DER STAAT FÖRDERT KOMMUNALES WOHNRAUMFÖRDERUNGSPROGRAMM, Regierung der Oberpfalz
Regierung der Oberpfalz Wohnraumförderung in der Oberpfalz und Niederbayern
Wohnungspakt Bayern Staatliches Sofortprogramm Staat plant und baut Kommunales Förderprogramm Gemeinden planen und bauen Staatliche Wohnungsbauförderung Investoren planen und bauen Staatliche Bauämter KommWFP (01.01.2016-1.12.2019) EOF- u. AOF- Förderung
Förderempfänger Gemeinden, auch in kommunaler Zusammenarbeit in Formen von Zweckvereinbarungen und Zweckverbänden Gemeinden oder Zweckverbände müssen Eigentümer des Wohnraums sein (und bis Bindungsende bleiben) Zur Umsetzung können sie sich insbesondere kommunaler Wohnungsbauunternehmen bedienen.
FÖRDERGEGENSTÄNDE 1. Neubau, Änderung oder Erweiterung von Mietwohnraum, einschließlich auch in Gebäuden, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden 2. Modernisierung bestehenden Mietwohnraums 3. Erwerb von Grundstücken oder leerstehenden Gebäuden zur Durchführung von Maßnahmen nach 1. und 2. 4. Ersterwerb von bisher nicht genutzten Wohngebäuden 5. Vorbereitende planerische Maßnahmen (insbesondere Wohnraumkonzepte, Fachgutachten und Wettbewerbe)
Art / Umfang der Zuwendung Eigenanteil; 10% à Zuschuss in Höhe von 30% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten Zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen; 60% à Optional: Zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen (Labo) in Höhe von bis zu 60% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten Zuschuss; 30%
Ziel der Förderung Schaffen von bezahlbaren Mietwohnraum für einkommensschwache Haushalte, die sich am Markt nicht mit angemessenem Wohnraum versorgen können. - Familien - Menschen mit Behinderung - ältere Menschen - anerkannte Flüchtlinge sollen angemessen berücksichtigt werden Die Auswahl der Haushalte orientiert sich an den Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung.
Belegung Die geförderten Wohnungen werden durch die Gemeinde belegt Bindungen 20 Jahre ab Bezugsfertigkeit der Wohnungen Miethöhe Tragbarkeit für einkommensschwache Haushalte (Orientierung an 22 Abs.1 SGB II)
EINKOMMENSGRENZEN BRUTTO* (BayWoFG) Einpersonen- Haushalt Ehepaar mit 1 Kind Ehepaar mit 2 Kindern Stufe I 18.100 33.300 39.800 Stufe II 23.200 43.000 51.700 Stufe III 28.100 53.100 63.800 Erhöhungen ab 1. Quartal 2018 geplant, zum Beispiel: Stufe III 33.200 66.000 81.700 * Näherungswerte, pauschale Abzüge sind berücksichtigt
TECHNISCHE STANDARDS Mindeststandards Barrierefreiheit in allen Wohnungen Aufzug sollte nachrüstbar sein Mindestgröße der Wohnung 35 m² Mindestgröße der Räume: 10 m² für eine Person (Kinderzimmer) 14 m² für zwei Personen (Schlafzimmer) Wohnflächen-Obergrenzen 1-Zimmer-Wohnung eine Person 40 m² 2-Zimmer-Wohnung eine Person 50 m² 2-Zimmer-Wohnung zwei Personen 55 m² 3-Zimmer-Wohnung zwei Personen 65 m² 3-Zimmer-Wohnung drei oder vier Pers. 75 m² 4-Zimmer-Wohnung vier Personen 90 m²
Bewilligungsstellen: Regierungen Sachgebiete 35 Wohnungswesen Diese beraten und unterstützen die Zuwendungsempfänger bei - Durchführung von vorbereitenden Maßnahmen - Antragstellung und Finanzierung - Planung - Durchführung (z.b. Vergabefragen, Kostenkontrolle Ansprechpartner: Doris Reuschl Sachgebietsleiter Sachgebietsleiterin Tel. 0941 5680-1428 Tel. 0871 808-1423 Manfred.Ahles@reg-opf.bayern.de Doris.Reuschl@reg-nb.bayern.de Weitere Informationen: www.stmi.bayern.de/buw/wohnen/wohnungspakt/wohnraumfoerderung/