Der Stadtrat unterbreitet Ihnen den Bericht zur Prüfung eines Familienzentrums für die Stadt Schaffhausen.

Ähnliche Dokumente
FAMILIENZENTREN. Eine niederschwellige Plattformen für Begegnung, Bildung und Vernetzung Tagung, 21. November 2016 Schloss Ebenrain, Sissach

Altersleitbild der Gemeinde Egg (angepasst per ) Lebensqualität im Alter

passepartout-ch Nationales Zentrum für Kinder und Jugendförderung, Moosseedorf Konzept Moosseedorf, Januar 2004

Konzept Lehren und Lernen Medienbildung (L+L-MB)

Konzept Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) der Stadt Zug. Kurzfassung

netzwerkfrauenc/o Orleansplatz München fon: fax: mailto:

FINANZREFERAT.STSH.CH Seite 1. Tanne 3 Sanierung und Verpachtung Medienkonferenz vom 19. August 2016

"1 Pli 1" I'~'I. Quartierplangebiet "Böschengut 2.1 ", Abgabe von Land im Baurecht oder Verkauf

Urnenabstimmung vom 5. Juni 2016

Familien stärken - famiglie più forti - renfurzé la families Entwurf Maßnahmenpaket im Bereich Trennung und Scheidung

Fünf Schritte zur Zusammenarbeit. Gemeinsam aktiv für unsere Gesellschaft.

Der Gemeinderat hat in allen Gemeinden noch einmal Überlegungen zu den vorhandenen Gebäuden angestellt.

RB GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG)

Kreis Nordfriesland Fachdienst Jugend, Familie und Bildung SG KiTa/Kindertagespflege

SCHÜTZEN FÖRDERN BETEILIGEN. Programm Kinder- und Jugendpolitik Kanton Schaffhausen. Kurzfassung

An Stadtgemeinde Ybbs Hauptplatz Ybbs an der Donau. Immobilienangebot

Wir suchen Sie, engagierte Tagesmütter oder Tagesväter. im Auftrag der Stadt Babenhausen Frauenforum Babenhausen e.v. / Betreuungsservice Babenhausen

Betreutes Wohnen für Senioren Generationenhaus West Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung

Winterthur, 14. Mai 2008 GGR-Nr. 2008/051. W i n t e r t h u r

ascom Ascom (Schweiz) AG Bodenweid in Bern-Bümpliz März 2011

BAUHAUS. Morgenstrasse 131, 3018 Bern. Vermietungsdokumentation

* Moderne Büros & gute Lage: Ihr neuer Standort in Neukirchen-Vlyn *

Lehrpersonenbefragung zur Schulsozialarbeit

4 Überprüfung der Öffnungszeiten der Beratungsstellen

Der Stadtrat an den Gemeinderat

Wohnen - Autismus-Therapiezentrum Trier ggmbh. Das Besondere leben können WOHNGRUPPE FÜR ERWACHSENE MIT AUTISMUS. WOHNEN Autismus

Restaurant Schwert Wald - Dokumentation Vermietung

Arche Kind & Familie. Mehrfach belastete Familien unterstützen Kindeswohl sichern

Steinhofer Beratung Brandschutz. Brandschutz im Dialog. ein Mehrwert für unsere Kunden.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

AXA Schweiz: Energie-Management und Effizienz-Massnahmen bei einem grossen institutionellen Immobilien-Investor

Kampagne Frauen an die Spitze der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen und der Industrie- und Handelskammer Berlin

Neues Finanzierungsmodell für die privaten Krippen

Der Sozialdienst Ein Brückenbauer. Sozialdienst

In diesem Zusammenhang werden folgende Fragen an den Stadtrat gestellt:

Via Best Practice Gesundheits förderung im Alter Beratung

ascom Ascom (Schweiz) AG Bodenweid in Bern-Bümpliz Oktober 2009

Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik

Spielstätten- und Programmpreis Jazz

Elternbildung an Schulen

Gossau, 29. November Jahre St. Galler Forum Fachtagung der Fachstelle Elternbildung Born to be wild Born to be mild

Dokumentation PIER 14, Sternenfeldstrasse 14, 4127 Birsfelden

Die Fachstelle für die öffentlichen Bibliotheken in NRW berät und unterstützt die kommunalen öffentlichen Bibliotheken. Außerdem ist die Fachstelle

Kollegiale Beratung Sprachförderung (KoBS) - Fortbildungsangebot im Kindergartenjahr 2015/16 Anmeldeschluss: Dienstag, 30.

Stadtrat. Sperrfrist für alle Medien Veröffentlichung erst nach der Medienkonferenz zur Gemeinderatssitzung

Tagesschulangebot. im Gemeindeverband Koppigen. Bedarfsumfrage bei Eltern

Anlauf-und Beratungsstelle Lerchenfeld Triage, Begleitung, Koordination Freiwilligenarbeit

Erstellung eines Klimaschutz-Teilkonzeptes für die sozialen, kulturellen und öffentlichen Gebäude der Stadt Kempten (Allgäu)

die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine

Das Betreuungskonzept Das Betreuungskonzept Alt sein ist ein herrlich Ding, wenn man nicht verlernt hat, was anfangen heißt.

Familienzentrum St. Vinzenz

Vereinbarung über die Zusammenarbeit des Kantons Schaffhausen und der Stadt Schaffhausen in der Lebensmittelkontrolle und im Veterinärwesen

Vision Leitbild Unternehmenskultur. Vision Leitbild Unternehmenskultur STIFTUNG WOHNEN IM ALTER CHAM

Leitsatz Wohnen. Stichworte: Naturnah und doch in Stadtnähe

SIMBA Sicherheit im Alter Betreut zu Hause

ANTRAG DER PRIMARSCHULPFLEGE BETREFFEND GENEH- MIGUNG DER KREDITABRECHNUNG FÜR DIE UMSETZUNG DES INFORMATIKKONZEPTES 2011 AN DER PRIMAR SCHULE USTER

Bürgerantrag gem. 24 GO NRW

An den Grossen Rat

1. Wieso einen Bahnhof Ost und nicht West? (Wohnungen werden im Moment vor allem im Westen gebaut) Beschluss-Nr. 191

Hammer Hausbesuche. Unterstützung und Beratung für Eltern mit Kindern bis zu 3 Jahren

Ausschreibung für Primokiz 2

GEMEINDE LAUFENBURG. Gebührenreglement zum Benützungsreglement für die öffentlichen Räume, Bauten, Plätze, Schul- und Sportanlagen

DEMOKRATIE DEMOCRATIE DEMOCRAZIA. Ein Projekt zur Stärkung der Politischen Bildung und Partizipation in der Schweiz

Birk-Areal in Tuttlingen Bestandsplan

Wir danken Ihnen sehr für die Bereitschaft zur Mithilfe und freuen uns, wenn wir für Sie entsprechende Angebote bereitstellen können.

HERZLICH WILLKOMMEN ORIENTIERUNGSABEND ÜBER DEN GEPLANTEN NEUBAU DER PRIMARSCHULE WETTSWIL UND DAS THEMA WOHNEN IM ALTER

Neue Eissportanlagen Herti: Konstruktionsänderungen zur Erstellung einer Photovoltaikanlage und zur Erlangung des Minergielabels; Zusatzkredit

Bürgerbüro Rheinstetten. Bürgerbefragung Das Ergebnis

Entschließung des Bunderates "Freiwilligendienste stärker unterstützen und anerkennen"

05. Leistungsvertrag Kultur Kreuz Nidau

Bündnis für urbane Wohnformen c/o Matthias Kayß, Kampstraße 16, Münster

Koordinationsleistungen bei der Spitex abrechnen: welchen Nutzen haben pflegende Angehörige? Carmela Fornasier

Standards. Standards des Kantonalen Jugendamtes Bern für die Unterbringung und Betreuung von Kindern ausserhalb ihrer Herkunftsfamilie

Stadt Dübendorf. A N T R A G des Stadtrates vom 27. September 2007

Konzept abl Himmelrich Bedeutung von Wohnen mit Dienstleistungen Kanton Uri Möglichkeiten / Diskussion / Fragen

Auftaktveranstaltung. Netzwerk Frühe Hilfen im Landkreis Hildesheim

Ergebnisse der Workshops der Tagung Jugend und Beschäftigung JugendbetreuerInnen im Übergangsmanagement, Freitag,

und Bewilligung des Kredits als erledigt von der Kontrolle abschreiben.

Informatikkonzept Schule Remetschwil

Mensch - Natur. Leitbild

Die Bedeutung von Anlaufstellen

Die Gemeindenützliche Genossenschaft Felsberg e.g.

Das Leitbild unserer katholischen Kindertageseinrichtungen St. Marien, Herz Jesu, St. Vincenz, Neunkirchen. Katholischer Kindergarten St.

Region Oberaargau: Sozialräumlich organisiert

Wissenschaft interaktiv der Publikumspreis des Stifterverbandes

REGLEMENT FÜR DIE ELTERNMITWIRKUNG SCHULHAUS GOCKHAUSEN

Wohnlage für Anspruchsvolle!! Gemütliches, helles Reihenhaus zu vermieten!!!

BICO Grundstücks GmbH

Michael Rühlmann Dresden, 08. Juli 2013

Wir bauen für Sie: Am Blumenweg in 5037 Muhen 4 x 3 ½ Zi. ETW 1 x 4 ½ Zi. Dach - ETW Ihr Team für Neu- und Umbauten!

Gemütliche 2-Zimmer-Dachgeschoss Wohnung in Kiebingen

c/o mcw Wuhrmattstrasse Zofingen Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung

07/11 Ressort Kultur/Kinder Jugend Familie; Neuorganisation und Schaffung einer Abteilung Kultur

Barrierefreies Wohnen im Zentrum von Hüls

STEINER. IMMOBILIENWERTE. SEIT 1959.

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

«Erstinformation an neu zuziehende Ausländerinnen und Ausländer im Kanton Schwyz» Konzept und Vorgehen

Gemeinsam. Stadt Duisburg. Amt für Soziales und Wohnen Wohnberatungsagentur. Schwanenstraße Duisburg

NEUE GEWERBEFLÄCHEN. Bahnhof-West Düdingen ZU VERMIETEN. Haltaweg 7 und 9

Unternehmensphilosophie = Leistungsversprechen

Transkript:

STADTRAT Stadtrat An den Grossen Stadtrat 8200 Schaffhausen Stadthaus Postfach 1000 CH-8201 Schaffhausen T + 41 52 632 51 11 F + 41 52 632 52 53 www.stadt-schaffhausen.ch Schaffhausen, 2. Februar 2016 Prüfung eines Familienzentrums Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Der Stadtrat unterbreitet Ihnen den Bericht zur Prüfung eines Familienzentrums für die Stadt Schaffhausen. 1. Zusammenfassung An seiner Sitzung vom 11. November 2014 hat der Grosse Stadtrat zehn Massnahmen zur Frühen Förderung in der Stadt Schaffhausen zugestimmt. Massnahme drei beinhaltet die Prüfung eines Familienzentrums. Unter einem Familienzentrum wird ein Ort verstanden, der Eltern und weiteren Bezugspersonen von Kindern Informationen, Unterstützung in Form von Kursen oder Beratung sowie Vernetzungsmöglichkeiten bietet. Für Kinder stehen Spiel- und Begegnungsmöglichkeiten im Vordergrund. Ein Familienzentrum richtet sich hauptsächlich an Familien mit Kindern im Vorschulalter aus unterschiedlichen Kulturkreisen und mit unterschiedlichem Bildungshintergrund. Zur Umsetzung der Massnahme wurde geprüft, 1. wie ein Grobkonzept für ein Familienzentrum aussieht und die Realisierung angegangen werden soll, 2. welche Liegenschaften und Räumlichkeiten in Schaffhausen für ein Familienzentrum genutzt werden können, 3. welche Kosten ein Familienzentrum verursacht.

Für Eltern stellt ein Familienzentrum eine niederschwellige Anlaufstelle dar, wo sie in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden. Anbieter von Dienstleistungen für Eltern und Kinder können über ein Familienzentrum Eltern besser erreichen. So können Probleme möglichst früh angegangen und Folgekosten für die öffentliche Hand vermieden werden. Für zuziehende Familien ist ein Familienzentrum eine wichtige Anlaufstelle. Zum Grundangebot eines Familienzentrums gehören ein Treffpunkt, eine Informationsstelle mit der Möglichkeit einer Kurzberatung, ein Stützpunkt der Mütter- und Väterberatung sowie flexibel nutzbare Räume, die durch unterschiedliche Dienstleister für Kurse und Veranstaltungen genutzt werden können. Mit einem Familienzentrum können bestehende Angebote und Ressourcen gebündelt und Synergieeffekte erzielt werden. Die Prüfung möglicher Liegenschaften für die Realisierung eines Familienzentrums zeigte, dass kurz- und mittelfristig nur Räumlichkeiten im Schulhaus Kirchhofplatz verfügbar sind. Weitere Liegenschaften wie der Kindergarten Blankenstein oder Räumlichkeiten der Rudolf-Steiner-Schule sind mittel- und langfristig vermietet und deshalb nicht verfügbar. Die Agnesenschütte als weitere prüfbare Option, falls die Bibliothek in den Kammgarn Flügel West umzieht, entfällt. Für eine entsprechende Nutzung müssten in der Liegenschaft Investitionen in den Brandschutz vorgenommen werden. Der Stadtrat sieht deshalb die Abgabe der Liegenschaft Agnesenschütte im Baurecht vor. Im Schulhaus Kirchhofplatz stehen Räumlichkeiten im Erdgeschoss und im 1. Stock zur Verfügung. Mit baulichen Anpassungen im Rahmen des Gebäudeunterhalts kann in den vorhandenen Räumen ein Grundangebot realisiert werden. Werden weitere Investitionen notwendig, werden diese ins Budget 2017 aufgenommen. Die Umgestaltung soll baulich und finanziell so realisiert werden, dass eine andere Nutzung zu einem späteren Zeitpunkt nicht verunmöglicht wird. Zudem wird der Stadtrat bei Investitionsentscheiden die Nutzungsmöglichkeiten ganzheitlich betrachten und dabei insbesondere die Sanierung des Stadthausgeviertes mitberücksichtigen. In einer vierjährigen Pilotphase soll in Zusammenarbeit mit Fachpersonen der Angebote für Familien ein Feinkonzept für die konkrete Angebotsgestaltung und die Betriebsführung entwickelt und umgesetzt werden. Das Feinkonzept soll auch darüber Auskunft geben, wie eine mögliche Trägerschaft aussieht. Die Pilotphase soll weiter genutzt werden, um den effektiven Bedarf an Leistungen zu evaluieren. Die Pilotphase wird mit bestehenden Stellenressourcen abgedeckt und es entstehen keine neuen jährlich wiederkehrenden Kosten. 2. Ein Familienzentrum für die Stadt Schaffhausen: Grobkonzept und Realisierung Familien erbringen zentrale Leistungen für eine funktionierende Gesellschaft. So werden Fähigkeiten und Kenntnisse, welche wirtschaftliches, soziales und kulturelles Handeln ermöglichen, von Generation zu Generation weitergegeben. Um diese wertvolle Funktion wahrnehmen zu können, sind Familien auf die Unterstützung verschiedener Institutionen und Fachstellen angewiesen. Mit einem Familienzentrum anerkennt Schaffhausen den hohen Wert dieser Leistungen und fördert, dass Eltern für die Bewältigung dieser wichtigen Aufgabe eine niederschwellige Anlaufstelle für Informationen, Unterstützung und Vernetzung haben. Starke 2

und kompetente Eltern tragen wesentlich dazu bei, dass Kinder sich gut entwickeln und gesund aufwachsen. Grobkonzept Vergleiche von Konzepten aus andern Schweizer Städten zeigen, dass das Grundangebot eines Familienzentrums idealerweise folgendes Angebot umfasst: einen Treffpunkt, eine Anlaufstelle für Information und Kurzberatung, einen Stützpunkt der Mütter- und Väterberatung sowie flexibel nutzbare Räume, die von unterschiedlichen Dienstleistern genutzt werden können. Mütter und Väter profitieren für ihre Aufgabe als Eltern neben der Unterstützung durch Fachpersonen in erheblichem Masse vom Austausch mit andern Eltern. In einem niederschwelligen Treffpunkt haben Eltern Gelegenheit, mit andern Eltern Kontakte zu knüpfen, Fragen zu diskutieren und sich gegenseitig für ihre anspruchsvolle Rolle als Erziehende zu stärken, während die Kinder gemeinsam spielen. Der Treffpunkt soll den Eltern auch als Plattform dienen, um weitere Angebote wie Kleiderbörse oder Hütedienst in Eigenverantwortung zu organisieren. Der Treffpunkt soll mit zukünftigen Nutzerinnen und Nutzern entwickelt und betrieben werden. An Infrastruktur ist hier ein grosser Raum mit Sitzgelegenheiten, Spielmaterial und Kaffeeküche nötig. Für Eltern sollte es möglich sein, sich mit einem konkreten Anliegen oder Problem unangemeldet an eine Stelle wenden zu können und so beraten zu werden, dass sie Zugang zu einem passenden Angebot finden. Wie eine entsprechende Anlaufstelle ausgestaltet und betrieben werden kann, soll mit den Akteuren bestehender Beratungsangebote entwickelt werden. Ziel ist, dass die Akteure für diese Anlaufstelle gemeinsam verantwortlich zeichnen. Es soll auch angestrebt werden, dass die kantonale Vermittlungs- und Koordinationsstelle Frühe Förderung eingebunden werden kann. Diese Stelle hat u.a. den Auftrag der Informationsvermittlung und der niederschwelligen Beratung im Bereich der frühen Förderung. An Infrastruktur sind hier ein Raum mit Infothek und ein kleines Beratungszimmer nötig. Zum Grundangebot eines Familienzentrums gehört auch die Mütter- und Väterberatung (MVB). Die MVB ist ein etabliertes Angebot, das von vielen Eltern als Anlaufstelle für Fragen rund um die Entwicklung des Kindes genutzt wird. Indem die Beraterinnen mit den meisten Eltern in Kontakt kommen, ergibt sich hier die Chance, Eltern mit besonderem Unterstützungsbedarf gezielt die Ressourcen des Treffpunkts und der weiteren Angebote des Familienzentrums zugänglich zu machen. Die Nähe zum Treffpunkt hat für die MVB auch den Vorteil, dass wartende Eltern sich vernetzen und mit andern Eltern austauschen können. An Infrastruktur sind drei kleine Räume nötig. Um ein flexibles und bedarfsgerechtes Angebot zu gewährleisten, sieht das Konzept ein bis zwei Räume für Kurse und Veranstaltungen vor, die von verschiedenen Anbietern für Angebote wie Krabbelgruppe, Eltern-Kind-Singen oder Elternbildungskurse genutzt werden können. Dabei soll sich die Vergabe der Räumlichkeiten einerseits daran orientieren, was aus der Sicht von Fachpersonen wichtig ist und andererseits daran, was Anliegen und Bedarfe der Familien sind. Was die Betriebsführung anbelangt, zeigen Erfahrungen anderer Familienzentren, dass hierfür Fachpersonal eingesetzt werden sollte, welches durch Ehrenamtliche und Personen aus Einsatzprogrammen ergänzt werden kann. 3

Pilotphase Die Umsetzung des Familienzentrums soll in einer vierjährigen Pilotphase erfolgen. In Zusammenarbeit mit den Fachpersonen der Angebote für Familien soll das fachliche und inhaltliche Fundament des Familienzentrums aufgebaut und langfristig gesichert werden. In welchem Ausmass Familien die Angebote und Leistungen nutzen und welchen Gewinn sie daraus ziehen, soll evaluiert werden. Die Ergebnisse sollen zeigen, ob das Familienzentrum die gewünschte Wirkung erzielt und eine Institutionalisierung angezeigt ist. In der Aufbau- und Pilotphase liegt die Projektleitung bei der Stabsstelle Quartierentwicklung. Sie übernimmt die Koordination innerhalb des Familienzentrums und den Aufbau einer Trägerschaft. 3. Prüfung verschiedener Immobilien für die Realisierung eines Familienzentrums Für ein Familienzentrum eignen sich Liegenschaften, die zentral gelegen oder mit dem Bus gut erreichbar sind und die über mehrere, unterschiedlich nutzbare und genug grosse Räume verfügen. Die Schulgebäude Kirchhofplatz, das Schulhaus Blankenstein sowie die Rudolf- Steiner-Schule erfüllen diese Kriterien. Abklärungen ergaben, dass das Schulhaus Blankenstein längerfristig von den Schaffhauser Sonderschulen für den heilpädagogischen Kindergarten benötigt wird. Die Rudolf-Steiner-Schule hat auf den Sommer 2015 ihren Betrieb einstellen müssen. Die Nachfrage ergab, dass die Räumlichkeiten der Schule allerdings bereits wieder vermietet sind oder für einen künftigen Neuanfang der Schule verfügbar gehalten werden. Im Schulhaus Kirchhofplatz sind seit Sommer 2015 der Werkraum im Erdgeschoss und das Doppelschulzimmer im 1. Stock verfügbar. Im Erdgeschoss ist auf Januar 2016 ein weiteres Schulzimmer frei geworden. Die Stadt Schaffhausen verfügt aktuell über keine weiteren Gebäude, die für ein Familienzentrum geeignet und kurzfristig nutzbar sind. In Zusammenhang mit dem neuen Nutzungskonzept Kammgarn Flügel West schien die Liegenschaft Agnesenschütte eine Option, falls die Bibliothek Räumlichkeiten in der Kammgarn beziehen würde. Da eine entsprechende Nutzung Investitionen in den Brandschutz bedingt, sieht der Stadtrat hier jedoch die Abgabe der Liegenschaft im Baurecht vor. Die aktuelle Raumsituation im Schulhaus Kirchhofplatz lässt es zu, das beschriebene Grundangebot zu realisieren: Erdgeschoss: Schulzimmer 1 (aktuell noch Werkraum) unter Einbezug des Eingangsbereichs: Anlauf- und Informationsstelle, Büro-Arbeitsplätze der Mütter- und Väterberatung 4

Schulzimmer 2, in drei Räume unterteilt: Beratungsräume für Kurzberatung sowie Beratungen der Mütter- und Väterberatung (inkl. Telefonberatung) 1. Stock: Grosses Schulzimmer: Treffpunkt (bspw. an zwei Vor- und Nachmittagen) und gleichzeitig flexibel nutzbarer Raum (bspw. für Elternkurse an restlichen Vor- und Nachmittagen, Abenden oder Samstagen) Im Büroraum im 1.Stock (ehemals Büro Vorsteherin und Aufenthaltsraum der Lehrpersonen) befinden sich Arbeitsplätze der Quartierentwicklung und des Schulamtes. Es besteht die Möglichkeit, dass ein Arbeitsplatz für die künftige Koordinatorin des Familienzentrums eingerichtet werden kann. Die Realisierung des Grundangebots erfordert nur geringe bauliche Anpassungen. Diese betreffen u.a. den Eingangsbereich: Damit Mütter und Väter mit Kinderwagen das Familienzentrum hindernisfrei betreten können, ist beim Eingang eine Rampe und eine elektrische Türöffnung nötig. Andererseits sind in einem Raum Unterteilungen bzw. Zwischenwände nötig, damit mehrere Beratungsräume zur Verfügung stehen. 4. Kosten 4.1 Einmalige Infrastrukturkosten Das Schulhaus Kirchhofplatz wird bereits heute nicht mehr als Schulraum benötigt. Im zweiten Obergeschoss befindet sich die Stadtplanung. Für jegliche weitere Nutzung von Erdgeschoss und 1. Stock sind Anpassungen im Bereich Brandschutz sowie kleinere Anpassungen in den Zimmern notwendig. Diese werden im Rahmen des Gebäudeunterhalts realisiert. 2015 wurden Anpassungen im 1. Stock vorgenommen (Umnutzung Vorsteherzimmer). Im Budget 2016 sind für die Unterhaltsarbeiten Fr. 50'000 eingestellt. Zudem wird geprüft, ob das Gebäude durch die Erstellung eines Aufzuges barrierefrei gemacht werden soll. Dies ist sowohl für die Nutzung als Familienzentrum (Kinderwagen) wie für andere Nutzungen wie beispielsweise als rollstuhlgängige Arztpraxen oder Verwaltungseinheiten zwingend. Die Prüfung erfolgt im 2016 in Abstimmung mit der Sanierung des Stadthausgeviertes. Allfällige Kosten werden ins Budget 2017 aufgenommen. 4.2 Wiederkehrende Betriebskosten Da es sich um die Zusammenführung von bestehenden Verwaltungseinheiten und Dienstleistungen unter einem neuen Dach handelt, werden keine neuen wieder kehrende Kosten anfallen. Der Betrieb wird über die bisherigen Ressourcen erfolgen. Beim Kirchhofplatzschulhaus handelt es sich um eine Liegenschaft im Verwaltungsvermögen. Unter Annahme der Abgabe an Dritte könnte die Liegenschaft ins Finanzvermögen transferiert und entsprechend Opportunitätskosten ausgewiesen 5

werden. Dies ist zum aktuellen Zeitpunkt aber nicht vorgesehen. Zum einen, weil dazu in der Liegenschaft Investitionen notwendig wären und die Abgabe der gesamten Liegenschaft an einen Dritten zu bevorzugen wäre (ggf. mit Übernahme der Umbaukosten durch den Mieter verbunden mit einem langfristigen Mietvertrag). Zum anderen, weil das Freispielen dieser Liegenschaft langfristig und gesamtheitlich in Abstimmung mit der Sanierung des Stadthausgeviertes und der Arealentwicklung Kirchhofplatz/Pfarrhof geprüft werden soll. Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen stellt Ihnen der Stadtrat den folgenden Antrag: Der Grosse Stadtrat nimmt Kenntnis vom Bericht des Stadtrates vom 2. Februar 2016 betreffend Prüfung eines Familienzentrums. Freundliche Grüsse IM NAMEN DES STADTRATES Urs Hunziker Vizepräsident Christian Schneider Stadtschreiber 6