des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Haltung der Landesregierung in Fragen der Reformierung des Glücksspiels

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Transkript:

Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 40 31. 05. 2016 Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Haltung der Landesregierung in Fragen der Reformierung des Glücksspiels Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. ob sie von den von der hessischen Landesregierung im Jahr 2015 beschlossenen Leitlinien für eine zeitgemäße Glücksspielregulierung in Deutschland Kenntnis hat und wie sie diese gegebenenfalls bewertet; 2. inwiefern sie mit der hessischen Landesregierung darin übereinstimmt, dass die Gesamtstrategie, Onlinecasino- und Onlinepokerspiele zu verbieten, den Bedarf mit terrestrischen Spielbanken zu decken und illegales Spiel im Internet zu bekämpfen, gescheitert ist, da es weder gelang, ein legales Angebot in regulierten Spielbanken zu installieren noch, das illegale Spiel zu verhindern; 3. ob sie mit der hessischen Landesregierung darin übereinstimmt, dass in diesem Bereich derzeit weder der Jugendschutz noch die Schwarzmarktbekämpfung gewährleistet ist; 4. ob sie sich daher wie die hessische Landesregierung für eine quantitativ unbegrenzte Erlaubniserteilung für Casino- und Pokerspiele ausspricht; 5. ob sie mit der hessischen Landesregierung darin übereinstimmt, dass auch im Bereich der Sportwetten die Intention des Gesetzgebers nicht erfüllt wurde; 6. inwiefern sie sich daher wie die hessische Landesregierung für eine quantitativ unbegrenzte Erlaubniserteilung für Sportwetten ausspricht; 7. ob sie die Auffassung der hessischen Landesregierung teilt, dass die mit der Beschränkung des Höchsteinsatzes für Spiele im Internet auf 1.000 Euro je Monat verbundene Intention, Spieler zu schützen, nicht erfüllt wurde; Eingegangen: 31. 05. 2016 / Ausgegeben: 29. 06. 2016 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

8. welche Konsequenzen sie aus den zu den obigen Punkten getroffenen Feststellungen und den weiteren Feststellungen in den Leitlinien für eine zeitgemäße Glücksspielregulierung in Deutschland zieht beziehungsweise welche Positionen sie daraus ableitet und dementsprechend vertreten wird, wenn die zukünftige Glücksspielregulierung diskutiert beziehungsweise verhandelt wird; 9. inwieweit sie sich für eine Einbeziehung der Lotterien in die Änderung des Glücksspielstaatsvertrags einsetzen wird, insbesondere mit Blick auf die gewerbliche Spielvermittlung; 10. welche Vorhaben sie zumindest für diese Legislaturperiode aus ihren Positionen für das Glücksspiel in Baden-Württemberg ableitet. 31. 05. 2016 Dr. Rülke, Dr. Goll und Fraktion Begründung Die bisherige Politik zum Glücksspiel ist weitgehend gescheitert, wie den Leitlinien für eine zeitgemäße Glücksspielregulierung in Deutschland der hessischen Landesregierung zu entnehmen ist. Diese nun endlich auch von einer Landesregierung getroffene Feststellung eröffnet nicht nur einen Handlungsspielraum, sie ist zugleich Auftrag, das Glücksspiel zu reformieren. Die hessische Landesregierung schlägt dazu unter anderem folgende Änderungen vor: Erlaubniserteilung für Casino- und Pokerspiele im Internet sollte ohne quantitative Begrenzung möglich sein. Ein Steuertatbestand sollte geschaffen werden, um den Schwarzmarkt effektiv bekämpfen zu können. Laut Studien gibt es in Deutschland derzeit 133 illegale Sportwettseiten. Die Begrenzung der Anzahl der legalen Konzessionen auf 20 wird dem bestehenden Markt daher nicht gerecht und führt auch nicht etwa zu einem geringeren Angebot. Die quantitative Begrenzung soll aufgehoben werden. Die Begrenzung des Höchsteinsatzes auf 1.000 Euro je Monat ist weder marktgerecht, noch hilft es dem Spielerschutz oder der Suchtprävention. Vor diesem Hintergrund wäre die Einführung von Selbstlimitierungsmöglichkeiten durch den Spieler sowie die Einführung von Verlustlimits anstelle von Einsatzlimits eine wesentlich geeignetere Möglichkeit. Die Zusammenarbeit der Länder im Bereich des Glücksspiels soll durch Gründung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts gewährleistet werden. Zudem sprechen sich Fachleute für eine Berücksichtigung der Lotterien im Staatsvertrag aus. Angesichts der Feststellungen und Vorschläge soll die Haltung der Landesregierung ermittelt werden. 2

Stellungnahme Mit Schreiben vom 23. Juni 2016 Nr. 4-1114.3/278 nimmt das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten 1. ob sie von den von der hessischen Landesregierung im Jahr 2015 beschlossenen Leitlinien für eine zeitgemäße Glücksspielregulierung in Deutschland Kenntnis hat und wie sie diese gegebenenfalls bewertet; Zu 1.: Die Leitlinien für eine zeitgemäße Glücksspielregulierung in Deutschland der hessischen Landesregierung sind bekannt. Aus Sicht der Landesregierung ist es bemerkenswert, dass ein Land, das den Glücksspielstaatsvertrag unterzeichnet und entscheidende länderübergreifende Aufgaben wie beispielsweise das Sportwettkonzessionsvergabeverfahren oder die Führung der zentralen Sperrdatei übernommen hat, die Aufhebung grundlegender Elemente der derzeitigen Regelung verlangt. 2. inwiefern sie mit der hessischen Landesregierung darin übereinstimmt, dass die Gesamtstrategie, Onlinecasino- und Onlinepokerspiele zu verbieten, den Bedarf mit terrestrischen Spielbanken zu decken und illegales Spiel im Internet zu bekämpfen, gescheitert ist, da es weder gelang, ein legales Angebot in regulierten Spielbanken zu installieren noch, das illegale Spiel zu verhindern; Zu 2.: In den Spielbanken der Baden-Württembergischen Spielbanken GmbH & Co. KG findet reguliertes Glücksspiel mit dem Ziel statt, den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubtem Glücksspiel auf den Schwarzmärkten entgegenzuwirken. Das Vorgehen gegen Anbieter von illegalen Online-Casinos und Online-Pokerspielen, die in der Regel ihren Sitz im Ausland haben, ist mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Eine Umsetzung der Absicht Hessens, als Reaktion auf die Schwierigkeiten der Länder bei der Bekämpfung illegalen Glücksspiels im Internet Online-Casinospiele und Online-Poker in unbegrenzter Anzahl zuzulassen, ist nach Überzeugung der Landesregierung nicht der richtige Weg. 3. ob sie mit der hessischen Landesregierung darin übereinstimmt, dass in diesem Bereich derzeit weder der Jugendschutz noch die Schwarzmarktbekämpfung gewährleistet ist; Zu 3.: Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass im Bereich des illegalen Online- Glücksspiels die Jugend- und Spielerschutzbestimmungen so wie sie beim regulierten Glücksspiel üblich sind eingehalten werden. Das Vorgehen gegen Anbieter, die in der Regel ihren Sitz im Ausland haben, ist mit erheblichen rechtlichen und faktischen Schwierigkeiten verbunden. Eine Öffnung des Marktes ist jedoch keine Garantie dafür, dass sich Anbieter uneingeschränkt an die gesetzlichen Vorgaben halten werden. Es besteht vielmehr das Risiko einer Angebots-, Wettbewerbs- und Werbespirale, die geeignet sein könnte, mehr Personen zum Glücksspiel zu animieren und das Ziel des Jugend- und Spielerschutzes zu konterkarieren. 3

4. ob sie sich daher wie die hessische Landesregierung für eine quantitativ unbegrenzte Erlaubniserteilung für Casino- und Pokerspiele ausspricht; Zu 4.: Bei Abschluss des Glücksspielstaatsvertrages waren sich die Länder einig, dass das Internet angesichts der hohen Manipulationsanfälligkeit von Casinospielen, ihres herausragenden Suchtpotenzials sowie ihrer geldwäscherechtlichen Risiken nicht als Vertriebsweg für diese Form von Glücksspielangeboten geöffnet werden sollte. Eine quantitativ unbegrenzte Erlaubniserteilung ist daher nach Auffassung der Landesregierung nicht sinnvoll. Der Glücksspielstaatsvertrag verfolgt als eines seiner Ziele, durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel darstellendes Angebot den Spieltrieb zu kanalisieren. Dieser Kanalisierungsauftrag ist durch ein begrenztes Angebot zu erfüllen, das auch kontrolliert werden kann gerade hinsichtlich der Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes. 5. ob sie mit der hessischen Landesregierung darin übereinstimmt, dass auch im Bereich der Sportwetten die Intention des Gesetzgebers nicht erfüllt wurde; Zu 5.: Die Intention des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages war es, durch die Vergabe einer begrenzten Anzahl von Sportwettkonzessionen dem Kanalisierungsauftrag im Bereich der Sportwetten nachzukommen und den Schwarzmarkt in diesem Sektor zurückzudrängen (Experimentierklausel). Nach Ablauf der vorgesehenen sieben Jahre sollte eine Evaluation stattfinden. Das Land Hessen hatte es übernommen, das Verfahren zur Vergabe der 20 Sportwettkonzessionen zu betreiben. Durch mehrere Gerichtsverfahren ist die Vergabe der Konzessionen blockiert. Von den vorgesehenen sieben Jahren für diese Experimentierphase sind bereits vier vergangen. Eine Bewertung, ob die Vergabe einer begrenzten Anzahl von Sportwettkonzessionen zur Eindämmung des Schwarzmarktes geeignet ist, kann deshalb nicht erfolgen. 6. inwiefern sie sich daher wie die hessische Landesregierung für eine quantitativ unbegrenzte Erlaubniserteilung für Sportwetten ausspricht; Zu 6.: Das Sportwettkonzessionsvergabeverfahren ist Gegenstand gerichtlicher Verfahren. Daher müssen die Folgen derartiger Überlegungen eruiert und mögliche Risiken gegeneinander abgewogen werden. Eine Entscheidung wird erst nach Abschluss dieses Prozesses möglich sein. 7. ob sie die Auffassung der hessischen Landesregierung teilt, dass die mit der Beschränkung des Höchsteinsatzes für Spiele im Internet auf 1.000 Euro je Monat verbundene Intention, Spieler zu schützen, nicht erfüllt wurde; Zu 7.: Aus heutiger Sicht kann nicht nachvollzogen werden und ist auch nicht hinreichend plausibel auf welcher Grundlage die hessische Landesregierung ihre Bewertung vorgenommen hat. Der Landesregierung erschließt sich nicht, dass die Festlegung des Höchsteinsatzes auf 1.000 Euro je Monat nicht spielerschützend sei. 8. welche Konsequenzen sie aus den zu den obigen Punkten getroffenen Feststellungen und den weiteren Feststellungen in den Leitlinien für eine zeitgemäße Glücksspielregulierung in Deutschland zieht beziehungsweise welche Positionen sie daraus ableitet und dementsprechend vertreten wird, wenn die zukünftige Glücksspielregulierung diskutiert beziehungsweise verhandelt wird; Zu 8.: 4 Die Ministerpräsidenten der Länder haben den geltenden Glücksspielstaatsvertrag unterzeichnet. Ob und gegebenenfalls welche Änderungen in der Glücksspielregulierung vorgenommen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt offen.

9. inwieweit sie sich für eine Einbeziehung der Lotterien in die Änderung des Glücksspielstaatsvertrags einsetzen wird, insbesondere mit Blick auf die gewerbliche Spielvermittlung; Zu 9.: Eine Einbeziehung der Lotterien ist nicht Gegenstand derzeitiger Diskussionen. 10. welche Vorhaben sie zumindest für diese Legislaturperiode aus ihren Positionen für das Glücksspiel in Baden-Württemberg ableitet. Zu 10.: Die Landesregierung wird Vorhaben unterstützen, die unter Beachtung des Jugendund Spielerschutzes dazu beitragen, dass die Gesamtkohärenz der glücksspielrechtlichen Regelungen auch weiterhin gewahrt bleibt. Der Landtag hat in diesem Zusammenhang die Landesregierung gebeten, bis zum 30. September 2016 eine Konzeption für eine landesweite, betreiberübergreifende Spielhallen-Sperrdatei vorzulegen, die ebenfalls ein wichtiges Element des Spielerschutzes ist. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration 5