Update zu EbAV II und Holistic Balance Sheet

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Transkript:

Update zu EbAV II und Holistic Balance Sheet Frank Zagermann Mercer Deutschland GmbH 11. IVS-Forum, 05. Oktober 2016

11. IVS-Forum, 05. Oktober 2016 Agenda EbAV II Der langwierige Entstehungsprozess Wesentliche Änderungen im Vergleich zum Richtlinienentwurf Fazit / Ausblick Holistic Balance Sheet Common Framework Kernpunkte Kritikpunkte Verbesserungsvorschläge des IVS 2

11. IVS-Forum, 05. Oktober 2016 EbAV II Der langwierige Entstehungsprozess 07/2010: Plan zur Überarbeitung der EbAV-Richtlinie 2003 04/2011: EU Kommission beauftragt Europäische Aufsichtsbehörde EIOPA mit sog. Call for advice 02/2012 07/2013: Empfehlungen von EIOPA Risikobasiertes Solvenzkapital, Einführung Holistic Balance Sheet, Durchführung einer QIS-Studie 3/2014: EU-Kommission legt Richtlinienentwurf vor Q3u4/2014: Kompromissvorschläge der Ratsarbeitsgruppe 5/2015-8/2015: zweite QIS-Studie sowie Stresstest 2/2016-6/2016: sechs Trilogsitzungen (zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission) 4/2016: EIOPA s Opinion to EU Institutions on a Common Framework for Risk Assessment and Transparency for IORPs 30.06.2016: Rat verkündet den EbAV-II-Richtlinientext 3

11. IVS-Forum, 05. Oktober 2016 EbAV II Der langwierige Entstehungsprozess Voraussichtlich 10/2016: Annahme der Richtlinie durch das Parlament, anschließend formale Bestätigung durch den Rat und Veröffentlichung im Amtsblatt der EU Anschließend haben die EU-Mitgliedsstaaten 24 Monate Zeit die neuen Regelungen umzusetzen 4

11. IVS-Forum, 05. Oktober 2016 EbAV II Wesentliche Änderungen ggü. Entwurf Zweck einer EbAV (Erwägungsgrund 20) Entwurf: Einstufung als Finanzdienstleister Richtlinie: EbAV sind Pensionseinrichtungen mit sozialem Zweck, die Finanzdienstleistungen anbieten Zusätzlich Aufnahme der sozialen Funktion der EbAV Sowie der Dreiecksbeziehung zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und EbAV Verbesserung gegenüber Entwurf, dennoch noch nicht sachgerecht gewichtet, zumal in Erwägungsgrund 4 EbAVs weiterhin als private Altersversorgungssysteme eingestuft werden 5

11. IVS-Forum, 05. Oktober 2016 EbAV II Wesentliche Änderungen Quantitative Eigenmittelanforderungen Entwurf: Keine neuen quantitativen Vorschriften zur Solvabilität, aber Überprüfung nach 4 Jahren Richtlinie: Erwägungsgrund 60 a neu aufgenommen Es sollen keine weiteren Solvenzanforderungen, wie etwa die Holistische Bilanz (HBS) entwickelt werden Verlängerung des nächsten Überprüfungszeitraumes der Richtlinie auf 6 Jahre (Erwägungsrund 57) HBS vorerst verhindert 6

11. IVS-Forum, 05. Oktober 2016 EbAV II Wesentliche Änderungen ggü. Entwurf Governance - Delegierte Rechtsakte Entwurf: In Artikel 30 wurde der Kommission i. V. m. Artikel 77 das Recht eingeräumt, per Rechtsakt Änderungen an Artikel 29 (Rentenbezogene Risikobewertung) festzulegen Keine Einschränkung, dass Risikoberichte nach Solvency II oder gar quantitative Eigenmittelanforderungen übernommen werden Richtlinie: Artikel 30 vollständig gestrichen Weitere Hintertüre für die Anwendung von Solvency II ist (vordergründig) geschlossen worden 7

11. IVS-Forum, 05. Oktober 2016 EbAV II Wesentliche Änderungen ggü. Entwurf Governance Zentrale Funktionen (Artikel 25) Entwurf: Einführung der zentralen Funktionen: Revision, Risikomanagement und versicherungsmathematische Funktion Grundsätzliches Verbot zur Wahrnehmung gleicher Funktionen bei EbAV und Trägerunternehmen Delegierte Rechtsakte Richtlinie: Anstatt der Revisionsfunktion wird lediglich ein internes Kontrollsystem gefordert Mitgliedsstaaten können bei Nachweis der Vermeidung von Interessenskonflikten eine Doppelwahrnehmung ermöglich Ineffizienz bei der Umsetzung kann i.d.r. vermieden werden, da wegen der Subsidiärhaftung der AG ein eigenes Interesse an der sach- und fachgerechten Ausübung hat 8

11. IVS-Forum, 05. Oktober 2016 EbAV II Wesentliche Änderungen ggü. Entwurf Rentenanwartschaftsbescheid Entwurf: Jährliche Erstellung eines 2-seitigen Bescheids mit sehr detaillierten inhaltliche Vorgaben, u.a. zu Garantien, Beiträgen und Kosten, sowie mehrere Projektionen und frühere Performance der Kapitalanlage Delegierter Rechtsakt Richtlinie: Anzahl der Artikel und Detailvorgaben deutlich reduziert, jedoch materiell unverändert. Zudem soll auch weiterhin eine Information an potenzielle Anwärter erfolgen Delegierter Rechtsakt wurde auch hier gestrichen Mehr Handlungsspielraum, dennoch ist der Mehrwert für den Begünstigten vielfach zumindest zweifelhaft 9

10 11. IVS-Forum, 05. Oktober 2016 EbAV II Fazit / Ausblick Die Richtlinie hat weiterhin diverse Unsicherheiten, insgesamt handelt es sich jedoch um einen annehmbaren Kompromiss Die Anstrengungen, um die Übertragung der Solvency II Regelungen auf EbAVs zu verhindern, haben sich gelohnt. Hierdurch konnte eine Verteuerung der bav vermieden werden, was für die weitere Verbreitung kontra-produktiv gewesen wäre. Vielen Dank nochmals an alle Beteiligten (auch in anderen EU- Ländern), die sich hier unermüdlich eingesetzt haben Im Erstellungsprozess der Richtlinie kam teilweise der Verdacht der Willkür auf. Dass diese Willkür im Rahmen der delegierten Rechtsakte zu einer nachgesetzlichen Änderung hätte führen können, konnte ebenfalls abgewendet worden Auswirkungen des BREXIT sind noch nicht absehbar. Mehrheitlich wird das Ausscheiden des bisherigen (starken) Verbündeten negativ gesehen

11 11. IVS-Forum, 05. Oktober 2016 Holistic Balance Sheet Das Holistic Balance Sheet (HBS), wie es 2012 mit der EbAV-QIS eingeführt wurde, ist ein ganzheitliches Bilanzierungsverfahren, mit dessen Hilfe Risiken von bav-investitionen abgebildet werden In der HBS werden die Vermögens- und Verpflichtungswerte auf marktkonsistenter Basis (analog zu Solvency II Regelungen für Versicherer) bewertet. Um die Besonderheiten von EbAVs zu beachten, werden auf der Aktivseite zusätzlich die Arbeitgeberunterstützung ( sponsor support ) und das Pensionssicherungssystem ( pension protection schemes )in die Bewertung miteinbezogen. Auf der Passivseite kann die Möglichkeit von vereinbarten Leistungskürzungen (bei einer Unterdeckung) berücksichtigt werden. An ihr arbeitete die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) mit Unterstützung von der EU Kommission

12 11. IVS-Forum, 05. Oktober 2016 Holistic Balance Sheet EIOPA fordert weiterhin auch ein robustes Risikomanagement für EbAVs (analog Solvency II für Versicherungsunternehmen) Das aktuellste Projekt von EIOPA ist das Common Framework for Risk Assessment and Transparency for IORPs (CF), veröffentlicht am 14. April 2016. Hierbei handelt es sich um einen weiterentwickelten und auf Solvency II beruhenden HBS-Ansatz. Neuer Name ist generell zu begrüßen, da es sich bei der HBS nicht um eine Bilanz, sondern um eine spezielle Sicht der EIOPA auf EbAVs handelt mit marktkonsistenter Berechnung der Verbindlichkeiten.

13 11. IVS-Forum, 05. Oktober 2016 Common Framework Kernpunkte Soll zusätzlich zu den national bereits bestehenden Risikomanagement-Anforderungen als EU-Standard zur Risikoeinschätzung und Transparenz eingeführt werden Es soll eine jährliche Risikountersuchung nach diesem Verfahren durchgeführt werden und die Ergebnisse sind zu veröffentlichen Die nationalen Aufsichtsbehörden sollen in die Lage versetzt werden, dass sie basierend auf diesen Ergebnissen regulatorische Maßnahmen gegenüber einzelnen EbAV ergreifen können Kleinstregelung (< 25 Mio Assets oder weniger als 100 Mitglieder) vorgesehen, die jedoch für deutsche EbAVs überwiegend nicht greifen wird Keine Kommentierung vorgesehen, dennoch kritische Kommentierungen der aba und des IVS erfolgt

14 11. IVS-Forum, 05. Oktober 2016 Common Framework Kernpunkte Zielvorstellungen der EIOPA: Verbesserung der Funktionsweise des internen Marktes, welche insbesondere einen intakten, effektiven und konsistenten Level an Regulierung und Aufsicht beinhalten Sicherstellen von Integrität, Transparenz, Effektivität und eine geregelte Funktionsweise der Finanzmärkte Stärkung der Koordination der internationalen Aufsicht Verhinderung von regulatorischer Arbitrage und Förderung von einheitlichen Wettbewerbsbedingungen Sicherstellung, dass die Übernahme von Risiken im Bezug auf Versicherungen, Rückdeckung und EbAV Aktivitäten ausreichend reguliert und überwacht wird Verbesserung des Verbraucherschutzes

15 11. IVS-Forum, 05. Oktober 2016 Common Framework Kritikpunkte Leider zeigt die EIOPA, dass sie den grundlegenden Bedenken bzgl. der Anwendung einer HBS für EbAVS nicht Rechnung trägt. Der CF ist auch keine Alternative zur HBS, sondern lediglich eine Weiterentwicklung die sich im Level Playing Field abspielt Die Annahmen bzgl. risikolosem Zins und Risikomargen sind identisch mit den Solvency II Anforderungen. Es wird nicht erläutert, warum EIOPA diese als am besten geeignet sieht, außer dass es für EIOPA so einfacher ist. Dieser Ansatz ist unpassend, da kaum eine EbAV mit einem Versicherer vergleichbar ist Ebenfalls wird nicht erläutert, warum dieser risikolose Zins für alle verschiedenen Pensionseinrichtungen in Europa angemessen sein soll. Dies ist jedoch von zentraler Bedeutung, da es i.d.r. unangebracht ist, Pensionssysteme mit völlig unterschiedlichen Eigenschaften einheitlich zu regulieren. Was folglich auch regelmäßig zu unpassenden Ergebnissen führen sollte.

16 11. IVS-Forum, 05. Oktober 2016 Common Framework Kritikpunkte Es gibt bei den deutschen EbAV u.a. mit ALM-Studien und Prognoseberechnungen bereits ein umfassendes Risikomanagement. Ein wirklicher Mehrwert ist durch die geforderte Risikoanalyse nicht erkennbar, sondern es werden eher neue Probleme entstehen Sollten die nationalen Aufsichtsbehörden basierend auf dieser Methodik geeignet regulatorische Maßnahmen ergreifen können, so würden damit quantitative, Solvency II ähnliche Anforderungen faktisch eingeführt werden Die zusätzlichen Kapitalanforderungen gehen zwangsweise zu Lasten zukünftiger Generationen und sind damit kontra-produktiv zur weiteren Verbreitung der bav in Deutschland

17 11. IVS-Forum, 05. Oktober 2016 Common Framework Kritikpunkte Die durch die Veröffentlichung geforderte Transparenz könnte in Deutschland negative Auswirkungen auf die Trägerunternehmen haben bei EbAV die nur einem Arbeitgeber zugeordnet sind, unsinnig Ob die Vorteile wirklich die Kosten für die Anwendung des CF rechtfertigen, ist äußert fragwürdig.

11. IVS-Forum, 05. Oktober 2016 Common Framework Verbesserungsvorschläge des IVS Die konzeptionellen Ideen des CF sollten im Einklang mit den bestehenden Risikomangement Standards der einzelnen Mitgliedsstaaten stehen Die wesentlichen Parameter (u.a. Zins, Konfidenzlevel, Risikomargen) sollten auf lokaler Ebene und risikogerecht festgelegt werden und nicht auf europäischem Level. Dieses Rahmenwerk würde viel mehr Sinn auf lokaler Ebene machen und daher auch nützlicher für die einzelnen Mitgliedsstaaten und die EbAVs sein Die Ergebnisse auf Basis der oben aufgeführten Vorgaben könnten anschließend von der EIOPA umgeschätzt werden (z.b. mittels der Duration der Verpflichtungen). EIOPA könnte dann das Risikomanagement durchführen, was für die einzelnen MS am passendsten ist Die Risikoanalyse auf Basis dieser Annahmen wäre konsistent zu den IORP II Vorgaben und EIOPA könnte ihre Vorgaben ebenfalls 18

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!