Amtsblatt für den Landkreis Havelland

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Transkript:

Amtsblatt für den Landkreis Havelland Jahrgang 17 Rathenow, 2010-11-05 Nr. 27 Inhaltsverzeichnis Öffentliche Bekanntmachung der 14. öffentlichen Sitzung des Gremiums Jugendhilfeausschuss Bekanntmachung gemäß 60 Abs. 6 BbgKWahlG über den Übergang eines Sitzes im Kreistag des Landkreises Havelland auf eine Ersatzperson Seite 101 Seite 95 Öffentliche Bekanntmachung der 13. öffentlichen Sitzung des Gremiums Kreisausschuss Seite 96 Amtliche Bekanntmachung der Unteren Wasserbehörde für Grundstücke in den Gemarkungen Markee, Wernitz, Zachow und Ketzin Seite 98 Amtliche Bekanntmachung der Unteren Wasserbehörde für Grundstücke in der Gemarkung Stölln und Rhinow Seite 99 Amtliche Bekanntmachung der Unteren Wasserbehörde für Grundstücke in den Gemarkungen Grünefeld, Nauen, Wustermark, Ketzin und Elstal Seite 100

Amtsblatt für den Landkreis Havelland Seite 95 Öffentliche Bekanntmachung Der Landrat gibt bekannt, dass einberufen wurde zur 14. öffentlichen Sitzung des Gremiums Jugendhilfeausschuss am Mittwoch, den 10.11.2010 um 16:15 Uhr Ort: Landkreis Havelland, DS Nauen, Sitzungssaal (N-3-10), Goethestraße 59-60, 14641 Nauen Tagesordnung Öffentlicher Teil : TOP 1 Festsetzung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit TOP 2 Bestätigung der Niederschrift der Jugendhilfeausschusssitzung vom 25.08.2010 TOP 3 Vorstellung des Projektes Haus der kleinen Forscher - Frau Syring (FH Brandenburg/Havel) TOP 4 Bericht über den Sachstand U3-Programm TOP 5 Vorstellung Jugendhilfeplan 2011/2012 TOP 6 BV-0166/10 Vergabe von 28 PKR-Stellen zum 01.01.2011 TOP 7 BV-0159/10 Vergabe von 28 PKR Stellen zum 01.01.2012 TOP 8 BV-0167/10 Öffentlich-rechtlicher Vertrag nach 12 Abs. 1 Kita-Gesetz TOP 9 Verschiedenes Nicht öffentlicher Teil : TOP 10 BV-0161/10 Pflegekinderdienst Verlängerung des Vertrages zwischen dem Landkreis Havelland und der Outlaw ggmbh TOP 11 Sonstiges

Amtsblatt für den Landkreis Havelland Seite 96 Öffentliche Bekanntmachung Der Landrat gibt bekannt, dass einberufen wurde zur 13. öffentlichen Sitzung des Gremiums Kreisausschuss am Montag, den 15.11.2010 um 16:15 Uhr Ort: Landkreis Havelland, Haus 1, Großer Sitzungssaal, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow Tagesordnung Öffentlicher Teil : TOP 1 Eröffnung/Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung TOP 2 BV-0156/10 Reorganisation SGB II im Landkreis Havelland - Zulassung zur Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II als kommunaler Träger TOP 3 BV-0163/10 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB XII TOP 4 BV-0167/10 Öffentlich-rechtlicher Vertrag nach 12 Abs. 1 Kita-Gesetz TOP 5 BV-0168/10 Resolution zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts TOP 6 BV-0170/10 Abfallgebührensatzung für den Landkreis Havelland TOP 7 BV-0173/10 Rettungsdienstbereichsplan 2011 für den Landkreis Havelland TOP 8 BV-0174/10 Gebührensatzung 2011 zur Durchführung des Rettungsdienstes im Landkreis Havelland TOP 9 BV-0165/10 Über- und außerplanmäßige Mehraufwendungen im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt 2010 TOP 10 BV-0160/10 Radverkehrsstrategie des Landkreises Havelland unter touristischen Gesichtspunkten mittel- bis langfristige Zielstellung ausgehend vom Stand 2009

Amtsblatt für den Landkreis Havelland Seite 97 TOP 11 BV-0162/10 Fortschreibung des Nahverkehrsplanes 2012 2016 des Landkreises Havelland TOP 12 Verschiedenes Dauerhafte Besetzung der Planstelle AL 65 Gemeinsame Vereinbarung mit der BA Neuordnung Rettungsdienst Außerplanmäßige Kreistagssitzung Kulturstiftung Havelland Nicht öffentlicher Teil : TOP 13 BV-0161/10 Pflegekinderdienst Verlängerung des Vertrages zwischen dem Landkreis Havelland und der Outlaw ggmbh TOP 14 BV-0172/10 Vergabe der Aufträge zur Beschaffung von 2 Stück Rettungswagen (RTW) Kastenwagen und 1 Stück RTW Kofferaufbau (europaweite Ausschreibung) TOP 15 Erwerb eines Grundstücks TOP 16 BV-0157/10 Feststellung der Jahresrechnung 2009 des Landkreises Havelland und Entlastung des Landrates TOP 17 Sonstiges

Amtsblatt für den Landkreis Havelland Seite 98 Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung der Unteren Wasserbehörde Auslegeverfahren für die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung als Grundlage für die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für Grundstücke in den Gemarkungen Markee, Wernitz, Zachow und Ketzin Die untere Wasserbehörde (UWB) des Landkreises Havelland gibt bekannt, dass der Wasser- und Abwasserverband Havelland (WAH) gemäß 9 Absatz 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S.2182, 2192), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr. 1 des Eigentumsfristengesetzes vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I S. 2028) sowie der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführungsverordnung - SachR-DV) vom 20.Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900 bis 3903) einen Antrag auf Erteilung einer Leitungsund Anlagenbescheinigung für vorhandene Anlagen und Leitungen zur Trinkwasserversorgung gestellt hat, bei denen folgende Grundstücke betroffen sind: TW- Leitung von Markee zum Mühlenberg Gemarkung Markee Flur 11 TW- Leitung von Markee (Mühlenberg) nach Niederhof Gemarkung Markee Flur 11, 12 Gemarkung Wernitz Flur 5 TW- Leitung von Zachow nach Gutenpaaren Gemarkung Zachow Flur 10 TW- Leitung von Paretz über Knoblauch bis Etzin Gemarkung Ketzin Flur 12, 13, 14, 19 Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer können vier Wochen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes während der öffentlichen Sprechzeiten im Landkreis Havelland den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in der Dienststelle Nauen, Goethestraße 59/60, 14641 Nauen bei der unteren Wasserbehörde einsehen. Sprechzeiten: Dienstag, Donnerstag und Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 15.00 bis 18.00 Uhr Die untere Wasserbehörde erteilt die Leitungs- und Anlagenbescheinigung nach Ablauf der gesetzlichen Frist ( 9 Abs. 4 GBBerG i.v.m. 7 Abs. 4 und 5 SachenR-DV). Entsprechend 9 Abs. 3 GBBerG ist der Antragsteller verpflichtet, dem betroffenen Grundstückseigentümer einen einmaligen Ausgleich für das einzutragende Recht zu zahlen. Ansprüche sind daher unmittelbar an den Antragsteller zu richten. Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen Gemäß 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 03.10.1990 bestehenden Leitungen und Anlagen für die Wasserversorgung sowie Beseitigung von Abwasser entstanden. Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 03.10.1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden. Da die Dienstbarkeit bereits durch Gesetz entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht mit fehlendem Einverständnis zur Belastung des Grundbuches begründet werden. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von den antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung und Anlagendarstellung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung bzw. einer Anlage betroffen ist, oder in einer anderen Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen ist. Im Auftrag Christine Fliegner Amtsleiterin Umweltamt

Amtsblatt für den Landkreis Havelland Seite 99 Bekanntmachung Bekanntmachung der Unteren Wasserbehörde Auslegeverfahren für die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung als Grundlage für die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für Grundstücke im Landkreis Havelland, in der Gemarkung Stölln und Rhinow Die untere Wasserbehörde (UWB) des Landkreises Havelland gibt bekannt, dass das Landesumweltamt des Landes Brandenburg gemäß 9 Absatz 9 Punkt 3 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S.2182, 2192), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr. 1 des Eigentumsfristengesetzes vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I S. 2028) sowie der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführungsverordnung - SachR-DV) vom 20.Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900 bis 3903) einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenbescheinigung für eine Pegelanlage am oberirdischen Gewässer gestellt hat: Betroffen von diesem Antrag sind folgende Grundstücke am Rhinkanal: Gemarkung Flur Flurstück Pegelnummer Gewässer Stölln 1 112/3, 4/1, 1/2, 40/1 5892000 Rhinkanal Rhinow 10 59/1 Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer können vier Wochen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes während der öffentlichen Sprechzeiten im Landkreis Havelland den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in der Dienststelle 14641 Nauen, Goethestraße 59/60 bei der unteren Wasserbehörde einsehen. Sprechzeiten: Dienstag, Donnerstag und Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 15.00 bis 18.00 Uhr Die untere Wasserbehörde erteilt die Leitungs- und Anlagenbescheinigung nach Ablauf der gesetzlichen Frist ( 9 Abs. 4 GBBerG i.v.m. 7 Abs. 4 und 5 SachenR-DV). Entsprechend 9 Abs. 3 GBBerG ist der Antragsteller verpflichtet, dem betroffenen Grundstückseigentümer einen einmaligen Ausgleich für das einzutragende Recht zu zahlen. Ansprüche sind daher unmittelbar an den Antragsteller zu richten. Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen Gemäß 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 03.10.1990 bestehenden Leitungen und Anlagen für die Wasserversorgung sowie Beseitigung von Abwasser entstanden. Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 03.10.1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden. Da die Dienstbarkeit bereits durch Gesetz entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht mit fehlendem Einverständnis zur Belastung des Grundbuches begründet werden. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von den antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung und Anlagendarstellung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung bzw. einer Anlage betroffen ist, oder in einer anderen Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen ist. Im Auftrag Christine Fliegner Amtsleiterin Umweltamt

Amtsblatt für den Landkreis Havelland Seite 100 Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung der Unteren Wasserbehörde Auslegeverfahren für die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung als Grundlage für die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für Grundstücke in den Gemarkungen Grünefeld, Nauen, Wustermark, Ketzin und Elstal Die untere Wasserbehörde (UWB) des Landkreises Havelland gibt bekannt, dass der Wasser- und Abwasserverband Havelland (WAH) gemäß 9 Absatz 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S.2182, 2192), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr. 1 des Eigentumsfristengesetzes vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I S. 2028) sowie der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführungsverordnung - SachR-DV) vom 20.Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900 bis 3903) einen Antrag auf Erteilung einer Leitungsund Anlagenbescheinigung für vorhandene Anlagen und Leitungen zur Trinkwasserversorgung gestellt hat, bei denen folgende Grundstücke betroffen sind: TW- Leitung von Kienberg nach Nauen Gemarkung Grünefeld Flur 5 und 7 Gemarkung Nauen Flur 38 und 1 TW- Leitung von Wustermark über Dyrotz nach Elstal Gemarkung Wustermark Flur 3, 4 und 18 TW- Leitung Ketzin, vom Grünen Weg zur Falkenrehder Chaussee Gemarkung Ketzin Flur 1 TW- Leitungen der Brunnen des Wasserwerkes Radelandberg Gemarkung Elstal Flur 17 Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer können vier Wochen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes während der öffentlichen Sprechzeiten im Landkreis Havelland den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in der Dienststelle Nauen, Goethestraße 59/60, 14641 Nauen bei der unteren Wasserbehörde einsehen. Sprechzeiten: Dienstag, Donnerstag und Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 15.00 bis 18.00 Uhr Die untere Wasserbehörde erteilt die Leitungs- und Anlagenbescheinigung nach Ablauf der gesetzlichen Frist ( 9 Abs. 4 GBBerG i.v.m. 7 Abs. 4 und 5 SachenR-DV). Entsprechend 9 Abs. 3 GBBerG ist der Antragsteller verpflichtet, dem betroffenen Grundstückseigentümer einen einmaligen Ausgleich für das einzutragende Recht zu zahlen. Ansprüche sind daher unmittelbar an den Antragsteller zu richten. Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen Gemäß 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 03.10.1990 bestehenden Leitungen und Anlagen für die Wasserversorgung sowie Beseitigung von Abwasser entstanden. Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 03.10.1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden. Da die Dienstbarkeit bereits durch Gesetz entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht mit fehlendem Einverständnis zur Belastung des Grundbuches begründet werden. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von den antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung und Anlagendarstellung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung bzw. einer Anlage betroffen ist, oder in einer anderen Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen ist. Im Auftrag Christine Fliegner Amtsleiterin Umweltamt

Amtsblatt für den Landkreis Havelland Seite 101 Bekanntmachung gemäß 60 Abs. 6 BbgKWahlG über den Übergang eines Sitzes im Kreistag des Landkreises Havelland auf eine Ersatzperson Die Kreistagsabgeordnete der CDU im Wahlkreis 2, Frau Andrea Voßhoff, hat auf ihren Sitz im Kreistag Havelland verzichtet. Der Sitz im Kreistag Havelland ist auf die von mir festgestellte Ersatzperson des Wahlvorschlages der CDU im Wahlkreis 2, Herr Stefan Plehn, übergegangen. gez. Marquardt Rathenow, den 04.11.2010 Kreiswahlleiter Herausgeber: Landkreis Havelland, Der Landrat, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow Redaktion: Pressestelle, Erik Nagel Erscheinungsweise: unregelmäßig Das Amtsblatt erscheint in unregelmäßigen Abständen nach Bedarf und liegt in den Bürgerservicebüros der Dienstgebäude Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow, Goethestr. 59/60, 14641 Nauen und Dallgower Straße 9, 14612 Falkensee zur kostenlosen Abholung bereit. Außerdem kann das Amtsblatt im Internet unter der Adresse www.havelland.de abgerufen werden und es kann für 1 + Porto schriftlich bestellt werden über: Landkreis Havelland, Der Landrat, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow. Der kostenlose Nachdruck ist mit Quellenangabe gestattet. Alle im Amtsblatt des Landkreises Havelland veröffentlichten Beschlussvorlagen für die in öffentlichen Sitzungen des Kreistages, des Kreisausschusses und der weiteren Ausschüsse des Landkreises zu behandelnden Tagesordnungspunkte liegen vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Sitzungen bis zum Tag der betreffenden Sitzung während der Stunden, in denen die Kreisverwaltung für den Besucherverkehr geöffnet ist, zur Einsichtnahme für jedermann in den Bürgerservicebüros der Dienstgebäude Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow, Goethestr. 59/60 in 14641 Nauen und Dallgower Str. 9 in 14612 Falkensee aus.