Richtlinien für die Vergabe von Leistungen und Bauleistungen

Ähnliche Dokumente
Allgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen

Ortsrecht Nr Vergabeordnung der Stadt Hürth. Stand: Februar 2016

Rechtskonforme Vergabe durch die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg

Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht

Ordnung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Lippstadt (Vergabeordnung) Vom 1. Oktober Zuständigkeit

VV zu 55 LHO. Zu 55:

Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Lauenburg/Elbe

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung 12. Hessischer Vergabetag

Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Bordesholm

VV zu 55 LHO 4.4. Verwaltungsvorschrift zu 55 LHO

Öffentliche Ausschreibung

Präambel. 1 Geltungsbereich

Vergabeverfahren. Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April Harald Müller

Vergabeordnung der Stadt Sprockhövel vom Der Rat der Stadt Sprockhövel hat am folgende Vergabeordnung beschlossen.

Informations- und Diskussionsrunde über kommunale Ausschreibungen und Vergaben der Stadt Forst (Lausitz)

Handbuch des Kreistages/Kreisrechtssammlung

Inhaltsverzeichnis Vergabeordnung

Dokumentation der Vergabe

-1- Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Stand:

Neues zur Vergabe im Unterschwellenbereich: Unterschwellenvergabeordnung UVgO

DAS NEUE VERGABERECHT

Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen durch das Städtische Gebäudemanagement Bonn (Vergabeordnung SGB)

Vergabepraxis im Bereich der Liegenschaften des Landkreises Ebersberg. Herbert Jungwirth Liegenschaften

Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Oldenburg in Holstein. in der Fassung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 22.

Vergabeordnung der Stadt Dorsten vom

VgV 2016 (VergabeVerordnung) VOL unterhalb der Schwelle. VOF oberhalb der Schwelle. Landesvergabegesetze

Übersicht über die Wertgrenzen bei der Vergabe von Aufträgen. Interreg V-Programm Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein

Vergaberecht Prüfschritte und Dokumentation in Funktion eines Fördergebers. Eike Assmann Vergabeteam NBank

Prof. Dipl-Ing. Peter Oettel. zum praktischen Umgang mit der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen -VOF

Vergaberecht 2011 News und Fristen

Ausschreibung und Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen

A. Einführung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe... 1

Vergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte Wie wirken sich die Neuerungen aus?

Vergabewesen. G e s c h ä f t s o r d n u n g für das Verfahren zur Vergabe von Leistungen, Bauleistungen und freiberuflichen Leistungen (GO-Vergabe)

Vergabeordnung der Stadt Pulheim (einschl Änderung) Inhaltsverzeichnis

Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Abbildung 2.1.: Nationale und europaweite Vergabeverfahren

VOB/A VOL/A VOF. Vergaberechtskonforme Planung und Umsetzung städtebaulicher Projekte

Vergabevorschriften und ihre Anwendung

RdErl. d. MW v ,-32574, VORIS

Richtlinien der Gemeinde Remshalden über faire Beschaffung

Quelle: Gliederungs-Nr:

Pacta sunt servanda Vergabe- und Vertragsrecht

55 Öffentliche Ausschreibungen, Verträge

Seminar für NWE-Projektpartner und LeadPartner in Nordrhein-Westfalen zu Fragen der korrekten finanziellen Projektdurchführung

Das neue Vergaberecht aus Sicht der Auftraggeber

Leitfaden Vergaberecht. Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte mit eingeschränkter Anwendung des HVTG

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Vergabeverordnung

Das Vergaberecht regelt die Art der Ausschreibung. Wann ist eine EU-Ausschreibung erforderlich. Wann muss das Vergaberecht beachtet werden

Vergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte. Herbert Kempf Finanzministerium Baden-Württemberg

Einleitung: Die Entwicklung des Vergaberechts in Deutschland. 1. Teil 1: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)... 17

Grundlagen des Vergaberechts. Thomas Ferber

Neuerungen im EU - Vergaberecht

Checkliste Verwaltungskontrolle Vergabe

Az.: CHECKLISTE ZUR PRÜFUNG DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE

Keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit / Fairer Handel

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

BMWi, I B Dezember 2015

Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen

Energietag Roth. Neue Ausschreibungs- und Vergabemodalitäten beim Konjunkturprogramm. Roth, 22. Juli 2009

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)

Das klassische Vergabe- und Tariftreuegesetz Auswirkungen in der Praxis am in Hanau

Vorhabensbezogene Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Vergabe von Leistungen in der Städtebauförderung

Bevorzugte Vergabe an Integrationsprojekte bei Aufträgen der öffentlichen Hand?

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Vom Rat beschlossene Sonderregelungen für einzelne, der Verwaltung unterliegende Bereiche bleiben unberührt.

Anlage 1. Leitfaden zur Vergabeprüfung

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) -konsolidierte Fassung -

Die neuen Schwellenwerte ab 2012

Stellungnahme des BKK Dachverbandes e.v. vom 26. Mai zum

Bundesland Umsetzungsgrundlage Wortlaut/ Erläuterungen Baden- Württemberg

Nr. Unregelmäßigkeit Empfohlene Korrektur 1 Verstoß gegen die

Stand des Vergaberechts aus Sicht des BMWi mit Blick auf E-Vergabe und Digitalisierung

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung von Vergabeverfahren zwischen der Stadt Siegburg und der Stadt Lohmar

Bundesland Umsetzungsgrundlage Wortlaut Erläuterungen Baden Württemberg

Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nach der neuen Vergabeverordnung (VgV) und der künftigen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)

Öffentliches Auftragswesen; Schutzklausel zur Abwehr von Einflüssen der Scientology-Organisation. RdErl. d. MW v /3119 -

VOL/A und VOL/B. Verlag W. Kohlhammer. Kurzerläuterungen für die Praxis. 5., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2007

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)

Stadt Tagesordnungspunkt 20 Neubrandenburg

Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern

Ausschreibung von Feuerwehrfahrzeugentransparenter Wettbewerb und hohe Qualität

BAW Baugrundseminar. Ausschreibung, Vergabe und Abwicklung von Baugrundaufschlüssen. Gründungsgutachten. BDir Wolfgang Feist WSD Mitte

Freie Hansestadt Bremen

VOL/A - Zuschlags- und Bindefrist

Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen. J. Schäfer-Sack Bergheim,

Infoblatt zur Vergabe von Aufträgen

Nr. Unregelmäßigkeit Empfohlene Korrektur 1 Verstoß gegen die

Inhaltsverzeichnis. I. Grundlagen des Vergaberechts 1. Vorwort

ESF-Verwaltungsbehörde Rheinland-Pfalz Stand 10/2016. Seite 1 von 6

Vergabeordnung der Kommunalen Betriebe Soest AöR. 1 Geltungsbereich

Rundschreiben Nr. 3/2004 des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu allgemeinen Fragen des Vergaberechtes

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

H A U P T S A T Z U N G der Stadt Braunfels

GWB VOF. VgV. `êçåçääk. Info. nach der EU-Richtlinie RL 2004/18/EG. Februar 2006

Vergabe- und Vertragsordnung der Gemeinde Kürten. für Leistungen (VOL) und. Bauleistungen (VOB) vom

Ausschreibung öffentlicher Aufträge

Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW

Transkript:

Richtlinien für die Vergabe von Leistungen und Bauleistungen Die Dienstanweisung für die Vergabe von Leistungen und Bauleistungen der Stadt Lichtenfels vom 31. Mai 2002 (mit den Änderungen vom 26. Februar 2003, 17. Januar 2005, 01. März 2008, 09. Mai 2011, 16. Dezember 2016 und 15. Dezember 2017) wird wie folgt neu gefasst: 1. Allgemeines Die Stadt Lichtenfels verpflichtet sich, die mittelständischen Interessen bei der Vergabe und Durchführung von Aufträgen besonders zu berücksichtigen. Mittelständische Unternehmen sind gemäß 1 des Hess. Mittelstandsförderungsgesetzes vom 25. März 2013 kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der freien Berufe. Die Förderungsgrundsetze sind in 12 des Hess. Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 19. Dezember 2014 geregelt. Somit ist der Zielkonflikt zwischen der Vorrangstellung der Öffentlichen Ausschreibung als Regelfall gemäß 29 Abs. 1 GemHVO Doppik und dem Willen zur Förderung des Mittelstandes und der Stärkung der kommunalen Wirtschaft mit Einführung dieser Richtlinien gelöst. Nachfolgende Regelungen dienen der Umsetzung von wirtschaftlichen Vergaben und der Mittelstandsförderung durch die Stadt Lichtenfels. 1.1. Geltungsbereich 1.1.1 Die Vergaberichtlinien der Stadt gelten für alle Ämter, Einrichtungen und Fachbereiche der Stadt Lichtenfels. 1.1.2 Es finden für das nationale Vergaberecht die Bestimmungen der Verdingungsordnungen für Leistungen (VOL/A), von Bauleistungen (VOB) sowie freiberufliche Leistungen (VOF) und die Verordnung über Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HO- AI) Anwendung. Darüber hinaus sind maßgebend für die Vergaben die einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften (Erlasse, Richtlinien einschl. Maßnahmenkatalog Korruptionsfälle in Hess. Kommunalverwaltungen Staatsanzeiger vom 20.07.1992, Seiten 1654 ff. etc.). Für die Vergaben oberhalb der Schwellen- Seite 1 von 6

werte gelten die Bestimmungen des EU-Rechts ausschließlich. Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, erfolgt die Vergabe von öffentlichen Aufträgen nach den Bestimmungen des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). 1.2 Umweltschutz / Kinderarbeitsverbot 1.2.1 Bei der Beschaffung von Produkten und bei der Vergabe von Leistungen und Bauleistungen sind zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und zum schonenden und sparsamen Umgang mit den Gütern der Natur die Grundsätze der Umweltfreundlichkeit und Umweltverträglichkeit sowie der Abfallvermeidung und - verwertung zu beachten. 1.2.2 Die Stadt kauft keine Produkte, die mit ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt worden sind. Berücksichtigung finden nur Produkte, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sind bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive, zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der Kinderarbeit eingeleitet haben. Bei Produkten, die in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder verarbeitet worden sind, ist dies durch Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder einer entsprechenden Selbstverpflichtung nachzuweisen. 1.3 Zuständigkeiten 1.3.1 Die Zuständigkeiten für die Durchführung der Vergabeverfahren und für die Vergabeentscheidungen ergeben sich aus diesen Vergaberichtlinien. 1.3.2 Für die Durchführung der Vergabeverfahren für Lieferungen und Leistungen nach der VOL/A ist das Fachamt zuständig. 1.3.3 Für die Durchführung der Vergabeverfahren für Bauleistungen nach der VOB/A ist das Bauamt zuständig. 2. Arten der Vergabe 2.1 Grundsatz 2.1.1 Grundsätzlich gilt bei jeder Vergabe gemäß den 92 Abs. 2 HGO und 12 Abs. 1 GemHVO, dass die Haushaltswirtschaft wirtschaftlich und sparsam auszuführen ist und bevor Investoren von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen werden, unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlich- Seite 2 von 6

keitsvergleich, mindestens durch einen der Anschaffungs- und Herstellungskosten und der Folgekosten, die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden soll. 2.1.2 Weiterhin sind grundsätzlich sämtliche Vergaben gemäß 29 Abs. 1 GemHVO öffentlich auszuschreiben. 2.2 Ausnahmen 2.2.1 Abweichend davon sind bei Vergaben oberhalb der jeweils geltenden EG Schwellenwerte die Verfahren für Europaweite Ausschreibungen anzuwenden. 2.2.2 Bei Vergaben unterhalb dieser Schwellenwerte sind in bestimmten Fällen, in der Regel bei geschätzten Vergabesummen unterhalb in den nationalen Vorschriften gemäß Abschnitt 2 Abs. 1 definierter Schwellenwerte auch Beschränkte Ausschreibungen Freihändige Vergaben und zulässig. Vor beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben können vorgeschaltete Interessenbekundungsverfahren erforderlich sein. Dies richtet sich nach der Maßgabe des HVTG. 2.3 Wahl des Verfahrens 2.3.1 Die Möglichkeiten der Durchführung von Freihändigen Vergaben und Beschränkten Ausschreibungen sind aus Gründen der Mittelstandsförderung und zur Stärkung der kommunalen Wirtschaftlichkeit konsequent zu nutzen. Grundlage hierfür ist das HVTG. Leistungen sollen zuvörderst in der Menge aufgeteilt (Lose und Teillose) und getrennt nach der Art oder Fachgebiet (Fachlose) eigenständig ausgeschrieben und vergeben werden. 2.3.2 Die Schwellenwerte für die Zulässigkeit der abgestuften Ausschreibungsverfahren sind den gültigen Rechtsgrundlagen zu entnehmen und sind demnach bei Änderung dieser variabel. Gemäß dem gemeinsamen Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen des HMWEVL vom 02. Dezember 2015 sind die Abschnitte 1 von VOL/A und VOB/A zwingend anzuwenden, demnach gelten auch deren Schwellenwerte. Abweichend können bei Zuschussmaß- Seite 3 von 6

nahmen vom Zuschussgeber geänderte Vorgaben als Auflage erteilt werden. Diese sind vorrangig zu beachten. 2.4 Anforderungen nach Verfahren 2.4.1 Bei Beschränkten Ausschreibungen sollen mindestens 5 geeignete Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Anforderungen an die Ausschreibungsverfahren sind den gesetzlichen Normen gemäß Abschnitt 2 Abs. 1 zu entnehmen. Die Erforderlichkeit eines vorgeschalteten Interessenbekundungsverfahrens ist in jedem Einzelfall erneut zu prüfen. 2.4.2 Für Vergaben mit einer geschätzten Summe unterhalb von 10.000,- Euro ist kein förmliches Verfahren vorgeschrieben. Die Wirtschaftlichkeit eines Angebots ist jedoch in jedem Falle zu Prüfen und die Prüfung zu dokumentieren. Dafür sollen schriftliche Preisanfragen an mindestens 3 geeignete Unternehmen mit einheitlichem Abgabetermin durchgeführt werden. 2.4.3 Bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben sind die Bewerber nach einem Zufallsprinzip auszuwählen. Eine Beschränkung der Bieterliste auf Anbieter der direkten Umgebung ist unzulässig. Diese sind durch auswärtige Bieter zu ergänzen. 2.4.4 Angebote sind grundsätzlich schriftlich einzuholen. In begründeten Einzelfällen können die Angebote auch mündlich oder fernmündlich oder durch Fax und Email eingeholt werden. 2.4.5 Die Wahl des Vergabeverfahrens, sowie die Gründe für das Abweichen von dem Gebot der Schriftform oder anderen Vorgaben dieser Richtlinie sind in der Vergabeakte zu dokumentieren und erläutern. 2.4.6 Bekanntmachungen für die Vergabe von Leistungen und Bauleistungen sind, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, in einem oder je nach Zweckmäßigkeit in mehreren der nachstehend genannten Medien bekannt zu machen: - Hessische Ausschreibungsdatenbank (HAD), - Deutsches Ausschreibungsblatt, - Submissionsanzeiger, - Subreport, - Bauwirtschaftliche Informationen, - jeweils zusätzlich auf der Homepage www.stadt-lichtenfels.de, - bei europaweiter Vergabe zusätzlich im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. Seite 4 von 6

Ziel der Veröffentlichung ist es, einen ausreichend großen Kreis von Bewerbern anzusprechen. Um die für solche Bekanntmachungen notwendige Breitenwirkung noch zu verstärken, können in regionalen und überregionalen Tageszeitungen zusätzlich Hinweise auf die Ausschreibung und auf die Fundstellen des kompletten Ausschreibungstextes erfolgen. 3. Wertung / Zuschlagserteilung 3.1 Prüfung und Wertung der Angebote 3.1.1 Bei der Wertung der Angebote für Bauleistungen ist die Richtlinie zu 25 des vom Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau herausgegebenen Vergabehandbuches (VHB) anzuwenden. 3.2 Zuschlagserteilung 3.2.1 Zuständig für die Erteilung der Zuschläge nach 18 VOB/A und 18 VOL/A sind a) bis 2.000,- der Abteilungsleiter b) von 2.000,- bis 5.000,- der Bürgermeister c) über 5.000,- der Magistrat 3.2.2 Diese Wertungsgrenzen gelten auch für die Entscheidung a) über die Aufhebung von Ausschreibungen b) über Nachtrags- und Änderungsangebote c) über die Vergabe von Architektur-, Ingenieur- bzw. Gutachterleistungen. 4. Auftragserteilung 4.1 Aufträge sind grundsätzlich in schriftlicher Form zu erteilen. Bieter, deren Angebote bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden konnten, ist das Ergebnis unter Angabe der Gründe mitzuteilen. 4.2 Zuständigkeit für die Unterzeichnung des Auftragsschreibens/ der Vertragsurkunde a) bis 2.000,- der Abteilungsleiter b) von 2.000,- bis 10.000,- der Bürgermeister c) über 10.000,- müssen der Formvorschrift nach 71 Abs. 2 HGO entsprechen. Seite 5 von 6

5. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten am 01. Januar 2018 in Kraft. Lichtenfels, den 15. Dezember 2017 Der Magistrat der Stadt Lichtenfels gez. Steuber (Bürgermeister) Seite 6 von 6