[/sg_popup]sg_popup_data[14] ={"id":"14","title":"good - 10.04.2018","type":"html","effect":"sgpb-rotateIn","0": Hier findest du alle Informationen zum alten und neuen (UVG) für Alleinerziehende. Alleinerziehende sind oftmals in einer schwierigen Lage: Arbeit, Kinder und Haushalt müssen allein bewältigt werden. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält. Alleinerziehende werden in dieser besonderen Lebenssituation durch den unterstützt. Wer erhält? erhält ein Kind das bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt in Deutschland seinen Wohnsitz hat von dem anderen Elternteil keinen, nicht regelmäßig oder nicht rechtzeitig Unterhalt erhält das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat auch bei ungeklärter Vaterschaft. Du bist Single, alleinerziehender Single oder einfach ein Mensch, der sich einen Partner wünscht? Herzlichen Glückwunsch, hier bist du genau richtig: Mitgliedschaft kostenlos Tipps und Tricks für Alleinerziehende Tausende Alleinerziehende Singles Laufend alle Infos zum Gemeinschaft für Alleinerziehende Wir sind: Werbefrei & unabhängig
Lerne jetzt tausende Alleinerziehende völlig gratis kennen Klicke hier 2018: Höhe und Dauer 2018: Kinder bis unter 6 Jahren erhalten 152 Euro monatlich, ältere Kinder bis unter 12 Jahren erhalten 202 Euro monatlich Teenager aber 12 Jahren kommen auf 268 pro Monat. Der wird seit Juli 2017 bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt, die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wurde mit dem neuen Gesetz aufgehoben. Eigentlich sollte die Reform bereits zum ersten Januar in Kraft treten, jedoch konnte sich die Politik nicht über eine Finanzierung einigen. Was wir für alle Alleinerziehenden fordern: UNTERHALTSVORSCHUSS SOLL AUCH BEZAHLT WERDEN, WENN WIEDER GEHEIRATET WIRD!!! Neu: Hier Online-Petition unterzeichnen 2018 beantragen Die Leistung nach dem gesetz (UVG) musst du schriftlich beantragen. Ein mündlicher Antrag (z. B. durch Telefonanruf) genügt nicht. Der Antrag ist bei der zuständigen -Stelle in der Regel beim zuständigen Jugendamt zu stellen. Das Jugendamt hat die nötigen Formulare für den und hilft dir auf Wunsch beim Ausfüllen des Antrags. Wichtig: Stelle für den Unterhalt möglichst frühzeitig einen Antrag beim Jugendamt, denn die Bearbeitung nimmt meist einige Wochen in Anspruch. So geht dir kein Geld verloren! Kann leistung auch rückwirkend gezahlt werden? Die -Leistung kann rückwirkend auch für den Monat vor dem Eingang des Antrags bei der -Stelle gezahlt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen bereits in dieser Zeit erfüllt waren. Dazu gehört auch, dass du den anderen Elternteil veranlasst / mahnst Unterhaltszahlungen zu leisten.
für Alleinerziehende: Bescheid Wie erfährst du von der Entscheidung, ob du bekommst oder nicht? Auf deinen Antrag erhältst du schriftlichen Bescheid. Darin wird dir mitgeteilt, ob dem Antrag in vollem Umfang entsprochen wird oder dem Antrag nicht oder nicht in vollem Umfang entsprochen werden kann oder der herabgesetzt oder die Zahlung ganz eingestellt werden muss. Aus dem Bescheid kannst du zudem entnehmen, für welches Kind die Leistung bestimmt ist, wie hoch die monatliche Leistung ist, für welchen Zeitraum sie bewilligt wird und welche Beträge gegebenenfalls angerechnet werden. (adsbygoogle = window.adsbygoogle []).push({}); Mitteilungspflicht beim Darauf solltest du unbedingt achten, wenn du kein Geld ans Jugendamt zurückzahlen willst. Du musst das Jugendamt sofort benachrichtigen, wenn das Kind nicht mehr bei dir lebt du heiratest (auch wenn die Ehepartnerin bzw. der Ehepartner nicht der andere Elternteil ist) du mit dem anderen Elternteil zusammenziehst du umziehst dir der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils bekannt wird der andere Elternteil regelmäßig Unterhalt für das Kind zahlen will oder bereits zahlt der andere Elternteil gestorben ist Wenn du dieser Anzeigepflicht nicht nachkommst, bist du zum Ersatz der zu viel gezahlten -Leistung verpflichtet. Daneben kann die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Anzeigepflicht mit Bußgeld geahndet werden. Das ganze kann also richtig teuer für Alleinerziehende werden, also Vorsicht! Wann erhältst du keinen? Der Anspruch auf die leistung ist ausgeschlossen, wenn du dich weigerst, über den zahlungspflichtigen Elternteil Auskünfte zu erteilen du dich weigerst, bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitzuwirken du verheiratet bist oder von deinem Ehegatten nicht dauernd getrennt lebst der andere Eltern teil Unterhalt mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts geleistet hat : Einspruch Was kannst du gegen eine Ablehnung tun? Wird dem Antrag nicht oder nicht voll entsprochen, kannst du aus der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides entnehmen, wie du gegen diesen Bescheid vorgehen kannst. Du kannst die Entscheidung nochmals von einer anderen Stelle überprüfen lassen. Bitte beachte hierbei die in der Rechtsbehelfsbelehrung genannte Frist und die Form. (adsbygoogle = window.adsbygoogle []).push({});
und anderer Elternteil Der andere Elternteil soll nicht entlastet werden, wenn der Staat dem Kind zahlt. Daher gehen etwaige Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil in Höhe des es auf das Land über, das diese Ansprüche geltend macht und gegebenenfalls einklagt und vollstreckt. Der andere Elternteil hat also dann Schulden beim Staat. Wenn der Staat den vorausgeleisteten Unterhalt bei dem anderen Elternteil zurückholt, hat dies auch für dich als Alleinerziehender und dein Kind Vorteile. Setzt der Staat nämlich seinen Anspruch erfolgreich durch, ist es durch die Klärung der Rechtslage leichter, auch dann regelmäßig Unterhalt für das Kind vom Zahlungspflichtigen zu bekommen, wenn kein mehr vom Jugendamt bezahlt wird. Unterhalt und andere Sozialleistungen Wie wirkt sich der auf andere Sozialleistungen aus? Der nach dem -Gesetz gehört zu den Mitteln, die den Lebensunterhalt des Kindes decken sollen. Diese Leistung schließt den Anspruch des Kindes auf Sozialgeld oder Sozialhilfe nicht aus. Sie wird aber als vorrangige Sozialleistung auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II oder SGB XII angerechnet. Soweit der notwendige Lebensunterhalt durch den nicht vollständig gedeckt wird, kommen Sozialgeld oder Sozialhilfe (Hartz 4) in Betracht. P.S.: Tausende Alleinerziehende warten darauf, dich jetzt kennenzulernen. Klicke hier, um mit dabei zu sein Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, eigene Recherchen Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)