Mettlenmatte 7 Littauerboden 1. Nach Massgabe neuer Sachverhalte erlauben wir uns, Sie über die aktuellen Situationen zu informieren:

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Transkript:

Fischer Eier GmbH FOU GmbH Mettlenmatte 7 Littauerboden 1 CH-6102 Malters CH-6014 Luzern www.fischereier.ch www.fou-gmbh.ch Kundeninformation Malters/Dielsdorf, 27. Januar 2017 Status Vogelgrippe: Stand 27.01.2017 Sehr geehrte Damen und Herren Nach Massgabe neuer Sachverhalte erlauben wir uns, Sie über die aktuellen Situationen zu informieren: 1. Schweiz a) Trotz der hohen Zahl der vom Vogelgrippevirus betroffenen Wildvögel ist das Hausgeflügel in der Schweiz bislang Dank rechtzeitig getroffener Massnahmen verschont geblieben. Die angeordneten Massnahmen müssen aus diesem Grund weiterhin aufrecht erhalten bleiben. Die Situation in Europa bleibt sehr besorgniserregend. In vielen von der Vogelgrippe bei Wildvögeln betroffenen Ländern gab es auch Krankheitsausbrüche beim Hausgeflügel. b) Das BLV hat mit der Verordnung vom 25.01.2017 die Verordnung vom 15.11.2016 unverändert verlängert bis am 31.03.2017. Die Verlängerung basiert auf der besorgniserregenden Lage in ganz Europa, einschliesslich Schweiz, und wegen der anhaltend tiefen Temperaturen in Nordeuropa. Zum Schutz des Hausgeflügels muss weiterhin jeder Kontakt mit Wildvögeln vermieden werden, obwohl bis heute in der Schweiz keine Ansteckung bei Hausgeflügel festgestellt wurde. Geflügelmärkte, Ausstellungen mit Geflügel oder ähnliche Anlässe bleiben verboten. c) Da die Verordnung vom 15.11.2016 unverändert in Kraft bleibt, dürfen unter Stallpflicht produzierte Freilandeier weiterhin als Freilandprodukte bezeichnet werden: vgl. Art. 6 der Verordnung des BLV über vorsorgliche Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest (Beilage). d) Wir haben unsere Vertrags-Produzenten heute aufgefordert, die Stallpflicht unverändert bis am 31.03.2017 zu belassen. e) Wie oben bereits dargestellt, sind in der Schweizer Nutztierhaltung gegenwärtig keine Vogelgrippe-Fälle bekannt. 1 / 3

2. Situation EU a) Es liegen leider einige Fälle bei Nutzgeflügel, überaus viele bei Wild- und Wasservögel vor je mehr tote Wildvögel untersucht werden, desto mehr positive Analysen liegen vor. b) EU-weit liegen Stand 27.01.2017 wenig konkrete Entscheide vor. Jedoch müssen wir heute davon ausgehen, dass die EU-Länder die Stallpflicht zum Schutz des Nutzgeflügels generell verlängern werden. Nach unseren Informationen hat die Stallpflicht in Deutschland und den Niederlanden weiterhin Bestand, teils bis am 30.04.2017. c) Gemäss Verordnung (EG) Nr. 589/2008 der Kommission vom 23. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier, Anhang II: Im Falle anderer Beschränkungen, einschließlich auf der Grundlage des Gemeinschaftsrechts verhängter veterinärrechtlicher Beschränkungen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier, die den Zugang der Hennen zu einem Auslauf im Freien beschränken, dürfen Eier für die Dauer der Beschränkung, in keinem Fall aber länger als zwölf Wochen, weiterhin als Eier aus Freilandhaltung vermarktet werden. d) In den Niederlanden endet die 12 Wochen-Frist am 01.02.2017, in weiteren EU- Ländern im Laufe des Februars 2017. e) Die Vogelgrippe verfolgt uns nun seit dem Jahr 2003. Es ist nun das erste Mal, dass die 12 Wochen-Frist zur Anwendung kommt. Wir dürfen heute nicht mehr davon ausgehen, dass die EU analog der Schweiz abweichende Regelungen erlassen wird. f) Da die Produzenten die Eier nach Ablauf der 12 Wochen-Frist nicht mehr als aus Freilandhaltung anbieten dürfen, werden innert kurzer Zeit für Flüssig-Produkte keine Schaleneier aus Freilandhaltung mehr zur Verfügung stehen. g) Wir gehen aktuell davon aus, unsere Verfügbarkeiten an Flüssig-Eiprodukten aus Freilandhaltung noch für ca. 3 Wochen aufrechterhalten zu können. h) Kunden von flüssigen Freiland-Eiprodukten, Herkunft EU: werden wir laufend über die Verfügbarkeiten informieren. empfehlen wir aufgrund der sich abzeichnenden Situation, die Deklarationen der Produkte/Verpackungen zu überprüfen, und falls Freiland ausgelobt wird, ggf. Stickers anzuschaffen, z.b. mit dem Hinweis Eier: aufgrund EU-Beschlüsse vorübergehend leider nur in der Qualität Bodenhaltung erhältlich oder Eier: aufgrund Weideverbot in der EU aktuell leider nur in der Qualität Bodenhaltung erhältlich, um die korrekte Auszeichnung der Produkte/Verpackungen sicherzustellen. es ist die gesamte EU (Ausnahme CH) hiervon betroffen, weshalb der Detail- /Einzelhandel innert Kürze über die gleichen Informationen verfügen wird. i) Kunden von Freiland-Eipulver und tiefgekühlten Freiland-Eiprodukten, Herkunft EU: soweit möglich haben wir Dispositionen getätigt, um die Verfügbarkeiten sicherzustellen. dennoch empfehlen wir, die Deklarationen der Produkte/Verpackungen zu überprüfen und kurzfristig umsetzbare Massnahmen zu definieren, falls zum Zeitpunkt X keine Produkte mehr in der Qualität Freilandhaltung verfügbar sein sollten. j) Kunden von Bio-Eiprodukten, Herkunft EU: nach unserem heutigen Wissenstand und abgestützt auf die EU-Bio- Verordnungen (EG Nr. 834/2007 und EG Nr. 889/2008) ist die Produktion und Vermarktung von Bio-Schaleneiern von der 12 Wochen-Frist nicht betroffen. d.h. die Verfügbarkeit an Bio-Schaleneiern, Herkunft EU, ist weiterhin gegeben. Massnahmen sind derzeit keine notwendig. 2 / 3

k) Kunden von Bodenhaltungs-Eiprodukten, Herkunft EU: unsere Verfügbarkeit ist Stand aktuell sichergestellt und nicht eingeschränkt, d.h. unsere Vertragspartner erfüllen ihre Lieferverpflichtungen. von unserer bisher verfolgten Beschaffungsstrategie (u.a. erweiterte Provenienzen) weichen wir nicht ab. 3. Erkenntnisse der letzten Jahre und Ausblick a) Die Vogelgrippe wird kaum durch Wildvögel direkt auf Nutztiere übertragen, denn Nutztiere, insbesondere Legehennen, scheuen den direkten Kontakt mit Wildvögeln. b) Da bisher oft Boden- (EU) oder Käfighaltungsbetriebe (USA) betroffen waren, fand die Übertragung bzw. Verschleppung in der Vergangenheit meist in der Kette statt, d.h. über Transportgebinde, Personen, Fahrzeuge, etc. c) Alle Beteiligten der Eierwirtschaft inkl. Behörden sind und bleiben äusserst sensibilisiert. d) Mit grosser Sicherheit wird uns die Vogelgrippe in den nächsten Jahren begleiten, weshalb früher oder später klare politische Entscheide zur Freilandhaltung und zum Schutze des Nutzgeflügels in Zeiten der Wildvögelzüge notwendig sein werden. e) U.U. machen sich auch Lebensmittel-Hersteller Gedanken zur Vermarktung von Produkten mit Eiern aus Freilandhaltung. Leider handelt es sich um nicht voraussehbare und ausserordentliche Ausnahmesituationen. Gesondert lege ich Ihnen die Schweizer Verordnung Vogelgrippe Schweiz sowie EU- Informationen Vogelgrippe EU bei. Wir versichern Ihnen, die Situation und die Entwicklung Europa-weit laufend zu verfolgen, und Sie bei einer relevanten Änderung der Sachlage umgehend telefonisch oder schriftlich zu informieren. Bitte zögern Sie nicht, mich bei weiteren Fragen oder Wünschen zu kontaktieren, bei Bedarf bitte auch über das Wochenende. Mit freundlichen Grüssen Fischer Eier GmbH Marco Zürcher FOU GmbH food ovo utilities 2 Beilagen 3 / 3