Verwendungsrichtlinien Mosel-Markenzeichen auf dem Produkt Wein D i e M a r k e d e r M o s e l
auf dem Produkt Wein Für die Verwendung des Markenzeichens auf dem Produkt Wein sind folgende Grundlagen einzuhalten: - Das Logo liegt als digitaler Form vor und ist als solches zwingend zu verwenden. Das Einscannen und Wiedereinsetzen von Logos sowie das manuelle Reproduzieren ist nicht erlaubt. - Die Wortmarke ist farbig oder schwarz umzusetzen. - Die Form der Wortmarke ist quadratisch oder kreisrund. - Die Wortmarke wird ausschließlich auf einem weißem oder transparentem Hintergrund platziert. - Die Größe der Wortmarke beträgt bei quadratischer Umsetzung mind. 10 x 10 mm und max. 20 x 20 mm, sowie 30 mm Durchmesser bei runder Umsetzung. - Die Größe des Zeichens an sich beträgt 6,5 mm bei quadratischer Umsetzung von 10 x 10 mm, bei 20 x 20 mm ist das Zeichen 16,5 mm groß und bei runder Umsetzung 21 mm. - Alle Weinflaschenformen (auch Bag in Box) und Weinflaschenfarben sind erlaubt. 10 mm 10 mm 6,5 mm 6,5 mm 10 mm 10 mm 6,2 mm 6,2 mm Version A: Minimale Darstellung, 10 x 10 mm 20 mm 20 mm 16,5 mm 16,5 mm 20 mm 16,2 mm 20 mm 16,2 mm Version B: Maximale Darstellung, 20 x 20 mm 30 mm 30 mm 21 mm 21 mm 30 mm 21 mm 30 mm 21 mm 2 Version C: Runde Darstellung, 30 x 30 mm
auf Etiketten Mögliche Anwendungen in Etiketten: Die Darstellung ist im Hals-, Bauch- und Rückenetikett erlaubt. Ein farbiges oder schwarzes Markenzeichen ist mit oder ohne weißen Schutzraum zugelassen. Das Markenzeichen darf nicht beschnitten werden und muss jeweils zum Rand einen Abstand von mind. 5 mm betragen. 5 mm 5 mm Halsetikett Rückenetikett Hintergrund: Das Logo steht entweder in einem weißen runden oder weißen quadratischen Schutzraum. Es darf keine andere Farbe für den Schutzraum verwendet werden. Bei transparenter Verwendung muss das Markenzeichen auf einem ruhigen Hintergrund stehen und sollte somit eine gute Lesbarkeit zwischen Bildmarke und Hintergrund gewährleisten. Form: Das Markenzeichen ist mit Hintergrund nur kreisrund oder eckig zu verwenden. Das Markenzeichen in eine andere Hintergrundform einzufügen ist nicht zulässig. Bauchetikett 3
als Korkbrand Das Markenzeichen kann auf dem Korken dargestellt werden. Es darf auf dem Korkspiegel oder am Schaft eingebrannt werden. Mögliche Darstellung auf Korken: Eine Verwendung des Markenzeichens allein (d.h. ohne Schriftzug) ist nicht zulässig. Gleichfalls ist die Verwendung des Markenzeichen- Schriftzuges allein (d.h. ohne Krone) ist nicht zulässig. 4
auf Anrollverschlüssen Die Wortmarke kann auf der Kopfseite des Anrollverschlusses angebracht werden. Die Anbringung ist farbig oder schwarz, ohne weißen Schutzraum gestaltet. Mögliche Darstellung des Markenzeichens auf einem Anrollverschluss: Keinesfalls erlaubt ist eine Veränderung des Markenzeichens in Schriftbild oder Anordnung. 5
auf der Kapsel Das Wortbild kann an der Seite des Flaschenhalses auf der Kapsel angebracht werden. Es darf hier an die Farbe des Weinproduzenten angepasst werden, z. B. in Silber, Schwarz und Rot. Die Darstellung des Markenzeichens soll ohne weißen Schutzraum erfolgen. Mögliche Anwendungen auf Kapseln: Unproportionales Skalieren des Markenzeichens ist nicht erlaubt. Das Markenzeichen darf nicht gekippt oder schräggestellt abgebildet werden. 6
auf dem Produkt Wein als Aufkleber Das Mosel-Markenzeichen kann auch als runder Aufkleber (Durchmesser 30 mm) an einer beliebigen Stelle auf der Weinflasche angebracht werden. Der Aufkleber sieht wie folgt aus: 7
Projektbüro Dachmarke Schanzstraße 10 54470 Bernkastel-Kues Tel. 06531/9608270 Fax 06531/960822 dachmarke-mosel@moselweinkulturland.de www.moselweinkulturland.de