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Transkript:

VER W AL TUNG & MANAGEMENT 2/2010 Zeitschrift für moderne Verwaltung www.verwaltung-management.de 16. Jahrgang, Seiten 57-112 Herausgeber: Univ.-Prof. em. Dr. Heinrich Reinermann, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer Univ.-Prof. Dr. Veith Mehde, Mag. rer. publ., Leibniz Universität Hannover (geschäftsführend) Prof. Dr. Tino Schuppan, IfG.CC Institute for egovernment, Potsdam (geschäftsführend) Beirat: Dr. Stephan Articus, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städtetages, Köln Dr. Hans Bernhard Beus, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Berlin Prof. Dr. Hinrich E.G. Bonin, Universität Lüneburg Hans Jörg Duppré, Landrat, Präsident des Deutschen Landkreistages, Berlin Prof. Dr. Dieter Engels, Präsident des Bundesrechnungshofes, Bonn Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften, Speyer Peter Heesen, Bundesvorsitzender des Deutschen Beamtenbundes, Bonn Dr. Jürgen Hensen, Präsident des Bundesverwaltungsamtes, Köln Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Berlin Dr. Johannes Meier, Mitglied des Vorstands der Bertelsmann-Stiftung, Gütersloh Prof. Dr. Marga Pröhl, Generaldirektorin des European Institute of Public Administration (EIPA), Maastricht Dr. Thilo Sarrazin, Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank Dr. Sebastian Saxe, Mitglied der Geschäftsleitung der Hamburg Port Authority Anstalt des öffentlichen Rechts, Hamburg Univ.-Prof. Dr. Christina Schäfer, Helmut Schmidt Universität, Hamburg Dr. Hedda von Wedel, Stellvertretende Vorsitzende von Transparency International Deutschland e.v., Berlin Dr. Arthur Winter, Sektionschef im Bundesministerium für Finanzen, Wien Christian Zahn, Mitglied des Bundesvorstands der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Berlin Von der Nachhaltigkeit staatlicher Informationstechnik durch institutionalisierte Kollaboration der öffentlichen Verwaltung Hans Bernhard Beus/Markus Städler Die Entwicklungen in der IT-Landschaft der Verwaltung verändern mit zunehmender Vernetzung den Umgang des Staates mit seiner IT von einer fachbezogenen zu einer querschnittlichen Sicht. Zugleich wird eine konsequent kollaborative Arbeitsweise sowohl auf Bundesebene als auch zwischen Bund und Ländern weiter institutionalisiert. Dies zeigt sich am deutlichsten in den neuen Gremienstrukturen mit dem Rat der IT-Beauftragten der Ressorts und dem IT-Planungsrat. Die IT- Steuerungsstrukturen im Bund haben sich seit 2008 bewährt. 2010 gilt es, auch mit dem IT-Planungsrat erfolgreich zu starten, die Integration Deutschlands in europäische Abstimmungsprozesse zu vertiefen und die rechtliche Basis der kollaborativen Arbeitsweise in Gestalt der E-Government-Gesetze von Bund und Ländern über Artikel 91c GG hinaus zu verbreitern. 60 Dr. Hans Bernhard Beus Staatssekretär, Bundesministerium der Finanzen, war zuvor IT-Beauftragter der Bundesregierung, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und im Bundeskanzleramt. Markus Städler, Mag. rer. publ. Oberregierungsrat, Referent im Referat für Grundsatzangelegenheiten der Informationstechnik des IT-Stabs im Bundesministerium des Innern. Einleitung Deutschland hat schon in den 90er Jahren die flächendeckende PC-Ausstattung in den Behörden von Bund, Ländern und Kommunen erreicht. Die IT-Landschaft der deutschen Verwaltung, insbesondere die Vernetzung von Arbeitsplatzcomputern, Behörden und Verwaltungsebenen ist allerdings vorwiegend rund um spezifische Fachaufgaben entstanden. Für lange Zeit bestimmten singuläre Behördenlösungen und fachspezifische Vernetzungsprojekte das Bild. 1 Es ist ähnlich wie in der Frühzeit der Eisenbahn. Damals bauten die Eisenbahngesellschaften ihre Linien mit unterschiedlichen Spurbreiten, nutzten verschiedene Signaltechniken und errichteten eigene Rangierbahnhöfe im Abstand von wenigen Kilometern. Bei der Eisenbahn wurde dieser Zustand überwunden, indem 1 Vgl. Schallbruch/Städler 2009, S. 619. Verwaltung und Management 16. Jg. (2010), Heft 2, S. 60-64

der Staat das Schienennetz als infrastrukturelle Aufgabe auffasste und die Standardisierung im Bereich der Eisenbahn vorantrieb. setzen. Die Grundlagen hierfür verbindliche Strukturen und konsensfähige Inhalte haben wir seit dem ersten Nationalen IT-Gipfel im Winter 2006 geschaffen. der Ressorts und der IT-Steuerungsgruppe wurden Anfang 2008 neue Strukturen geschaffen, die geeignet sind, die bisherigen Defizite auszugleichen. Bei seiner Informationstechnik steht der Staat vor einer ähnlichen Aufgabe. 2 Die Wirtschaft ist uns hier einen Schritt voraus. Bis zu 33 Prozent aller Produktivitätszuwächse in deutschen Unternehmen beruhen seit Jahren auf der immer intensiveren Nutzung von Informationstechnik und Internet. 3 Angesichts stark beanspruchter Haushaltskassen stehen wir vor der dringlichen Aufgabe, ähnliche Effizienzreserven für die öffentliche Verwaltung zu erschließen. Zudem gilt der Einsatz von Informationstechnik, insbesondere im Bereich des E-Government, als Schlüssel zu Bürokratieabbau und Modernisierung und damit als Voraussetzung für eine Neue Steuerungsstrukturen für die staatliche Informationstechnik Die öffentliche Hand investiert jährlich 17 Mrd. Euro in ihre Informationstechnik. Ihr Anteil am IT-Markt beträgt zwischen 20 und 30 Prozent. 5 Damit ist der öffentliche Sektor der größte IT-Nachfrager in Deutschland. Allein auf Bundesebene gibt es annähernd 450 Behörden mit insgesamt 500.000 Beschäftigten. Diese Dimension übersteigt auch große deutsche Unternehmen. Eine Organisation dieser Größenordnung benötigt gute Steuerungsstrukturen. Deshalb sind auf Ebene des Bundes zunächst neue Steuerungsstrukturen für»mit einem Investitionsvolumen von 17 Mrd. Euro jährlich ist der öffentliche Sektor der größte IT-Nachfrager in Deutschland.«Welches Potenzial die neue IT-Steuerung seither entfaltet, verdeutlicht das IT-Investitions programm, das Anfang 2009 im Rahmen des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland mit einer Laufzeit von zwei Jahren beschlossenen wurde. Dank einer schnellen und fundierten Beschlussfassung im IT-Rat konnte das IT-Investitionsprogramm im Frühjahr 2009 zügig aufgesetzt werden. 7 Seither werden über 350 Einzelmaßnahmen zur Modernisierung der Informations- und Kommunikationstechnologie in den Bundesressorts und in über 60 Behörden durchgeführt. Anfang Oktober 2009 hat der IT-Rat die Verteilung der letzten freien Mittel beschlossen. Somit wurde das gesamte Budget von 500 Mio. Euro innerhalb kürzester Zeit verbindlich auf konkrete Vorhaben verteilt. Insgesamt werden 324 ressortspezifische Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 244 Mio. Euro aus dem IT-Investitionsprogramm sowie 27 ressortübergreifende Maßnahmen mit einem Ge samtvolumen von 246 Mio. Euro finanziert. bessere Servicequalität der öffentlichen Verwaltung. Hierauf immer wieder hingewiesen und dazu ebenso fundierte wie inspirierende Vorschläge unterbreitet zu haben, ist ein großes Verdienst von Professor Klaus Lenk. 4 Die IT in der Verwaltung kommt auf diesem Weg der Bevölkerung unmittelbar zugute und trägt dazu bei, die Attraktivität Deutschlands als Wirtschaftsstandort zu verbessern. Es geht also um Kostenreduktion und um Qualität. Darüber hinaus wachsen die Gefahren, denen sowohl der Staat als auch die Nutzer im virtuellen Raum ausgesetzt sind. Neben den technischen und organisatorischen Fragen des IT-Einsatzes sind daher auch Themen wie Sicherheit, Vertrauen, Datenschutz, Transparenz und Partizipation heute von großer Wichtigkeit. Wir können, das haben uns die Erfahrungen der letzten 20 Jahre gelehrt, diese ressort- und ebenenübergreifenden Aufgaben nur mit Erfolg bewältigen, wenn wir hierbei konsequent auf Zusammenarbeit die IT geschaffen worden, anschließend ist eine neue Steuerungsstruktur für die IT von Bund und Ländern entstanden. Beides verbessert die ressortübergreifende und die ebenenübergreifende Zusammenarbeit und verändert den Umgang des Staates mit seiner IT von einer fachbezogenen zu einer querschnittlichen Sichtweise. Steuerung der Informationstechnik auf Bundesebene Auf Bundesebene gab es bis Ende 2007 eine Koordinierungs- aber keine Steuerungs struktur für die IT. Dadurch war der Aufwand für die Abstimmung der Aktivitäten groß. Verbindlichkeit konnte selten erreicht werden. 6 Zwar wurden zahlreiche Projekte erfolgreich umgesetzt, aber den Aktivitäten fehlte die Zuspitzung auf strategische Ziele. Mit der Funktion des Beauftragten für die Informationstechnik der Bundesregierung sowie der Einrichtung des Rats der IT-Beauftragten Mit vier Schwerpunkten konzentriert sich das IT-Investitionsprogramm auf wichtige Wachstumsbereiche für die IT- Wirtschaft, wie IT-Sicherheit und Green- IT, sowie auf die Verbesserung der IT-Organisation des Bundes und die Förderung der Zukunftsfähigkeit der Bundes-IT. Ziel ist es, die Bundesverwaltung sicherer, umweltfreundlicher und bürgernäher zu gestalten und zugleich der deutschen IKT- Wirtschaft die Möglichkeit zu bieten, ihre Produkte zur Marktreife zu bringen und 2 Vgl. hierzu Schäuble 2007 und Siegel 2009, S. 181ff. 3 Vgl. BITKOM 2009, S. 7. 4 Vgl. hierzu exemplarisch Lenk 1999, Lenk/Klee- Kruse 2000, Lenk 2004 u. 2007 sowie das unter der Federführung von Prof. Lenk auf den Weg gebrachte Memorandum Electronic Government als Schlüssel zur Modernisierung von Staat und Verwaltung (GI/ITG 2000). 5 Vgl. Hoch/Klimmer/Leukert 2005, S. 28f. 6 Ausführlich bei Schallbruch/Städler 2009, S. 619, 620. 7 www.cio.bund.de, IT-Investitionsprogramm. VM 2/2010 61

damit ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Das IT-Investitionsprogramm ist eine wichtige Aufgabe des IT-Rats, aber bei Weitem nicht die einzige. So werden im Rahmen der IT-Konsolidierung Ressourcen gebündelt und neue Technologien eingesetzt, sodass zahlreiche Querschnittsleistungen effizienter und kostengünstiger erbracht werden können. Darüber hinaus leisten wir mit der IT-Konsolidierung einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des Stromverbrauchs und der CO 2 -Emissionen und damit zur Erreichung der Green-IT- Ziele, die sich die Bundesverwaltung im IT-Rat gesetzt hat. Eine weitere Aufgabe ist der Aufbau eines aktiven Architekturmanagements für die Bundes-IT. Der Rat der IT-Beauftragten hat im März 2008 ein Grundlagenpapier verabschiedet, das die wesentlichen Eckpunkte einer Rahmenarchitektur IT-Steuerung Bund festschreibt. Mit seinem Architekturmanagement möchte der IT-Rat sich nicht auf technische Empfehlungen beschränken. Angestrebt wird vielmehr die systematische an den gemeinsamen, übergeordneten Zielen der Bundesverwaltung orientierte Fortentwicklung der IT-Landschaft des Bundes auf der Grundlage von Planungsinstrumenten, die auf eine langfristige Nutzung ausgelegt sind (insbesondere handelt es sich hierbei um SOA-Dienste). Von zentraler Bedeutung für die Harmonisierung und den weiteren Ausbau der IT-Infrastruk tur in der Bundesverwaltung ist die IT-Standardisierung. Deshalb treibt der Bund die IT-Standardisierung seit Jahren voran, etwa indem er im Rahmen von SAGA die Interoperabilität, Plattformunabhängigkeit und Wiederverwendbarkeit, das heißt Investitionssicherheit, von Softwaresystemen mit den Standards und Architekturen für E-Government-Anwendungen fördert. SAGA beschreibt und empfiehlt Standards, Technologien und Methoden für den Einsatz von Informationstechnik in Bundesbehörden, insbesondere für E-Government-Anwendungen. SAGA 5.0, die nächste Version, wird derzeit mit Beteiligung des IT-Rats erstellt und erstmals für alle IT-Vorhaben der Bundesressorts und ihrer Geschäftsbereiche verbindlich sein. Ebenenübergreifende Steuerung der Informationstechnik von Bund und Ländern»Die nationale E-Government- Strategie ist erstmals als ressort- und ebenenübergreifende Strategie für alle deutschen Behörden angelegt.«62 Auch im Bereich der föderalen Zusammenarbeit konnten zahlreiche Vorhaben, beispielsweise im Rahmen des Aktionsplans Deutschland-Online, gemeinsam von Bund und Ländern realisiert werden. 8 Jedoch fehlte bisher das gemeinsame strategische Dach. Je stärker die Informationstechnik die Arbeit der öffentlichen Verwaltung auf allen Ebenen durchdringt, desto deutlicher wird dieser Mangel an gemeinsamen und verbindlichen Fixpunkten und desto offensichtlicher behindert die Heterogenität der Verwaltungs-IT die Etablierung föderaler E-Government-Angebote. Mit der Föderalismusreform II ergab sich die Chance, die Verantwortlichkeiten und Mitwirkungsrechte bei der Informationstechnik von Bund und Ländern neu zu regeln. Diese Chance haben Bund und Länder genutzt und mit Artikel 91c GG einen neuen Rechtsrahmen für ihre Zusammenarbeit bei der öffentlichen IT geschaffen. 60 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes hielt 2009 die Informationstechnik als bedeutende Infrastruktur des 21. Jahrhunderts Einzug in unsere Verfassung. Artikel 91c GG institutionalisiert die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der öffentlichen Informationstechnik. Die vorhandenen Gremien- und Entscheidungsstrukturen werden vereinfacht, effektiver ausgestaltet und somit an die Bedürfnisse des schnellen technischen Fortschritts angepasst. Zudem schafft Artikel 91c GG die rechtlichen Voraussetzungen für eine lückenlose, einheitliche und medienbruchfreie elektronische Kommunikation zwischen allen deutschen Behörden. 9 Zur Umsetzung dieser Ziele wird in einem Staatsvertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG der IT-Planungsrat als das zukünftige zentrale Gremium der Bund-/ Länder-Zusammenarbeit geschaffen. 10 Der IT-Planungsrat setzt sich zusammen aus je einem hochrangigen Vertreter von Bund und Ländern (für den Bund z.b. der/ die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik) sowie beratenden Teilnehmern des kommunalen Bereichs und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Der Staatsvertrag, auf dessen Inhalt man sich im Rahmen der Föderalismusreform II einigte, ist von Bund und Ländern unterzeichnet worden. Er soll zum 1. April 2010 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt wird der IT-Planungsrat seine Arbeit aufnehmen. Er löst sowohl die Staatssekretärsrunde Deutschland Online als auch den KoopA ADV ab und wird wichtige Koordinierungsaufgaben übernehmen und Bund-Länder-übergreifende E-Government-Projekte steuern. Darüber hinaus sieht der Staatsvertrag vor, dass der IT-Planungsrat sich eines der wichtigsten Themen der Verwaltungs- 8 Konferenz der Regierungschefs von Bund und Ländern, Aktionsplan Deutschland-Online, Fassung vom 18. Dezember 2008, im Internet abrufbar unter www.deutschland-online.de; Beschreibung bei Bürger 2007, S. 31 ff, 9 Vgl. Schallbruch/Städler 2009, S. 619, 621 f. 10 Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern Vertrag zur Ausführung von Art. 91c GG, Deutscher Bundestag, Drucksache 17/427, Gesetzentwurfder Bundesregierung vom 13.01.2010. Der Bundestag hat am 25.02.2010 das Ratifizierungsgesetz in dritter Lesung beschlossen. VM 2/2010

IT annimmt: das Bund-Länder-Gremium soll fachunabhängige sowie fachübergreifende IT-Interoperabilitätsstandards und IT-Sicherheitsstandards festlegen. Diese Festlegungen können per Mehrheitsentscheidung erfolgen und entfalten Bindungswirkung; zugleich erhöht sie die Geschwindigkeit bei der Entscheidungsfindung. Hierin liegt der wesentliche Vorteil im Vergleich zu den beiden Vorgängergremien, die immer einstimmig entscheiden mussten und deren Entscheidungen dennoch unverbindlich blieben. Unterstützung bei der Standardisierung erhält der IT-Planungsrat von der neuen Koordinierungsstelle für IT-Standards, die»mit dem von ihm initiierten Memorandum 'Electronic Government als Schlüssel zur Modernisierung von Staat und Verwaltung' hat Klaus Lenk die richtigen Weichen gestellt.«bei der Freien Hansestadt Bremen eingerichtet wird und die Rolle einer verwaltungsinternen Koordinierungs- und Beratungsstelle wahrnehmen soll. Basierend auf den Beschlüssen des IT-Planungsrates wird sie die Koordinations- und Querschnittsaufgaben der Standardisierung im Bereich der Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung übernehmen. Es ist vorgesehen, sie als zentralen Knotenpunkt im Kontext der ebenenübergreifenden IT- Standardisierung zu etablieren. Die OSCI- Leitstelle 11 und das Vorhaben Deutschland-Online Standardisierung werden samt ihrer Aufgaben in die Koordinierungsstelle für IT-Standards überführt. Dadurch ist die weitere Entwicklung und Bereitstellung von XML-Standards für den elektronischen Datenaustausch innerhalb und mit der öffentlichen Verwaltung sichergestellt. Diese so genannten XÖV- Standards verbessern die Interoperabilität der IT-Systeme hinter den Verwaltungsprozessen. XDOMEA wird beispielsweise für den Austausch von behördlichem Schriftgut eingesetzt, XFinanz in kommunalen Finanzprozessen. Artikel 91c GG regelt zudem die Kompetenzen für das so genannte Verbindungsnetz, welches künftig die Netze von Bund und Ländern verbindet und damit die elektronische Erreichbarkeit aller Behörden ermöglicht. Auch in diesem Zusammenhang kommt dem IT-Planungsrat eine wichtige Rolle zu: Nach dem Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder (IT-NetzG) 12, welches die in Artikel 91c Abs. 4 GG getroffenen Kompetenzregelungen konkretisiert, legen Bund und Länder die vom Verbindungsnetz zu erfüllenden technischen Anforderungen gemeinsam im IT-Planungsrat fest. Für die Errichtung und den Betrieb des Verbindungsnetzes ist hingegen allein der Bund zuständig. Hierauf haben sich Bund und Länder in der Föderalismusreform II geeinigt. Im Auftrag des Arbeitskreises der E-Government-Staatssekretäre von Bund und Ländern werden im ersten Quartal 2010 Arbeitsgrundlagen für den IT-Planungsrat von der Arbeitsgruppe IT-Planungsrat geschaffen. Inhaltliche Grundlage der Arbeit des neuen Gremiums soll die nationale E- Government-Strategie sein. Die nationale E-Government- Strategie Die nationale E-Government-Strategie ist erstmals als ressort- und ebenenübergreifende Strategie für das E-Government aller deutschen Behörden angelegt. Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und die Zivilgesellschaft haben in den letzten zwei Jahren ihre Themen in einem partizipativen Prozess in die Entwicklung dieses gemeinsamen Dachs für das E-Government der öffentlichen Verwaltung eingebracht. 13 Von zentraler Bedeutung sind demnach die Sicherung des Zugangs zu Verwaltungsdienstleistungen für Bürger und Unternehmen, die Gewährleistung von Nutzungskomfort, die Stärkung von Datenschutz und Vertrauen im Internet, der Aufbau von Partizipations- und Konsultationsangeboten, die Harmonisierung der IT-Systeme des Staates, die Sicherstellung der nötigen Fachkompetenz in der öffentlichen Verwaltung sowie die Schaffung institutioneller Rahmenbedingungen. Das zwischen Bund und Ländern eng abgestimmte Resultat basiert auf einem breiten Konsens. Es besteht daher Anlass zu der Erwartung, dass sich künftige Strategien des Bundes, der Länder und der Kommunen inhaltlich an der nationalen Strategie orientieren. Dadurch könnten wir binnen weniger Jahre ein an gemeinsamen Zielen orientiertes kooperatives, föderales und durchgängiges E-Government auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland schaffen. Der Bund beschreitet diesen Weg bereits: die IT- und E-Government- Themen im Koalitionsvertrag der Bundesregierung weisen eine große inhaltliche Übereinstimmung mit der E-Government- Strategie auf. Europäische Zusammenarbeit bei der Informationstechnik und beim E-Government Die nationalen Verwaltungsebenen werden mit Hilfe der Informationstechnik und des E-Go vernment miteinander verbunden. Gleiches passiert zunehmend innerhalb der europäischen Union. Auch im europäischen Kontext gilt eine effiziente öffentliche Verwaltung als wichtiger Standortfaktor im internationalen Wettbewerb. Hier gibt es ohne Zweifel noch viel Verbesserungspotenzial. Die Deklaration der für E-Government zuständigen Minister an- 11 www.osci.de. 12 Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder Gesetz zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 4 des Grundgesetzes (IT-NetzG) vom 10.8.2009, BGBl. I, S. 2706. 13 Weitere Informationen unter www.cio.bund.de, E-Government. VM 2/2010 63

lässlich der Konferenz in Malmö im November 2009 identifiziert zahlreiche Optimierungsansätze. 14 Die E-Government- Minister zeigen sich davon überzeugt, dass die angestrebte offene, flexible und kollaborative Verwaltung nur im Kontext einer engen Zusammenarbeit der Behörden nicht nur mit anderen Behörden, sondern auch mit Unternehmen und mit der Zivilgesellschaft realisiert werden kann. Angestrebt wird zudem mehr Nachhaltigkeit durch interoperable und damit auch wiederverwendbare auch über nationale Grenzen hinaus nutzbare IT-Lösun gen. Dass Deutschland diese Ziele uneingeschränkt teilt, zeigt sich unter anderem daran, dass die nationale E-Government- Strategie nicht nur die deutschen Interessen und Themen spiegelt, sondern sich an europäischen Vorgaben und Entwicklungen orientiert. Zugleich bringt sich Deutschland kontinuierlich mit eigenen Beiträgen in die europäische Gremienarbeit bei der IT ein. Die positiven Erfahrungen mit den 2008 eingerichteten IT-Steuerungsstrukturen auf Bundesebene haben Deutschland zudem dazu veranlasst, eine ähnliche Gremien-Struk tur auch für die europäische Zusammenarbeit zu empfehlen. Erste Schritte in diese Richtung fanden Eingang in die bereits erwähnte Malmö-Deklaration. 15 Das deutsche Engagement im europäischen Kontext ermöglicht die frühe Integration Deutschlands in europäische Verwaltungsprozesse und verhindert dadurch eine Isolation des Wirtschaftsstandorts Deutschland innerhalb Europas. Zudem können wir auf diese Weise die Exportchancen der deutschen IT-Wirtschaft erhöhen, die oftmals lokal oder überregional erfolgreiche Lösungen mit den deutschen Behörden aller Ebenen entwickelt hat. auch mehr Partizipation gehören. Im Ganzen betrachtet zeigen unsere Anstrengungen jedoch gute Ergebnisse. Mit dem von ihm initiierten Memorandum Electronic Government als Schlüssel zur Modernisierung von Staat und Verwaltung hat Klaus Lenk also die richtigen Weichen gestellt: Ziel dieses Memorandums ist es, veränderte Anforderungen an Staat und Verwaltung aufzuzeigen und anzugeben, was heute unmittelbar getan werden muss, um etwa im Jahre 2010 einen Zustand zu erreichen, in dem Electronic Government das Alltagshandeln der Verwaltung und die demokratische Politik durchdringt. 17 Die wichtigste Aufgabe ist jetzt die Verbreiterung des juristischen Fundaments für diese neuen Wege. Es gilt, die noch bestehenden rechtlichen Hindernisse für ein durchgängiges E-Go vernment in Deutschland zügig abzubauen und für eine klare Rechtslage zu sorgen. Vorausschauend forderte Klaus Lenk dies schon 2006: Der Weg zum Bürokratieabbau führt über bessere Regelungstechnik und über einen reorganisierten Vollzug der Regeln. 18 Hierbei wird darauf zu achten sein, dass wir die gleichen Grundsätze bei der Gesetzgebung anwenden, die wir in der Informationstechnik inzwischen gelernt haben. Die bestehenden und geplanten E- Government-Gesetze von Bund und Ländern sollten sich an gemeinsamen Zielen orientieren und in einen gemeinsamen föderalen Kontext gestellt werden, der dem Gedanken der Kollaboration Rechnung trägt. Literaturverzeichnis Bürger E. (2007): Deutschland-Online: Die gemeinsame E-Government-Strategie von Bund, Ländern und Kommunen, in: Zechner, A. (Hrsg.): Handbuch E-Government, Berlin, S. 29-34. Bundesverband Informationswirtschaft, Telekom mu nikation und neue Medien e. V. BITKOM (2009): Eckpunkte einer erfolgreichen Hightech-Politik. Fakten und Empfehlungen, Berlin. GI/ITG (2000): Electronic Government als Schlüssel zur Modernisierung von Staat und Verwaltung. Ein Memorandum des Fachausschusses Verwaltungsinformatik der Gesellschaft für Informatik e.v. und des Fach bereichs 1 der Informationstechnischen Gesellschaft im VDE, Stuttgart. Hoch, D./Klimmer, M./Leukert, P. (2005): Erfolgreiches IT-Management im öffentlichen Sektor, Managen statt verwalten. Wiesbaden. Lenk, K. (1999): Electronic Government als Schlüssel zur Innovation der öffentlichen Verwaltung, in: Lenk, K./Traunmüller, R. (Hrsg.): Öffentliche Verwaltung und Informationstechnik. Perspektiven einer radikalen Neugestaltung der öffentlichen Verwaltung mit Informationstechnik, Heidelberg, S. 123-142. Lenk, K. (2004): Der Staat am Draht. Electronic Government und die Zukunft der öffentlichen Verwaltung, Berlin. Lenk, K. (2006): Zwischen Deregulierung und E-Government: Verminderung administrativer Lasten für die Wirtschaft, in: Informationsbüro d-nrw, Newsletter 5/2006 vom 20.9.2006. Lenk, K. (2007): Abschied vom Zu stän dig keitsdenken. Bürokratieabbau durch vernetzte Erstellung von Verwaltungsleistungen, in: Verwaltung & Management, H. 5/2007, S. 235-242. Lenk, K./Klee-Kruse, G. (2000): Multifunktionale Serviceläden. Ein Modellkonzept für die öffentliche Verwaltung im Internet-Zeitalter, Berlin. Schäuble, W. (2007): Das Tor zum modernen Staat aufstoßen, Gastkommentar zum Föderalismus und zu E-Government, in: Die Welt vom 14. März 2007. Schallbruch M./Städler M. (2009): Neuregelung der Bund-Länder-Zusammenarbeit bei der IT durch Artikel 91c GG, in: Computer und Recht, H. 9/2009, S. 619-624. Siegel, T. (2009): Regelungsoptionen im IT- Bereich durch die Föderalismusreform II, in: Die Öffentliche Verwaltung, H. 5/2009, S. 181-187. Schluss Die Informationstechnik im Dienst der Staats- und Verwaltungsmodernisierung ist heute ganz im Sinne von Klaus Lenk von dem Gedanken der Kollaboration und Kooperation über Entfernungs- und Organisationsgrenzen hinweg 16 geprägt. Ressortübergreifend, ebenenübergreifend, über nationale Grenzen hinaus, mit Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft werden inzwischen neue Wege diskutiert und beschritten. Dazu muss zunehmend 64 14 An open Europe with accessible public administration Ministerial declaration on egovernment policy, www.egov2009.se, www.cio. bund.de, "E-Government" (inoffizielle deutsche Übersetzung) und www.epractice.eu (englisches Original). 15 Absatz 25 der Malmöer Deklaration, Fn. 14. 16 GI/ITG 2000, S. 9. 17 GI/ITG 2000, S. 2. 18 Lenk 2006. VM 2/2010