VERTRETUNGSKONZEPT. I. Grund- und Vorschule. 1. Organisation

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Transkript:

VERTRETUNGSKONZEPT STAND 19.06.2014 Lehrkräfte können durch Erkrankung oder dienstliche Abwesenheit (Klassen-, Studienbzw. Austauschfahrten, Exkursionen, Teilnahme an Wettbewerben, schulinterne Projekte, Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen usw.) an der Unterrichtserteilung verhindert sein. Vertretungsunterricht ist damit grundsätzlich Bestandteil des schulischen Alltags, sowohl für Lehrerinnen und Lehrer als auch für Schülerinnen und Schüler, und setzt von allen Beteiligten ein besonderes Maß an Kooperationsbereitschaft voraus. Mit unserem Vertretungskonzept bemühen wir uns einerseits den Unterrichtsausfall zu minimieren und andererseits im Hinblick auf inhaltliche sowie organisatorische Aspekte einen möglichst qualifizierten Vertretungsunterricht zu gewährleisten. Grundsätzlich gilt dabei, dass besondere Härten für die betroffenen Lerngruppen sowie für die betroffenen Lehrkräfte zu vermeiden sind und eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Lasten anzustreben ist. I. Grund- und Vorschule 1. Organisation Vertretungen finden in der Grund- und Vorschule grundsätzlich statt. Im Rahmen des Konzeptes der Verlässlichen Grundschule ist auch sichergestellt, dass alle Kinder der Grundschule in der 1. und 7. Stunde bei Bedarf betreut werden Als Vertretung wird in der Regel die Springerkraft eingesetzt. Für den Fall, dass diese verhindert ist, wird bei der Auswahl darauf geachtet, dass stets bevorzugt ein Lehrer eingesetzt wird, - der in der Klasse unterrichtet oder - der die Klasse aus vorangegangenen Jahren bereits kennt und - das Vertretungsunterricht möglichst in der Sprache abgehalten werden kann, in der das Fach unterrichtet wird. Ansonsten erfolgt der Vertretungseinsatz in der angegebenen Reihenfolge: - Lehrer/in mit Entfallstunde - Lehrer, der eine Freistunde hat 1

- Lehrer, der durch Auflösung einer Teilungsstunde freigesetzt werden kann - andere Lehrkraft - Aufsicht durch Lehramtspraktikanten Für den Einsatz der einzelnen Lehrkraft gelten folgende Grundsätze: - maximal eine Vertretungsstunde pro Tag (mögliche Ausnahme: zweistündig unterrichtete Fächer) - maximal zwei Vertretungsstunden pro Woche (Ausnahme: Vertretungsstunden, die anstatt einer Entfallstunde bzw. Teilungsstunde erteilt wurden) - maximal vier Vertretungsstunden pro Monat - keine Vertretung bei sechs oder mehr Pflichtstunden an einem Tag - keine Vertretung an einem Tag ohne Unterrichtsverpflichtung - direkt an die Unterrichtsverpflichtung angrenzende Stunden können zur Vertretung herangezogen werden. Sollte im Einzelfall eine Abweichung von einem dieser Grundsätze aus schulorganisatorischen Gründen zwingend erforderlich sein, erfolgt die entsprechende Vertretungsregelung nach Absprache mit der betroffenen Lehrkraft. Der Vertretungsplan wird im Lehrerzimmer der Grundschule ausgehängt - als Vorausschau spätestens am Vortag - ggf. als Aktualisierung vor bzw. im Laufe der ersten Stunde der Grundschule - bei kurzfristigen Krankmeldungen jeweils nach Auftreten des Anlasses Die Lehrkräfte sind verpflichtet, sich zum Ende des vorausgehenden Tages sowie zu Beginn und im Laufe des aktuellen Tages an der bekannten Aushangstelle über anstehende Vertretungen zu informieren. Wird bei plötzlichen Krankmeldungen eine kurzfristige Änderung des Vertretungsplanes notwendig, wird dies durch eine farbliche Markierung am Vertretungsplan angezeigt und der betroffenen Lehrkraft nach Möglichkeit sofort mitgeteilt. Bei längerfristigen Erkrankungen oder vorhersehbarer Abwesenheit werden in Absprache mit den betroffenen Lehrkräften durch die Schulleitung längerfristige Vertretungen eingeteilt. Die Schulleitung stellt sicher, dass die Schüler und Elternvertreter rechtzeitig über eine Dauervertretungsregelung informiert werden. 2. Inhalte Ein wesentliches Ziel der Vertretungsorganisation ist, dass im Interesse der Schüler Vertretungsunterricht qualifiziert erfolgt. Dies bedeutet, dass in jedem Fall sicherzustellen ist, dass die Schüler sich in der Vertretungsstunde mit schulischen Bildungsinhalten auseinandersetzen. Um einerseits dem Recht der Schüler auf schulische Bildung nachzukommen, andererseits die Belastungen der Lehrkräfte zu berücksichtigen, können Lehrkräfte in Vertretungsstunden die Schüler zu Stillbeschäftigungen anweisen. Kolleginnen und Kollegen, die schon vorzeitig wissen, dass sie vertreten werden müssen, sprechen die Vertretungskraft an und/oder stellen entsprechende Materialien zur Verfügung. 2

Meldet sich ein Kollege kurzfristig krank, informiert er nach Möglichkeit - welchen Unterrichtsinhalt die vertretende Lehrkraft in der Klasse erarbeiten soll, - oder zu welcher Stillarbeit die Schüler angeleitet werden können. II. Sekundarstufe 1. Organisation Vertretungen finden in den Jahrgängen 5-10 grundsätzlich statt. In den Klassen 8-10 kann es in Ausnahmefällen auch zu Nichtvertretung der ersten Unterrichtsstunde eines Tage bzw. der letzten Stunde vor der Mittagspause ( verlängerte Mittagspause ) kommen. Dennoch wird in jedem Fall sichergestellt, dass die entsprechenden Schüler betreut werden. In den Jahrgängen 11 und 12 wird der Unterricht nicht durch eine Lehrkraft vertreten. Die Schüler sind in diesen Unterrichtsstunden dazu angehalten, in der Bibliothek eigenverantwortlich an den vom Fachlehrer gestellten Aufgaben für diese Stunde zu arbeiten bzw. eigenverantwortlich Unterrichtsinhalte vor- bzw. nachzuarbeiten. Ungeachtet dessen ist den Schülern der Jahrgangsstufe 11 und 12 in Hohlstunden bzw. bei vorzeitigem Unterrichtsende das Verlassen des Schulgeländes gestattet. Bei längerfristigen Erkrankungen oder Abwesenheiten werden in Absprache mit den betroffenen Lehrkräften in allen Klassen durch die Schulleitung längerfristige Vertretungen eingeteilt. Zur Bereitstellung der Lehrkräfte für die Vertretungsstunden hat die Deutsche Schule Valencia ein Bereitsschaftskonzept entwickelt. Dieses beinhaltet, dass jeder Lehrer in seinem Stundenplan zwei fest verankerte Bereitschaftsstunden hat, in denen er für Vertretungen zur Verfügung steht und je nach Bedarf in den zu vertretenden Klassen eingesetzt wird. Beim Einsatz der Bereitschaftslehrer wird darauf geachtet, dass möglichst in den jeweiligen Fächern eingesetzt wird bzw. in Klassen, die man im regulären Unterricht unterrichtet. Generell werden die Lehrkräfte in den Vertretungsstunden nach folgenden Schwerpunkten eingesetzt: - Lehrer/in mit Entfallstunde - Lehrer/in mit Bereitschaft - Lehrer/in in der Klasse - Fachlehrer/in - Andere Lehrkraft. Für den Einsatz der einzelnen Lehrkraft gelten folgende Grundsätze: 3

- wenn möglich werden nur Lehrkräfte mit Bereitschaftsstunde eingesetzt. - maximal eine Vertretungsstunde pro Tag (mögliche Ausnahme: zweistündig unterrichtete Fächer) - maximal zwei Vertretungsstunden pro Woche - maximal vier Vertretungsstunden pro Monat - keine Vertretung bei sechs oder mehr Pflichtstunden an einem Tag - keine Vertretung an einem Tag ohne Unterrichtsverpflichtung Sollte im Einzelfall eine Abweichung von einem dieser Grundsätze aus schulorganisatorischen Gründen zwingend erforderlich sein, erfolgt die entsprechende Vertretungsregelung nach Absprache mit der betroffenen Lehrkraft. Der Vertretungsplan wird ausgehängt - als Vorausschau am Vortag - ggf. als Aktualisierung vor bzw. im Laufe der ersten Stunde - bei kurzfristigen Krankmeldungen jeweils nach Auftreten des Anlasses Schüler und Lehrkräfte sind verpflichtet, sich zum Ende des vorausgehenden Tages sowie zu Beginn und im Laufe des aktuellen Tages an den bekannten Aushangstellen über anstehende Vertretungsregelungen regelmäßig zu informieren. Eine Änderung des Vertretungsplanes bei kurzfristiger Krankmeldung wird, sofern möglich, der Vertretung persönlich mitgeteilt. Kolleginnen und Kollegen, die schon vorzeitig wissen, dass sie vertreten werden müssen, sprechen ihren Vertretungsunterricht mit dem Vertretungsplaner ab, sprechen die Vertretungskraft an und/oder hinterlegen die Materialien beim Vertretungsplaner. Die Schulleitung stellt sicher, dass betroffene Schüler und Eltern rechtzeitig über Dauervertretungsregelungen informiert werden. 2. Inhalte Ein wesentliches Ziel der Vertretungsorganisation ist, dass im Interesse der Schüler Vertretungsunterricht qualifiziert erfolgt. Dies bedeutet, dass in jedem Fall sicherzustellen ist, dass die Schüler sich in der Vertretungsstunde mit schulischen Bildungsinhalten auseinandersetzen. Lehrkräfte, die aufgrund eines voraussehbaren Ereignisses (z.b. Ausflug; Fortbildung; Arztbesuch, etc.) fehlen, sind verpflichtet, Unterrichtsmaterial in Form von Selbstlernmaterial oder Übungsmaterial zur Verfügung zu stellen. Der vertretende Lehrer verwendet dieses Material für die Vertretungsstunde. Für den Vertretungsunterricht gelten inhaltlich die folgenden Grundsätze: - Es werden von den Schülern die Aufgaben bearbeitet, die vom Fachlehrer zur Verfügung gestellt wurden - Lehrer/Innen, die stundenplanmäßig in der Klasse unterrichten, führen ihren Unterricht fort - Für die sonstigen Lehrer/Innen gibt es die folgenden Möglichkeiten: o Beschäftigung der Schüler mit Unterrichtsinhalten eines der Fächer der Lehrkraft 4

o Anleitung der Schüler zur Stillbeschäftigung mit einem Arbeitsblatt vom zu vertretenden Kollegen oder aus der Vertretungsarbeitsblattsammlung (s. unten) o Beschäftigung mit Hausaufgaben der anderen Fächer Vertretungsarbeitsblattsammlung: Um einerseits dem Recht der Schüler auf schulische Bildung nachzukommen, andererseits die Belastungen der Lehrkräfte zu berücksichtigen, können Lehrkräfte in Vertretungsstunden die Schüler zur Stillbeschäftigung mit Arbeitsblättern anleiten. Hierzu wurde für jede Jahrgangsstufe eine Sammlung mit Arbeitsblättern angelegt, die den Unterrichtsstoff der Fächer der jeweiligen Jahrgangsstufe abdeckt bzw. eine Wiederholung von Unterrichtsinhalten ermöglicht. Diese Arbeitsblätter sind so konzipiert, dass sie sowohl ausreichend Material für eine Unterrichtsstunde beinhalten als auch eine Eigenkontrolle durch die Schüler ermöglichen. Die Fachlehrer sind gehalten, die Sammlungen laufend zu ergänzen bzw. zu aktualisieren. Knop/Schirmel 19/06/14 5