Schulleitung Telefon 033 / 225 80 51 / 53 Lehrerzimmer Telefon 033 / 442 80 40/41/43 Kindergarten Telefon 033 / 442 80 45 Primarschule Goldiwil Wilerweg 6 3624 Goldiwil Orientierungsschrift des Kindergartens und der Primarschule Goldiwil (Schuljahr 2010/2011) Wohl des Kindes Eltern Kindergarten und Schule Pädagogische und administrative Schulleitung Venzl Regula Freiestrasse 15 3604 Thun 033 / 336 95 73 Kollegium Hostettler Adrian Bächeli 5 A 3662 Seftigen 033 / 345 22 68 Kindergärtnerinnen / Lehrkräfte Schulkommission der Stadt Thun Präsident Studerus Alois Gartenstrasse 13 3600 Thun Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Informationen Fünftagewoche und Blockzeiten Schulstruktur 2. Unterricht Allgemein Beurteilung Angebot der Schule Spezialunterricht Anlaufstelle Kantonale Erziehungsberatung Schulinterner Spezialunterricht 3. Zusammenleben Schulweg Pausenplatz 4. Freizeit Bezug der fünf freien Halbtage Absenzen Dispensationen Unentschuldigte Absenzen und nicht gewährte Dispensationen Ferienplan der Primarschule Goldiwil 5. Dienstleistungen Angebote Bibliothek / Mediothek Mittagstisch Angebote der Stadt Thun Kadetten Gesundheit / Sicherheit Allgemein Arzt Zahnpflege und Zahnarzt Kopfläuse Fahrradhelmtragepflicht 6. Soziales Fürsorge 7. Anliegen der Schule Wohnungswechsel Datenbank Beschwerdeweg 8. Anmerkungen Aktualisierung Bezugsmöglichkeit Anregungen 9. Adressen Adressen der Lehrperson 1
1. Allgemeine Informationen Leitbild Die Primarschule Goldiwil orientiert sich am Leitbild. Der aktuelle Schwerpunkt im Schuljahr 2010/2011 ist In Bewegung. Fünftagewoche und Blockzeiten An den Thuner Schulen gelten die Fünftagewoche und die Blockzeiten, d.h. jede Schülerin und jeder Schüler hat in der Regel von 08.00 11.30 Uhr Unterricht. Schulstruktur Kindergarten Die Eltern haben in der Gemeinde Thun die Möglichkeit, ihr Kind ein oder zwei Jahre in den Kindergarten zu schicken. Kindergarten Alle schulreifen Kinder werden gegen Ende des Kindergartenjahres in eine zweiklassig geführte Unterstufe aufgenommen. Primarschule An unserer Schule werden zum Teil zwei Schuljahre in der gleichen Klasse unterrichtet. Somit ergibt sich für das aktuelle Schuljahr folgende Struktur: 1. / 2. Klasse 3. / 4. Klasse 5. Klasse 6. Klasse Die Schülerinnen und Schüler werden am Ende des 6. Schuljahres entsprechend ihren Möglichkeiten als Realschüler(innen), Sekundarschüler(innen) oder Schüler(innen) mit speziellem Sekundarschulniveau erfahrungsgemäss in die Oberstufenschule Länggasse übertreten. 2
2. Unterricht Allgemein Beurteilung Ab der 3. Klasse erfolgt die Beurteilung während des ganzen Schuljahres mit Noten. Schuljahr 1. Semester 2. Semester 1. / 2. Klasse Gespräch Beurteilungsbericht ohne Noten 3. - 5. Klasse Gespräch Beurteilungsbericht mit Noten 6. Klasse Übertrittsbericht und protokoll Beurteilungsbericht mit Noten Angebot der Schule Die Schülerinnen und Schüler von der 2. 6. Klasse haben die Möglichkeit, in verschiedenen Bereichen ein Wahlfach zu belegen. Aufgrund der aktuellen Sparmassnahmen im Kanton Bern kann eine Durchführung jedoch nicht garantiert werden. Die Anmeldung ist verbindlich und der Unterricht unterliegt der Absenzenordnung. Spezialunterricht Anlaufstelle Erste Anlaufstelle für Spezialunterricht ist die Klassenlehrperson, welche erste Abklärungen vornimmt und gegebenenfalls weitere Schritte in die Wege leitet. Kantonale Erziehungsberatung Sekretariat Scheibenstrasse 11 C 3600 Thun 031 635 58 58 Die Erziehungsberatung unterstützt Eltern und Lehrkräfte in der Erfüllung des Erziehungsauftrages und führt notwendige Abklärungen durch. Schulinterner Spezialunterricht Integrative Förderung, Logopädie, Psychomotorik Grossmann Melanie Hirschweg 9 3604 Thun 033 / 336 01 74 Hodel Christina Parkstrasse 28 3600 Thun 033 / 221 46 33 Siegenthaler Silvia Schärerstrasse 21 3014 Bern 031 / 332 64 75 Vögeli Ursula Sprünglistrasse 10 3006 Bern 031 / 928 08 64 Zumthurm Daniela Weriweg 29 3902 Gils 033 / 225 50 18 3
3. Zusammenleben Schulweg Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Polizei und Lehrkräfte empfehlen, dass die Kinder den Schulweg zu Fuss oder per Bus zurücklegen und auf den Gebrauch von Rollbrettern, Inline-Skates und Kick-Boards verzichten. Die Kinder sollten frühestens ¼ Stunde vor Schulanfang auf dem Schulareal eintreffen. Pausenplatz Für Kinder, die ausserhalb der Unterrichtszeit auf dem Pausenplatz spielen, sind die Eltern verantwortlich. Ab 22.00 Uhr sollte sich niemand mehr auf dem Pausenplatz aufhalten. 4
4. Freizeit Bezug der fünf freien Halbtage Die Klassenlehrperson ist möglichst früh, spätestens aber bis 24 Stunden vor dem Bezug, zu informieren. Es erfolgt kein Eintrag im Zeugnis. Absenzen Als nicht vorhersehbare, aber entschuldigte Absenzen gelten: Krankheit des Kindes Unfall des Kindes Krankheit in der Familie des Kindes Todesfall in der Familie des Kindes Bitte möglichst frühzeitige Information der Klassenlehrperson! Als vorhersehbare und entschuldigte Absenzen gelten: Arzt- und Zahnarztbesuche Prüfungsaufgebote Abklärungen, Beratungen und Behandlungen durch die Erziehungsberatung, den kinder- und jugendpsychiatrischen oder den schulärztlichen Dienst Wohnungswechsel der Familie (maximal zwei Tage) Therapien auf ärztliche Verordnung Bitte in jedem Fall möglichst frühzeitige Information der Klassenlehrperson! Dispensationen Als Dispensationsgründe gelten: der Besuch von Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur die Förderung ausserordentlicher intellektueller, sportlicher oder musischer Begabungen auf Antrag der Erziehungsberatung, des kinder- und jugendpsychiatrischen oder des schulärztlichen Dienstes das Fernbleiben von einzelnen Fächern die Einhaltung religiöser Gebote Familienferien bis höchstens zwei Wochen pro Schuljahr, wenn aus beruflichen Gründen nicht mindestens vier Wochen der Ferien der Eltern mit den Schulferien zusammenfallen, oder wenn aus beruflichen oder familiären Gründen der Besuch von Familienangehörigen im Ausland nicht während der Schulferien möglich ist Einreichen eines Dispensationsgesuches spätestens vier Wochen im Voraus, schriftlich und begründet bei der Schulleitung, welche Beweise oder Bestätigungen einfordern kann. Zu spät eingereichte Gesuche und solche, welche z.b. mit höheren Preisen für Flüge oder Ferienarrangements begründet sind, werden in jedem Fall abgelehnt. Unentschuldigte Absenzen und nicht gewährte Dispensationen Als unentschuldigt gelten: Absenzen die nicht begründet werden können oder der Klassenlehrperson nicht ordnungsgemäss bekannt gegeben werden Fernbleiben vom Unterricht, wenn eine Dispensation nicht gewährt ist Die Schulleitung leitet die entsprechenden Massnahmen, wie z.b. eine Anzeige, gemäss Volksschulgesetz (VSG) ein. Ferienplan der Primarschule Goldiwil Schuljahr 2010 / 2011 Schuljahr 2011 / 2012 Herbst 25.09.10-17.10.10 Herbst 24.09.11-16.10.11 Winter 25.12.10-09.01.11 Winter 24.12.11-08.01.12 Sportwoche 19.02.11-27.02.11 Sportwoche 18.02.12-26.02.12 Frühling 09.04.11-01.05.11 Frühling 07.04.12-29.04.12 Sommer 09.07.11-14.08.11 Sommer 07.07.12-12.08.12 Schulschluss vor den Ferien ist am Freitag nach Stundenplan, vor den Sommerferien am Freitagmittag. Ebenfalls schulfrei ist der Gründonnerstagnachmittag und der Freitag nach Auffahrt. 5
5. Dienstleistungen Angebote Bibliothek / Mediothek Öffnungszeiten: Mittwoch, Donnerstag und Freitag 09.35 09.55 Uhr Benutzungsordnung Es gilt die neue Benutzungsordnung vom August 2007, welche auf Wunsch abgegeben wird Telefon der Bibliothek 033 442 80 47 Mittagstisch An jedem Wochentag findet im Schulhaus ein öffentlicher Mittagstisch unter professioneller Betreuung statt. Anmeldungen erfolgen bitte direkt über die Tagesschulleitung unter der Natelnummer 079 921 05 12. Angebote der Stadt Thun Die Stadt Thun organisiert Sportfachkurse für die Schülerinnen und Schüler der Volksschule. Die Information der Schülerinnen und Schüler und die Anmeldung durch die Eltern erfolgt über die Klassenlehrpersonen. Alle Jahre haben die Schülerinnen und Schüler der Volksschule die Möglichkeit, während der Sommerferien einen Ferienpass zu lösen. Die Publikation erfolgt im Thuner Amtsanzeiger. Kadetten Vom 4. Schuljahr an haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, dem Kadettenkorps Thun beizutreten. Gesundheit / Sicherheit Allgemein An unserer Schule betreiben wir aktiv Gesundheitsförderung. Wir bitten Sie, uns zu unterstützen, und Ihrem Kind ein gesundes Znüni mitzugeben. Arzt Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen wird im Kindergarten, im 4. und 8. Schuljahr eine obligatorische schulärztliche Untersuchung durchgeführt. Die Schule gibt die notwendigen Unterlagen ab. Die Eltern sind dafür besorgt, dass die Untersuchung bis Ende des Kalenderjahres durchgeführt wird und die Klassenlehrperson den Gutschein zurückerhält. Die Arztkarte bleibt bei den Eltern. Zahnpflege und Zahnarzt Alle zwei Monate werden in der Schule die Zähne mit einer Fluorlösung geputzt. Dispensationen können nur auf Grund eines schriftlichen Gesuches erfolgen. Kopfläuse Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend werden die Schüler jährlich einmal beim Zahnarzt untersucht. Die Schule gibt die notwendigen Unterlagen ab. Die Eltern sind dafür besorgt, dass die Untersuchung bis Ende des Kalenderjahres durchgeführt wird und die Klassenlehrperson den Abschnitt zurückerhält. Die Zahnkarte bleibt bei den Eltern. Das Auftreten ist, entgegen der noch immer weit verbreiteten Meinung, nicht das Resultat von mangelnder Hygiene. Deshalb sollte es unter keinen Umständen verheimlicht, sondern sofort der Klassenlehrperson mitgeteilt werden, damit entsprechende Massnahmen eingeleitet werden können. Fahrradhelmtragepflicht Das Tragen eines Fahrradhelmes an Schulanlässen und Exkursionen mit dem Fahrrad ist obligatorisch. 6
6. Soziales Fürsorge Eltern in bescheidenen finanziellen Verhältnissen, haben Sie die Möglichkeit, die Blaue Karte über das Amt für Bildung und Sport (Tel: 033 225 84 06) oder die Klassenlehrperson zu beantragen. Wenn dem Antrag bei den zuständigen Behörden stattgegeben wird, werden in der Regel finanzielle Zuschüsse für besondere Schulanlässe wie z.b. Landschulwochen und Skilager gewährt. 7. Anliegen der Schule Wohnungswechsel Wir bitten darum, die Klassenlehrperson so früh wie möglich zu informieren. Diese klärt gemeinsam mit der Schulleitung die Formalitäten der neuen Schul- und Klassenzuteilung ab. Die neue Schulleitung wird mit den Eltern Kontakt aufnehmen und ihnen die nötigen Informationen zukommen lassen. Bestehende Unterlagen werden durch die Klassenlehrperson direkt weitergeleitet. Datenbank Um die externe Kommunikation und den internen administrativen Aufwand bewältigen zu können, sind wir auf eine stets aktuelle Datenbank im Rahmen des Datenschutzgesetzes angewiesen. Wir bitten deshalb darum, der Klassenlehrperson sofort mitzuteilen, wenn sich die familiären Verhältnisse ändern. Beschwerdeweg Auch wenn Eltern und Lehrkräfte im Interesse des Kindes bemüht sind am gleichen Strick zu ziehen, kann es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Verbesserungen können aber nur realisiert werden, wenn diese ausdiskutiert werden und zwar unter Einhaltung des Beschwerdeweges: 1. Stufe Eltern Lehrperson 2. Stufe 2. Stufe Eltern Lehrperson Schulleitung 3. Stufe 3. Stufe Eltern Lehrperson Schulleitung Ausschuss / Schulkommission 4. Stufe 4. Stufe Schulinspektorat 5. Stufe 5. Stufe Kantonale Erziehungsdirektion 7
8. Anmerkungen Aktualisierung Die Orientierungsschrift wird jährlich aktualisiert, ist im Internet unter www.thun.ch abrufbar und wird allen Eltern zu Beginn des neuen Schuljahres in einem Exemplar zugestellt. Bezugsmöglichkeit Weitere Exemplare können zu einem Preis von Fr. 2.-- beim Verfasser Adrian Hostettler per Telefon (033 / 225 80 51) bestellt werden. Anregungen Ideen von Ihrer Seite werden vom Verfasser gerne entgegengenommen. 9. Adressen der Lehrpersonen Name Vorname Strasse und Nr. PLZ Ort Telefon privat Funktion Egger Heidi Schwendibachstr. 1 3624 Goldiwil 033 442 17 41 Kindergärtnerin Graf Ruth Hintermatt 13 3624 Goldiwil 033 442 13 42 Lehrperson Grütter Erika Obermatt 1 3624 Goldiwil 033 442 11 47 Lehrperson Grütter Martin Obermatt 1 3624 Goldiwil 033 442 11 47 Lehrperson Hodel Christina Parkstrasse 28 3600 Thun 033 221 46 33 Heilpädagogin Rohrbach Monika Elsternweg 3 3612 Steffisburg 033 437 62 73 Kindergärtnerin Schlechten Therese Stationsstr. 17C 3628 Uttigen 033 243 43 79 Lehrperson Schneider Urs Melli 21 3624 Goldiwil 033 442 18 63 Lehrperson Vögeli Ursula Sprünglistr. 10 3006 Bern 031 928 08 64 Heilpädagogin Wittwer Regula Flühli 18 A 3624 Goldiwil 033 442 21 13 Lehrperson Zurbuchen Kurt Hubelmatt 13 3624 Goldiwil 033 442 21 19 Lehrperson 8