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Transkript:

Entwurf Verordnung der Salzburger Landesregierung vom... zur Änderung der Verordnung, mit der die Fördermittel sowie die Monatsentgelte für Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen des Landes und der Gemeinden (Gemeindeverbände) erhöht werden Auf Grund des 22 des Salzburger Kinderbetreuungsgesetzes 2007, LGBl Nr 41, in Verbindung mit 36 des Salzburger Gemeindebeamtengesetzes 1968, LGBl Nr 27, und 83 des Salzburger Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2001, LGBl Nr 17/2002, jeweils in der geltenden Fassung wird verordnet: Die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 4. Februar 2009, mit der die Fördermittel sowie die Monatsentgelte für Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen des Landes und der Gemeinden (Gemeindeverbände) erhöht werden, LGBl Nr 17/2009, wird geändert wie folgt: 1. Nach 2 wird eingefügt: Monatsentgelte der Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen der Gemeinden (Gemeindeverbände) ab dem 1. Jänner 2010 2a (1) Das Monatsentgelt ( 22 Abs 2 des Salzburger Kinderbetreuungsgesetzes) für Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen der Gemeinden mit Ausnahme der Stadt Salzburg beträgt ab dem 1. Jänner 2010: Entlohnungsgruppe Entlohnungsstufe ki-1 ki-2 1 1.748,80 1.577,70 2 1.779,40 1.604,60 3 1.809,30 1.630,90 F-Monatsentgelte Kindergartenpädagoginnen Land und Gemeinden Erhöhung 2010 \ 11.02.2010 09:00 \ Verordnungen

Entlohnungsgruppe Entlohnungsstufe ki-1 ki-2 4 1.839,90 1.657,90 5 1.870,20 1.684,80 6 1.917,20 1.726,00 7 1.990,80 1.792,40 8 2.068,90 1.862,40 9 2.148,30 1.933,90 10 2.229,00 2.006,40 11 2.316,60 2.085,80 12 2.438,40 2.196,80 13 2.560,40 2.306,80 14 2.681,90 2.416,20 15 2.803,40 2.525,80 16 2.910,90 2.622,50 17 3.023,30 2.723,50 18 3.143,50 2.831,70 19 3.252,80 2.930,00 (2) Die Kindergartenleiterinnen- und Leiterzulage gemäß 22 Abs 4 des Salzburger Kinderbetreuungsgesetzes 2007 beträgt für Bedienstete der Gemeinden mit Ausnahme der Stadt Salzburg ab dem 1. Jänner 2010: in den Entlohnungsstufen in Kindergärten 1 bis 10 11 bis 15 ab 16 mit einer Gruppe 51,70 54,80 59,00 mit zwei Gruppen 74,70 76,00 80,00 mit drei Gruppen 106,80 109,90 116,30 mit vier Gruppen 148,40 152,00 161,10 mit fünf und mehr Gruppen 158,50 164,10 176,00 2

2. Im 3 wird angefügt: (3) 2a in der Fassung der Verordnung LGBl Nr.../... tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft. 3

Erläuterungen 1. Allgemeines: Für Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen des Landes und der Gemeinden (Gemeindeverbände) gelten die jeweils in Betracht kommenden dienstrechtlichen Vorschriften. Diese Vorschriften sehen ua eine Ermächtigung der Landesregierung vor, die gesetzlich festgelegten Beträge für die Bezüge durch Verordnung zu erhöhen, wenn es zu einer Vereinbarung über die Höhe des Gehalts zwischen den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und den Dienstgebervertretern auf Bundesebene kommt. Verhandlungen zwischen dem Bund und der Gewerkschaft öffentlicher Dienst brachten am 9. Dezember 2009 folgendes Ergebnis: Ab 1.1.2010 werden die Gehälter der Beamten und die Monatsentgelte der Vertragsbediensteten um 0,9 % und danach um 4,-- erhöht. Die Zulagen und Vergütungen, ausgenommen die Kinderzulage, werden um 0,9 % erhöht. Das Land Salzburg nimmt für seine Bediensteten keine Anpassung der Gehälter und Monatsentgelte für das Jahr 2010 vor. Aus diesem Grund ist auch im Verordnungsentwurf keine Bezugserhöhung für Kindergartenpädagoginnen und - pädagogen, die Landesbedienstete sind, vorgesehen. Für die Gemeindebediensteten mit Ausnahme jener der Stadt Salzburg hat die Landesregierung die Bezugserhöhung entsprechend dem Ergebnis der Gehaltsverhandlungen vom 9. Dezember 2009 beschlossen. Die betreffende Verordnung ist noch nicht kundgemacht. Dem folgend werden auch die Monatsentgelte der Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen dieser Gemeinden erhöht. Für die Bediensteten der Stadt Salzburg hat die Landesregierung von der dargestellten Verordnungsermächtigung nicht Gebrauch gemacht. Vielmehr wird die Verordnungsermächtigung durch Änderung des 148 des Salzburger Magistrats- Beamtinnen- und Magistrats-Beamtengesetzes auf den Bürgermeister der Stadt Salzburg übertragen; der Gesetzesbeschluss wird voraussichtlich erst in sieben Wochen kundgemacht. Da der Entscheidung des Bürgermeisters nicht vorgegriffen werden kann und bei einer Bezugserhöhung nur ein übereinstimmendes Vorgehen für alle Magistratsbediensteten denkbar ist, bleiben die Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen der Stadt Salzburg vorläufig von der Erhöhung ihrer Monatsentgelte durch Verordnung der Landesregierung ausgeklammert. Es ist aber beabsichtigt, bei einer Bezugserhöhung durch Verordnung des Bürgermeisters der Stadt Salzburg auch die Monatsentgelte für diesen Personenkreis entsprechend zu erhöhen. Eine Erhöhung der Fördermittel für die Tagesbetreuung gemäß 10 Salzburger Kinderbetreuungsgesetz 2007 ist nicht vorgesehen, da sie gesetzlich an die Erhöhung der Landesbediensteten gekoppelt ist, eine solche Erhöhung aber für 2010 nicht erfolgt. Auf die Monatsentgelte der Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen des Landes und der Stadt Salzburg bleibt 2 weiter anzuwenden. 4

2. Zum Verordnungsinhalt: Die Neuregelung der Monatsentgelte für 2010 gilt nur für Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen, die Bedienstete der Gemeinden mit Ausnahme der Stadt Salzburg sind. 3. Kosten: Für die Subventionen des Landes zum Personalaufwand im Kindergartenbereich war im Landeshaushalt für das Jahr 2009 ein Betrag von 12.647.500 vorgesehen. Durch die Erhöhung um ca 1,1 % für 12 Monate ergibt sich ein neuer Betrag von 12.786.623 für 2010, sohin Mehrkosten für das Land in Höhe von 139.123. Für die Gemeinden ist von Mehrkosten jedenfalls in der gleichen Höhe auszugehen. Für die Subventionen des Landes zum Personalaufwand im Hortbereich war im Landeshaushalt für das Jahr 2009 ein Betrag von 362.100 vorgesehen. Durch die Erhöhung um ca 1,1 % für 12 Monate ergibt sich ein neuer Betrag von 366.083. Dem Land entstehen somit Mehrkosten für das Jahr 2010 in der Höhe von 3.983. Für die Gemeinden ist mit Mehrkosten in mindestens dreifacher Höhe zu rechnen. 5