Häufig gestellte Fragen zur NMS

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Transkript:

Häufig gestellte Fragen zur NMS Diese Auflistung von häufig gestellten Fragen erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Den Fragen in der linken Spalte stehen Kurzantworten in der rechten Spalte gegenüber. Grundlegende und vertiefte Allgemeinbildung Sind Schüler/innen in grundlegende und vertiefte Allgemeinbildung eingeteilt? vertieft bzw. grundlegend bezeichnet die Qualität der Leistung. Es gibt keine vertieften bzw. keine grundlegenden Schüler/innen. Wann muss die Leistung eines Schülers / einer Schülerin nach grundlegende bzw. vertiefte Allgemeinbildung beurteilt werden? In den Gegenständen D, M und erste lebende Fremdsprache in der 7. und 8. Schulstufe. Sowohl bei punktueller als auch bei der permanenten Leistungsbeurteilung ( Schularbeit und Mitarbeit ), in der Schulnachricht und im Zeugnis. In welchen Gegenständen werden in der 7. und 8. Schulstufe Leistungen nach grundlegender und vertiefter Allgemeinbildung beurteilt? Gibt es in der Beurteilung nach vertiefter Allgemeinbildung ein Nicht genügend? Gibt es in der Beurteilung nach grundlegender Allgemeinbildung ein Sehr gut und Gut? D, M, erste lebende Fremdsprache Leistungen, die den Anforderungen des Genügend nach vertiefter Allgemeinbildung im Sinne der LBVO nicht entsprechen, sind mit grundlegender Allgemeinbildung zu beurteilen. Sobald die Leistung eines Schülers / einer Schülerin höheren Anforderungen erfüllt ist, ist er / sie mit vertiefter Allgemeinbildung zu beurteilen. Können Erziehungsberechtigte entscheiden, ob ihr Kind nach grundlegender Allgemeinbildung beurteilt wird? Kann gegen die Beurteilung nach grundlegender Allgemeinbildung Einspruch erhoben werden? In welchem Zusammenhang stehen Kern- und Erweiterungsbereich zu grundlegender und vertiefter Allgemeinbildung? Zur Beurteilung nach grundlegender und vertiefter Allgemeinbildung ist (wie bisher) der Kernbereich heranzuziehen. Der Kernbereich im Sinne der LPVO gilt sowohl für die grundlegende als auch die vertiefte Allgemeinbildung. Der Erweiterungsbereich ist wie

bisher autonomer Bereich der Schule und der Lehrperson. Querverbindungen mit dem Kernbereich sind auszuarbeiten. Aus diesem Grund beziehen sich sowohl Leistungsfeststellungen als auch Leistungsbeurteilungen auf beide Bereiche. Vergabe von Berechtigungen Welche Beurteilung in der 8. Schulstufe berechtigt zu welchem Übertritt? Die Beurteilung aller differenzierten Pflichtgegenstände in der vertieften Allgemeinbildung oder bei nur einer Beurteilung in der grundlegender Allgemeinbildung in einem Pflichtgegenstand mit Beschluss der Klassenkonferenz berechtigt zum Übertritt in eine höhere Schule. Die Beurteilung aller differenzierten Pflichtgegenstände nach der grundlegenden Allgemeinbildung mit der Beurteilung Befriedigend oder bei nur einem Genügend mit Beschluss der Klassenkonferenz berechtigt zum Übertritt in eine mittlere Schule. Anderenfalls sind Aufnahmeprüfungen möglich. Die gesetzlichen Regelungen bezüglich des Besuchs der PTS bzw. der Wiederholung der letzten Schulstufe bleiben in Kraft. Berufsorientierung Wie ist Berufsorientierung zu organisieren? Berufsorientierung ist als eigener Gegenstand im Ausmaß mindestens einer Wochenstunde in der 7. und 8. Schulstufe vorgesehen. Diese kann in der 3. oder 4. Klasse positioniert oder auf beide Schulstufen aufgeteilt werden. Zusätzlich sind 32 Jahresstunden in den Unterricht von Pflichtgegenständen zu integrieren. Bundeslehrerin / Bundeslehrer In welchen Gegenständen ist der Einsatz von Bundeslehrer/innen vorgesehen? In D, M, erste lebende Fremdsprache. Übergangslösungen sind bei G1 - G5 im Zeitraum von 5 Jahren möglich. Ergänzende differenzierte Leistungsbeschreibung (edl) Was beinhaltet die ergänzende differenzierte Leistungsbeschreibung (edl)? Durch den offiziellen Charakter der EDL als Beilage zum Zeugnis ist es wünschenswert eine

bundesweit einheitliche EDL zu entwickeln. Die genauen Inhalte für die EDL sind derzeit in Arbeit und werden allen NMS zeitgerecht zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich soll die EDL unabhängig von der fachlichen Leistung stärkenorientierte Beschreibungen (etwa wie zu Arbeitsqualität, Ausdauer, Anstrengung), die langfristig relevant sind, dokumentieren. Siehe Orientierungshilfe zur Leistungsbeurteilung II: edl (ab Jänner 2012) http:///mod/page/view.ph p?id=2394 Wann muss eine ergänzende differenzierte Leistungsbeschreibung im Zeugnis ausgewiesen werden? Bei jeder Schulstufe zusätzlich zum Jahreszeugnis sowie zur Schulnachricht. Gruppenteilungen Dürfen Schüler/innen einer Klasse in Gruppen geteilt werden? Ja, guter Unterricht lebt von unterschiedlichen Gruppenkonstellationen, die fließend und flexibel in den Unterricht eingesetzt werden. Die flexible Differenzierung ermöglicht eine temporäre Gruppenteilung, etwa in 2er oder 5er Gruppen nach Vorwissen, Interessen und/oder Lernpräferenzen. Fragwürdig wäre es, wenn bestimmte Gruppen bestimmten Lehrpersonen im Rahmen von Team-Teaching zugeteilt werden; diese Praxis wäre nicht im Sinne von Team-Teaching! KEL-Gespräche Kann ein KEL-Gespräch einen Elternsprechtag ersetzen? Der Elternsprechtag sowie Informationspflicht der Lehrperson sind im Gesetz verankert. Das KEL-Gespräch stellt eine Form des Elternsprechtags dar, aber ersetzt ihn im buchstäblichen Sinne nicht. Vielmehr wird er als Zeitgefäß für das neue Format verwendet. Leistungsbeurteilung Wie komme ich von der 4.0 Skala zu einer Gesamtnote? Die Ermittlung der Note setzt eine Entscheidungsgrundlage oder Notenschlüssel voraus. Eine Mittelwertbildung ist nicht zulässig.

Wie sind Schüler/innen in D, M und erste lebende Fremdsprache in der 5. und 6. Schulstufe zu beurteilen? Wer ist zum Ablegen einer Wiederholungsprüfung berechtigt? Was ist das AHS-Niveau? Wie sind Schüler/innen mit Sonderpädagogischem Förderbedarf zu beurteilen? Mit Sehr gut bis Nicht genügend nach den Beurteilungsstufen der LBVO. Dabei sind die zwei Faktoren eigenständige Anwendung und Wesentlichkeit hinsichtlich des Fachlehrplans wesentlich. Schüler/innen der NMS sind bei negativer Beurteilung zum Ablegen einer Wiederholungsprüfung berechtigt. Da eine Beurteilung mit Befriedigend und Genügend nach grundlegender Allgemeinbildung eine positive Beurteilung darstellt, ist in diesem Fall keine Wiederholungsprüfung zum Erreichen einer Beurteilung einer vertieften Allgemeinbildung möglich. Eine Leistungsfeststellungsüberprüfung pro Schuljahr ist auf Wunsch der Eltern möglich. AHS-Niveau ist vielmehr eine Wertvorstellung als ein objektiver Maßstab für die Leistungsfeststellung bzw. -beurteilung und ist daher kein Gegenstand der Gesetzgebung hinsichtlich Leistungsbeurteilung. Es fehlen überhaupt Daten bzw. Empirie, die AHS-Niveau als Leitdifferenz zum APS-Bereich bestätigen können. Wie bisher. Lerndesign Was ist Lerndesign? Lerndesign im Kontext der NMS-LPVO bedeutet die inhaltliche Entwicklung des Unterrichts nach dem Prinzip vom Ende her. Langfristig lautet die Frage: Welche Kompetenzen sollen die Schüler/innen am Ende der 8. Schulstufe gemäß den Bildungsstandards erlangt haben? Kurzfristig lautet die Frage: Was sind die Kompetenzziele für diese Schulstufe? Ein Lerndesign besteht aus: 1. Lernziele, die das Kompetenzziel darstellen und das am Ende beurteilt wird 2. Aufgabenstellungen für die Beurteilung der erzielten Kompetenz 3. Kriterien und Qualitätsstufen, die in Form eines Beurteilungsrasters beschrieben wird, für die Leistungsfeststellung

Lerndesignerin / Lerndesigner Was ist die Funktion des Lerndesigners / der Lerndesignerin? Lerndesigner/innen sind teacher leader : Lehrer/innen, die besondere fachliche Kompetenzen erwerben, die für die Qualitätsentwicklung im Unterricht an den Schulen relevant sind. Schularbeiten Gibt es unterschiedliche Schularbeiten für unterschiedliche Schüler/innen? Alle Schüler/innen bekommen alle Schularbeitsbeispiele. Schularbeitsbeispiele sind NICHT für den Schüler / die Schülerin erkennbar zu klassifizieren. Technisches Werken / textiles Werken Wie erfolgt die Zuteilung der Schüler/innen in technisches und textiles Werken? Da die beiden Fächer zusammengelegt wurden, werden alle Schüler/innen in beiden Fachbereichen koedukativ unterrichtet. Die Gruppengrößen bleiben aufrecht. Da es ein Gegenstand ist gibt es auch nur eine Note. Teamteaching In welchen Gegenständen ist Teamteaching zulässig? In allen Gegenständen. Der Einsatz der zusätzlichen 6 Wochenstunden pro Klasse erfolgt ausschließlich in D, M, erste lebende Fremdsprache. Wechsel der Schulart Umstieg AHS in NMS mit positiver Beurteilung Der Schüler/ Die Schülerin darf mit positiver Beurteilung jederzeit in die NMS umsteigen. Umstieg AHS in NMS mit einem oder zwei Nicht genügend im Jahreszeugnis Der Schüler/ Die Schülerin muss am Schuljahresbeginn in den mit Nicht genügend beurteilten Gegenständen an der aufnehmenden NMS eine Wiederholungsprüfung ablegen - ungeachtet der Schulstufe! Umstieg von AHS in NMS mit einem oder zwei Nicht genügend (z. B. in der Schulnachricht) während des Schuljahres Der Schüler / Die Schülerin wird von der aufnehmenden NMS entsprechend der Schulstufe beurteilt. Sollte auf Grund des Übertritts knapp vor der Zeugnisverteilung dies nicht möglich sein, so können a) die

Beurteilung der abgehenden Schule herangezogen werden, b) auf Antrag der Eltern eine Leistungsfeststellungsprüfung durchgeführt werden. Umstieg AHS in NMS mit mehr als zwei Nicht genügend. Umstieg von NMS in AHS (5./6. Schulstufe) Umstieg von NMS in AHS (7./8. Schulstufe) Der Schüler / Die Schülerin muss automatisch die Klasse wiederholen. Ausnahme: Gegenstände, die in der aufnehmenden Schule nicht relevant sind (z.b.: Latein) Der Schüler / Die Schülerin mit einer Beurteilung Sehr gut und Gut in den differenzierten Pflichtgegenständen darf jederzeit in die AHS umsteigen. Andernfalls ist eine Aufnahmeprüfung abzulegen. Der Schüler / Die Schülerin mit einer Beurteilung nach vertiefter Allgemeinbildung in den differenzierten Pflichtgegenständen darf jederzeit in die AHS umsteigen. Zeugnis Was steht im Zeugniskopf der NMS? Im Zeugniskopf ist die pädagogische Schwerpunktsetzung (sofern vorhanden) sichtbar zu machen. siehe Anlage 2a der Zeugnisformularverordnung http://www.ris.bka.gv.at/dokumente/bgblauth/bg BLA_2012_II_185/COO_2026_100_2_752339.pdf