AMTSBLATT des Landkreises Landshut

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Transkript:

AMTSBLATT des Landkreises Landshut Nr.: 43 Donnerstag, 17. Dezember 2015 Seite: 182 Inhaltsverzeichnis: Mitteilungen des Landratsamtes:... Seite Weihnachts- und Neujahrsgrüße 2015 von Landrat Peter Dreier... 184 Sitzung des Kreistags am 21.12.2015... 186 Vollzug der Baugesetze Neubau einer Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nrn. 613/15, 613, der Gemarkung Vilsbiburg durch Herrn Josef Blieninger.... 186 Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Erhöhung der Gesamtfeuerungswärmeleistung auf insg. 2.193 kw, Weiterbetrieb des alten BHKW-Moduls 1 (180 kwel) und Neuinbetriebnahme eines zusätzlichen dritten BHKWs mit 400 kwel und 1050 kwfwl anstelle des Austauschs des alten BHKW-Moduls 1 durch ein Leistungsstärkeres BHKW mit 540 kwel, Neu-genehmigung Generatorraum 2 (Anbau), leichte Erhöhung der Einsatzstoffe und der jährlichen Gasproduktion und Installation eines leistungsstärkeren Trafos durch die Johann Pusl GbR auf dem Grundstück Fl.Nr. 325 der Gemarkung Hüttenkofen, Gemeinde Niederaichbach, sowie Genehmigung einer manuell zündenden Fackel;... 187 Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Leistungserhöhung der bestehenden BHKW auf insgesamt 400 kwel, Erhöhung und Änderung der Einsatzstoffe und mengen bzw. der jährlichen Gasproduktionsmenge sowie Neubau eines Endlagers und einer Reinigungsanlage für Grünschnitt durch die Wagner Biogas GbR auf den Grundstücken Flnr. 621/1 und 622 der Gemarkung Hebramsdorf, Gemeinde Neufahrn;... 187 Herausgabe, Druck und Vertrieb: Landratsamt Landshut Veldener Str. 15 84036 Landshut Tel. 0871/408-0 Fax 0871/408-1001 Internet: www.landkreis-landshut.de E-Mail: amtsblatt@landkreis-landshut.de Das Amtsblatt erscheint in der Regel wöchentlich am Donnerstag. Laufender Bezug des Amtsblattes direkt durch den Landkreis Landshut. Bezugspreis: Jährlich 78,00, Einzelexemplar 2,00

Seite 183 Landes- und Regionalplanung Fortschreibung des Regionalplans Landshut; Beteiligung der Öffentlichkeit, B IV Rohstoffsicherung... 188 Landes- und Regionalplanung Fortschreibung des Regionalplans Landshut; Beteiligung der Öffentlichkeit B I Natur und Landschaft... 189 Mitteilungen anderer Dienststellen:... Seite Sparkasse Landshut Geldfunde... 190

Seite 184 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ein ereignisreiches Jahr 2015 neigt sich langsam dem Ende zu. Das wohl schönste Fest des Jahres steht mit Weihnachten unmittelbar vor der Tür und viele beschauliche Christkindlmärkte verbreiten in diesen Tagen weihnachtliche Stimmung. Wir freuen uns auf eine unbeschwerte und fröhliche Zeit mit der Familie und mit Freunden und auf ein paar freie, geruhsame Tage. Der Jahresausklang lädt dazu ein, noch einmal zurückzublicken und sich auf das neue Jahr einzustimmen. Viele Menschen ziehen dabei eine persönliche Bilanz. Als Landrat des Landkreises Landshut blicke ich gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen des Kreistags und mit allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern auf ein Jahr zurück, das unsere kommunale Familie in besonderer Weise gefordert hat. Weihnachten ist ein Fest der Mitmenschlichkeit und der Verbundenheit. Von welchem Zusammenhalt wir in unserem Landkreis Landshut geprägt sind, zeigt sich besonders in einer der größten Herausforderungen, die unser Land seit dem Zweiten Weltkrieg meistern muss. Das zurückliegende Jahr ist nicht das erste, in dem wir uns intensiv mit der Thematik der Flüchtlingsunterbringung beschäftigen müssen, aber es ist sicherlich das schwierigste und fordert uns alle weit über das normale Maß hinaus. Gemeinsam mit unseren Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, unzähligen Ehrenamtlichen in den verschiedenen Helferkreisen und besonders dank unserer engagierten hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es uns gelungen, alle uns zugewiesenen Asylbewerber menschenwürdig unterzubringen. Leider konnten wir dabei aufgrund der bisher unvorstellbar erscheinenden hohen Zahl an Flüchtlingen nicht auf größere Notunterkünfte in Ergolding und Velden verzichten. Wir werden aber weiterhin alles daran setzen, die Asylbewerber in kleineren dezentralen Unterkünften unterzubringen, da wir damit bei der Integration der Flüchtlinge und der Akzeptanz in der Bevölkerung die besten Erfahrungen gemacht haben. Gleichzeitig ist aber auch klar, dass unsere Kapazitäten für eine menschenwürdige Unterbringung von Asylsuchenden nicht unbegrenzt sind. Ich habe daher frühzeitig gesagt, dass es für den Landkreis Landshut eine Obergrenze geben muss, damit uns in einem zweiten und noch wichtigeren Schritt eine erfolgreiche Integration der Menschen gelingen kann. Daher werde ich auch im kommenden Jahr alles daran setzen, dass bei uns bei der Asylbewerberunterbringung geordnete Verhältnisse herrschen. Dass dies bisher so ist, ist der große Verdienst unserer haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter im Landratsamt und in den Helferkreisen sowie der Kommunalpolitiker vor Ort. Ihren oft aufopferungsvollen Einsatz kann man nicht hoch genug einschätzen. Ihnen allen gehört mein großer Dank und höchster Respekt. Trotz des alles überlagernden Themas der Asylbewerberunterbringung und noch weiterer Herausforderungen wie der Diskussion über Stromtrassen oder die Zwischenlagerung von zusätzlichem Atommüll am Kernkraftwerk Isar konnten wir gemeinsam mit den Kreisgremien in diesem Jahr viele richtungsweisende Entscheidungen treffen und das eine oder andere Projekt erfolgreich zum Abschluss bringen. Im Bildungsbereich gab es gemeinsam mit der Stadt Landshut gleich zwei erfreuliche Ereignisse zu feiern: Mit dem Abschluss der Sanierung an der Berufsschule II ist ein wichtiger Meilenstein beim Großprojekt der Ertüchtigung unserer beruflichen Schulen in der Region erreicht. Die Verleihung des Qualitätssiegels Bildungsregion nach einer intensiven Bewerbungsphase bescheinigt uns gleichzeitig, dass junge Menschen in Landkreis und Stadt Landshut hervorragende Bildungschancen vorfinden.

Seite 185 Damit dies auch so bleibt, wird der Bereich Bildung auch in den kommenden Jahren einen Investitionsschwerpunkt im Kreishaushalt darstellen. Mit den Grundsatzentscheidungen über die Generalsanierung des Gymnasiums Vilsbiburg und des Neubaus einer Turnhalle an der Realschule Neufahrn gemeinsam mit der Gemeinde hat der Kreistag wichtige Weichenstellungen getroffen. Auch unsere anderen weiterführenden Schulen werden uns in Zukunft fordern und wir werden unserer Verantwortung als Sachaufwandsträger beispielsweise mit der Verbesserung der Turnhallensituation in Vilsbiburg gerecht werden. In einer wirtschaftlich starken Region mit faktischer Vollbeschäftigung muss es unser Ziel sein, gute Lebensbedingungen für alle Generationen zu schaffen. Hierzu zähle ich besonders eine flächendeckende medizinische Versorgung, die wir mit unseren drei Krankenhäusern der LAKUMED-Familie in Landshut-Achdorf, Rottenburg und Vilsbiburg mit einer hervorragenden Qualität zur Verfügung stellen. Dass wir darüber hinaus bereits heute die Herausforderungen des demographischen Wandels annehmen, zeigt sich neben vielen Projekten in unseren Kommunen auch an der Erarbeitung eines seniorenpolitischen Gesamtkonzepts, von dem wir uns konkrete Vorschläge dafür erhoffen, wie wir unsere Region altersgerecht entwickeln können. Zur nachhaltigen Entwicklung unseres Landkreises trägt dabei seit diesem Jahr auch das europäische Förderprogramm LEADER bei, mit dem wir innovative Projekte umsetzen können, die die Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger steigern werden. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, auch dieses Jahr hat wieder gezeigt, dass wir auf den Einsatz und die Leistungsfähigkeit, auf den Ideenreichtum und den Zusammenhalt in unserem Landkreis Landshut bauen können. Deshalb haben wir guten Grund, mit Zuversicht in das neue Jahr zu blicken. Gemeinsam freuen wir uns sicher auch deshalb auf die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage, weil wir ein paar freie Tage im Kreise unserer Familien verbringen dürfen. Wir haben uns diese Auszeit von der Arbeit und vom Alltag redlich verdient. Zeit, die wirklich zur freien Verfügung steht, ist unabdingbar, um wieder Kraft zu schöpfen und neue Motivation zu gewinnen. Die Feiertage und die geruhsamen Tage zwischen den Jahren bieten die Chance, Zeit für Familie und Freunde zu haben und zugleich Muße zu finden und wieder zu sich selbst zu kommen. Aber auch an den Feiertagen gibt es Menschen, die im Gesundheitsbereich, bei Feuerwehr und Rettungsdienst oder in der Flüchtlingsbetreuung für andere da sind, wenn sie gebraucht werden. Ihnen gilt mein ganz besonderer Dank und ich wünsche auch Ihnen, dass Sie zwischen den Jahren oder später ein paar ruhige Tage genießen können. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen ein friedliches und geruhsames Weihnachtsfest und einen guten Start in ein hoffentlich erfolgreiches Jahr 2016! Ihr Peter Dreier Landrat

Seite 186 BEKANNTMACHUNG DER TAGESORDNUNG Am Montag, 21.12.2015, um 13:00 Uhr findet im Landratsamt Landshut, großer Sitzungssaal eine Sitzung des Kreistags mit folgender Tagesordnung statt. Die Sitzung beginnt um 13.00 Uhr mit dem nichtöffentlichen Teil. Anschließend folgt der öffentliche Teil mit folgender Tagesordnung 1 Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses 2 Neubau Zweifach-Turnhalle in Vilsbiburg 3 Jahresrechnung 2014 3.1 Feststellung der Jahresrechnung 3.2 Entlastungsbeschluss 4 Reststoffdeponie Spitzlberg; Änderung der Gebührensatzung der Reststoffdeponie Spitzlberg, Markt Ergolding (Nr. 1 vom 11.12.2015) Vollzug der Baugesetze Neubau einer Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nrn. 613/15, 613, der Gemarkung Vilsbiburg durch Herrn Josef Blieninger. Das Landratsamt Landshut gibt bekannt, dass Herrn Josef Blieninger, Rombachstraße 37, 84137 Vilsbiburg, mit Bescheid vom 16.12.2015 die bauaufsichtliche Genehmigung für das og. Vorhaben erteilt wurde. Diese ist mit 1 Nebenbestimmung und 2 Befreiungen vom Bebauungsplan An der Frontenhausener Straße verbunden. Die bauaufsichtlichen Unterlagen können von dazu Berechtigten im Landratsamt Landshut, Bauamt Zi.346 bzw. bei der Stadt Vilsbiburg, Bauamt während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Gegen den oben genannten Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayer. Verwaltungsgericht Regensburg, Postanschrift Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg, Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten ( Freistaat Bayern ) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Anfechtungsklagen von Dritten gegen diesen Bescheid haben keine aufschiebende Wirkung ( 212a BAUGB ). Beim Bayer. Verwaltungsgericht Regensburg kann ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden. (Nr. 41S-1691-2015-BAUG vom 16.12.2015)

Seite 187 Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Erhöhung der Gesamtfeuerungswärmeleistung auf insg. 2.193 kw, Weiterbetrieb des alten BHKW- Moduls 1 (180 kw el ) und Neuinbetriebnahme eines zusätzlichen dritten BHKWs mit 400 kw el und 1050 kw FWL anstelle des Austauschs des alten BHKW-Moduls 1 durch ein Leistungsstärkeres BHKW mit 540 kw el, Neugenehmigung Generatorraum 2 (Anbau), leichte Erhöhung der Einsatzstoffe und der jährlichen Gasproduktion und Installation eines leistungsstärkeren Trafos durch die Johann Pusl GbR auf dem Grundstück Fl.Nr. 325 der Gemarkung Hüttenkofen, Gemeinde Niederaichbach, sowie Genehmigung einer manuell zündenden Fackel; Bekanntgabe nach 3a Satz 2 Halbsatz 2 (UVPG): Durch die Johann Pusl GbR wurde eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach 16 Abs. 1 BImSchG i. V. m. 1 Abs. 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) und den Nrn. 1.2.2.2 (V) und 8.6.3.2 (V) des Anhanges 1 der 4. BImSchV beantragt. Gemäß 3a Satz 1 und 3c UVPG sowie den Nrn. 1.2.2.2 und 8.4.2.2 der Anlage 1 zum UVPG ist im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien festzustellen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und deshalb die Verpflichtung zur Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG besteht. Die standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keiner förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, da erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu besorgen sind. Die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem materiellen Umweltrecht wurde unbeschadet dessen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ohne die zusätzlichen, im Wesentlichen verfahrensrechtlichen, Anforderungen des UVPG überprüft. Diese Feststellung wird hiermit gemäß 3a Satz 2 Halbsatz 2 UVPG bekanntgegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist. Nähere Informationen können beim Landratsamt Landshut, SG 43, Veldener Str. 15, 84036 Landshut, schriftlich oder unter der Telefonnummer 0871/408-3184 eingeholt werden. Landshut, 16.12.2015 Landratsamt Landshut Sachgebiet Umwelt- und Immissionsschutz (Nr.. 43-950-2015-IMMG vom 16.12.2015) Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Leistungserhöhung der bestehenden BHKW auf insgesamt 400 kw el, Erhöhung und Änderung der Einsatzstoffe und mengen bzw. der jährlichen Gasproduktionsmenge sowie Neubau eines Endlagers und einer Reinigungsanlage für Grünschnitt durch die Wagner Biogas GbR auf den Grundstücken Flnr. 621/1 und 622 der Gemarkung Hebramsdorf, Gemeinde Neufahrn; Bekanntgabe nach 3a Satz 2 Halbsatz 2 (UVPG): Durch die Wagner Biogas GbR wurde eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach 4 BImSchG i. V. m. 1 Abs. 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) und den Nrn. 1.2.2.2 (V) und 1.15 (V) des Anhanges 1 der 4. BImSchV beantragt.

Seite 188 Gemäß 3a Satz 1 und 3c UVPG sowie den Nrn. 1.2.2.2, 8.4.1.2 und 8.4.2.2 der Anlage 1 zum UVPG ist im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien festzustellen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und deshalb die Verpflichtung zur Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG besteht. Die standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keiner förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, da erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu besorgen sind. Die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem materiellen Umweltrecht wurde unbeschadet dessen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ohne die zusätzlichen, im Wesentlichen verfahrensrechtlichen, Anforderungen des UVPG überprüft. Diese Feststellung wird hiermit gemäß 3a Satz 2 Halbsatz 2 UVPG bekanntgegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist. Nähere Informationen können beim Landratsamt Landshut, SG 43, Veldener Str. 15, 84036 Landshut, schriftlich oder unter der Telefonnummer 0871/408-3184 eingeholt werden. Landshut, 16.12.2015 Landratsamt Landshut Sachgebiet Umwelt- und Immissionsschutz (Nr. 43-1715-2014-IMMG vom 16.12.2015) Landes- und Regionalplanung Fortschreibung des Regionalplans Landshut; Beteiligung der Öffentlichkeit Der Regionale Planungsverband Landshut erlässt gemäß Art. 16 Abs. 2 BayLplG folgende Bekanntmachung: Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Landshut hat am 24. November 2010 beschlossen, den Regionalplan fortzuschreiben. Der Fortschreibungsentwurf vom 30. Juni 2015 des Kapitels B IV Rohstoffsicherung wurde nach Auswertung des Anhörungsverfahrens überarbeitet. Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05. November 2015 in Ergoldsbach dem nach dem Anhörungsverfahren überarbeiteten Entwurf zur Teilfortschreibung des Kapitels B IV Rohstoffsicherung zugestimmt. Der geänderte Entwurf der Regionalplanänderung - einschließlich Begründung und Umweltbericht - liegt gemäß Art. 16 Abs. 2 BayLplG im Landratsamt Landshut zur Einsichtnahme aus. Auslegungsort: Landratsamt Landshut Zimmer 125 Veldener Str. 15 84036 Landshut Auslegungszeit: 17. Dezember 2015 bis 05. Februar 2016 während der für den Parteiverkehr festgelegten Zeiten (Mo-Fr. 8:00 12:00 Uhr, Montagnachmittag von 13.30 15.30 Uhr, Donnerstagnachmittag von 13.30 bis 17.00 Uhr) Darüber hinaus ist der Entwurf in das Internet eingestellt.

Seite 189 Internet: Der Entwurf kann im Internet unter folgenden Adressen eingesehen werden: www.landkreis-landshut.de www.region.landshut.org Schriftliche Äußerungen zur Fortschreibung des Regionalplans Landshut sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist gegenüber dem Regionalen Planungsverband Landshut, Gestütstraße 10, 84028 Landshut, möglich. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass Rechtsansprüche durch die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht begründet werden. Landshut, den 16. Dezember 2015 Regionaler Planungsverband Landshut Alfons Sittinger Erster Bürgermeister Verbandsvorsitzender (Nr. 1 vom 17.12.2015) Landes- und Regionalplanung Fortschreibung des Regionalplans Landshut; Beteiligung der Öffentlichkeit Der Regionale Planungsverband Landshut erlässt gemäß Art. 16 Abs. 2 BayLplG folgende Bekanntmachung: Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Landshut hat am 25. März 2014 beschlossen, den Regionalplan fortzuschreiben. Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05. November 2015 in Ergoldsbach dem Entwurf zur Teilfortschreibung des Kapitels B I Natur und Landschaft zugestimmt. Der Entwurf der Regionalplanänderung - einschließlich Begründung und Umweltbericht - liegt gemäß Art. 16 Abs. 2 BayLplG im Landratsamt Landshut zur Einsichtnahme aus. Auslegungsort: Landratsamt Landshut Zimmer 125 Veldener Str. 15 84036 Landshut Auslegungszeit: 17. Dezember 2015 bis 05. Februar 2016 während der für den Parteiverkehr festgelegten Zeiten (Mo-Fr. 8:00 12:00 Uhr, Montagnachmittag von 13.30 15.30 Uhr, Donnerstagnachmittag von 13.30 bis 17.00 Uhr) Darüber hinaus ist der Entwurf in das Internet eingestellt.

Seite 190 Internet: Der Entwurf kann im Internet unter folgenden Adressen eingesehen werden: www.landkreis-landshut.de www.region.landshut.org Schriftliche Äußerungen zur Fortschreibung des Regionalplans Landshut sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist gegenüber dem Regionalen Planungsverband Landshut, Gestütstraße 10, 84028 Landshut, möglich. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass Rechtsansprüche durch die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht begründet werden. Landshut, den 16. Dezember 2015 Regionaler Planungsverband Landshut Alfons Sittinger Erster Bürgermeister Verbandsvorsitzender (Nr. 1 vom 17.12.2015) Geldfunde In Geschäftsstellen der Sparkasse Landshut wurden Geldbeträge gefunden, von den Findern an die Sparkasse abgeliefert und von den Verlierern noch nicht abgeholt. Die Verlierer, die den Verlust glaubhaft machen können, werden hiermit aufgefordert, die verlorenen Geldbeträge binnen sechs Wochen bei der Sparkasse Landshut, Bischof-Sailer-Platz 431, abzuholen. Landshut, den 3. Dezember 2015 Sparkasse Landshut Dietmar Bruckner Martin Strehler (Sparkasse vom 10.12.2015) Landshut, den 17.12.2015 Landratsamt gez. Dreier Landrat