Marktgemeinde Wallsee-Sindelburg

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Transkript:

Marktgemeinde Wallsee-Sindelburg 3313 Wallsee Marktplatz 2 07433/2216-0 Fax: DW 20 E-Mail: Gemeinde@Wallsee-Sindelburg.gv.at Internet: www.wallsee-sindelburg.gv.at Texte\Gruppe 2 Unterricht\210 Hilfe Schulanfang Richtlinien 2009.doc Richtlinie über die Gewährung von Hilfe für den Ankauf von Schul- und Lehrmittel für Schulanfänger an bedürftige Familien bzw. Alleinerzieherinnen aus Mitteln der Karl Pleiner schen Armenstiftung beschlossen vom Gemeinderat in der Sitzung vom 7. Oktober 2009 1 Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt für alle Schüler und Schülerinnen der Volksschule der Marktgemeinde Wallsee-Sindelburg, welche ihre Schullaufbahn (1.Schulstufe) beginnen, in einer Familie im Sinne des NÖ Familiengesetzes oder mit AlleinerzieherInnen leben und ihren ordentlichen Wohnsitz im Gebiet der Marktgemeinde Wallsee-Sindelburg haben. 2 Hilfe zu Schulbeginn (1) Die Marktgemeinde Wallsee-Sindelburg unterstützt aus Mitteln der Karl Pleinerschen Armenstiftung Familien gem. 1 durch einen Zuschuss zu den Schul- und Lehrmittel der Schüler und Schülerinnen der 1. Klassen Volksschule. (2) Der Zuschusses richtet sich nach dem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen aller Haushaltsmitglieder des Schulkindes und beträgt 100,00 pro Schulanfänger. (3) Als Familie gelten eheliche und außereheliche Lebensgemeinschaften und Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher, mit ihrem Kind (ihren Kindern) soweit sie für dieses Kind (diese Kinder) Anspruch auf Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz haben und im Gebiet der Marktgemeinde Wallsee- Sindelburg ihren Hauptwohnsitz haben. (4) Antrags- und empfangsberechtigt als Vertreter des Kindes (der Kinder) im Sinne der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften ist das Familienmitglied, das sich vor allem der Erziehung des Kindes (der Kinder) widmet (= betreuender Elternteil) (5) Die Hilfe zu den Schul- und Lehrmittel der Karl Pleiner schen Armenstiftung kann man für jedes Kind nur einmal in Anspruch nehmen. (6) Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss kann aus dieser Richtlinie nicht abgeleitet werden.

3 Förderhöhe (1) Die Hilfe zu den Schul- und Lehrmittelkosten für Schulanfänger gem. 2 Abs. 2 in der Höhe von 100,00 wird für den Ankauf von Schul- und Lehrmittel gewährt. (2) Um eine soziale Ausgewogenheit zu gewährleisten ist die Zuschussgewährung von dem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen der Haushaltsmitglieder abhängig. (3) Die Schulstarthilfe wird bis zu einem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen von 580,00 gewährt. (4) Die Auszahlung erfolgt durch Ausgabe von Römertalern. 4 Berechnung (1) Die Berechnung des Pro-Kopf-Einkommens erfolgt, indem man das Familiennettoeinkommen durch den Gewichtungsfaktor der Familie dividiert. (2) Das Familiennettoeinkommen wird wie folgt definiert: a) Monatliches Familiennettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder (gemäß 3 des NÖ Familiengesetzes, LGBl. 3505 i.d.g.f.), einschließlich Arbeitslosen-, Notstands-, Sondernotstandsunterstützung, Karenzgeld, Wochenhilfe sowie etwaiger Einkommen eines Lebensgefährten (einer Lebensgefährtin). Das Einkommen im gemeinsamen Haushalt lebender Jugendlicher bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist nicht zu berücksichtigen. b) Als Einkommen gilt: Bei unselbständig Erwerbstätigen das Nettoeinkommen (Einkommen gem. 2 Abs. 3 EStG 1988, abzüglich Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer), ohne Familienbeihilfe; Bei den übrigen Einkunftsarten ist der 2 Abs. 4 EStG 1988 (vermindert um die Einkommenssteuer) maßgebend, wobei zur Berechnung der Einkünfte nicht buchführungspflichtiger Land- und Forstwirte 4,16 % des Einheitswertes monatlich herangezogen werden. c) Das Einkommen ist wie folgt nachzuweisen: Bei Arbeitnehmern, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, durch Vorlage eines Monatslohnzettels, bei unregelmäßigem Einkommen die Lohnzettel der letzten drei Monate. Bei Personen, die zur Einkommensteuer veranlagt werden, durch Vorlage des Einkommensteuerbescheides für das letzte veranlagte Kalenderjahr; sind im Einkommen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit enthalten, so sind der oder die Lohnzettel für das betreffende Kalenderjahr beizulegen; bei pauschalierten Landwirten ist der zuletzt festgestellte Einheitswert vorzulegen. Zur Prüfung des Einkommens können weitere Nachweise verlangt werden, wenn dies zur Erfassung der tatsächlichen Einkommensverhältnisse notwendig erscheint. (3) Der Gewichtungsfaktor der Familie wird durch Addition der Gewichtungsfaktoren der einzelnen Familienmitglieder wie folgt ermittelt: 1. Erwachsener 1,0 Kinder bis inkl. 10 Jahren 0,4 weitere Erwachsene 1,0 Kinder von 11 bis inkl. 14 Jahren 0,6 AlleinerzieherInnen 1,4 Kinder ab 15 Jahren 0,8 - solange Familienbeihilfe bezogen wird

5 Verfahren (1) Der Antrag um Hilfe zu den Schul- und Lehrmittelkosten für Schulanfänger ist mittels Antragsformular beim Gemeindeamt der Marktgemeinde Wallsee-Sindelburg einzubringen. (2) Das Antragsformular ist in der Volksschule Wallsee-Sindelburg, am Gemeindeamt sowie auf der Homepage der Marktgemeinde Wallsee-Sindelburg erhältlich. (3) Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen: - Einkommensnachweise gem. 4 (2) lit. c - Bestätigung über den Besuch der 1. Schulstufe durch die Schule (4) Der Antrag um Hilfe zu den Schul- und Lehrmittelkosten ist bis spätestens Ende des Kalenderjahres in dem der Schulstart des Kindes (der Kinder) stattfand einzubringen. (5) Über die Gewährung entscheiden auf Grund dieser Richtlinien der Bürgermeister. Er hat dem Gemeinderat über die gewährten Hilfen zu berichten. 6 Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt mit Beginn des Schuljahres 2009/10 in Kraft. Für den Gemeinderat Bürgermeister Johann Bachinger e.h. Genehmigt in der Sitzung des Gemeinderates am 7. Oktober 2009

Marktgemeinde Wallsee-Sindelburg 3313 Wallsee Marktplatz 2 07433/2216-0 Fax: DW 20 E-Mail: Gemeinde@Wallsee-Sindelburg.gv.at Internet: www.wallsee-sindelburg.gv.at ANTRAG um Hilfe für den Ankauf von Schulund Lehrmittel für Schulanfänger aus Mitteln der Karl Pleiner schen Armenstiftung An die Karl Pleiner sche Armenstiftung der Marktgemeinde Wallsee-Sindelburg Marktplatz 2 3313 Wallsee eingelangt am: F/wu/Texte/210 Hilfe Schulanfang Antragsformular.doc I. ANTRAGSSTELLER Familien- und Vorname(n) des/der Erziehungsberechtigten Straße: PLZ 3313 Ort Wallsee-Sindelburg Tel.Nr. Ich (Wir) beantrage(n) die Hilfe zum Ankauf von Schul- und Lehrmittel für Schulanfänger gem. der Richtlinie der Marktgemeinde Wallsee-Sindelburg für mein/e Kind/er Nachname Vorname Schulstandort Bestätigung der Schule II. ANGABEN ZU DEM (DEN) ANTRAGSSTELLER(N) UND DEN MITBEWOHNER(N) Im gemeinsamen Haushalt wohnen folgende Personen mit ordentlichem Wohnsitz: Familien- Vorname Geb. Datum Beruf: Dienstgeber: Nettobezug: Beilage Familien-Gewichtungsfaktor Haushaltsnettoeinkommen

III. ALS ELTERN/ALLEINERZIEHER/IN ERKLÄRE/N ICH/WIR HIERMIT; DASS 1. die im Antrag gemachten Angaben richtig sind und die im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, außer den vorgelegten Einkommensnachweisen, keine weiteren Einkünfte beziehe(n). 2. ich/wir einer Überprüfung der gemachten Angaben durch die Marktgemeinde Wallsee- Sindelburg zustimme(n), 3. ich/wir mit der EDV-mäßigen Verarbeitung der Daten einverstanden bin/sind und 4. alle Personen an der umseitig angeführten Adresse ihren Hauptwohnsitz haben. Ich (Wir) ersuchen um Auszahlung der Schulstarthilfe in Form von Römertaler Wallsee-Sindelburg, am...... Datum Unterschrift des Antragstellers IV. ANZUSCHLIESSENDE BEILAGEN: 1. Einkommensnachweis(e) des Antragstellers sowie aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, und zwar: a) bei selbständig Erwerbstätigen: Einkommensteuerbescheid für das letzte veranlagte Kalenderjahr. Sind im Einkommensteuerbescheid Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit enthalten, zusätzlich einen Jahreslohnzettel für das Vorjahr. b) bei pauschalierten Landwirten: zuletzt festgestellter Einheitswert c) bei nichtselbständig Erwerbstätigen: Monatslohnzettel, bei unregelmäßigem Einkommen die Lohnzettel der letzten drei Monate d) Nachweis über steuerfreie Einkünfte gemäß 3 EStG 1988 (z.b.: Arbeitslosen-, Notstands-, Sondernotstandsunterstützung, Karenzgeld, Wochenhilfe sowie etwaiger Einkommen eines/r Lebensgefähten/in) Zur Prüfung des Einkommens können weitere Nachweise verlangt werden, wenn dies zur Erfassung der tatsächlichen Einkommensverhältnisse notwendig erscheint. Erledigungsvermerk der Marktgemeinde Bestätigung des ordentlichen Wohnsitzes in Wallsee-Sindelburg der umseitig angeführten Personen durch das Meldeamt Wallsee-Sindelburg. Haushaltsnettoeinkommen : Gewichtungsfaktor = gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen... : = geprüft am: Unterschrift: Anspruchsberechtigung ist - nicht - gegeben. Höhe des Zuschusses: 100,-- Auszahlungsanordnung: Haushaltsstelle: Beleg Nr.: Haushaltsjahr: Der Kassenverwaltung der Karl Pleiner schen Armenstiftung wird angeordnet den Förderungsbetrag in der Höhe von 100,-- in Form von Römertaler zur Auszahlung zu bringen. Die Übernahme der Römertaler wird bestätigt. Wallsee-Sindelburg, am......... Unterschrift des Empfängers Kassenerwalterin Der Bürgermeister