. Jede Rechnungsstellung von Kalkulator-Leistungen erfolgt nach Ihren tatsächlichen Eckdaten. Dazu erhalten Sie zu jeder Rechnung als Anlage eine entsprechende Auflistung. Einmalleistungen Neben den Standard-Leistungen, die Sie in Ihrem Kostenvoranschlag oder in Ihrer Auftragsübersicht wiederfinden, rechnen wir anfallende Einmalleistungen ab. Eine typische Einmalleistung ist die Steuerbescheid-Prüfung. Diese berechnen wir im Normalfall mit 30 Minuten Zeitaufwand, also ca. 40 netto. Sollten Einmalleistungen in größerem Umfang anfallen, werden wir Sie im Vorfeld darüber informieren. Generell werden Einmalleistungen nach Fertigstellung in Rechnung gestellt.
DATEV-Kosten Für die Bearbeitung Ihres Mandates verwenden wir unter anderem Software von der DATEV. Den Großteil der anfallenden DATEV-Gebühren trägt steuereraten.de. Individuelle DATEV-Software, die Sie nutzen oder die für Ihr Mandat notwendig ist, wird Ihnen monatlich weiter belastet. Hierzu gehört beispielsweise DATEV Unternehmen Online oder LODAS. Ablauf der Abrechnung und Vorschüsse Sämtliche Leistungen werden Ihnen am Tag der Erledigung in Rechnung gestellt. Sie werden über die Abrechnung mittels Benachrichtigung informiert. Bei Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung ist dies in der Regel monatlich. Die übermittelten Rechnungen enthalten neben den Hinweisen zu der jeweiligen Leistung, auch die Eckdaten, die Grundlage unserer Gebühren-Kalkulation waren. Alle Rechnungen können Sie in Ihrem Kunden-Center einsehen. Die Beträge werden über das von Ihnen frei gegebene SEPA-Lastschrift-Mandat von Ihrem hinterlegten Konto eingezogen. Jährliche Leistungen wie Jahresabschlüsse oder Steuererklärungen werden ebenfalls am Tag der Erledigung final in Rechnung gestellt. Da wir sehr viel Zeit in die Erledigung einer Jahresleistung investieren, erstellen wir monatlich fortlaufend Vorschussrechnungen, welche sich am endgültigen Preis für Ihre Gesamtleistung orientieren. Monatlich werden 1/12 der Jahresleistung in Rechnung gestellt. Beispiel: Im Januar 2017 erstellen wir einen Vorschuss in Höhe von ca. 1/12 der zu erwartenden Jahresabrechnung für die Leistungen Jahresabschluss 2017 und Steuererklärung 2017. Diese Vorgehensweise betrifft nur Unternehmenskunden von steuerberaten.de. Nach Erledigung der Leistung wird dann ausschließlich die noch offene Differenz berechnet. Einmalige Ersteinrichtungsgebühren In der Regel erheben Steuerberater pauschale Gebühren für die Ersteinrichtungen (z.b. der Finanzbuchhaltung) und verstecken diese als Mischkalkulation in den Kosten der laufenden Abrechnung. Da dies nicht unserem Geschäftsmodell eines preistransparenten Unternehmens entspricht, rechnen wir die anfallenden Einrichtungskosten einmalig ab. Sobald Ihre Buchhaltung optimal eingerichtet ist, können wir Ihnen unsere Leistungen zu den günstigen Preisen anbieten. In Ihrem Kostenvoranschlag finden Sie eine entsprechende Auflistung zu den einmaligen Gebühren.
Arbeitsstopp und Kündigungen Unsere Rechnungen werden automatisch weiter verarbeitet und unser System zieht die Lastschrift via SEPA-Mandat ein. Da unsere günstigen Preise auch auf einer fairen Partnerschaft beruhen, reagieren wir recht empfindlich, wenn die Lastschrift nicht eingelöst wird. In unserem System wird dann automatisiert ein Arbeitsstopp für Ihr Mandat hinterlegt und Sie werden informiert. Sollte die Lastschrift ausversehen geplatzt sein, so bitten wir Sie, schnellstmöglich Rücksprache mit Ihrem Teamleiter zu halten. In diesem Fall lässt sich der Arbeitsstopp sehr schnell auflösen. Sollten die Rücklastschriften allerdings häufiger nicht eingelöst werden, so sehen wir uns gezwungen, das Mandat zu beenden, da wir ansonsten die effiziente Bearbeitung nicht mehr gewährleisten können, Post und Fernmeldegebühren Nach 16 der Steuerberatergebührenverordnung hat der Steuerberater Anspruch auf Ersatz der Post- und Telekommunikationsdienstleistungen. Er kann anstelle der tatsächlich entstandenen Kosten (ohne Nachweis) einen Pauschalsatz fordern, der 20 % der sich nach dieser Verordnung ergebenden Gebühren beträgt. Wir berechnen nur einen Pauschsatz von 11,8 %, max. 11,80 je Leistung. Die Steuerberaterkammer fordert allerdings von uns, dass der volle Satz von 20 % berechnet wird, wogegen wir uns bisher erfolgreich gewehrt haben. Zudem beinhalten die Post- und Fernmeldegebühren unter anderem folgende Leistungen: - Permanente Bereitstellung des Online-Steuerbüros inkl. Dokumenten-Archiv auf dezidierten Internet-Servern - Verschlüsselter Breitband Zugriff (SSL 256 Bit) auf diese Server - Schnelle Internet-Anbindung der Mitarbeiter zu Kommunikation mit den Mandanten via Skype und Email - Tägliches Backup aller Daten und Dokumente und permanente Systemadministration Ihre Fragen Wir wissen, dass unser Gebühren-Modell gewöhnungsbedürftig ist. Wir unterschieden uns damit von klassischen Steuerberatern. Unser Ziel war aber von Beginn an eine faire und transparente Abrechnung. Wir denken, dies ist uns gelungen. Sollten Sie noch Detail-Fragen haben, sprechen Sie bitte Ihren Teamleiter oder den Vertrieb unter 0800 / 815 815 8 an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.