vdw Niedersachsen Bremen Novellierung der Trinkwasserverordnung Sitzung Technischer Ausschuss des vdw Jörg Berens Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen und Bremen e. V. Wilhelmshaven, 20.09.2011
Artikel 1 Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung TrinkwV 2001*) *Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 98/83/EG des Rates über die Qualität von Trinkwasser vom 3. November 1998. Inkrafttreten der Novellierung vom 3. Mai 2011: 01.11.2011 20.09.2011, Seite 2
Bestandsmeldung an das Landesgesundheitsamt: Warmwasserinstallationen mit mehr als 400 l Speichervolumen Und/oder Warmwasserleitungen mit mehr als 3 l Inhalt in jeder Rohrleitung zwischen Warmwasserbereitungsanlage und der Entnahmestelle => Faktisch jede zentrale Warmwasserbereitungsanlage in einem Mehrfamilienhaus 20.09.2011, Seite 3
Bestandsmeldung an das zuständige Gesundheitsamt: Vorhandene Bleileitungen Änderung der Blei-Grenzwerte: Von derzeit 0,025 mg/l auf 0,01 mg/l ab 1. Dezember 2013 => Wert ist bei vorhandenen Bleileitungen nur schwer einzuhalten. 20.09.2011, Seite 4
Bestandsmeldung an das Gesundheitsamt: unverzüglich ( 13, Abs. 4, Satz 1) Das heißt innerhalb von 4-6 Wochen nach Inkrafttreten Arbeitsgruppe des GdW hat auf diesen Punkt in einer Ausarbeitung für die Länderarbeitsgruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz (LAUG) hingewiesen. Ein bundeseinheitliches Meldeverfahren bis 31.12.2012 wird angestrebt. Möglichst einfach auf A4-Bogen 20.09.2011, Seite 5
Probenahme Direkt hinter dem Warmwasserspeicher An der hydraulisch ungünstigsten Stelle => Z. B. innerhalb einer Wohnung an der letzten Zapfstelle An jedem Steigestrang (laut DVGW-Arbeitsblatt W 551) Soll bei der ½-jährlichen Aktualisierung der Trinkwasserverordnung herausgenommen werden, wenn laufende Studie hierzu positiv verläuft. 20.09.2011, Seite 6
Umrüsten der Warmwasserbereitungsanlage Probenahmestelle vorhanden? Kosten je Anlage ca. 400 bis 800 20.09.2011, Seite 7
Probenehmer Zertifizierte Labore (Niedersächsische Landesliste des Landesgesundheitsamtes) Trinkwasseruntersuchungsstellen Bestellte Stellen Ca. 40 Labore in Niedersachsen Ca. 20 Labore im Bundesgebiet, die für Niedersachsen untersuchen können Eventuell sind Rahmenverträge möglich 20.09.2011, Seite 8
Probenahme und Untersuchung Kosten für Probenahme und Untersuchung auf Legionellen ca. 30 bis 60 je Probenahme Untersuchungsintervall zunächst 1 x jährlich Nach 3 unbedenklichen Ergebnissen alle 3 Jahre 20.09.2011, Seite 9
Meldepflicht der Untersuchungsergebnisse Alle Ergebnisse müssen an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. In Niedersachsen hat sich ein elektronisches Meldeverfahren zwischen Laboren und Gesundheitsämtern etabliert. Dieses System soll möglichst genutzt werden. 20.09.2011, Seite 10
Aufbewahrungspflicht Untersuchungsergebnisse müssen 10 Jahre vorgehalten werden. 20.09.2011, Seite 11
Mitteilungspflicht an Mieter Über vorhandene Bleileitungen im Gebäude Über Ergebnis der Untersuchungen Art der Mitteilung noch unklar 20.09.2011, Seite 12
Umlagefähigkeit Muss umlagefähig in der Betriebskostenverordnung genannt sein. ( 2 Nr. 2 Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage g einschließlich der Aufbereitungsstoffe) Kaltwasserversorgung: Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage Muss als Umlage im Mietvertrag unter Wasserkosten erwähnt werden. 20.09.2011, Seite 13
Ausblick Mögliche Verlängerung der Untersuchungsintervalle auf 3 Jahre von Anfang an. Prüfung auf Radioaktivität ab 2014 Runder Tisch mit Landesgesundheitsamt Niedersachsen (vdw, BFW, Haus und Grund, Mieterbund ) 20.09.2011, Seite 14
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! k Jörg Berens, Referent für Planung und Technik vdw Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Niedersachsen und Bremen e. V. Leibnizufer 19 30169 Hannover Tel. (05 11) 12 65-145