LEBEN AM HUNGELIGRABEN Taxordnung gültig ab 1. Januar 2018

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Transkript:

LEBEN AM HUNGELIGRABEN Taxordnung gültig ab 1. Januar 2018 Alterszentrum Am Hungeligraben, Hungeligrabenstrasse 11, 5702 Niederlenz Telefon:062 886 35 35, Telefax: 062 886 35 30, www.hungeligraben.ch, info@hungeligraben.ch

Die Taxordnung enthält die Grundsätze des Vereins Altersbetreuung Niederlenz (VAN) zur Preispolitik und den konkreten Tarif für das Alterszentrum Am Hungeligraben in Niederlenz. Sie ist integrierender Bestandteil des Pensionsvertrages. Inhalt Grundsatz Die Preispolitik des VAN ist geprägt von den effektiv anfallenden Kosten für den Betrieb des Heims. Die Taxordnung wird regelmässig überprüft und wenn nötig angepasst, da der VAN als Trägerverein keine Defizitgarantien beanspruchen kann. Die Preise orientieren sich auch an den Heimen der engeren Region. Der Pensionspreis setzt sich zusammen aus Betreuungspauschale Zuschlag für Demenzbetreuung Zuschlag für Demenzbetreuung mit hohem Aufwand Zuschlag für Pflegeaufwendungen Zuschlägen für besondere Leistungen Reduktion für einheimische Bewohner Preispolitik Pensionspreis In der eingeschlossen sind Unterkunft im Einzelzimmer mit Nasszelle (WC, Dusche), Pflegebett, Bettinhalt, Wäsche Einbauschrank, Nachttisch, zusätzlicher Schrank ausserhalb Zimmer Verpflegung mit Vollpension, inkl. aller nicht alkoholischen Getränke Besorgung der Wäsche (ohne chemische Reinigung) wöchentliche Reinigung der Zimmer Heizung, Kalt- und Warmwasser, Strom Schwesternruf Benützung der Gemeinschafts-Räume und -Einrichtungen sowie der Gartenanlage Anschlüsse für Radio und Fernsehen (exklusive individuelle Benützungsgebühren) Benützung von Rollator und/oder Rollstuhl Privathaftpflichtversicherung Mobiliarversicherung für persönliches Inventar, mit Ausschluss von wertvollen Gemälden und Schmuck. Internetzugang (ohne Hardware) enthält Seite 2

In der nicht eingeschlossen sind Radio- und Fernsehgebühren Telefonanschluss und Gesprächsgebühren Aufwendungen für persönliche Bedürfnisse (Coiffeur, Fusspflege, chem. Reinigung, Toilettenartikel usw.) Zimmerservice aus Komfortgründen Flicken der persönlichen Wäsche Fahrten mit/ohne Betreuungspersonal Reparatur von persönlichen Gegenständen Lagerung von Mobiliar Arztkosten, Arzneimittel und Pflegematerial Pflege- und Betreuungsleistungen gemäss System BESA Ausserordentlicher Mehraufwand für Pflege und Betreuung Verpflegung von Besuchern Kranken- und Unfallversicherung, Krankentransporte Leistungen bei Todesfall Zusätzliche Zimmerreinigungen (mehr als 1 x pro Woche) Versicherung von wertvollen Gemälden und Schmuck. Personen, die seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbruch oder während mindestens zehn Jahren seit dem 20. Altersjahr ihren Wohnsitz in Niederlenz hatten, erhalten eine Reduktion auf der gemäss Anhang. Bei Abwesenheit von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen wird ab dem dritten Tag die um Fr. 15.-- reduziert. enthält nicht Einheimische Bewohner Reduktion bei Abwesenheit Eintritts-, Austritts-, Abreise- und Ankunftstage werden voll berechnet. Beim Austritt aus dem Heim oder bei einem Todesfall ist die so lange zu entrichten bis das Zimmer zur Wiederverwendung bereit ist, in der Regel mindestens für 14 Tage. Die zurzeit gültige kann dem Anhang entnommen werden. Austritt Betreuungspauschale In der Betreuungspauschale enthalten sind Hilfe- und Betreuungsleistungen im Alltag, die nicht unter das Krankenversicherungsgesetz (KVG) fallen Administrative Tätigkeiten wie Planung, Gespräche mit Angehörigen und Behörden, Informationsveranstaltungen, Sitzungen, Abklärungen Richten und Erfassen von Medikamenten Nachtwachedienst Aktivierung und Alltagsgestaltung Anlässe und Veranstaltungen im Haus und Ausflüge Für die Betreuung der an Demenz erkrankten Bewohner wird ein Zuschlag abgestuft nach der Höhe des Aufwandes verrechnet. Die Einstufung erfolgt gemäss Beschrieb im Demenzkonzept. Die Betreuungstaxe entfällt ab dem ersten Abwesenheitstag. Für den Ein- und Austrittstag wird der volle Ansatz verrechnet. Betreuungspauschale enthält Demenzzuschlag Berechnung bei Abwesenheit Seite 3

Pflegeleistungen Der Pflegezuschlag ist abhängig von der individuell notwendigen Hilfeleistung. Das Mass der Hilfeleistung wird bestimmt nach dem BESA-Beurteilungssystem. Personen, die lediglich die Grundleistungen des Alterszentrums beanspruchen, bezahlen nur die und die Betreuungspauschale. Die Ermittlung der Zeitwerte erfolgt periodisch durch die Pflegedienstleitung. Veränderungen der Zeitwerte haben eine unmittelbare Anpassung des Pflegezuschlages zur Folge. Die Beiträge für Pflegeleistungen der Versicherer bemessen sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und werden gemäss Anhang durch die Krankenversicherer vergütet. Die Beiträge für Pflegeleistungen der Öffentlichen Hand richten sich nach den Vorgaben des Departements für Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau zur Restkostenfinanzierung gemäss Anhang. Falls die Beiträge der Versicherer und die Beiträge der Öffentlichen Hand in einem Pflegeheim die Pflegekosten nicht decken, wird den Bewohnern bei Pflegebedarfsstufen mit Deckungslücken maximal CHF pro Tag verrechnet. Diese Beiträge der Bewohner richten sich nach den Vorgaben des Departements für Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau und von diesem gemäss Anhang festgelegt. Die zur Zeitgültige Definition der Pflegebedarfs-Gruppen und die Umsetzung in die Pflegezuschläge nach BESA und die Betreuungspauschale können dem Anhang entnommen werden. Pflegezuschlag Periodische Anpassungen Beiträge der Versicherer Beiträge der Öffentlichen Hand Beitrag des Bewohners Der Vorstand entscheidet endgültig bei Meinungsverschiedenheiten über die Einstufung. Meinungsverschiedenheiten Pflegebedarfs Gruppen Verschiedenes Bei Rücktritt von einem Pensionsvertrag für Ferienaufenthalte bis vier Wochen vor Eintritt wird ein Verwaltungskostenbeitrag von Fr. 150.00 verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt werden 50 % des Pensionspreises für die Dauer des vereinbarten Aufenthaltes verrechnet, wenn das Zimmer nicht anderweitig belegt werden kann. Nach der Unterzeichnung des Pensionsvertrages wird eine Vorauszahlung für Pflegeleistungen/Dienstleistungen gemäss Anhang in Rechnung gestellt. Diese wird nicht verzinst. Der Vorstand beschliesst Änderungen dieser Taxordnung endgültig. Rücktritt vom Pensionsvertrag Vorauszahlung Änderungen Taxordnung Diese Taxordnung wurde vom Vorstand am 7. Dezember 2017 beschlossen. Sie tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und ersetzt alle vorhergehenden Taxordnungen. Verein Altersbetreuung Niederlenz Alterszentrum Am Hungeligraben sig. Dr. Urs Fischer Präsident sig. Maurice Humard Zentrumsleiter Seite 4

Anhang gültig ab 1.1.2018 Die beträgt einheitlich Fr. 140.--. Einheimische Bewohner erhalten eine Reduktion von Fr. 10.-- pro Tag (Definition vergleiche Taxordnung). Für das Ferienzimmer werden Fr. 170.-- pro Tag berechnet. Betreuungspauschale pro Tag gültig ab 1.1.2018 Die Betreuungspauschale beträgt Fr. 45.00 pro Tag Für die Betreuung von an Demenz erkrankter Bewohner wird ein Betreuungszuschlag von Fr. 12.00 pro Tag berechnet. Den Bewohnern deren Demenz einen hohen Betreuungsaufwand mit sich bringt wird ein Betreuungszuschlag von Fr. 50.00 pro Tag verrechnet. Pflegezuschlag pro Tag gültig ab 1.1.2017 Zeitwert in Minuten Pflegetaxe pro Tag Pflegebedarfsstufe Kosten-beteiligung Krankenversicherer Kosten-beteiligung Wohngemeinde Verbleibende Pflegekosten Bewohner 1 bis 20 10.60 9.00 0.00 1.60 2 21-40 31.70 18.00 0.00 13.70 3 41-60 52.80 27.00 4.20 4 61-80 73.90 36.00 16.30 5 81-100 95.00 45.00 28.40 6 101-120 116.10 54.00 40.50 7 121-140 137.20 63.00 52.60 8 141-160 158.30 72.00 64.70 9 161-180 179.40 81.00 76.80 10 181-200 200.50 90.00 88.90 11 201-220 2 99.00 101.00 12 a) 221-240 b) 241-260 b) 261-280 b) 281-300 b) 301-320 242.70 263.80 284.90 306.00 327.10 113.10 134.20 155.30 176.40 197.60 Vorauszahlung bei Festeintritten Fr. 5 000.00 bei Ferienaufenthalten Fr. 2'000.00. Besteht bei Eintritt einer Bewohnerin oder eines Bewohners eine Beistandschaft oder wird eine solche für eine Bewohnerin oder einen Bewohner während dem Aufenthalt errichtet, ist diese verpflichtet Fr. 10'000.00 Vorauszahlung zu leisten. Alterszentrum Am Hungeligraben, Hungeligrabenstrasse 11, 5702 Niederlenz Telefon:062 886 35 35, Telefax: 062 886 35 30, www.hungeligraben.ch, info@hungeligraben.ch

Zusätzliche Dienstleistungen Eintrittspauschale Fr. 400.00 Austrittspauschale Fr. 300.00 Administrationspauschale für Kurzzeitaufenthalte (Ein-und Austritt/Wiedereintritt) Fr. 350.00/Fr.50.00 Schlussreinigung Fr. 350.00 Schlussreinigung bei Kurzzeitaufenthalten Fr. 175.00 Aufwandpauschale im Todesfall Fr. 300.00 Instandstellungsarbeiten nach Zimmerauflösung nach Aufwand Zimmerräumung/ Entsorgung / zusätzliche Zimmerreinigungen nach Aufwand Diätkost Fr. 50.00 / Monat Mehrwäsche nach Aufwand Reisekosten mit Fahrzeug Fr. 1.00 / km Spezielle Leistungen Fr. 60.00 / Std. (z.b. Transport, Begleitung für Arztbesuche, Flicken / Beschriften persönlicher Wäsche etc.) Telefonanschluss inkl. Gebühren (pauschal) Fr. 25.00 / Monat Zimmer aufräumen Fr. 7.00 / Tag Zimmerservice aus Komfortgründen Fr. 5.00 / Mahlzeit Zuschlag für Sonderkost Fr. 5.00 / Mahlzeit (exkl. normale Diäten) Miete Autoabstellplatz Fr. 20.00 / Monat Miete Fernseher Fr. 15.00 / Monat Miete Kühlschrank Fr. 10.00 / Monat Weiterleitung der Bewohnerpost an externe Adressaten Fr. 8.00 / Versand Seite 6