Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung o. Univ.-Prof. Dr. rer. pol. habil. Gerrit Brösel Fakultät für Wirtschaftswissenschaft Einsendearbeit zum Kurs 42320 Wirtschaftsprüfung, Kurseinheit Die Einsendearbeit bezieht sich inhaltlich auf die Kurseinheiten I, II und III. zur Erlangung der Teilnahmeberechtigung an der Prüfung zum Modul 32841 Wirtschaftsprüfung Hinweise: 1. Die Einsendearbeit umfasst fünf Aufgaben auf sechs Seiten zzgl. Lösungsblätter. 2. Insgesamt sind max. 60 Punkte erreichbar. 3. Der Umfang der vorliegenden Einsendearbeit entspricht dem Umfang einer halben Modulklausur. Das Anspruchsniveau ist mit dem korrespondierenden Teil in der Modulklausur vergleichbar. 4. Bei jeder Aufgabe bzw. Teilaufgabe ist die maximal erreichbare Punktzahl vermerkt. 5. Sie benötigen mindestens 50 Prozent der insgesamt erreichbaren Punktzahl, damit diese Einsendearbeit als erfolgreich bearbeitet gelten kann. 6. Zur Bearbeitung dieser Einsendearbeit müssen Sie das Modul 32841 Wirtschaftsprüfung belegen. 7. Dieses Modul umfasst insgesamt zwei Einsendearbeiten, wobei beide Einsendearbeiten vom Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung, betreut werden. 8. Wir empfehlen, im Sinne einer bestmöglichen Prüfungsvorbereitung, die Einsendearbeit bei der ersten Bearbeitung unter fiktiven Prüfungsbedingungen zu lösen. Dies setzt voraus, dass Sie sich bereits intensiv mit den Inhalten des Kurses befasst haben. Vor Einreichung der Einsendearbeit sollten Sie diese unter Rückgriff auf die Lehrbriefe und die Basisliteratur vervollständigen. 9. Nachrichtlich: In einer Modulklausur werden 120 Punkte vergeben, wofür Ihnen eine Bearbeitungszeit von insgesamt zwei Stunden zur Verfügung steht. Insofern beträgt (unter fiktiven Prüfungsbedingungen) die Referenzbearbeitungszeit für diese Einsendearbeit eine Stunde. Für einen zu erreichenden Punkt bei einer Aufgabe sollten Sie entsprechend ca. eine Minute Bearbeitungszeit einplanen. Telefonzentrale: 02331 987-01 Zentraler Telefaxeingang: 02331 987-316 Zentrale Netzseite: www.fernuni-hagen.de Buslinie(n): 515 / 517 / 534 Haltestelle: Feithstraße/Campus FernUniversität
EINSENDEARBEIT ZUM KURS 42320 WIRTSCHAFTSPRÜFUNG, KURSEINHEIT I, II UND III Modul: Wirtschaftsprüfung (32841) Sommersemester 2016 Aufgabe 1: Prüfung öffentlicher Unternehmen 15 Punkte (1) Was ist unter einem öffentlichen Unternehmen zu verstehen? (2) Welche Besonderheit weist die Herkunft des Eigenkapital öffentlicher Unternehmen auf? (1,0 Punkt) (3) Welche Besonderheit besteht für Unternehmen des privaten Rechts, an denen Gebietskörperschaften mit Mehrheit beteiligt sind, im Hinblick auf den Umfang einer Jahresabschlussprüfung? (1,0 Punkt) (4) Vertreter des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.v. (IDW), des Bundesministerium der Finanzen (BMF), des Bundesrechnungshofes sowie der Landesrechnungshöfe haben gemeinsam einen Fragenkatalog erarbeitet, der zur Beurteilung der Prüfungsinhalte heranzuziehen ist, nach welchen in Aufgabe 1, Nr. (3) gefragt wurde. Dieser Katalog kann in vier Hauptkategorien unterteilt werden. Nennen Sie zwei dieser Kategorien! (5) Erläutern Sie eine der in (4) genannten Kategorie kurz! (4,0 Punkte) (6) Gehen Sie nun auf die Bearbeitung des in Aufgabe 1, Nr. (4) genannten Fragenkatalogs ein! Beantworten Sie hierbei insbesondere die Frage, in welcher Intensität der Fragenkatalog bearbeitetet werden muss! Gehen Sie auch auf die diesbezügliche Relevanz von Lage- bzw. Prüfungsbericht ein!.
Aufgabe 2: Prüffelder 15 Punkte Der für einen Prüfer zur Abwicklung eines Prüfungsauftrags relevante Prüfungsstoff ist i. d. R. sehr umfangreich und verschiedenartig (heterogen). Daher wird dieser in der Prüfungspraxis in sog. Prüffelder unterteilt. (1) Charakterisieren Sie zunächst die Begrifflichkeit Prüffeld! (1,0 Punkt) (2) Nennen Sie einen Vorteil der Bildung von Prüffeldern, und erläutern Sie diesen kurz! (3,0 Punkte) (3) Bennen Sie jeweils zwei typische Prüffelder (Funktionen) für die nachfolgende genannten Prüffeldgruppen: Finanzen, Aufwand, Ertrag. (6,0 Punkte) (4) Ordnen Sie den u. g. Prüffeldern jeweils das grundsätzlich passende Fehlerrisiko (niedrig oder hoch) zu! Prüffelder: Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände Vorräte, Materialaufwand Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Umsatzerlöse, Vertriebskosten Verbindlichkeiten Rückstellungen Berücksichtigen Sie hierbei die folgenden Zusatzinformationen: Es handelt sich um ein Handelsunternehmen. Eine eigene Forschung- oder Entwicklungsabteilung gibt es nicht. Die Finanzierung erfolgt im Wesentlichen über klassische Bankdarlehen. Aufgrund eines technischen Defekts konnten einige Kunden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht beliefert werden. Daher sind eine Reihe von gerichtlichen Verfahren anhängig. 2
Aufgabe 3: Gutachtertätigkeiten 10 Punkte Die begutachtende Tätigkeit ist ebenso wie die beratende Tätigkeit in allgemeinen betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten an keine staatliche Zulassung oder Genehmigung gebunden. Jede Person, die sich für ein bestimmtes Gebiet in besonderem Maße sachkundig hält und bereit ist, als Sachverständiger tätig zu werden, kann sich Gutachter oder Sachverständiger nennen. Allerdings können Personen, die als Sachverständige tätig sind oder tätig werden wollen, darauf vereidigt werden, dass sie ihre Aufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und ihre Gutachten entsprechend gestalten. (1) Durch wen erfolgt grundsätzlich die Berufung zum öffentlich bestellten Sachverständigen in Wirtschaftsfragen? (2) Was ist bei der Berufung als Sachverständiger für einen Wirtschaftsprüfer zu beachten? (3) Stellen Sie den Interessenkonflikt der Wirtschaftsprüfer bei der Erstellung von Parteiengutachten dar! Gehen Sie auf zwei mögliche Lösungen bzw. Alternativen ein! (6,0 Punkte) 3
Aufgabe 4: Prüfung des Lageberichts 9 Punkte Der Lagebericht ist Bestandteil der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung. Bei der Prüfung des Lageberichts ist die gleiche Sorgfalt wie bei der Jahresabschlussprüfung an den Tag zu legen. (1) Erläutern Sie zunächst kurz die Stellung und Verbindung des Lageberichts zum Jahresabschluss! (2) Der Prognosebericht stellt einen wichtigen Bestandteil des Lageberichts dar. Hierbei können verschiedene Arten von Prognosen unterschieden werden. Der Deutsche Rechnungslegungsstandard 20 (DRS 20) enthält diesbezüglich die folgenden Definitionen: Prognoseart Intervallprognose Komparative Prognose Punktprognose Qualifiziert komparative Prognose Qualitative Prognose Beschreibung Prognose mit Angabe einer Bandbreite zwischen zwei Zahlenwerten Prognose mit Angabe einer Veränderung im Vergleich zum Istwert der Berichtsperiode unter Angabe der Richtung dieser Veränderung Prognose mit Angabe eines Zahlenwertes Prognose mit Angabe einer Veränderung im Vergleich zum Istwert der Berichtsperiode unter Angabe der Richtung und der Intensität dieser Veränderung Prognose, die allein verbal-argumentativ vorgenommen wird Für interne Schulungszwecke zum DRS 20 sollte ein Kollege jeweils ein Beispiel pro Prognoseart konstruieren. Leider ist die Zuordnung in der Ihnen übermittelten Datei nicht mehr möglich. (a) Ordnen Sie daher den Prognosearten jeweils einem der u. g. Beispielsätze zu! Prognosearten: I. Qualitative Prognose II. Qualifiziert komparative Prognose III. Komparative Prognose IV. Intervallprognose V. Punktprognose 4
Beispielsätze (inhaltlich unabhängig voneinander zu betrachten): a) Wir rechnen für das Geschäftsjahr 2016 mit einem Umsatz zwischen 4 und 8 Mio. Euro. b) Wir erwarten für das Geschäftsjahr 2016 einen steigenden Umsatz. c) Wir erwarten für das Geschäftsjahr 2016 einen Umsatz von 8 Mio. Euro. d) Wir erwarten für das Geschäftsjahr 2016 einen leicht steigenden Umsatz. e) Wir erwarten für das Geschäftsjahr 2016 einen zufriedenstellenden Umsatz. (b) Welche der in Teilaufgabe a) aufgeführten Prognosearten ist nicht geeignet (bzw. nicht zulässig) für den Lagebericht? 5
Aufgabe 5: Auswahlverfahren 11 Punkte (1) Erläutern Sie zunächst kurz, was unter dem Risiko eines Alpha-Fehlers und was unter dem Risiko eines Beta-Fehlers verstanden wird! Welcher Fehler ist für den Abschlussprüfer von größerer Bedeutung und warum? (2) Das vermeintlich überbewertete Prüffeld Vorräte hat einen Gesamtbuchwert von 3.000.000 EUR bei 2.500 Vorräten. Die prüffeldspezifische Wesentlichkeitsgrenze sei 8 % des Gesamtbuchwertes des Prüffeldes. Die Fehlerzahl wird mit 3 geschätzt. Es wird eine Aussagesicherheit i. H. v. 80 % angestrebt. Bestimmen Sie unter Rückgriff auf die aufgeführte Formel zur Maximalfehlermethode sowie die angegebene Vertafelung den Mindeststichprobenumfang für das Prüffeld Vorräte! Ihr Rechenweg muss hierbei deutlich erkennbar sein! Hinweis: Zur Annahme des Prüffeldes durch den Prüfer darf die obere Fehlergrenze eine vorgegebene Wesentlichkeitsgrenze M (D O M) nicht übersteigen! D O =(n θ O x ) Y n mit: D O Obere Fehlergrenze n θ O x Obere Fehlerintensität Y Buchwert des Prüffeldes n Umfang der Stichprobe Anzahl der Überbewertungen Risiko der inkorrekten Annahme eines Prüffeldes (α) in der Stichprobe x 1 % 5 % 10 % 15 % 20 % 0 4,61 3,00 2,31 1,90 1,61 1 6,64 4,75 3,89 3,38 3,00 2 8,41 6,30 5,33 4,72 4,28 3 10,05 7,76 6,69 6,02 5,52 4 11,61 9,16 8,00 7,27 6,73 5 13,11 10,52 9,28 8,50 7,91 6 14,57 11,85 10,54 9,71 9,08 Tabelle 1 Ausschnitt aus der Vertafelung der oberen Fehlerintensitäten n θ x (6,0 Punkte) 6