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Transkript:

Kapitel 08 400 64 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2018 2017 2018 2016 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 08 400 Dieses Kapitel ist der Budgeteinheit Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zugeordnet. Siehe Vermerk Nr. 2 bei Kapitel 08 010. E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen 119 01 419 Vermischte Einnahmen.......................... 500 500 Übrige Einnahmen 231 10 233 Anteil des Bundes an den Aufwendungen des Landes für Wohngeld..................................... 150 000 000 165 000 000-15 000 000 148 986 233 10 233 Einnahmen nach dem Fünften Teil des Wohngeldgesetzes (a. F. bis 2004).............................. 57 331 10 411 Haushaltsmittel des Bundes für den Wohnungsbau..... 296 456 700 296 456 700 190 735 Siehe Haushaltsvermerk Nr. 2 bei Titelgruppe 70. Gesamteinnahmen Kapitel 08 400.................. 446 457 200 461 457 200-15 000 000 339 778

65 Kapitel 08 400 Erläuterungen Zu Kapitel 08 400: Im Vorjahr im Einzelplan 09 veranschlagt Zu Titel 119 01: Einnahmen aus der Rückzahlung von Straf- und Verzugszinsen u. ä., z. B. Säumniszuschläge. Zu Titel 231 10: Siehe Titel 681 10. Zu Titel 233 10: Wohngeld für Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe wurde als sogenannter besonderer Mietzuschuss im Zusammenhang mit der Sozialhilfe bewilligt und ist durch das Hartz IV Gesetz bzw. die zum 01.01.2005 in Kraft getretene Wohngeldreform entfallen. Unrechtmäßige Zahlungen müssen die Betroffenen erstatten. Zu Titel 331 10: Den Ländern stehen bis zum 31.12.2019 Finanzhilfen aufgrund des "Entflechtungsgesetzes" zu, zuletzt geändert mit dem "Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen" vom 01.12.2016. Das Land Nordrhein-Westfalen erhält für das Haushaltsjahr 2018 davon einen Anteil von rd. 296,46 Mio. EUR, für das Haushaltsjahr 2019 einen Anteil von rd. 190,74 Mio. EUR. Diese Mittel werden in Nordrhein-Westfalen durch das Entflechtungsmittelzweckbindungsgesetz ausschließlich für die Förderung sozialen Wohnraums bereitgestellt. Der auf NRW entfallende Betrag ist bei den Titeln 331 10 (Einnahmen) sowie 891 70 (Ausgaben) etatisiert. Die Mittel waren bisher bei Titel 331 70 veranschlagt.

Kapitel 08 400 66 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2018 2017 2018 2016 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR A u s g a b e n Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Ausgaben für Investitionen) 681 10 233 Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz............... 300 000 000 330 000 000-30 000 000 298 029 Rückflüsse fließen den Ausgaben zu.

67 Kapitel 08 400 Erläuterungen Zu Titel 681 10: Wohngeld Haushaltsjahr Ist-Ausgaben 2012 288.042.701 2013 244.272.205 2014 207.453.732 2015 174.279.438 2016 298.028.528 Die Aufwendungen des Landes werden gemäß 32 Wohngeldgesetz (WoGG) vom Bund zur Hälfte erstattet (siehe Titel 231 10). Anpassung an den voraussichtlichen Bedarf. (EUR)

Kapitel 08 400 68 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2018 2017 2018 2016 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR Titelgruppe 70 Titelgruppen Wohnungsbau 1. Die Ausgaben der Titelgruppe sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Ausgaben dürfen nur in Höhe der bei Titel 331 10 aufgekommenen Einnahmen geleistet werden. 883 70 411 Zuweisung an Gemeinden und Gemeindeverbände..... 190 735 891 70 411 Zuschüsse für besondere investive Maßnahmen der Wohnraumförderung an die NRW.BANK............. 296 456 700 296 456 700 Summe Titelgruppe 70........................... 296 456 700 296 456 700 190 735 Titelgruppe 71 Schuldendienst 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben der Titelgruppe sind gegenseitig deckungsfähig. 561 71 831 Zinsen....................................... 9 581 71 831 Tilgung....................................... 145 000 000 155 000 000-10 000 000 154 962 Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Kapitel 20 610 Titel 181 00 geleistet werden. 631 71 411 Erstattung von Rückflüssen aus einem gemeinsamen Strukturprogramm - Ersatzwohnraumbeschaffung - an den Bund..................................... 96 Summe Titelgruppe 71........................... 145 000 000 155 000 000-10 000 000 155 067 Titelgruppe 80 Förderung innovativer Wohnprojekte Einparungen bei Kapitel 08 010 Titel 547 24 dürfen bis zu einer Höhe von 100.000 EUR zur Leistung von Ausgaben in der Titelgruppe herangezogen werden. 686 80 233 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland..... 892 80 411 Zuschüsse für investive Maßnahmen an Unternehmen.. Summe Titelgruppe 80........................... Gesamtausgaben Kapitel 08 400................... 741 456 700 781 456 700-40 000 000 643 831

69 Kapitel 08 400 Erläuterungen Zu Titel 891 70: Mit diesen Mitteln können investive Maßnahmen der Wohnraumförderung im Rahmen eines Darlehensförderungsprogramms mit Tilgungsnachlässen gefördert werden. Dieses dient der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und gilt insbesondere für entsprechende Maßnahmen der Quartiersentwicklung einschließlich des Ersatzwohnungsbaus auf Abrissstandorten, des Wohnungsbaus auf Konversionsflächen und der Aufwertung von Wohnungsbeständen sowie für die Förderung von Mietwohnungen in bestimmten Gebietskulissen bzw. bei besonderen objektbezogenen Fördertatbeständen und für die Förderung der energetischen Sanierung. Die Mittel werden der NRW.BANK zur finanziellen Umsetzung/Abwicklung der v.g. Maßnahmen zur Verfügung gestellt und sind Bestandteil des von der Landesregierung jährlich aufzustellenden Wohnraumförderungsprogramms (WoFP). Zu Titelgruppe 71: Das Land hat für die soziale Wohnungsbauförderung Bundesmittel in Form von Darlehen erhalten. In der Titelgruppe 71 werden die zu leistenden Verpflichtungen für diese Darlehen (Schuldendienst) ausgewiesen. Zu Titel 561 71: Die Zinsen für den 1. und 2. Förderweg (Bau - und Aufwendungsdarlehen) werden nicht mehr aus dem Landeshaushalt, sondern durch die NRW.BANK gezahlt. Zu Titel 581 71: Ursprungs- Restkapital Zweck kapital 01. 01. 2017 Schuldendienst an den Bund für: (EUR) (EUR) Darlehen für den 1. Förderweg (Baudarlehen) 4.295.710.341 1.420.305.681 Darlehen für den 2. Förderweg (Aufwendungsdarlehen) 1.521.355.795 87.917.943 Darlehen zur Finanzierung von baulichen Zivilschutzmaßnahmen 558.605 23.947 Darlehen zur Förderung von Wohnraum für Studierende 2.278.317 349.745 Darlehen zur Ersatzraumbeschaffung (DüBoDo) 7.766.703 6.207 Zusammen 5.827.669.761 1.508.603.523 Anpassung an den voraussichtlichen Bedarf. Zu Titel 631 71: Es handelte sich um Rückflüsse aus in den Haushaltsjahren 1968 bis 1970 ausgezahlten Landesdarlehen zur Ersatzraumbeschaffung im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen Emscherschnellweg und Schnellstraße Düsseldorf-Bochum-Dortmund. Die in diesem Zeitraum geleisteten Ausgaben des Landes für die Baumaßnahmen wurden vom Bund aufgrund einer Vereinbarung vom 18. November / 9. Dezember 1968 mit dem Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Gemeinsamen Strukturprogramms durch mittelbare Kreditaufnahme (Aufnahme von Kreditmitteln durch das Land, für die der Bund den Schuldendienst trägt) finanziert. Die Rückflüsse aus den in diesem Rahmen ausgezahlten Landesdarlehen zur Ersatzraumbeschaffung sind nach den Erläuterungen zu 2 der 3. Zusatzvereinbarungen vom 23. Dezember 1971 / 08. Mai 1972 an den Bund abzuführen. Zu Titelgruppe 80: Vorsorglich für die Förderung innovativer Wohnprojekte ausgebracht, die nicht über einen Werkvertrag abgewickelt werden können. Für die Abwicklung über einen Werkvertrag stehen Mittel bei Kapitel 08 010 Titel 547 24 zur Verfügung.