Unbemannte Luftfahrzeuge in Österreich Bewilligung und Betrieb

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Unbemannte Luftfahrzeuge in Österreich Bewilligung und Betrieb Film & Foto, 12.09.2017 Martina Koller, BA - Austro Control GmbH DIESER TEXT DIENT DER NAVIGATION

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Luftfahrtgesetz Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge, 24c ff LFG 3

Betriebsbewilligung für unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 gemäß 24f Abs. 2 LFG Die Erteilung der Betriebsbewilligung kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen: Generelle Betriebsbewilligung (befristet auf 1 bzw. 2 Jahre) Temporäre Betriebsbewilligung (zeitlich und örtlich begrenzt) Für den Betrieb können weitere Bewilligungen erforderlich sein, zb Betrieb in Höhen von 150 m AGL aufwärts ( 18 Abs. 1 LVR 2014) Betrieb in Sicherheitszonen ( 18 Abs. 4 LVR 2014) Betrieb innerhalb von Kontrollzonen ( 18 Abs. 5 LVR 2014) Flugbeschränkungsgebiete (Anhang B LVR 2014) Fernmeldebehördliche Bewilligung, gewerberechtliche Bewilligung, Daten-, Natur-, Umweltschutz etc. 4

Luft- und Betriebstüchtigkeitshinweis Nr. 67 für unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 gemäß 24h LFG Risk based approach: Abstufung der technischen, betrieblichen und personellen Anforderungen je nach Risikopotential des Betriebs des ulfz (Kategorie A D) 5

Betriebsbewilligungen für unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 gemäß 24f Abs. 2 LFG >4.000 Anträge seit 01.01.2014 ~2.800 generelle Bewilligungen, ~300 Einzelbewilligungen erteilt Anträge/Monat: 2014 ~28, 2015 ~50, 2016 ~100, 2017 ~220+ B 5% C 13% D 3% A 79% Kategorie C: zb Mikrokopter Oktro XL Kategorie D: zb Riegl RiCopter Kategorie B: zb DJI F550 Übersicht Betriebsbewilligungen (Stand: 15.05.2017) Kategorie A: zb Yuneec Typhoon Q500 6

Beantragen einer Betriebsbewilligung für unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 gemäß 24f Abs. 2 LFG Einreichen der Unterlagen: ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular Amtlicher Lichtbildausweis des Antragsstellers und der weiteren Piloten/Pilotinnen Versicherungsbestätigung über eine Deckungssumme von 750.000 Sonderziehungsrechten Betriebsgrenzen des unbemannten Luftfahrzeuges Dreiseitenansicht weitere Beilagen je nach angestrebter Kategorie Postalisch oder per E-Mail an ulfz@austrocontrol.at senden Momentane Bearbeitungsdauer liegt bei rund 3 Monaten 7

Ansprechpartner für unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 Generelle Anfragen: +43(0)51703 7101 Betriebsbewilligungen: +43(0)51703 7132 Verlängerungen: +43(0)51703 7103 Projekte / Einzelbewilligungen: +43(0)51703 7133 E-Mail: ulfz@austrocontrol.at Homepage: https://www.austrocontrol.at/drohnen 8

Ausblick: EASA Regulativ Operations centric & risk based approach 9

EASA Prototype Rules Inhalt & Zeitplan Kategorisierung nach Risiko des jeweiligen Betriebs des UA: open specific certified (nicht Teil der prototype rules, wird in Regulativ der bemannten Luftfahrt integriert) Festlegung von technischen, betrieblichen und personellen Anforderungen in der open und specific Kategorie sowie Details zum Verfahren vor den Behörden Zeitplan Mai 2017: Publikation NPA (Kommentierungsfrist: 3 Monate) Herbst 2017: Publikation Opinion Ende 2017?: Inkrafttreten IR, Übergangsfristen 2-3 Jahre 10

OPEN Category Voraussetzungen für den Betrieb Risikominimierung für andere Luftraumnutzer und unbeteiligte Personen am Boden durch safety by design Bewilligung für den Betrieb des UA nicht erforderlich, wenn bestimmte Voraussetzungen und Beschränkungen eingehalten werden, zb max. Betriebsmasse Registrierung Geo-fencing max. Höhe/Entfernung Sichtverbindung Abstand zu Personen, Festlegung verschiedener Unterkategorien mit unterschiedlichen Anforderungen, abhängig vom jeweiligen Risiko des Betriebs (A1 A3) ACG - AOT/LSA 11

OPEN Category Compromise Proposal ACG - AOT/LSA 12

SPECIFIC Category Voraussetzungen für den Betrieb Ein Betrieb in der specific category darf nur erfolgen: nachdem eine Betriebsbewilligung durch die zuständige Behörde erteilt wurde / nach Abgabe einer Erklärung an die Behörde, wenn der Betrieb entsprechend einem standard scenario erfolgt und eine declaration lt. standard scenario ausreichend ist / wenn der Betreiber Inhaber eines LUC (light UA operator certificate) ist 13

SPECIFIC Category Operational Authorisation Für die Erteilung einer Betriebsbewilligung erforderlich: Risikobewertung inkl. entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen Betriebshandbuch Risiko beim Betrieb wird begrenzt durch erforderliche Sicherheitsmaßnahmen, welche im SORA (specific operation risk assessment) festgestellt wurden Die Betriebsbewilligung kann befristet oder unbefristet und mit entsprechenden Auflagen/Bedingungen ausgestellt werden Da die Erstellung einer Risikobewertung/eines Betriebshandbuchs eine erhebliche Hürde für die Mehrzahl der typischen Betreiber darstellt, werden von der EASA sog. standard scenarios veröffentlicht, welche eine Risikobewertung sowie Sicherheitsmaßnahmen zur Minderung des Risikos beim Betrieb des UA enthalten 14

SPECIFIC Category Operational Declaration Fällt der Betrieb des UA in ein von der EASA veröffentlichtes standard scenario, ist er vor Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen eine Betriebsbewilligung ist nicht erforderlich Ausnahme: Erforderlichkeit einer Betriebsbewilligung ist im standard scenario festgelegt Inhalt der Betriebsanzeige: Details zum beabsichtigten Betrieb (Registrierungsnummer, Gerät, Ort und Zeit des Betriebs, etc.) Übereinstimmungserklärung mit standard scenario Unterzeichnete Haftungsbestätigung Mögliche standard scenarios : Foto-/Filmaufnahmen im besiedelten/dicht besiedelten Gebiet Überwachung von Infrastruktur 15

SPECIFIC Category Light UA Operator Certificate Inhaber eines LUC sind ermächtigt, im Geltungsbereich ihres Zertifikats den eigenen Betrieb des UA außerhalb von standard scenarios zu bewilligen (d.h. das UA ohne vorherige Bewilligung durch die Behörde zu betreiben) Für die Ausstellung eines LUC einzureichende Unterlagen: Beschreibung des Managementsystems (inkl. Organisationsstruktur und Safety Management) Auflistung des verantwortlichen Personals (insb. für die Autorisierung des UA-Betriebs) Übereinstimmungserklärung mit anwendbaren Voraussetzungen der VO Bei Erfüllung der Voraussetzungen erfolgt die Ausstellung des LUC durch die zuständige Behörde (inkl. Anführung der Rechte des Betreibers und allfälliger Betriebsbeschränkungen) 16