INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL

Ähnliche Dokumente
GEMEINDE BURKHARDTSDORF

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

Ergänzungssatzung Am Hundsweg

STADT BAD AIBLING. 0 m 50 m 100 m

Gemäß 9 (1) 1 BauGB i. V. m. 4, 6 BauNVO sowie 1 (5), (6) und (7) BauNVO sind in dem Baugebiet nur die folgenden aufgeführten Nutzungen zulässig.

Donaublick BEBAUUNGSPLAN


Textliche Festsetzungen

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücksnummer bzw. Teile der Flurstücksnummer 466 und 464, Gemarkung Wörth

Bebauungsplan Nr. 113 Auf der Wacholder, in Mechernich Textliche Festsetzungen

Bedarfsliste für die Erstbepflanzung des Baumparks Rüdershausen

S A T Z U N G. 1 Allgemeines

Bebauungsplan. mit integriertem. Grünordnungsplan. Am Kindergarten

A n d e r B i e s e l h e i d e

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1592b der Landeshauptstadt München

A. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN PLANUNGSRECHTLICHER NATUR ( 9 BauGB)

Nr. II/10. 1 Geltungs- und Anwendungsbereich

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1728l der Landeshauptstadt München

GEMEINDE RUPPICHTEROTH BEBAUUNGSPLAN-NR. 3.01/5 4. ÄNDERUNG (-Nördlich Hauptstraße-) WINTERSCHEID NORD/WEST

Satzung über örtliche Bauvorschriften Heuweg II

Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB

B TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. BAUWEISE Offen nach 22 Abs. 2 BauNVO. 2. GESTALTUNG DES GELÄNDES

1. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN

Sorbus aucuparia Vogelbeere schwach giftig!

Bebauungsplan Nr. 35 Dieding, Stadt Trostberg

Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9 BauGB

Textteil zum Bebauungsplan Holzsteig II Planbereich 81.07/1

Stadt Krefeld. Rechtskräftig seit dem

4. vereinfachte Änderung

Textliche Festsetzung zum Bebauungsplan Unter dem Hägle in Tuttlingen-Nendingen

Satzung der Gemeinde Hochkirch zum Schutz von Bäumen und Gehölzen

Stadt Soltau. Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln

LANDKREIS PFAFFENHOFEN A.D.ILM REG.BEZ.: OBERBAYERN M 1:1000. PLANFERTIGER: Gez. am

GEMEINDE ROETGEN BEBAUUNGSPLAN NR. 15 HACKJANSBEND 1. ÄNDERUNG

1. F E S T S E T Z U N G E N

Stadt Neumarkt Landkreis Neumarkt. Pölling Bühl und Pölling Bühl II

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

Auszug aus dem. Bebauungsplan. Kirchdorf - Zentrum

Verkauf von Baugrundstücken

Zahl der Vollgeschosse ( 16 (2) Nr.3 BauNVO) und 2 (4) BauO gemäß Planeintrag = I - II -III

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München Baubergerstraße (östlich), Netzerstraße (westlich)

Kindergarten an der Hupfauer Höhe

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan

2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 Maxim-Gorki-Straße SATZUNG. Gemeinde Glienicke/Nordbahn

Amt der Vorarlberger Landesregierung Landesforstgarten Rankweil. Amt der Vorarlberger Landesregierung Landesforstgarten Rankweil

Gesetzliche Grundlagen und Planungsrechtliche Festsetzungen

Gehölze für Bienen und andere Hautflügler

GEMEINDE SIMMERATH. Bebauungsplan Nr. 167 Lohmühlenstraße gem. 13a BauGB TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

STANDORTGERECHTE GEHÖLZPFLANZEN Liste aus naturschutzfachlicher Sicht mit naturräumlicher Zuordnung Alle Angaben ohne Gewähr!

Bebauungsplan Nr. 243 "Steinenbrück - Voss sche Wiese Ost

Markt Titting. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 mit integriertem Grünordnungsplan Tittinger Berg. Satzung

Baugebiet in Heidmühle

Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr.30b "Nachverdichtung Königsberger-Straße"

Markt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom

Freiflächengestaltungssatzung

Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen

Örtliche Bauvorschrift

Satzung. über die Gestaltung von Dachgauben und vergleichbaren Dachaufbauten im Stadtgebiet der Stadt Friedberg

PRÄAMBEL UND AUSFERTIGUNG RECHTSGRUNDLAGEN

Stand: Entwurf November 2015 BV 15794

SONDERGEBIET GUT WAITZACKER

Bebauungsplan Friedhofserweiterung Deckblatt Nr. 1

(BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung 9 (1) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit (i.v.m.) 1.1 Sondergebiet - Klinik (SO Klinik) 11 (2) Baunutzungsverordnung

Vogelfreundliche Hecken und Sträucher

Stadt Baden-Baden Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Lilienmatte Stumpenacker 1. Änderung Stand:

BEBAUUNGSPLAN NR WOHNGEBIET MEDDINGHEIDE I- TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

BEBAUUNGSPLAN AN DER PETERSWIESE

Pflanzen für unsere Gärten

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Hagenberg"

Antrag auf Förderung der Wallheckenpflege

Bebauungsplan "Unter dem Kirschberg" in der Gemeinde Gensingen Kreis Mainz-Bingen

Örtliche Bauvorschrift

Die Hecke - unentbehrlicher Lebensraum für Neuntöter & Co. -

Bebauungsplan "Schwimmbad - 1. Änderung" - Entwurf

Mit der Ausarbeitung des "Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung" wurde der Architekt Dipl. lng. Heinz Schaller, Marktredwitz, beauftragt.

Gemeinde Winnweiler. Vorhabenbezogener Bebauungsplan An den Hopfengärten II. Textliche Festsetzungen

>> Hochwiese 1. Erweiterung 4. Änderung <<

Gemeinde Neufahrn Bebauungsplan mit Grünordnung

Satzung. Der Gemeinderat Bergen erlässt aufgrund des Art. 91 BayBO und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:

Textliche Festsetzungen

Bebauungsplan Allgemeines Wohngebiet An der Ottmar-Reger-Straße

Nach Beendigung der Bautätigkeit wird festgehalten, ob Beschädigungen erfolgt sind und dafür Sorge getragen, dass diese zeitnah beseitigt werden.

Gemarkung Kottgeisering; Verwaltungsgemeinschaft Grafrath; LKR. Fürstenfeldbruck

BEBAUUNGSPLAN NR. 94 "WOHNBAUGEBIET AM KELLERBERG"

Bebauungsplan Umweltbericht. Stammanzahl

Bebauungsplan 28 Dorniersiedlung Textliche Festsetzungen

Bebauungsplan der Stadt Wolfsburg

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN UND HINWEISE ZUM BEBAUUNGSPLAN "ERWEITERUNG DES GEWERBEGEBIETES MAINZ-HECHTSHEIM (He 105)"

I. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 Abs. 1 BauGB i. V. m. 1 bis 23 BauNVO)

Textliche Festsetzungen. Bebauungsplan HOE 9 Ramrath - Ost. Planungsrechtliche Festsetzungen 9 (1) BauGB

Satzung. über Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung. von Spielflächen für Kleinkinder. - Kleinkinderspielflächensatzung -

Transkript:

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1978 der Landeshauptstadt München Regattaanlage (westlich), Stadtgrenze (südlich), Regattaweg (nördlich und südlich) - Siedlung am Regattaweg - Bitte beachten Sie die Hinweise zur unter http://www.muenchen.de/bebauungsplan

1 Satzungstext des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1978 der Landeshauptstadt München Regattaanlage (westlich), Stadtgrenze (südlich), Regattaweg (nördlich und südlich) - Siedlung am Regattaweg - vom 15.06.2006 Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund der 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), der Art. 91 und 7 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und des Art. 3 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (BayNatSchG) folgende Satzung: 1 Bebauungsplan mit Grünordnung (1) Für den Bereich Regattaanlage (westlich), Stadtgrenze (südlich), Regattaweg (nördlich und südlich) wird ein Bebauungsplan mit Grünordnung erlassen. (2) Der Bebauungsplan besteht aus dem Plan der Landeshauptstadt München vom 03.05.2006, angefertigt vom Städtischen Vermessungsamt am 30.05.2006, und diesem Satzungstext. 2 Art der Nutzung (1) Die für die Bebauung vorgesehenen Flächen werden als Reine Wohngebiete (WR) festgesetzt. (2) In den Reinen Wohngebieten WR 1 - WR 4 sind die Nutzungen gemäß 3 Abs. 3 BauNVO unzulässig. (3) Notwendige Transformatorenstationen sind im Planungsgebiet zulässig. 3 Maß der baulichen Nutzung (1) Die in den Reinen Wohngebieten WR 1 - WR 4 innerhalb der Bauräume zulässige überbaubare Grundfläche darf bei einer Neubebauung nur dann ausgeschöpft werden, wenn bestehende Wohngebäude bzw. Teile davon, die außerhalb des Bauraumes stehen, beseitigt werden. (2) In den Gebieten WR 1 - WR 4 sind nur Gebäude mit einer maximalen Höhenentwicklung von einem Vollgeschoss und ausbaubarem Dachgeschoss innerhalb des Bauraumes zulässig. (3) In den Bauräumen mit einer zulässigen Grundfläche von 80 oder 100 m² ist pro Bauraum nur eine Wohneinheit zulässig. (4) In dem Bauraum mit einer zulässigen Grundfläche von 160 m² sind zwei Wohneinheiten zulässig.

2 4 Bauweise Wohnräume sind so anzuordnen, dass eine magnetische Flussdichte über 24 Stunden 0,4 µt nicht erreicht wird. 5 Dachform (1) Für Hauptgebäude sind im gesamten Planungsgebiet nur Satteldächer mit einer Dachneigung von 30 bis 40 zulässig. (2) Die Firstrichtung hat parallel zur Längsseite des Gebäudes zu verlaufen. 6 Kniestock Kniestockhöhen sind nur bis 50 cm, gemessen an der Innenseite von der Oberkante Rohdecke bis zur Unterseite Sparren, zulässig. 7 Höhenlage Erdgeschoss Die Oberkante Rohboden des Erdgeschosses darf nicht höher als 30 cm über der angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche bzw. der Geh- und Fahrrechtsfläche liegen. Abgrabungen und Aufschüttungen sind unzulässig. 8 Abgrabungen und Aufschüttungen 9 Garagen und Nebengebäude (1) Zu jedem Bauraum darf 1 Garage in Nachbarschaft des Bauraumes und straßennah angeordnet werden. Die Summe der Nebenanlagen, Nebengebäude incl. Garagen darf 50 m² Grundfläche nicht überschreiten. Notwendige Zuwegungen sind nicht darauf anzurechnen. (2) Eine Überschreitung im Sinne des 19 Abs. 4 BauNVO ist unzulässig. (3) Die Firsthöhe der Garage darf 3,50 Meter nicht übersteigen. Ein Stauraum von 3 Metern ab der Straßenbegrenzungslinie bzw. der Geh- und Fahrrechtsfläche auf eigenem Grund ist nachzuweisen. (4) Auf den privaten Grünflächen Garten und Erholung ist je 100 m² Grundstücksfläche 3 m² Gartenhausnutzfläche zum nicht dauerhaften Aufenthalt inklusive Vordach und Terrasse zulässig. Das einzelne Gebäude darf eine Grundfläche von 24 m² nicht überschreiten.

3 10 Grünordnung (1) Die Bepflanzung der Freiflächen des Planungsgebietes ist entsprechend den planlichen und textlichen Festsetzungen zu erhalten. Ausgefallene Bäume und Sträucher sind nachzupflanzen. Nachpflanzungen haben den festgesetzten Güteanforderungen zu entsprechen. Notwendige Zufahrten sind von den Begrünungsfestsetzungen ausgenommen. Von den Festsetzungen kann in Lage und Fläche abgewichen werden, soweit die Abweichung grünordnerisch vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen jeweils mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicherheitsgründen erforderliche fachgerechte Eingriffe in den zu erhaltenden Baumbestand in der Stromleitungsschutzzone sind zulässig. Die festgesetzten Leitungsrechtsflächen bzw. die hinweislich dargestellten Leitungs- und Kanalschutzzonen dürfen nur mit flachwurzelnden Bäumen und Sträuchern bepflanzt werden. Bei notwendigen Reparaturarbeiten können die als zu pflanzen/zu erhalten festgesetzten Bäume entfernt werden; sie sind nach erfolgter Reparatur nachzupflanzen. (2) Auf der durch das entsprechende Planzeichen festgesetzten Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist keine intensive Gartennutzung zulässig. Es sind ausschließlich Arten der potentiell natürlichen Vegetation zu verwenden. Die Errichtung von Nebengebäuden jeglicher Art ist ausgeschlossen. (3) Die landschaftsgerecht zu gestaltenden und zu begrünenden Flächen sind mit Bäumen und Sträuchern nach Artenliste 1, 2 und 3 zu bepflanzen. (4) Große Bäume (Wuchshöhe größer als 20 m) sind mit einem Mindeststammumfang von 20-25 cm, mittlere Bäume mit einem Mindeststammumfang von 18-20 cm zu pflanzen. (5) Auf den Baugrundstücken ist pro vorgesehenem Wohngebäude ein Hausbaum nach Artenliste 2 zu pflanzen. (6) Flächen mit Bindungen für die Bepflanzung und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen: Diese Flächen sind gemäß Festsetzung im Bebauungsplan mit Grünordnung mit freiwachsenden, 10 m breiten, mehrreihigen Hecken nach Artenliste 1 und 2 zu bepflanzen. (7) In den Stromleitungsschutzzonen sind bei Neupflanzungen nur Arten der Artenlisten 1 und 3 zulässig. Die notwendigen Abstände zu den Freileitungen sind einzuhalten. (8) Die vorgesehene Bepflanzung und Gestaltung der Freiflächen ist vom Bauherrn in einem gesonderten Freiflächengestaltungsplan darzustellen, der gemäß 1 Abs. 5 der Bauvorlagenverordnung mit dem Bauantrag einzureichen ist. (9) Das Niederschlagswasser von Dachflächen und sonstigen befestigten Flächen ist oberflächig und möglichst breitflächig zu versickern (z.b. in Grünflächen oder Mulden). Artenliste 1 (freiwachsende Hecken) Viburnum opulus Gemeiner Schneeball Prunus spinosa Schlehe Crataegus monogyna Eingriffeliger Weißdorn Crataegus oxacantha Zweigriffeliger Weißdorn Rhamnus frangula Faulbaum Rhamnus cathartica Kreuzdorn Berberis vulgaris Gemeine Berberitze

4 Sambucus nigra Ribes nigrum Ribes rubrum Salix nigricans Salix cinera Ligustrum vulgare Corylus avellana Euonymus europaeus Rosa canina Schwarzer Holunder Schwarze Johannisbeere Rote Johannisbeere Schwarzwerdende Weide Grau-Weide Liguster Haselnuss Pfaffenhütchen Hunds-Rose Artenliste 2 (neu zu pflanzende Bäume) Fraxinus excelsior Esche Quercus robur Stiel-Eiche Salix alba Silber-Weide Acer platanoides Spitz-Ahorn Juglans regia Walnuss Betula pendula Sand-Birke Prunus avium Vogel-Kirsche Artenliste 3 (geschnittene Hecken) Carpinus betulus Hainbuche Ligustrum vulgare Liguster Buxus sempervirens Buchs Cornus mas Kornelkirsche Acer campestre Feld-Ahorn 11 Einfriedungen Es sind nur offene, sockellose Einfriedungen mit einer Bodenfreiheit von mindestens 10 cm und einer Höhe bis 1,20 m als Maschendraht- oder Staketenzäune zulässig. 12 Dinglich zu sichernde Flächen Die Dienstbarkeitsflächen für einen beschränkten Personenkreis beschränken sich auf ein Fahrrecht für die Bewohner bzw. die Nutzer der privaten Grünflächen Garten und Erholung (z.b. auch Be- und Entladen von Fahrzeugen). 13 Baulicher Bestand Innerhalb des zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bebauungsplans vorhandenen baulichen Bestandes sind ausnahmsweise Abweichungen von den 5, 6, 7 und 11 dieser Satzung zulässig, sofern die Gesamtkonzeption der Festsetzungen der Satzung in städtebaulicher und gestalterischer Sicht gewahrt bleibt. 14 In-Kraft-Treten Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1978 tritt mit der Bekanntmachung gemäß 10 BauGB in Kraft.