Sonstige Mitarbeit in der Sekundarstufe I im Fach Praktische Philosophie (PP)

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Transkript:

Sonstige Mitarbeit in der Sekundarstufe I im Fach Praktische Philosophie (PP) 1. Allgemeine Ziele der Leistungsbeurteilung Im Fach Praktische Philosophie kommen im Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit im Unterricht sowohl praktische als auch mündliche Formen der Leistungsüberprüfung zum Tragen. Durch eine fundierte Vorbereitung ist sicherzustellen, dass eine Anschlussfähigkeit zur gymnasialen Oberstufe gegeben ist. Der Bewertungsbereich zielt auf die Qualität und die Kontinuität der mündlichen und schriftlichen Beiträge ab. Die Leistungen der Schüler werden dabei in einem kontinuierlichen Prozess während des gesamten Schuljahres beobachtet und festgehalten. Gemeinsam ist den zu erbringenden Leistungen, das sie in der Regel einen längeren zusammenhängenden Beitrag einer einzelnen Schülerin oder eines einzelnen Schülers oder einer Schülergruppe darstellen, der je nach unterschiedlicher Funktion, nach Unterrichtsverlauf, Fragestellung oder Materialvorgabe einen unterschiedlichen Schwierigkeitsgrad haben kann. 1 2. Rechtliche Grundlage der Leistungsbewertung Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz ( 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I ( 6 APO-SI) dargestellt. Im Fach Praktische Philosophie in der Sek I sind keine Klassenarbeiten vorgesehen. Die Leistungsbewertung erfolgt ausschließlich im Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit im Unterricht. Die Leistungsbewertung zielt auf die im Unterricht erworbenen Kompetenzen in den Bereichen der personalen und sozialen Kompetenzen sowie der Sach- und Methodenkompetenzen. 2 3. Bestandteile der Sonstigen Leistungen im Unterricht 3.1 Mündliche Beiträge zum Unterricht - Beiträge zum Unterrichtsgespräch - Kurzreferate (Einzel- oder Gruppenreferat) Beurteilungskriterien/Bewertung: Entfaltung der Fragestellung oder des Problems die Darstellung der eigenen Position bzw. der bislang erfolgten Ergebnisse die Verknüpfung mit dem Unterricht die Einbeziehung von erarbeiteten Inhalten 1 Kernlehrplan Sek. I in NRW Praktische Philosophie, 1. Auflage 2008. 2 Kernlehrplan Sek. I in NRW Praktische Philosophie, 1. Auflage 2008.

der Nachweis der benutzten Quellen und Literatur die Einbeziehung von Anschauungsmaterial die Bereitschaft und Fähigkeit zur Präsentation und zur Diskussion 3.2 Schriftliche Beiträge - Hefte/Mappen, Materialsammlungen, Kollagen, Portfolio, Ausarbeitung von Referaten, Handouts Beurteilungskriterien/Bewertung: Arbeitsblätter eingeheftet/eingeklebt chronologische Reihenfolge Vollständigkeit der Einträge Übersichtlichkeit/Sauberkeit inhaltliche Überschriften sachliche Richtigkeit inhaltliche Differenzierung ein weiteres Kriterium 3.3 Kurze schriftliche Übungen (bis zu zwei pro Halbjahr) Darstellung historischer Ereignisse, Abläufe, Strukturen, Prozesse Auseinandersetzung mit bestimmten Thesen Auswertung von Quellen mit Hilfe von Fragen Nachbearbeitung von Unterrichtsinhalten Erweiterung oder Vertiefung von Aspekten, die sich aus Referaten, Portfolios etc. ergeben haben. 3.4 Beiträge im Rahmen des eigenverantwortlichen und schüleraktiven Handels z.b.: Rollenspiel, Befragung, Exkursion, Gruppenarbeit, Präsentation 3.4.1 Bewertungskriterien für Einzel-, Partner- oder Gruppenarbeit: Der Schüler/die Schülerin zeigt Bereitschaft mit allen Schülern freiwillig zusammen zu arbeiten beginnt mit dem Arbeitsauftrag ohne Zeitverzögerung arbeitet konzentriert und kooperativ mit übernimmt spezielle Aufgaben bringt neue und eigene Ideen ein achtet auf die Redebeiträge des Arbeitspartners/der Gruppenmitglieder

verwendet eine Fachsprache und Fachbegriffe 3.4.2 Bewertungskriterien für Präsentation: wählt einen interessanten Einstieg gliedert den Hauptteil aktualisiert den Schlussteil setzt themenbezogen Medien ein: OHP, Notebook, Tafel, Beamer etc. gestaltet Plakat oder Folie ansprechend und lesbar bindet den Zuhörer in die Thematik ein, ist offen für Rückfragen der Mitschüler spricht langsam, laut und deutlich Inhaltsfelder im Fach Praktische Philosophie: Klasse: Unterrichtsthemen: Methode: Jahrgangsstufe 7 Ich und mein Leben Portfolio Der Mensch in der Gemeinschaft Lust und Pflicht Regeln und Gesetze Leben von und mit der Natur Wahr und falsch Glück und Sinn des Lebens Jahrgangsstufe 8 Gefühl und Verstand Kurzreferate Freundschaft Gewalt und Aggression Freiheit und Verantwortung Wissenschaft und Verantwortung Medienwelten Ethische Grundsätze in Religionen Jahrgangsstufe 9 Freiheit und Unfreiheit Rollen- und Gruppenverhalten Recht und Gerechtigkeit Völkergemeinschaft und Frieden Der Mensch als kulturelles Wesen Vorurteil, Urteil, Wissen Sterben und Tod Essay

Schriftliche Leistungsmessung u. Bewertung im Fach Philosophie in der Sek II In der Sekundarstufe II werden in der EF jeweils eine Klausur pro Halbjahr und in der Q1 bzw. Q2/1 zwei Klausuren pro Halbjahr geschrieben. In der Q2/2 wird noch eine Klausur geschrieben. Die Grundkursklausur in der EF und in der Q1 hat einen zeitlichen Umfang von zwei Unterrichtsstunden. Die GK-Klausuren in der Q2/1 dauern drei Zeitstunden. In der Q2/1 kann der Kursteilnehmer/die Kursteilnehmerin statt der Klausur auch eine Facharbeit schreiben, die mit dem Fachlehrer thematisch und inhaltlich abgesprochen werden muss. Die Klausuren im Fach Philosophie sehen grundsätzlich eine dreigliedrige Aufgabenstellung vor, entsprechend den Anforderungsbereichen der Richtlinien und Lehrpläne: 1. Im Anforderungsbereich 1 liegt der Schwerpunkt bei der Analyse des philosophischen Textes Problemstellung und lösung bzw. Kernthese selbständig erfassen und darstellen Die Argumentation und ihren Verlauf sinnvoll darstellen und reorganisieren Zitiertechniken sachgerecht angwenden Einen klar gegliederten und sprachlich angemessenen eigenen Text vorlegen 2. Der Anforderungsbereich 2 stellt an den Klausurschreiber die Anforderung der Einordnung des Textes in den philosophischen Kontext, entweder den des Autors oder der philosophischen Disziplin oder Epoche. Dabei sind behandelte Inhalte aus dem Unterricht hinzuzuziehen und zu vergleichen. Die Einordnung soll möglichst konkret an den Text angebunden sein Fragestellungen in größere Zusammenhänge einordnen Positionen des Textes mit anderen Philosophen vergleichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Aussagen und Positionen untersuchen Stringentes Argumentieren und schlüssiges Konstruieren Analytischer Umgang mit Problemzusammenhängen 3. Der Anforderungsbereich 3 sieht eine kritische Überprüfung oder Diskussion der Position des Autors vor. Diese kann im Vergleich mit anderen zeitgenössischen oder gegenwärtigen Positionen zu einer eigenständigen Wertung führen. Neben einem Sachurteil kann auch ein Werturteil gefordert sein. Konsequenzen einer Theorie aufweisen Stichhaltigkeit einer Theorie sowie ihrer Argumente prüfen Zu selbständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Begründungen und Wertungen gelangen Bezüge zu aktuellen Problemen herstellen und differenziert dazu Stellung nehmen

Die Gewichtung der Teilaufgaben bezüglich der Notenpunkte sieht - sich an den Abiturklausuren orientierend - in etwa in einem Verhältnis von 25:30:25 vor; darüber hinaus umfasst die Darstellungsleistung 20% der Gesamtnote. Darstellungsleistung: Der Schüler/die Schülerin strukturiert seinen/ihren Text schlüssig und stringent sowie gedanklich klar und bezieht sich dabei genau und konsequent auf die Aufgabenstellung bezieht beschreibende, deutende und wertende Aussagen schlüssig aufeinander belegt seine/ihre Aussagen durch angemessene und konkrete nachweise (Zitate) formuliert unter Beachtung der Fachsprache präzise und begrifflich differenziert schreibt sprachlich richtig (Grammatik, Syntax, Orthographie, Zeichensetzung) sowie syntaktisch und stilistisch sicher. Bewertung der Klausuren in der Oberstufe: Es gelten die allgemeinen und spezifischen Bedingungen des Bewertungsrasters im Zentralabitur in NRW Note Punkte Erreichte Punktzahl sehr gut plus 15 100-95 sehr gut 14 94-90 sehr gut minus 13 89-85 gut plus 12 84-80 gut 11 79-75 gut minus 10 74-70 befriedigend plus 9 69-65 befriedigend 8 64-60 befriedigend minus 7 59-55 ausreichend plus 6 54-50 ausreichend 5 49-45 ausreichend minus 4 44-39 mangelhaft plus 3 38-33 mangelhaft 2 32-27 mangelhaft minus 1 26-20 ungenügend 0 19-0 Inhaltsfelder im Fach Philosophie Jahrgangsstufe EF Jahrgangsstufe Q1 Jahrgangsstufe Q2 Was ist Philosophie? Was ist der Mensch? Probleme des menschlichen Handelns (Ethik) Probleme von Politik, Recht, Staat und Gesellschaft (Rechts und Staatsphilosophie) Probleme des Denkens, Erkenntnis und der Wissenschaft Erkenntnis und Wissenschaftstheorie

Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit im Fach Philosphie in der Sek II Für die Ziele und rechtlichen Grundlagen des Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit in der Sekundarstufe II wird auf die Ausführungen zur Sekundarstufe I verwiesen. Über diese Kriterien hinaus gelten folgende Gesichtspunkte : Der Sonstigen Mitarbeit kommt notenmäßig der gleiche Stellenwert zu wie dem Beurteilungsbereich Klausuren. Es sind alle Leistungen zu benoten, die neben den Klausuren und Facharbeiten erbracht werden. 3 Der Schwerpunkt der Bewertung berücksichtigt besondere Qualitäten, Kontinuität und Selbstständigkeit der Beiträge, ebenso wie die Fähigkeit zum analytischen Denken, Argumentieren, Interpretieren sowie zum Urteilen. Kriterien: Wiedergabe von Wissen und aus dem Unterricht bekannten Inhalten, Ereignissen und Methoden Übertragung (Transfer) von Ergebnissen und Methoden Erfassen und Darstellen von Problemen Finden und Begründen von Lösungsvorschlägen Aufgreifen und Bezugnahme von Beiträgen seitens der Mitschüler-/innen Sachliches und historisch fundiertes Argumentieren Gebrauch einer angemessenen Fachsprache sowie sprachliche Verständlichkeit Regelmäßige aktive Beteiligung am Unterricht Qualität der Beiträge hat Vorrang vor Quantität Ebenso werden folgende Leistungen unter Sonstiger Mitarbeit berücksichtigt: Mitarbeit in unterschiedlichen Sozialformen (z.b. Partner-/Gruppenarbeit) Hausaufgaben Referate sowie die damit einhergehende Präsentation Protokolle Mitarbeit in Projekten 3 Rechtliche Grundsätze zur Leistungsbewertung sind im Fach Philosophie in der Sek II das Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG) die APO-GOSt vom 05.10. 1998, zuletzt geändert am 14.06.2007 Richtlinien und Lehrpläne für die Sek. II Gymnasium/Gesamtschule in NRW (1999)