Die Eigenständigkeit Bremens aus der Sicht Bremerhavens

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Transkript:

Die Eigenständigkeit Bremens aus der Sicht Bremerhavens Prof. Dr. Günter Dannemann Finanzstaatsrat a. D. Forschungsstelle Finanzpolitik an der Universität Bremen Vortrag bei der Liberalen Gesellschaft im Deutschen Auswandererhaus Bremerhaven am 09. Juni 2008 www.fofi.uni-bremen.de

Gliederung 1. Zur gegenwärtigen Finanzlage 2. Haben die Stadtstaaten zu hohe Ausgaben oder zu geringe Einnahmen? 3. Perspektiven Karlsruhe und Föderalismusreform II 4. Zur fiskalischen Rationalität einer Länderfusion Bremen / Niedersachen 5. Besondere Aspekte aus der Sicht Bremerhavens

1. Zur gegenwärtigen Finanzlage

Kreditmarktschulden der öffentlichen Haushalte am 31.12.2007 Mrd. Euro je Einwohner Veränderung gegen 31.12.2006 Mrd. Euro in % insgesamt 1.502 18.300 + 5,0 + 0,3 Bund 938 11.400 + 5,5 + 0,6 Länder 483 5.900 + 2,3 + 0,5 Gemeinden 82 1.100-2,7-3,2 Quelle: Statistisches Bundesamt; Fachserie 14, Reihe 5, 2007. 1

Maastrichtquote (Finanzierungssaldo in % des BIP) 2002 2003 2004 2005 2006 2007-3,7-4,0-3,8-3,4-1,6 + 0,0 Quelle: Stat. BA, Pressemitteilung vom 26.02.2008 2

Finanzierungssaldo der Länder (einschl. Gemeinden) 2006 600 400 200 0 in Euro je Einwohner -200-400 -600-800 -1000-1200 -1400 HE BY BW NW SL SH RP NI SN ST TH BB MV FL HH HB BE Quelle: Statistisches Bundesamt; Fachserie 14, Reihe 2, 2006. 3

Der Finanzierungssaldo des Flächenländerdurchschnitts lag 2006 bei -28 EUR / EW (Defizit). Der Finanzierungssaldo der Stadtstaaten lag dagegen bei: HB - 1.184 EUR / EW (Defizit) BE - 522 EUR / EW (Defizit) ohne S-BEZ Aufbau-Ost 1.100 EUR HH + 66 EUR / EW (Überschuss) Vermögensveräußerungen 4

Schuldenstand 31.12.1970 und 31.12.2006 25.000 Schuldenstand 1970* Schuldenstand 2006 20.000 in Euro je Einwohner 15.000 10.000 5.000 0 HE BY BW NW SL SH RP NI SN ST TH BB MV FL HH HB BE Quelle: Statistisches Bundesamt; Fachserie 14, Reihe 2, 2006 (1970). *1970 nur alte Länder, ohne Berlin-West 5

Die Spannweite des Schuldenstandes je Einwohner 1970 reichte gemessen am Durchschnittswert der 8 alten Flächenländer von 740 EUR/EW von 88 % (NW) bis 126% (SH). Die Stadtstaaten lagen bei 134 % (HH) bzw. 101 % (HB). 2006 lag der durchschnittliche Schuldenstand der 13 Flächenländer bei 6.288 EUR/EW. Die Spannweite lag zwischen 51 % (BY) und 148 % (SL). Die Stadtstaaten lagen bei 199 % (HH), 281 % (BE) und 324 % (HB). 6

2. Haben die Stadtstaaten zu hohe Ausgaben oder zu geringe Einnahmen?

Konsumtive Primärausgaben je EW FL = Index 100 HB BE HH 240 230 220 Gesamtausgaben - Zinsausgaben konsumtive Primärausgaben je EW Index FL = 100 Quelle: 210 200 190 180 170 160 150 140 130 120 110 100 90 80 70 60 50 1980 1981 1982 1980-2006: Fachserie 14 Reihe 2 (Kassenstatistik); - Investitionsausgaben = Konsumtive Primärausgaben 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2007-2011: Finanzpläne der Stadtstaaten und bei Flächenländern Fortschreibung entsprechend der ZDL-Projektion. 7

2011 Investive Ausgaben je EW FL = Index 100 HB BE HH 220 210 200 190 180 170 160 150 140 130 120 110 100 90 80 investive Primärausgaben je EW Index FL = 100 70 60 50 8 2010 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Quelle: 1980-2006: Fachserie 14 Reihe 2 (Kassenstatistik); 2007-2011: Finanzpläne der Stadtstaaten und bei Flächenländern Fortschreibung entsprechend der ZDL-Projektion.

2010 2011 Primärausgaben je EW Index FL = 100 HB BE HH 230 220 Gesamtausgaben 210 200 190 - Zinsausgaben = Primärausgaben 180 170 160 150 140 130 120 110 100 Primärausgaben je EW Index FL = 100 90 80 70 60 50 9 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Quelle: 1980-2006: Fachserie 14 Reihe 2 (Kassenstatistik); 2007-2011: Finanzpläne der Stadtstaaten und bei Flächenländern Fortschreibung entsprechend der ZDL-Projektion.

Thesen Mit einer Primärausgabenrelation von 115 % (2011) ist Bremen (ebenso wie die beiden anderen Stadtstaaten mit 120 %) nicht in der Lage, ein öffentliches Leistungsbündel anzubieten wie vergleichbare Großstädte. Bremen überschreitet die Grenzen des Sparens mit dem Finanzplan 2007-2011. Bremen benötigt massive Ausgabenentlastungen bei den Zinsen (z.b. Teilentschuldung) und eine stadtstaatengerechte Finanzausstattung (höhere Hafenlastenabgeltung, Abgeltung überdurchschnittlicher Soziallasten, höhere Einwohnerwertung) mindestens 500 Mio. Euro p.a. 10

3. Perspektiven Karlsruhe und Föderalismusreform II

Perspektiven Karlsruhe Normenkontrollantrag bezieht sich nur auf Anerkennung einer extremen Haushaltsnotlage mit dem Ziel, Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zur Teilentschuldung zu erhalten BVerfG hat mit dem Berlin-Urteil strengere Maßstäbe angelegt (relative und zusätzlich absolute extreme Haushaltsnotlage) Prognose: - Prozessbeginn erst nach Abschluss der Föderalismusreform II, falls diese scheitert - Ergebnis ungewiss, obwohl Bremens Finanzlage deutlich desolater ist als Berlins Finanzlage 11

Perspektiven Föderalismusreform II Finanzausgleichssystem wird nicht angetastet (in Kraft bis 2019) Fokus liegt auf Verschärfung der Verschuldungsgrenzen und Einsparungen im Verwaltungsbereich (Bundessteuerverwaltung, Straßenbauverwaltung, IT- Standards und -systeme) SH, SL und HB können aus eigener Kraft keinen ausgeglichenen Haushalt bis 2011 erreichen Bericht der AG Haushaltsnotlage (BMF, BW, BY, RP, BE, SH, SL, HB) am 15. April 2008 12

Prognose des Vorschlags von Oettinger / Struck am 26. Juni 2008 Beseitigung des bremischen Defizits von 465 Mio. Euro im Jahr 2011 durch 300 Mio. Euro Zinsausgabenentlastung (Teilentschuldung von 6 Mrd. Euro) 165 Mio. Euro zusätzliche Eigenanstrengungen Bremens z.b. durch - 65 Mio. Euro Einnahmeerhöhung (z.b. Gewerbe-, Grund-, Grunderwerbsteuer) - 100 Mio. Euro weitere Ausgabenreduzierung (Primärausgabenrelation würde auf 112 % sinken) Schärfere Auflagen und Klagerücknahme 13

4. Zur fiskalischen Rationalität einer Länderfusion Bremen / Niedersachsen

a) gegenwärtige Rechtslage Mio. Euro Mindereinnahmen - 560 (Länder +400; Bund +160) Minderausgaben +100 (Kosten politischer Führung) Nettoverlust - 460 14

b) Hypothese: Bund und übrige Länder sind bereit, HB / NI Schulden in Höhe ihres jeweiligen Vorteils abzunehmen: Mrd. Euro Bund 3 Länder 8 Entschuldung 11 15

c) Internalisierung der extremen Haushaltsnotlage Bremens (vom Bundesproblem zum Landesproblem) Selbst wenn das fusionierte HB / NI fiskalisch glatt gestellt würde, bliebe das strukturelle Defizit von Bremen (465 Mio. Euro in 2011) weiter bestehen. Der Anspruch Bremens und Bremerhavens auf eine großstadtgerechte Finanzausstattung im gemeindlichen Bereich bzw. auf großstadtgerechte Erfüllung von Landesaufgaben würde internalisiert, d.h. Verhandlungsgegner wäre nicht mehr Berlin, sondern Hannover. 16

noch zu c) Im KFA würde HB so gestellt wie Hannover, BHV so wie Göttingen (geringere Einwohnerwertung). Bei den Landesaufgaben hätten HB / BHV bei den Pflichtaufgaben (Polizei, Lehrer, Finanzbeamte, Justiz ) Gleichbehandlungsansprüche, die ggf. in Bückeburg (bisher Karlsruhe) einklagbar wären. Problematisch sind die Ausstattungsansprüche bei den freiwilligen Landesaufgaben (Häfen, Wirtschaftsförderung, Straßenbau, Hochschulen, Museen, Theater, Sport, Gesundheitswesen ) 17

Thesen 1. Der Verteilungskampf der Gemeinden Bremen und Bremerhaven in einem fusionierten HB / NI insbesondere um die Wahrnehmung freiwilliger Landesaufgaben dürfte nicht weniger intensiv sein als gegenwärtig. 2. Je weiter HB sich der Primärausgabenrelation der Flächenländer nähert, desto eher wird eine Fusion fiskalisch lohnend sein. 3. Aus meiner Sicht wäre es angebracht, vor dem Selbstabsägen des Astes der Selbstständigkeit in einem umfassendem NKA das BVerfG entscheiden zu lassen, ob die heutige Lage Bremens mit den Aussagen des BVerfG zur Großstadtfunktion eines Stadtstaates noch kompatibel ist. 18

5. Besondere Aspekte aus der Sicht Bremerhavens

Kommunale Finanzausstattung Regelungen des niedersächsischen Finanzausgleichs und des bremischen Finanzzuweisungsgesetzes wichtiger Unterschied bei der Einwohnerwertung HB Bhv 180 (wie Hannover) 148 (wie Göttingen) Ob HB und Bhv eine geringere / höhere Finanzausstattung hätten, wäre durch eine Modellrechung zu ermitteln. aber: Bhv würde mit Sicherheit eine deutlich geringere Finanzausstattung als HB erhalten. 19

Theater / Orchester Bhv HB Nettoausgaben (Anschlag 2007) (2008) Mio. Euro je Einwohner in Euro 11,35 98 31,24 57 (34,77) (64) 20

Polizei Straftaten je 100.000 Einwohner (Aufklärungsquote in %) Bhv HB Bund insgesamt 13.663 (49,3) 14.677 (38,9) 7.635 (55,0) davon: Fahrraddiebstahl 958 (7,3) 1.508 (3,5) 88 (23,9) sonstiger Diebstahl 5.795 (28,7) 7.122 (19,8) 3.073 (29,9) Gewaltkriminalität 631 (66,5) 558 (63,6) 265 (75,1) Rest 6.279 (73,0) 5.489 (70,8) 4.782 (64,0) Quelle: Polizeiliche Kriminalitätsstatistik (2007). 21

Polizei Nettoausgaben (Anschlag 2007) Bhv HB Mehrausgaben Bhv in % Mio. Euro 31,5 117,4 je Einwohner in Euro 272 215 +27 je Straftat in Euro 1.944 1.461 +33 je aufgeklärter Straftat in Euro 4.046 3.757 +8 Gibt es statistische oder inhaltliche Gründe, warum in Bhv 33 % je Straftat mehr ausgegeben wird als in HB? Würde NI die Aufgabe Polizei in Bhv und HB reduzieren oder intensivieren? (Straftaten je 100.000 wie Bund, Aufklärungsquote 56,9%) 22

Weitere Aspekte Nach der niedersächsischen Haushaltsreform (2006) muss das kommunale Hauhalts- und Rechnungswesen bis spätestens 2012 auf die kommunale Doppik umgestellt werden. Bhv Chancen, die kommunale Hoheit über das stadtbremische Überseehafengebiet und das Eigentum am Fischereihafen zu erhalten, würden bei einer Fusion mit NI vermutlich deutlich steigen. 23

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Diese Vortragsunterlagen stehen auf unserer Internetseite www.fofi.uni-bremen.de unter der Rubrik Forschung.